Tschetschenien. Kriegsverbrechen und Verletzungen der Menschenrechte

ShortId
00.1008
Id
20001008
Updated
24.06.2025 21:01
Language
de
Title
Tschetschenien. Kriegsverbrechen und Verletzungen der Menschenrechte
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Tschetschenien;Bürgerkrieg;Kriegsschaden;Kriegsopfer;diplomatische Sanktion;Russland;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Kriegsverbrechen;Unabhängigkeitskrieg
1
  • L05K0301040201, Russland
  • L05K0401020202, Bürgerkrieg
  • L05K0401020205, Unabhängigkeitskrieg
  • L05K0502020301, Kriegsverbrechen
  • L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • L05K1002010501, diplomatische Sanktion
  • L03K040104, Kriegsopfer
  • L04K04010206, Kriegsschaden
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Es steht für den Bundesrat ausser Zweifel, dass der seit September 1999 in Tschetschenien geführte, bewaffnete Konflikt sowie die von beiden Seiten zur Anwendung gebrachten Kampfmethoden schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechtes nach sich gezogen haben. Obwohl die russische Regierung diese Meinung nicht teilt, hält der Bundesrat dafür, dass die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle in Tschetschenien anwendbar sind. Darüber hinaus sind die russischen Behörden gehalten, den Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer einschlägiger internationaler Übereinkommen ergeben; dasselbe gilt für die Verpflichtungen im Rahmen der menschlichen Dimension der OSZE.</p><p>Seit dem Beginn des Konflikts wurde die tschetschenische Zivilbevölkerung unter dramatischen Bedingungen zur Flucht aus ihrer Heimat gezwungen. Wenn die Flucht hingegen unmöglich war, sassen die Menschen, wie beispielsweise in Grosny, im Bombenhagel fest oder fanden sich sonst mitten in Kämpfen: Die tschetschenischen Truppen bezogen nämlich in den Städten und Dörfern ihre Stellungen. Die russischen Streitkräfte ihrerseits setzten seit Beginn des Konflikts schwere militärische Mittel ein, mit denen sie den Schaden nicht auf strikt militärische Objekte zu begrenzen imstande waren.</p><p>Der Bundesrat hat von den zahlreichen Vorwürfen bezüglich der von den russischen Streitkräften gegenüber Zivilpersonen und tschetschenischen Kriegsgefangenen begangenen Übergriffen Kenntnis. Russischen und internationalen NGO - darunter Human Rights Watch und Médecins sans frontières - sind Zeugenaussagen zugekommen, wonach in Gefangenenlagern Massenhinrichtungen, Vergewaltigungen, Plünderungen und Folterungen begangen wurden, insbesondere nach dem Rückzug der tschetschenischen Rebellen in die Berggebiete. Darüber hinaus sind den russischen und westlichen Journalisten vor Ort ähnliche Zeugenaussagen bekannt, und der Sonderkorrespondent von Radio Svoboda in Tschetschenien, Andrej Babitski, wurde im Januar selbst von russischen Truppen angehalten und während seiner Haft misshandelt. Die beiden NGO, die ihre Nachforschungsarbeiten an Ort und Stelle vorantreiben, werden von der Schweiz finanziell unterstützt. Der Bundesrat verfügt indes über keine anderen Elemente, die es ihm erlaubten, hinsichtlich des Auftretens, der Art und der Tragweite der Übergriffe unwiderlegbare Schlüsse zu ziehen. Den internationalen Instanzen mit Beobachtungs- und Untersuchungsmandaten auf dem Gebiet der Menschenrechte - namentlich den Sonderberichterstattern der Uno-Menschenrechtskommission - bleibt der Zugang zu den Opfern mehrheitlich verwehrt. Der Ausschuss des Europarates zur Verhütung der Folter hat kürzlich mehrere Gefangenenlager besuchen können; ihre Berichte sind jedoch vertraulich geblieben.