Arbeitsplätze in den Randregionen
- ShortId
-
00.1012
- Id
-
20001012
- Updated
-
24.06.2025 21:30
- Language
-
de
- Title
-
Arbeitsplätze in den Randregionen
- AdditionalIndexing
-
Post;Schaffung von Arbeitsplätzen;Randregion;Swisscom;SBB;regionale Wirtschaftspolitik;Personalabbau beim Bund;Erhaltung von Arbeitsplätzen
- 1
-
- L07K08070102010704, Randregion
- L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
- L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
- L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
- L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
- L04K12020202, Post
- L05K1801021103, SBB
- L05K1202020107, Swisscom
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat für die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung der SBB-, Post- und Swisscom-Arbeitsplätze grosses Verständnis. Gleichzeitig erachtet er es aber auch als unerlässlich, dass die grossen Bundesbetriebe nach betriebswirtschaftlich begründeten Kriterien geführt werden. In den strategischen Vorgaben des Bundesrates für die SBB AG 1999-2002 ist diese doppelte Zielsetzung ausdrücklich enthalten. Demnach "berücksichtigt die SBB AG im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze". Diese strategische Zielsetzung des Bundesrates gilt sinngemäss auch für die Post und die Swisscom, obwohl sie in den entsprechenden beiden Zielkatalogen nicht aufgeführt ist.</p><p>Neben diesen strategischen Vorgaben will der Bundesrat aktiv mithelfen, die Auswirkungen der Liberalisierung auf die Randregionen abzufedern. Dementsprechend hat er im Juni 2000 im Rahmen des Gesamtpaketes "Weitere Entwicklung von Swisscom und Post" beschlossen, flankierende Massnahmen für diejenigen Regionen auszuarbeiten, welche vom Stellenabbau bei der Swisscom und den SBB besonders betroffen sind. Soweit dafür eine Anpassung der Rechtsgrundlagen erforderlich ist, soll dies im Rahmen der Verlängerung des Bonny-Beschlusses erfolgen.</p><p>1./2. Zu den ersten beiden konkreten Fragen kann der Bundesrat keine Stellung beziehen, da sie direkt auf die Ausgestaltung des operativen Geschäftes der SBB abzielen. Die SBB nehmen dazu wie folgt Stellung:</p><p>"Die SBB sind bestrebt, ihre Dienstleistungen an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden auszurichten und ihr Angebot hinsichtlich Qualität und Preis kontinuierlich weiter zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, die bestehenden Arbeitsprozesse zu überdenken und effizientere Lösungen zu realisieren. So führten beispielsweise verbesserte Produktionsabläufe in den Bereichen Rangierdienst, Reinigung und Unterhalt der Betriebsanlagen zur Bildung von regional zuständigen Teams. Diese notwendige Bündelung führte zu einer Konzentration der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf weniger Standorte und erklärt auch den in der Anfrage angesprochenen Stellenabbau im Bahnhof Brig.</p><p>Die konsequent vorangetriebene Verbesserung der Produktionsabläufe wird auch in Zukunft mit einem Stellenabbau verbunden sein. Die SBB sind allerdings bestrebt, die Bedürfnisse der Randregionen in einem betriebswirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu berücksichtigen. Auf keinen Fall sollen die angebotenen Arbeitsplätze auf möglichst wenige Zentren in der Schweiz konzentriert werden. Vielmehr bieten die SBB aufgrund der Kundenbedürfnisse und der Anforderungen an die Sicherstellung des Eisenbahnbetriebes auch künftig in allen Regionen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen an."</p><p>3. Zur dritten Frage nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung: Gemäss Artikel 6 Absätze 5 und 6 des Bundespersonalgesetzes können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in begründeten Einzelfällen sowie im Falle der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personalkategorie unter das Obligationenrecht gestellt werden. Die Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die beim Bund oder einem seiner Arbeitgeber angestellt sind, werden durch diese Regelung als Kategorie nicht erfasst und können dementsprechend nicht generell dem Obligationenrecht unterstellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im letzten Jahr hat der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative Hämmerle Folge gegeben, die verlangt, dass in den ehemaligen Bundesbetrieben die Arbeitsplätze in den Randregionen nicht überproportional zu jenen der Zentren abgebaut werden dürfen.</p><p>Am Bahnhof Brig ist nun für das Jahr 2000 ein Stellenabbau von insgesamt 12 Stellen vorgesehen, und für das Jahr 2001 werden weitere 8 Arbeitsplätze in dieser Randregion gestrichen.</p><p>Was nun erstaunt, ist, dass gleichzeitig an den Standorten Genf und Zürich das Stellenangebot jeweils um bis zu 30 Stellen erweitert werden soll, dies, obwohl die Personalrekrutierung in diesen beiden Städten sehr schwierig ist.</p><p>Diesbezüglich frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Ist es logistisch wirklich zwingend, eine Personalkonzentration zu den Zentren hin vorzunehmen?</p><p>2. Könnten diese Stellen nicht ebenso gut in den Randregionen belassen werden, wo genügend und gut ausgebildetes Personal rekrutiert werden kann? Erfreulicherweise ist der Anteil an Wohneigentum im Oberwallis mit 70 Prozent überaus hoch, so dass der Mobilität der Leute gewisse Grenzen gesetzt sind. Der hervorragenden Motivation der Leute ist diese Situation mit Sicherheit nur förderlich.</p><p>3. Ist die schwierige Personalsituation in Genf z. B. vielleicht ein Grund, dass im neuen Personalgesetz des Bundes für Grenzgänger Arbeitsverträge nach Obligationenrecht eingeführt werden können?</p><p>Ich bitte den Bundesrat, im Sinne der Kohärenz zwischen Zentren und weniger dicht besiedelten Regionen, als Eigner bei Post, SBB und Swisscom dahin gehend einzuwirken, dass dem Anliegen der Parlamentarischen Initiative Hämmerle schon jetzt bestmöglich nachgelebt wird.</p>
