KVG. Versicherung der Familien
- ShortId
-
00.443
- Id
-
20000443
- Updated
-
10.04.2024 17:15
- Language
-
de
- Title
-
KVG. Versicherung der Familien
- AdditionalIndexing
-
Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Familie (speziell);kinderreiche Familie
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L04K01030307, kinderreiche Familie
- L03K010303, Familie (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Nach dem alten Recht hatten die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten eine Art Familienversicherung anzubieten. Sie konnten für Familien mit mehreren Kindern Prämienerleichterungen und -befreiungen vorsehen. Das KVG gestattet dies nicht mehr, und zahlreiche Versicherungsinstitutionen bedauern, dass sie ihre Offerten nicht mehr wie früher kundenspezifisch gestalten können. </p><p>Familien mit mehreren Kindern müssen in den Genuss von Prämienerleichterungen und -befreiungen kommen können, wenn der eine Elternteil und die Kinder bei der gleichen Kasse versichert sind. Die Prämienverbilligungsbeiträge entlasten zwar gewisse Haushalte, werden aber Familien, die oft für sämtliche Kosten selbst aufkommen müssen und ebenfalls Unterstützung verdienen, nicht gewährt.</p><p>Die Erfahrung zeigt auch, dass die in der Parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen Massnahmen die Familienmitglieder dazu ermuntern, ihrer Krankenkasse treu zu bleiben. Da Jugendliche ab 15 Jahren für lange Zeit zur Gruppe der "guten Risiken" gehören, sieht sich die Krankenkasse dadurch für ihr früheres Entgegenkommen entschädigt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Parlament wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu veranlassen, damit sich Familien mit mehreren Kindern zu günstigeren Bedingungen versichern lassen können.</p><p>Es soll eine Bestimmung eingeführt werden, der zufolge die Prämie für das zweite Kind um 50 Prozent gesenkt wird, sofern der eine Elternteil und das erste Kind bereits bei der gleichen Krankenkasse versichert sind, während das dritte Kind und folgende Kinder von Prämien befreit sein sollen. Diese Massnahmen betreffen die obligatorische Krankenpflegeversicherung.</p>
- KVG. Versicherung der Familien
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Nach dem alten Recht hatten die Krankenkassen die Möglichkeit, ihren Versicherten eine Art Familienversicherung anzubieten. Sie konnten für Familien mit mehreren Kindern Prämienerleichterungen und -befreiungen vorsehen. Das KVG gestattet dies nicht mehr, und zahlreiche Versicherungsinstitutionen bedauern, dass sie ihre Offerten nicht mehr wie früher kundenspezifisch gestalten können. </p><p>Familien mit mehreren Kindern müssen in den Genuss von Prämienerleichterungen und -befreiungen kommen können, wenn der eine Elternteil und die Kinder bei der gleichen Kasse versichert sind. Die Prämienverbilligungsbeiträge entlasten zwar gewisse Haushalte, werden aber Familien, die oft für sämtliche Kosten selbst aufkommen müssen und ebenfalls Unterstützung verdienen, nicht gewährt.</p><p>Die Erfahrung zeigt auch, dass die in der Parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen Massnahmen die Familienmitglieder dazu ermuntern, ihrer Krankenkasse treu zu bleiben. Da Jugendliche ab 15 Jahren für lange Zeit zur Gruppe der "guten Risiken" gehören, sieht sich die Krankenkasse dadurch für ihr früheres Entgegenkommen entschädigt.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Das Parlament wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu veranlassen, damit sich Familien mit mehreren Kindern zu günstigeren Bedingungen versichern lassen können.</p><p>Es soll eine Bestimmung eingeführt werden, der zufolge die Prämie für das zweite Kind um 50 Prozent gesenkt wird, sofern der eine Elternteil und das erste Kind bereits bei der gleichen Krankenkasse versichert sind, während das dritte Kind und folgende Kinder von Prämien befreit sein sollen. Diese Massnahmen betreffen die obligatorische Krankenpflegeversicherung.</p>
- KVG. Versicherung der Familien
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