Frühzeitige Pensionierungen. Geschlechtsspezifische Aspekte

ShortId
00.1006
Id
20001006
Updated
24.06.2025 23:17
Language
de
Title
Frühzeitige Pensionierungen. Geschlechtsspezifische Aspekte
AdditionalIndexing
vorgezogener Ruhestand;Stellung der Frau;Frauenarbeit
1
  • L05K0702030107, vorgezogener Ruhestand
  • L03K010104, Stellung der Frau
  • L05K0702030205, Frauenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vier der sechs Empfehlungen im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 19. November 1999 (Bericht GPK-N) über die Praxis des Bundes bei vorzeitigen Pensionierungen aus betriebsorganisatorischen und medizinischen Gründen betreffen vor allem technische Anliegen wie die Schaffung eines vernetzten Controllings, die Aufteilung der Kosten zwischen Pensionskasse und Arbeitgeber, die Vertretung der Interessen der Pensionskasse und die Bundesbeiträge im Rahmen von Privatisierungen und Auslagerungen. </p><p>Geschlechtsspezifische Aspekte sind indessen bei der Umsetzung der ersten und vierten Empfehlung des Berichtes GPK-N zum Stellenwert der vorzeitigen Pensionierung in der Personalpolitik bzw. der vertieften Untersuchung der Austritte aus medizinischen Gründen zu beachten.</p><p>Das von den eidgenössischen Räten am 24. März 2000 verabschiedete Bundespersonalgesetz stipuliert eine Personalpolitik der Arbeitgeber, die der Chancengleichheit von Frau und Mann sowie deren Gleichstellung und dem Schutz der Persönlichkeit und der Gesundheit der Beschäftigten verpflichtet ist (Art. 4 Abs. 2 Bst. d und g). Das Bundespersonalgesetz wie auch das in der parlamentarischen Beratung stehende Pensionskassengesetz sehen den vorzeitigen Altersrücktritt vor. Auch in Zukunft werden Frauen und Männer unter den gleichen Voraussetzungen wie bis anhin vom vorzeitigen Altersrücktritt Gebrauch machen können. Die diesbezüglichen Präzisierungen nimmt der Bundesrat in Ausführungsbestimmungen zum Pensionskassengesetz vor (Art. 20 Abs. 2 Bst. f des Entwurfes). Beim Erlass der notwendigen arbeits- und vorsorgerechtlichen Ausführungsbestimmungen zum vorzeitigen Altersrücktritt sowie zum Rücktritt aus medizinischen Gründen berücksichtigt der Bundesrat geschlechtsspezifische Anliegen.</p><p>Für die Untersuchung der quantitativen Aspekte der vorzeitigen Pensionierungen sind bereits heute die ersten Schritte realisiert worden.</p><p>Zur Erhöhung der Transparenz wurden die Departemente und die Bundeskanzlei aufgefordert, inskünftig dem Eidgenössischen Personalamt über alle tatsächlich vollzogenen vorzeitigen Pensionierungen zu berichten. Das Bundespersonalgesetz verpflichtet zudem den Bundesrat, inskünftig die Bundesversammlung über die Erreichung der personalpolitischen Ziele zu informieren. Neben der quantitativen und qualitativen Personalbewirtschaftung werden Daten zum vorzeitigen Altersrücktritt bzw. zur Pensionierung aus medizinischen Gründen von Frauen und Männern als Bestandteil der Berichterstattung ins Auge gefasst. </p><p>Der Bundesrat ist gewillt, bei der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht GPK-N den in der Einfachen Anfrage dargestellten Anliegen in gebührender Weise Rechnung zu tragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat in einem sehr interessanten Bericht die Praxis des Bundes bei frühzeitigen Pensionierungen aus betriebsorganisatorischen und medizinischen Gründen dargestellt. Der Bericht schliesst mit sechs Empfehlungen an den Bundesrat. Sowohl im Bericht wie auch bei den Empfehlungen fehlen die geschlechtsspezifischen Aspekte. Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>Ist er bereit, bei der allfälligen Umsetzung der Empfehlungen die geschlechtsspezifischen Fragen gesondert darzustellen und umzusetzen? Ist der Bundesrat bereit, insbesondere die Gründe und Kriterien für die frühzeitige Pensionierung sowie die quantitativen Aspekte für Frauen und Männer getrennt zu untersuchen und darzustellen?</p>
