Sierra Leone. Aufnahme von Gewaltflüchtlingen
- ShortId
-
00.1015
- Id
-
20001015
- Updated
-
24.06.2025 22:45
- Language
-
de
- Title
-
Sierra Leone. Aufnahme von Gewaltflüchtlingen
- AdditionalIndexing
-
Bürgerkrieg;Sierra Leone;Flüchtling;Asylbewerber/in;Opfer unter der Zivilbevölkerung
- 1
-
- L04K03040512, Sierra Leone
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L05K0401020202, Bürgerkrieg
- L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
- L04K01080101, Flüchtling
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dem Bundesrat und dem für die Asylentscheide zuständigen Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) ist bekannt, dass von 1991 bis 1999 in Sierra Leone blutige Auseinandersetzungen stattfanden, denen Tausende von Menschen zum Opfer gefallen sind. Der Konflikt verlief über die acht Jahre hinweg nicht gleichmässig. Zeiten relativer Ruhe wechselten sich mit heftigen Kämpfen ab. Über lange Zeit hinweg gesehen war die Hauptstadt Freetown relativ sicher vor Übergriffen. Das BFF erachtete es daher für abgewiesene Asylsuchende aus umkämpften Gebieten damals als zumutbar, sich vorübergehend einen neuen Wohnsitz in Sierra Leone zu suchen. Anwendung fand dabei das Prinzip der innerstaatlichen Flucht- bzw. Aufenthaltsalternative. Es besagt, dass nur jene Schutz in einem anderen Staat beanspruchen können, die ihn im Heimatstaat nirgends finden. Dieses Prinzip wird bei allen Asylsuchenden und Kriegsvertriebenen angewandt. Das BFF prüfte jedoch stets jedes einzelne Asylgesuch gründlich, auch vor dem Hintergrund der Problematik der Auseinandersetzungen. In Zeiten, in denen der Konflikt kurzfristig auf die Hauptstadt übergegriffen hatte, wurde mit der Behandlung von Asylgesuchen und dem Vollzug der Wegweisung zugewartet, bis sich die Situation nach wenigen Wochen zumindest im Grossraum Freetown wieder beruhigt hatte. Die Anordnung einer vorläufigen Aufnahme wegen den Auseinandersetzungen war somit nicht angezeigt. Diese Entscheidpraxis des BFF wurde im Übrigen auch durch die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) vollumfänglich gestützt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die in der Einfache Anfrage genannten Asylgesuchszahlen sierraleonischer Staatsangehöriger müssen relativiert werden. Die Erfahrungen des BFF haben nämlich gezeigt, dass sehr viele Personen aus dem westafrikanischen Raum die Auseinandersetzungen in Sierra Leone zum Anlass genommen haben, um unter Vorspiegelung der sierraleonischen Staatsangehörigkeit in der Schweiz Asylgesuche einzureichen. Zum anderen hat für tatsächlich aus Sierra Leone stammende Personen aufgrund der oben dargelegten Situation zu keiner Zeit eine Veranlassung bestanden, wegen des damals herrschenden Konfliktes generell eine vorläufige Aufnahme zu verfügen.</p><p>2. Die Asylgesuche von Personen aus Sierra Leone werden fortlaufend in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise behandelt. Dabei wird der Wegweisungsvollzug von abgewiesenen sierraleonischen Asylsuchenden grundsätzlich als zulässig, zumutbar und möglich erachtet. Dies entspricht auch der Entscheidpraxis der ARK (vgl. EMARK 1999/28).</p><p>3. Vonseiten des BFF ist bisher kein Rückkehrhilfeprogramm Sierra Leone geplant. Im Jahre 1999 wurden von der Interdepartementalen Leitungsgruppe Rückkehrhilfe fünf Herkunftsländer bzw. Herkunftsregionen als prioritär für zukünftige Rückkehrhilfeprojekte bestimmt. Sierra Leone wurde hierbei nicht als prioritär eingestuft.</p><p>Staatsangehörige aus Sierra Leone, die nunmehr freiwillig oder pflichtgemäss ausreisen möchten, können auch ohne ein spezielles Rückkehrhilfeprogramm individuelle Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ende 1999 ging, nach Aussagen des Uno-Hochkommissariates für Flüchtlinge, "der brutalste Krieg der Welt" zu Ende. Hunderttausende von Menschen wurden aus ihrer Gegend vertrieben oder mussten, um nicht ermordet oder verstümmelt zu werden, ins Ausland fliehen. Laut Statistik des Bundesamtes für Flüchtlinge gingen in den letzten Jahren folgende Asylgesuche von Staatsangehörigen von Sierra Leone ein: 756 im Jahre 1999, 222 im Jahre 1998, 178 im Jahre 1997, 50 im Jahre 1996, 128 im Jahre 1995, 68 im Jahre 1994, 14 im Jahre 1993 und 2 im Jahre 1992. Anscheinend wurde keiner dieser Personen Asyl gewährt. Die Statistik ist aber nicht detailliert genug, um festzustellen, inwieweit die Asylgesuche unter dem Aspekt Kriegsflüchtlinge geprüft worden sind.