</p><p>Nachdem die russischen Behörden die Übergriffe anfänglich leugneten, haben sie neuerdings ihren Willen bekundet, die Beschuldigungen zu untersuchen und die Verantwortlichen gerichtlich zu belangen. Die Regierung der Russischen Föderation hat nun einen Sondervertreter für die Menschenrechte in Tschetschenien ernannt: Herr Kalamanow hat die Aufgabe, die vorgeworfenen Übergriffe zu untersuchen und es den internationalen Organisationen, wie z. B. dem HCR, der OSZE und dem Europarat, zu ermöglichen, im vom Konflikt heimgesuchten Gebiet ihre Arbeit aufzunehmen. Am vergangenen 26. Februar begab sich der Menschenrechtskommissar des Europarates, Herr Gil-Robles, nach Tschetschenien, um seine Initiative zur Errichtung einer internationalen Präsenz mit dem Ziel der Förderung der Achtung der Menschenrechte zu verfolgen.</p><p>Was die humanitäre Situation vor Ort betrifft, so erachtet sie der Bundesrat als sehr Besorgnis erregend. Laut Schätzungen befinden sich nach wie vor 20 000 Zivilpersonen in Grosny. In Inguschetien beträgt die Anzahl der vom Konflikt vertriebenen Personen 180 000. Trotz dem Vorrücken der russischen Truppen ist das Mindestmass der für die Durchführung von Hilfsaktionen erforderlichen Sicherheitsbedingungen noch in keiner Weise sichergestellt.</p><p>4. Die Schweiz hat die Konfliktparteien auf dem bilateralen diplomatischen Wege sowie im multilateralen Rahmen wiederholt nicht nur aufgerufen, die Feindseligkeiten zu beenden und eine politische Lösung zu suchen, sondern auch an sie appelliert, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Sie war im Oktober 1999 das erste Land, das beim Ständigen Rat der OSZE in diesem Sinne Stellung bezog. In diesem Gremium hat die Schweiz ständig die begangenen Übergriffe verurteilt, die Parteien zur Achtung der Genfer Konventionen ermahnt, um die Einstellung der Feindseligkeiten ersucht, die Gewährleistung des Zugangs der humanitären Organisationen zu den Opfern, einschliesslich des IKRK zu den inhaftierten Personen, verlangt und die OSZE dazu ermutigt, in der Beilegung des Konflikts eine politische Rolle zu spielen. Die jüngsten Vorstösse der Schweiz in diesem Gremium gehen auf den 17. und 29. Februar 2000 zurück. Seit Anbeginn der Auseinandersetzungen hat sich die Schweiz bemüht, den Parteien deren Verpflichtung zur Achtung der von der Russischen Föderation ratifizierten Genfer Konventionen und des Zusatzprotokolls II über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte und der internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet der Menschenrechte in Erinnerung zu rufen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat die Unverhältnismässigkeit der russischen Truppeneinsätze seit dem 26. Oktober 1999 öffentlich kritisiert. Anlässlich seines Besuchs in Moskau Anfang Dezember 1999 hat der EDA-Vorsteher, Bundesrat Deiss, gegenüber dem russischen Aussenminister Igor Iwanow die Gesamtheit dieser Inhalte nochmals zum Ausdruck gebracht.</p><p>Die jüngste Intervention der Schweiz gegenüber Moskau ist das Schreiben, das der EDA-Vorsteher am 24. Februar 2000 an Igor Iwanow richtete. Bundesrat Deiss gab vorab seiner Besorgnis hinsichtlich der Informationen über die von russischen Sicherheitskräften in Gefangenenlagern anscheinend begangenen Massenhinrichtungen von Zivilpersonen, Plünderungen und Folterhandlungen Ausdruck. Er verlangte, dass eine Untersuchung durchgeführt werde und dass die als schuldig befundenen Personen nach den einschlägigen internationalen Normen verurteilt und bestraft würden. Bundesrat Deiss drängte schliesslich darauf, dass die im Falle eines nicht internationalen bewaffneten Konflikts geltenden Regeln des humanitären Völkerrechtes durch die Truppen der Russischen Föderation einzuhalten seien und jede nicht oder nicht mehr am Konflikt teilnehmende Person unter allen Umständen menschlich zu behandeln und gegen jede Form von Gewalttätigkeit oder Repressalien zu schützen sei. Er unterstützte auch das Ersuchen des IKRK um Zugang zu den sich in Gefangenenlagern befindlichen Personen und plädierte dafür, dass die internationalen humanitären Organisationen den Opfern überall dort sollten Hilfe leisten können, wo dies erforderlich sei, und zwar unter befriedigenden Sicherheitsbedingungen.