  • Frühzeitige Pensionierungen. Geschlechtsspezifische Aspekte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vier der sechs Empfehlungen im Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 19. November 1999 (Bericht GPK-N) über die Praxis des Bundes bei vorzeitigen Pensionierungen aus betriebsorganisatorischen und medizinischen Gründen betreffen vor allem technische Anliegen wie die Schaffung eines vernetzten Controllings, die Aufteilung der Kosten zwischen Pensionskasse und Arbeitgeber, die Vertretung der Interessen der Pensionskasse und die Bundesbeiträge im Rahmen von Privatisierungen und Auslagerungen. </p><p>Geschlechtsspezifische Aspekte sind indessen bei der Umsetzung der ersten und vierten Empfehlung des Berichtes GPK-N zum Stellenwert der vorzeitigen Pensionierung in der Personalpolitik bzw. der vertieften Untersuchung der Austritte aus medizinischen Gründen zu beachten.</p><p>Das von den eidgenössischen Räten am 24. März 2000 verabschiedete Bundespersonalgesetz stipuliert eine Personalpolitik der Arbeitgeber, die der Chancengleichheit von Frau und Mann sowie deren Gleichstellung und dem Schutz der Persönlichkeit und der Gesundheit der Beschäftigten verpflichtet ist (Art. 4 Abs. 2 Bst. d und g). Das Bundespersonalgesetz wie auch das in der parlamentarischen Beratung stehende Pensionskassengesetz sehen den vorzeitigen Altersrücktritt vor. Auch in Zukunft werden Frauen und Männer unter den gleichen Voraussetzungen wie bis anhin vom vorzeitigen Altersrücktritt Gebrauch machen können. Die diesbezüglichen Präzisierungen nimmt der Bundesrat in Ausführungsbestimmungen zum Pensionskassengesetz vor (Art. 20 Abs. 2 Bst. f des Entwurfes). Beim Erlass der notwendigen arbeits- und vorsorgerechtlichen Ausführungsbestimmungen zum vorzeitigen Altersrücktritt sowie zum Rücktritt aus medizinischen Gründen berücksichtigt der Bundesrat geschlechtsspezifische Anliegen.</p><p>Für die Untersuchung der quantitativen Aspekte der vorzeitigen Pensionierungen sind bereits heute die ersten Schritte realisiert worden.</p><p>Zur Erhöhung der Transparenz wurden die Departemente und die Bundeskanzlei aufgefordert, inskünftig dem Eidgenössischen Personalamt über alle tatsächlich vollzogenen vorzeitigen Pensionierungen zu berichten. Das Bundespersonalgesetz verpflichtet zudem den Bundesrat, inskünftig die Bundesversammlung über die Erreichung der personalpolitischen Ziele zu informieren. Neben der quantitativen und qualitativen Personalbewirtschaftung werden Daten zum vorzeitigen Altersrücktritt bzw. zur Pensionierung aus medizinischen Gründen von Frauen und Männern als Bestandteil der Berichterstattung ins Auge gefasst. </p><p>Der Bundesrat ist gewillt, bei der Umsetzung der Empfehlungen aus dem Bericht GPK-N den in der Einfachen Anfrage dargestellten Anliegen in gebührender Weise Rechnung zu tragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates hat in einem sehr interessanten Bericht die Praxis des Bundes bei frühzeitigen Pensionierungen aus betriebsorganisatorischen und medizinischen Gründen dargestellt. Der Bericht schliesst mit sechs Empfehlungen an den Bundesrat. Sowohl im Bericht wie auch bei den Empfehlungen fehlen die geschlechtsspezifischen Aspekte. Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>Ist er bereit, bei der allfälligen Umsetzung der Empfehlungen die geschlechtsspezifischen Fragen gesondert darzustellen und umzusetzen? Ist der Bundesrat bereit, insbesondere die Gründe und Kriterien für die frühzeitige Pensionierung sowie die quantitativen Aspekte für Frauen und Männer getrennt zu untersuchen und darzustellen?</p>
    • Frühzeitige Pensionierungen. Geschlechtsspezifische Aspekte

Back to List