Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell
- ShortId
-
00.437
- Id
-
20000437
- Updated
-
10.04.2024 14:44
- Language
-
de
- Title
-
Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell
- AdditionalIndexing
-
Armut;Familienzulage;Ergänzungsleistung;Familienpolitik
- 1
-
- L04K01040106, Ergänzungsleistung
- L04K01040108, Familienzulage
- L04K01030304, Familienpolitik
- L04K01010203, Armut
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nachdem die Altersarmut erfolgreich bekämpft werden konnte, ist es nun an der Zeit, auch die Kinder in den Generationenvertrag einzubeziehen. Vordringlich ist dabei die Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut. Der Bundesrat wird in den kommenden Monaten die Botschaft zur steuerlichen Entlastung mittlerer und höherer Einkommen (Ehe- und Familienbesteuerungsreform bei der direkten Bundessteuer) dem Parlament vorlegen. Mit der geplanten Revision der direkten Bundessteuer können unter anderem mittelständische Familien entlastet werden.</p><p>Eine Analyse zur Einkommenslage von Familienhaushalten zeigt jedoch auf, dass vor allem Familien mit einem Familieneinkommen zwischen 30 000 und 60 000 Franken eine Unterstützung benötigten. Verschiedentlich wurde in den letzten Jahren in Politik und Wissenschaft auf das Armutsrisiko junger Familien, Familien mit mehreren Kindern und Einelternfamilien hingewiesen. Aufgezeigt wurde unter anderem Folgendes:</p><p>a. Die Gründung einer Familie hat in der Regel eine Lebensstandardeinbusse zur Folge. Diese wird sowohl von der Gesellschaft wie auch von den Eltern akzeptiert, denn Elternschaft ist primär mit Freude verbunden.</p><p>b. Heute deutet aber die Analyse zur Einkommenslage von Familienhaushalten und zur ökonomischen Schlechterstellung, insbesondere von jungen Familien und Familien mit mehreren Kindern, tendenziell darauf hin, dass die Zahl der heranwachsenden Kinder inzwischen mehr und mehr zu einem zentralen Bestimmungsfaktor sozialer Ungleichheit wird.</p><p>c. Die Mehrheit der Personen, die an wirtschaftlicher Armut leiden, sind Mütter, Väter und Kinder, insbesondere Eltern zwischen 20 und 39 Jahren.</p><p>d. Einkommensarmut geht in der Regel mit Unterversorgung in vielen Lebensbereichen einher und beschneidet die Handlungs- und Entfaltungsmöglichkeiten der betroffenen Familienmitglieder.</p><p>e. Die mit materiellen Einschränkungen verbundenen Risiken sind erheblich. Stichworte: soziale Isolation, gesundheitliche Schäden, enge Wohnverhältnisse, Erhöhung des Aggressionspotentials und der sozialen Gefahren, schulische Schwierigkeiten, Erfolgsdefizite, Ausgrenzung usw.</p><p>Selbst wenn Armut nicht nur auf die Einkommensfrage reduziert werden darf, weil die soziokulturelle Mangellage keineswegs ausgeklammert werden kann, bleibt die Schaffung einer materiellen Grundlage der allerwichtigste Ansatz der Existenzsicherung von Familien.</p><p>Die vorgeschlagene Lösung hat folgende Vorzüge:</p><p>Das heutige System des Familienlastenausgleichs (Kinderzulage und Steuerabzüge) ergibt ein hohes Transfervolumen. Dazu können die bereits existierenden kantonalen Bedarfssysteme für Familien mit Kleinkindern (in elf Kantonen) sowie die an Familien ausbezahlte Sozialhilfe dazu gezählt werden. Dennoch leben im heutigen System sechs Prozent der Familien, d. h. auch etwa 120 000 Kinder, unter der Armutsgrenze.</p><p>- Die im Kanton Tessin gemachten Erfahrungen mit einem solchen Bedarfsleistungssystem (bekannt unter dem Ausdruck "Tessiner Modell") zeigen, dass das Armutsrisiko beträchtlich verringert wird. Dadurch wird eine ausgeprägte Besserstellung der Familien mit geringen Einkommen erzielt.</p><p>- Aufgrund der verschiedenen Armutsstudien muss davon ausgegangen werden, dass gesamtschweizerisch knapp 90 000 Familien Bedarfsleistungen beziehen könnten (etwa ein Drittel dieser Familien wird aber voraussichtlich ihren Anspruch nicht geltend machen - vergleiche die Nichtbezugsquote bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV).</p><p>- Aus der vorgeschlagenen Lösung ergeben sich unter Einbezug der Einsparungen in der Sozialhilfe und aufgrund von den im Kanton Tessin gesammelten Erfahrungen geschätzte Mehrkosten von rund 370 Millionen Franken, was die Effizienz des Systems unterstreicht.</p><p>Mit der Einführung der Bedarfsleistungen für Familien kann ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Familienarmut geleistet werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein und verlange die Schaffung folgender Rechtsgrundlagen:</p><p>1. Einkommensschwache Familien sollen eine Ergänzungszulage für Kinder von 0 bis 14 Jahren erhalten, die den Bedarf der Kinder gemäss den Minimalbeträgen der Ergänzungsleistungen deckt.</p><p>2. Sofern das Familieneinkommen trotz Ergänzungszulage unter dem Existenzminimum liegt, wird zusätzlich eine Kleinkinderzulage für Haushalte mit Kindern bis zum dritten vollendeten Lebensjahr ausgerichtet. Diese Kleinkinderzulage soll die Differenz zwischen dem verfügbaren Einkommen des Haushaltes und dem Existenzminimum gemäss den Ergänzungsleistungen zu AHV/IV abdecken.</p><p>3. Der maximale Betrag der Kleinkinderzulage ist auf das Vierfache der minimalen Altersrente begrenzt.</p>
- Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nachdem die Altersarmut erfolgreich bekämpft werden konnte, ist es nun an der Zeit, auch die Kinder in den Generationenvertrag einzubeziehen. Vordringlich ist dabei die Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut. Der Bundesrat wird in den kommenden Monaten die Botschaft zur steuerlichen Entlastung mittlerer und höherer Einkommen (Ehe- und Familienbesteuerungsreform bei der direkten Bundessteuer) dem Parlament vorlegen. Mit der geplanten Revision der direkten Bundessteuer können unter anderem mittelständische Familien entlastet werden.</p><p>Eine Analyse zur Einkommenslage von Familienhaushalten zeigt jedoch auf, dass vor allem Familien mit einem Familieneinkommen zwischen 30 000 und 60 000 Franken eine Unterstützung benötigten. Verschiedentlich wurde in den letzten Jahren in Politik und Wissenschaft auf das Armutsrisiko junger Familien, Familien mit mehreren Kindern und Einelternfamilien hingewiesen. Aufgezeigt wurde unter anderem Folgendes:</p><p>a. Die Gründung einer Familie hat in der Regel eine Lebensstandardeinbusse zur Folge. Diese wird sowohl von der Gesellschaft wie auch von den Eltern akzeptiert, denn Elternschaft ist primär mit Freude verbunden.</p><p>b. Heute deutet aber die Analyse zur Einkommenslage von Familienhaushalten und zur ökonomischen Schlechterstellung, insbesondere von jungen Familien und Familien mit mehreren Kindern, tendenziell darauf hin, dass die Zahl der heranwachsenden Kinder inzwischen mehr und mehr zu einem zentralen Bestimmungsfaktor sozialer Ungleichheit wird.</p><p>c. Die Mehrheit der Personen, die an wirtschaftlicher Armut leiden, sind Mütter, Väter und Kinder, insbesondere Eltern zwischen 20 und 39 Jahren.</p><p>d. Einkommensarmut geht in der Regel mit Unterversorgung in vielen Lebensbereichen einher und beschneidet die Handlungs- und Entfaltungsmöglichkeiten der betroffenen Familienmitglieder.</p><p>e. Die mit materiellen Einschränkungen verbundenen Risiken sind erheblich. Stichworte: soziale Isolation, gesundheitliche Schäden, enge Wohnverhältnisse, Erhöhung des Aggressionspotentials und der sozialen Gefahren, schulische Schwierigkeiten, Erfolgsdefizite, Ausgrenzung usw.</p><p>Selbst wenn Armut nicht nur auf die Einkommensfrage reduziert werden darf, weil die soziokulturelle Mangellage keineswegs ausgeklammert werden kann, bleibt die Schaffung einer materiellen Grundlage der allerwichtigste Ansatz der Existenzsicherung von Familien.</p><p>Die vorgeschlagene Lösung hat folgende Vorzüge:</p><p>Das heutige System des Familienlastenausgleichs (Kinderzulage und Steuerabzüge) ergibt ein hohes Transfervolumen. Dazu können die bereits existierenden kantonalen Bedarfssysteme für Familien mit Kleinkindern (in elf Kantonen) sowie die an Familien ausbezahlte Sozialhilfe dazu gezählt werden. Dennoch leben im heutigen System sechs Prozent der Familien, d. h. auch etwa 120 000 Kinder, unter der Armutsgrenze.</p><p>- Die im Kanton Tessin gemachten Erfahrungen mit einem solchen Bedarfsleistungssystem (bekannt unter dem Ausdruck "Tessiner Modell") zeigen, dass das Armutsrisiko beträchtlich verringert wird. Dadurch wird eine ausgeprägte Besserstellung der Familien mit geringen Einkommen erzielt.</p><p>- Aufgrund der verschiedenen Armutsstudien muss davon ausgegangen werden, dass gesamtschweizerisch knapp 90 000 Familien Bedarfsleistungen beziehen könnten (etwa ein Drittel dieser Familien wird aber voraussichtlich ihren Anspruch nicht geltend machen - vergleiche die Nichtbezugsquote bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV).</p><p>- Aus der vorgeschlagenen Lösung ergeben sich unter Einbezug der Einsparungen in der Sozialhilfe und aufgrund von den im Kanton Tessin gesammelten Erfahrungen geschätzte Mehrkosten von rund 370 Millionen Franken, was die Effizienz des Systems unterstreicht.</p><p>Mit der Einführung der Bedarfsleistungen für Familien kann ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung der Familienarmut geleistet werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein und verlange die Schaffung folgender Rechtsgrundlagen:</p><p>1. Einkommensschwache Familien sollen eine Ergänzungszulage für Kinder von 0 bis 14 Jahren erhalten, die den Bedarf der Kinder gemäss den Minimalbeträgen der Ergänzungsleistungen deckt.</p><p>2. Sofern das Familieneinkommen trotz Ergänzungszulage unter dem Existenzminimum liegt, wird zusätzlich eine Kleinkinderzulage für Haushalte mit Kindern bis zum dritten vollendeten Lebensjahr ausgerichtet. Diese Kleinkinderzulage soll die Differenz zwischen dem verfügbaren Einkommen des Haushaltes und dem Existenzminimum gemäss den Ergänzungsleistungen zu AHV/IV abdecken.</p><p>3. Der maximale Betrag der Kleinkinderzulage ist auf das Vierfache der minimalen Altersrente begrenzt.</p>
- Ergänzungsleistungen für Familien. Tessiner Modell
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