</p><p>Anlässlich seiner Gespräche vom 8. März 2000 in Bern mit der gegenwärtigen OSZE-Vorsitzenden Benita Ferrero-Waldner drückte Bundesrat Deiss seine Unterstützung der Bemühungen der Vorsitzenden zur raschen Vorantreibung einer politischen Konfliktlösung aus. Seit Januar 2000 stellt die Schweiz dem OSZE-Vorsitz Botschafterin Heidi Tagliavini zu Verfügung, die zur persönlichen Vertreterin für den Kaukasus ernannt wurde.</p><p>5. Die Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofs nach dem Vorbild der entsprechenden Gerichtshöfe für Jugoslawien und Rwanda erforderte einen Entscheid des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Als permanentes Mitglied besitzt Russland im Sicherheitsrat das Vetorecht, und es darf als wahrscheinlich angenommen werden, dass dieses Veto eingelegt würde, falls ein solcher Strafgerichtshof projektiert würde und zur Abstimmung gelangte. Bevor solche gerichtliche Massnahmen ins Auge gefasst werden, vertritt die Schweiz die Ansicht, dass die russischen Behörden selbst zur Ergreifung der dringlichen und notwendigen Massnahmen angehalten werden sollten. Die Schweiz tritt dafür ein, dass die Russische Föderation ihren internationalen Verpflichtungen zur Ermittlung der Personen nachkommt, die für die im tschetschenischen Konflikt begangenen Übertretungen verantwortlich sind, sie vor Gericht stellt und bestraft.</p><p>6. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Situation der Bevölkerung Tschetscheniens nur nachhaltig verbessert werden kann, wenn die Konfliktparteien zu einer politischen Lösung kommen. Er wird sich weiterhin konkret dafür einsetzen, namentlich durch die Unterstützung der Aktivitäten von Botschafterin Tagliavini im Rahmen der OSZE, und er tritt auch für eine rasche Rückkehr der OSZE-Unterstützungsgruppe für Tschetschenien in diese Republik ein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht das Dringlichste in der Kanalisierung der notwendigen humanitären Hilfe für die vertriebenen Personen ausserhalb der Konfliktzone sowie für die Einwohner verschiedener Teile Tschetscheniens. Die Schweiz hat bisher einen Beitrag von insgesamt 3,5 Millionen Franken an die Arbeit der internationalen humanitären Organisationen geleistet und setzt sich dafür ein, dass ihr Zugang zu den Opfern erleichtert wird. Sie fasst die Durchführung bilateraler humanitärer Aktivitäten ins Auge und untersucht sämtliche Möglichkeiten der direkten Hilfeleistung an die Opfer.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Schon vor der Einnahme von Grosny haben die Medien aller Tendenzen täglich von schweren Verletzungen der Menschenrechte und von Übergriffen aller Art in Tschetschenien berichtet. Jetzt wurden Kriegsverbrechen bekannt, welche die russischen Bereitschaftstruppen verübt haben sollen. Mit Ausnahme von Médecins sans frontières erhalten die meisten nichtstaatlichen Organisationen (NGO), insbesondere das IKRK sowie der UNHCR, von der russischen Militärführung anscheinend keine Erlaubnis, das Konfliktgebiet zu betreten.</p><p>Angesichts dieser dramatischen Situation ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Lassen sich die von den Medien verbreiteten Informationen über die im Tschetschenien-Konflikt begangenen Gräueltaten bestätigen?</p><p>2. Welche glaubwürdigen Informationen kann der Bundesrat über die Situation in Tschetschenien geben?</p><p>3. Wie beurteilt er die Situation?</p><p>4. Hat die Schweiz die Absicht einzugreifen, um allfällige Verletzungen des internationalen Rechtes, des humanitären Völkerrechtes und des Kriegsrechtes anzuprangern, sofern sich diese als wahr herausstellen?</p><p>5. Hält es der Bundesrat für opportun, die Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofs zur Verfolgung der in Tschetschenien begangenen Verbrechen zu verlangen?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, konkrete Massnahmen zu ergreifen, um den berechtigten Abscheu aller gegenüber den begangenen Verbrechen, gegenüber denjenigen, die sie ausführen, und gegenüber den Behörden, die sie anordnen, billigen oder tolerieren, zum Ausdruck zu bringen?</p>