- Arbeitsplätze in den Randregionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat für die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung der SBB-, Post- und Swisscom-Arbeitsplätze grosses Verständnis. Gleichzeitig erachtet er es aber auch als unerlässlich, dass die grossen Bundesbetriebe nach betriebswirtschaftlich begründeten Kriterien geführt werden. In den strategischen Vorgaben des Bundesrates für die SBB AG 1999-2002 ist diese doppelte Zielsetzung ausdrücklich enthalten. Demnach "berücksichtigt die SBB AG im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze". Diese strategische Zielsetzung des Bundesrates gilt sinngemäss auch für die Post und die Swisscom, obwohl sie in den entsprechenden beiden Zielkatalogen nicht aufgeführt ist.</p><p>Neben diesen strategischen Vorgaben will der Bundesrat aktiv mithelfen, die Auswirkungen der Liberalisierung auf die Randregionen abzufedern. Dementsprechend hat er im Juni 2000 im Rahmen des Gesamtpaketes "Weitere Entwicklung von Swisscom und Post" beschlossen, flankierende Massnahmen für diejenigen Regionen auszuarbeiten, welche vom Stellenabbau bei der Swisscom und den SBB besonders betroffen sind. Soweit dafür eine Anpassung der Rechtsgrundlagen erforderlich ist, soll dies im Rahmen der Verlängerung des Bonny-Beschlusses erfolgen.</p><p>1./2. Zu den ersten beiden konkreten Fragen kann der Bundesrat keine Stellung beziehen, da sie direkt auf die Ausgestaltung des operativen Geschäftes der SBB abzielen. Die SBB nehmen dazu wie folgt Stellung:</p><p>"Die SBB sind bestrebt, ihre Dienstleistungen an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden auszurichten und ihr Angebot hinsichtlich Qualität und Preis kontinuierlich weiter zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, die bestehenden Arbeitsprozesse zu überdenken und effizientere Lösungen zu realisieren. So führten beispielsweise verbesserte Produktionsabläufe in den Bereichen Rangierdienst, Reinigung und Unterhalt der Betriebsanlagen zur Bildung von regional zuständigen Teams. Diese notwendige Bündelung führte zu einer Konzentration der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf weniger Standorte und erklärt auch den in der Anfrage angesprochenen Stellenabbau im Bahnhof Brig.</p><p>Die konsequent vorangetriebene Verbesserung der Produktionsabläufe wird auch in Zukunft mit einem Stellenabbau verbunden sein. Die SBB sind allerdings bestrebt, die Bedürfnisse der Randregionen in einem betriebswirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu berücksichtigen. Auf keinen Fall sollen die angebotenen Arbeitsplätze auf möglichst wenige Zentren in der Schweiz konzentriert werden. Vielmehr bieten die SBB aufgrund der Kundenbedürfnisse und der Anforderungen an die Sicherstellung des Eisenbahnbetriebes auch künftig in allen Regionen eine Vielzahl von Arbeitsplätzen an."</p><p>3. Zur dritten Frage nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung: Gemäss Artikel 6 Absätze 5 und 6 des Bundespersonalgesetzes können Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in begründeten Einzelfällen sowie im Falle der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personalkategorie unter das Obligationenrecht gestellt werden. Die Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die beim Bund oder einem seiner Arbeitgeber angestellt sind, werden durch diese Regelung als Kategorie nicht erfasst und können dementsprechend nicht generell dem Obligationenrecht unterstellt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im letzten Jahr hat der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative Hämmerle Folge gegeben, die verlangt, dass in den ehemaligen Bundesbetrieben die Arbeitsplätze in den Randregionen nicht überproportional zu jenen der Zentren abgebaut werden dürfen.</p><p>Am Bahnhof Brig ist nun für das Jahr 2000 ein Stellenabbau von insgesamt 12 Stellen vorgesehen, und für das Jahr 2001 werden weitere 8 Arbeitsplätze in dieser Randregion gestrichen.</p><p>Was nun erstaunt, ist, dass gleichzeitig an den Standorten Genf und Zürich das Stellenangebot jeweils um bis zu 30 Stellen erweitert werden soll, dies, obwohl die Personalrekrutierung in diesen beiden Städten sehr schwierig ist.</p><p>Diesbezüglich frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Ist es logistisch wirklich zwingend, eine Personalkonzentration zu den Zentren hin vorzunehmen?</p><p>2. Könnten diese Stellen nicht ebenso gut in den Randregionen belassen werden, wo genügend und gut ausgebildetes Personal rekrutiert werden kann? Erfreulicherweise ist der Anteil an Wohneigentum im Oberwallis mit 70 Prozent überaus hoch, so dass der Mobilität der Leute gewisse Grenzen gesetzt sind. Der hervorragenden Motivation der Leute ist diese Situation mit Sicherheit nur förderlich.</p><p>3. Ist die schwierige Personalsituation in Genf z. B. vielleicht ein Grund, dass im neuen Personalgesetz des Bundes für Grenzgänger Arbeitsverträge nach Obligationenrecht eingeführt werden können?</p><p>Ich bitte den Bundesrat, im Sinne der Kohärenz zwischen Zentren und weniger dicht besiedelten Regionen, als Eigner bei Post, SBB und Swisscom dahin gehend einzuwirken, dass dem Anliegen der Parlamentarischen Initiative Hämmerle schon jetzt bestmöglich nachgelebt wird.</p>
- Arbeitsplätze in den Randregionen
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