Urheberrechtsgesetz. Teilrevision

ShortId
00.444
Id
20000444
Updated
10.04.2024 08:46
Language
de
Title
Urheberrechtsgesetz. Teilrevision
AdditionalIndexing
literarischer Beruf;Entschädigung;WIPO;literarisches und künstlerisches Eigentum;Urheberrecht;Internet
1
  • L04K16020403, Urheberrecht
  • L04K01060311, literarisches und künstlerisches Eigentum
  • L04K01060405, literarischer Beruf
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L04K15040314, WIPO
  • L05K1202020105, Internet
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>- Die Schweiz will das unbestrittene WIPO/OMPI-Abkommen ratifizieren und muss entsprechend ihr Urheberrecht an die Entwicklungen anpassen.</p><p>- Die neuen technischen Entwicklungen (Internet, Kabelnetz, Global Player, Medienunterhaltung usw.) schufen eine Grauzone bzw. gefährden ohne neue Regelungen in der Zwischenzeit die vom Urheberrecht abzuleitenden Einkommen der Kunst- und Kulturschaffenden sowie der Wissenschafter.</p><p>- Da in letzter Zeit wegen der Unklarheit infolge neuer Techniken verschiedene Vorstösse betreffend Urheberrecht laufen, ist es wichtig, ohne Zeitverzug durch eine Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes wieder eine allgemeingültige Rechtssicherheit zu schaffen. Dies sowohl zugunsten der Urheberinnen und Urheber, der Vermittlerinnen und Vermittler, Produzentinnen und Produzenten sowie Nutzerinnen und Nutzer.</p><p>Die Suisseculture (Fachverband aller Kunst- und Kulturschaffenden inklusive der fünf Urheberrechtsorganisationen Pro Litteris, Suisa, Suissimage, SSA und Swissperform) hat schon wichtige Vorarbeiten geleistet, auf die umgehend zurückgegriffen werden kann. Ebenfalls existieren bei den neuen Technologien schon Identifikationsvorrichtungen bei Display- und Multimedia-Systemen, die in einer Teilrevision berücksichtigt werden können.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein und fordere eine Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes bezüglich der Abgeltung für Autoren- und Verfasserleistungen im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft.</p><p>Die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes soll folgenden Anliegen Rechnung tragen:</p><p>1. Anpassung an die Bestimmungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO/OMPI von 1996;</p><p>2. Anpassung an den in der EU weiter gehenden geltenden Standard;</p><p>3. Anpassung aufgrund der seitherigen Entwicklungen bei den neuen Darstellungs-, Präsentations-, Medien- und Vermittlungstechniken.</p>
  • Urheberrechtsgesetz. Teilrevision
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>- Die Schweiz will das unbestrittene WIPO/OMPI-Abkommen ratifizieren und muss entsprechend ihr Urheberrecht an die Entwicklungen anpassen.</p><p>- Die neuen technischen Entwicklungen (Internet, Kabelnetz, Global Player, Medienunterhaltung usw.) schufen eine Grauzone bzw. gefährden ohne neue Regelungen in der Zwischenzeit die vom Urheberrecht abzuleitenden Einkommen der Kunst- und Kulturschaffenden sowie der Wissenschafter.</p><p>- Da in letzter Zeit wegen der Unklarheit infolge neuer Techniken verschiedene Vorstösse betreffend Urheberrecht laufen, ist es wichtig, ohne Zeitverzug durch eine Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes wieder eine allgemeingültige Rechtssicherheit zu schaffen. Dies sowohl zugunsten der Urheberinnen und Urheber, der Vermittlerinnen und Vermittler, Produzentinnen und Produzenten sowie Nutzerinnen und Nutzer.</p><p>Die Suisseculture (Fachverband aller Kunst- und Kulturschaffenden inklusive der fünf Urheberrechtsorganisationen Pro Litteris, Suisa, Suissimage, SSA und Swissperform) hat schon wichtige Vorarbeiten geleistet, auf die umgehend zurückgegriffen werden kann. Ebenfalls existieren bei den neuen Technologien schon Identifikationsvorrichtungen bei Display- und Multimedia-Systemen, die in einer Teilrevision berücksichtigt werden können.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein und fordere eine Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes bezüglich der Abgeltung für Autoren- und Verfasserleistungen im Bereich Kunst, Kultur und Wissenschaft.</p><p>Die Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes soll folgenden Anliegen Rechnung tragen:</p><p>1. Anpassung an die Bestimmungen der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO/OMPI von 1996;</p><p>2. Anpassung an den in der EU weiter gehenden geltenden Standard;</p><p>3. Anpassung aufgrund der seitherigen Entwicklungen bei den neuen Darstellungs-, Präsentations-, Medien- und Vermittlungstechniken.</p>
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