  • Tschetschenien. Kriegsverbrechen und Verletzungen der Menschenrechte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Es steht für den Bundesrat ausser Zweifel, dass der seit September 1999 in Tschetschenien geführte, bewaffnete Konflikt sowie die von beiden Seiten zur Anwendung gebrachten Kampfmethoden schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechtes nach sich gezogen haben. Obwohl die russische Regierung diese Meinung nicht teilt, hält der Bundesrat dafür, dass die Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle in Tschetschenien anwendbar sind. Darüber hinaus sind die russischen Behörden gehalten, den Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderer einschlägiger internationaler Übereinkommen ergeben; dasselbe gilt für die Verpflichtungen im Rahmen der menschlichen Dimension der OSZE.</p><p>Seit dem Beginn des Konflikts wurde die tschetschenische Zivilbevölkerung unter dramatischen Bedingungen zur Flucht aus ihrer Heimat gezwungen. Wenn die Flucht hingegen unmöglich war, sassen die Menschen, wie beispielsweise in Grosny, im Bombenhagel fest oder fanden sich sonst mitten in Kämpfen: Die tschetschenischen Truppen bezogen nämlich in den Städten und Dörfern ihre Stellungen. Die russischen Streitkräfte ihrerseits setzten seit Beginn des Konflikts schwere militärische Mittel ein, mit denen sie den Schaden nicht auf strikt militärische Objekte zu begrenzen imstande waren.</p><p>Der Bundesrat hat von den zahlreichen Vorwürfen bezüglich der von den russischen Streitkräften gegenüber Zivilpersonen und tschetschenischen Kriegsgefangenen begangenen Übergriffen Kenntnis. Russischen und internationalen NGO - darunter Human Rights Watch und Médecins sans frontières - sind Zeugenaussagen zugekommen, wonach in Gefangenenlagern Massenhinrichtungen, Vergewaltigungen, Plünderungen und Folterungen begangen wurden, insbesondere nach dem Rückzug der tschetschenischen Rebellen in die Berggebiete. Darüber hinaus sind den russischen und westlichen Journalisten vor Ort ähnliche Zeugenaussagen bekannt, und der Sonderkorrespondent von Radio Svoboda in Tschetschenien, Andrej Babitski, wurde im Januar selbst von russischen Truppen angehalten und während seiner Haft misshandelt. Die beiden NGO, die ihre Nachforschungsarbeiten an Ort und Stelle vorantreiben, werden von der Schweiz finanziell unterstützt. Der Bundesrat verfügt indes über keine anderen Elemente, die es ihm erlaubten, hinsichtlich des Auftretens, der Art und der Tragweite der Übergriffe unwiderlegbare Schlüsse zu ziehen. Den internationalen Instanzen mit Beobachtungs- und Untersuchungsmandaten auf dem Gebiet der Menschenrechte - namentlich den Sonderberichterstattern der Uno-Menschenrechtskommission - bleibt der Zugang zu den Opfern mehrheitlich verwehrt. Der Ausschuss des Europarates zur Verhütung der Folter hat kürzlich mehrere Gefangenenlager besuchen können; ihre Berichte sind jedoch vertraulich geblieben.</p><p>Nachdem die russischen Behörden die Übergriffe anfänglich leugneten, haben sie neuerdings ihren Willen bekundet, die Beschuldigungen zu untersuchen und die Verantwortlichen gerichtlich zu belangen. Die Regierung der Russischen Föderation hat nun einen Sondervertreter für die Menschenrechte in Tschetschenien ernannt: Herr Kalamanow hat die Aufgabe, die vorgeworfenen Übergriffe zu untersuchen und es den internationalen Organisationen, wie z. B. dem HCR, der OSZE und dem Europarat, zu ermöglichen, im vom Konflikt heimgesuchten Gebiet ihre Arbeit aufzunehmen. Am vergangenen 26. Februar begab sich der Menschenrechtskommissar des Europarates, Herr Gil-Robles, nach Tschetschenien, um seine Initiative zur Errichtung einer internationalen Präsenz mit dem Ziel der Förderung der Achtung der Menschenrechte zu verfolgen.</p><p>Was die humanitäre Situation vor Ort betrifft, so erachtet sie der Bundesrat als sehr Besorgnis erregend. Laut Schätzungen befinden sich nach wie vor 20 000 Zivilpersonen in Grosny. In Inguschetien beträgt die Anzahl der vom Konflikt vertriebenen Personen 180 000. Trotz dem Vorrücken der russischen Truppen ist das Mindestmass der für die Durchführung von Hilfsaktionen erforderlichen Sicherheitsbedingungen noch in keiner Weise sichergestellt.</p><p>4. Die Schweiz hat die Konfliktparteien auf dem bilateralen diplomatischen Wege sowie im multilateralen Rahmen wiederholt nicht nur aufgerufen, die Feindseligkeiten zu beenden und eine politische Lösung zu suchen, sondern auch an sie appelliert, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Sie war im Oktober 1999 das erste Land, das beim Ständigen Rat der OSZE in diesem Sinne Stellung bezog. In diesem Gremium hat die Schweiz ständig die begangenen Übergriffe verurteilt, die Parteien zur Achtung der Genfer Konventionen ermahnt, um die Einstellung der Feindseligkeiten ersucht, die Gewährleistung des Zugangs der humanitären Organisationen zu den Opfern, einschliesslich des IKRK zu den inhaftierten Personen, verlangt und die OSZE dazu ermutigt, in der Beilegung des Konflikts eine politische Rolle zu spielen. Die jüngsten Vorstösse der Schweiz in diesem Gremium gehen auf den 17. und 29. Februar 2000 zurück. Seit Anbeginn der Auseinandersetzungen hat sich die Schweiz bemüht, den Parteien deren Verpflichtung zur Achtung der von der Russischen Föderation ratifizierten Genfer Konventionen und des Zusatzprotokolls II über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte und der internationalen Übereinkommen auf dem Gebiet der Menschenrechte in Erinnerung zu rufen. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat die Unverhältnismässigkeit der russischen Truppeneinsätze seit dem 26. Oktober 1999 öffentlich kritisiert. Anlässlich seines Besuchs in Moskau Anfang Dezember 1999 hat der EDA-Vorsteher, Bundesrat Deiss, gegenüber dem russischen Aussenminister Igor Iwanow die Gesamtheit dieser Inhalte nochmals zum Ausdruck gebracht.</p><p>Die jüngste Intervention der Schweiz gegenüber Moskau ist das Schreiben, das der EDA-Vorsteher am 24. Februar 2000 an Igor Iwanow richtete. Bundesrat Deiss gab vorab seiner Besorgnis hinsichtlich der Informationen über die von russischen Sicherheitskräften in Gefangenenlagern anscheinend begangenen Massenhinrichtungen von Zivilpersonen, Plünderungen und Folterhandlungen Ausdruck. Er verlangte, dass eine Untersuchung durchgeführt werde und dass die als schuldig befundenen Personen nach den einschlägigen internationalen Normen verurteilt und bestraft würden. Bundesrat Deiss drängte schliesslich darauf, dass die im Falle eines nicht internationalen bewaffneten Konflikts geltenden Regeln des humanitären Völkerrechtes durch die Truppen der Russischen Föderation einzuhalten seien und jede nicht oder nicht mehr am Konflikt teilnehmende Person unter allen Umständen menschlich zu behandeln und gegen jede Form von Gewalttätigkeit oder Repressalien zu schützen sei. Er unterstützte auch das Ersuchen des IKRK um Zugang zu den sich in Gefangenenlagern befindlichen Personen und plädierte dafür, dass die internationalen humanitären Organisationen den Opfern überall dort sollten Hilfe leisten können, wo dies erforderlich sei, und zwar unter befriedigenden Sicherheitsbedingungen.</p><p>Anlässlich seiner Gespräche vom 8. März 2000 in Bern mit der gegenwärtigen OSZE-Vorsitzenden Benita Ferrero-Waldner drückte Bundesrat Deiss seine Unterstützung der Bemühungen der Vorsitzenden zur raschen Vorantreibung einer politischen Konfliktlösung aus. Seit Januar 2000 stellt die Schweiz dem OSZE-Vorsitz Botschafterin Heidi Tagliavini zu Verfügung, die zur persönlichen Vertreterin für den Kaukasus ernannt wurde.</p><p>5. Die Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofs nach dem Vorbild der entsprechenden Gerichtshöfe für Jugoslawien und Rwanda erforderte einen Entscheid des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. Als permanentes Mitglied besitzt Russland im Sicherheitsrat das Vetorecht, und es darf als wahrscheinlich angenommen werden, dass dieses Veto eingelegt würde, falls ein solcher Strafgerichtshof projektiert würde und zur Abstimmung gelangte. Bevor solche gerichtliche Massnahmen ins Auge gefasst werden, vertritt die Schweiz die Ansicht, dass die russischen Behörden selbst zur Ergreifung der dringlichen und notwendigen Massnahmen angehalten werden sollten. Die Schweiz tritt dafür ein, dass die Russische Föderation ihren internationalen Verpflichtungen zur Ermittlung der Personen nachkommt, die für die im tschetschenischen Konflikt begangenen Übertretungen verantwortlich sind, sie vor Gericht stellt und bestraft.</p><p>6. Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Situation der Bevölkerung Tschetscheniens nur nachhaltig verbessert werden kann, wenn die Konfliktparteien zu einer politischen Lösung kommen. Er wird sich weiterhin konkret dafür einsetzen, namentlich durch die Unterstützung der Aktivitäten von Botschafterin Tagliavini im Rahmen der OSZE, und er tritt auch für eine rasche Rückkehr der OSZE-Unterstützungsgruppe für Tschetschenien in diese Republik ein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht das Dringlichste in der Kanalisierung der notwendigen humanitären Hilfe für die vertriebenen Personen ausserhalb der Konfliktzone sowie für die Einwohner verschiedener Teile Tschetscheniens. Die Schweiz hat bisher einen Beitrag von insgesamt 3,5 Millionen Franken an die Arbeit der internationalen humanitären Organisationen geleistet und setzt sich dafür ein, dass ihr Zugang zu den Opfern erleichtert wird. Sie fasst die Durchführung bilateraler humanitärer Aktivitäten ins Auge und untersucht sämtliche Möglichkeiten der direkten Hilfeleistung an die Opfer.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Schon vor der Einnahme von Grosny haben die Medien aller Tendenzen täglich von schweren Verletzungen der Menschenrechte und von Übergriffen aller Art in Tschetschenien berichtet. Jetzt wurden Kriegsverbrechen bekannt, welche die russischen Bereitschaftstruppen verübt haben sollen. Mit Ausnahme von Médecins sans frontières erhalten die meisten nichtstaatlichen Organisationen (NGO), insbesondere das IKRK sowie der UNHCR, von der russischen Militärführung anscheinend keine Erlaubnis, das Konfliktgebiet zu betreten.</p><p>Angesichts dieser dramatischen Situation ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Lassen sich die von den Medien verbreiteten Informationen über die im Tschetschenien-Konflikt begangenen Gräueltaten bestätigen?</p><p>2. Welche glaubwürdigen Informationen kann der Bundesrat über die Situation in Tschetschenien geben?</p><p>3. Wie beurteilt er die Situation?</p><p>4. Hat die Schweiz die Absicht einzugreifen, um allfällige Verletzungen des internationalen Rechtes, des humanitären Völkerrechtes und des Kriegsrechtes anzuprangern, sofern sich diese als wahr herausstellen?</p><p>5. Hält es der Bundesrat für opportun, die Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofs zur Verfolgung der in Tschetschenien begangenen Verbrechen zu verlangen?</p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, konkrete Massnahmen zu ergreifen, um den berechtigten Abscheu aller gegenüber den begangenen Verbrechen, gegenüber denjenigen, die sie ausführen, und gegenüber den Behörden, die sie anordnen, billigen oder tolerieren, zum Ausdruck zu bringen?</p>
    • Tschetschenien. Kriegsverbrechen und Verletzungen der Menschenrechte

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