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie vielen dieser Asylsuchenden wurde die vorläufige Aufnahme gewährt, wie sie für Gewaltflüchtlinge vorgesehen ist? Wie viele befanden sich bei Kriegsende noch in der Schweiz?</p><p>2. Binnen welcher Frist und unter welchen Bedingungen ist die Rückführung in ihre Heimat vorgesehen?</p><p>3. Ist ein Rückkehr- und Strukturhilfeprogramm ähnlich demjenigen für die Flüchtlinge aus dem Balkan geplant?</p>
- Sierra Leone. Aufnahme von Gewaltflüchtlingen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Dem Bundesrat und dem für die Asylentscheide zuständigen Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) ist bekannt, dass von 1991 bis 1999 in Sierra Leone blutige Auseinandersetzungen stattfanden, denen Tausende von Menschen zum Opfer gefallen sind. Der Konflikt verlief über die acht Jahre hinweg nicht gleichmässig. Zeiten relativer Ruhe wechselten sich mit heftigen Kämpfen ab. Über lange Zeit hinweg gesehen war die Hauptstadt Freetown relativ sicher vor Übergriffen. Das BFF erachtete es daher für abgewiesene Asylsuchende aus umkämpften Gebieten damals als zumutbar, sich vorübergehend einen neuen Wohnsitz in Sierra Leone zu suchen. Anwendung fand dabei das Prinzip der innerstaatlichen Flucht- bzw. Aufenthaltsalternative. Es besagt, dass nur jene Schutz in einem anderen Staat beanspruchen können, die ihn im Heimatstaat nirgends finden. Dieses Prinzip wird bei allen Asylsuchenden und Kriegsvertriebenen angewandt. Das BFF prüfte jedoch stets jedes einzelne Asylgesuch gründlich, auch vor dem Hintergrund der Problematik der Auseinandersetzungen. In Zeiten, in denen der Konflikt kurzfristig auf die Hauptstadt übergegriffen hatte, wurde mit der Behandlung von Asylgesuchen und dem Vollzug der Wegweisung zugewartet, bis sich die Situation nach wenigen Wochen zumindest im Grossraum Freetown wieder beruhigt hatte. Die Anordnung einer vorläufigen Aufnahme wegen den Auseinandersetzungen war somit nicht angezeigt. Diese Entscheidpraxis des BFF wurde im Übrigen auch durch die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) vollumfänglich gestützt.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die in der Einfache Anfrage genannten Asylgesuchszahlen sierraleonischer Staatsangehöriger müssen relativiert werden. Die Erfahrungen des BFF haben nämlich gezeigt, dass sehr viele Personen aus dem westafrikanischen Raum die Auseinandersetzungen in Sierra Leone zum Anlass genommen haben, um unter Vorspiegelung der sierraleonischen Staatsangehörigkeit in der Schweiz Asylgesuche einzureichen. Zum anderen hat für tatsächlich aus Sierra Leone stammende Personen aufgrund der oben dargelegten Situation zu keiner Zeit eine Veranlassung bestanden, wegen des damals herrschenden Konfliktes generell eine vorläufige Aufnahme zu verfügen.</p><p>2. Die Asylgesuche von Personen aus Sierra Leone werden fortlaufend in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise behandelt. Dabei wird der Wegweisungsvollzug von abgewiesenen sierraleonischen Asylsuchenden grundsätzlich als zulässig, zumutbar und möglich erachtet. Dies entspricht auch der Entscheidpraxis der ARK (vgl. EMARK 1999/28).</p><p>3. Vonseiten des BFF ist bisher kein Rückkehrhilfeprogramm Sierra Leone geplant. Im Jahre 1999 wurden von der Interdepartementalen Leitungsgruppe Rückkehrhilfe fünf Herkunftsländer bzw. Herkunftsregionen als prioritär für zukünftige Rückkehrhilfeprojekte bestimmt. Sierra Leone wurde hierbei nicht als prioritär eingestuft.</p><p>Staatsangehörige aus Sierra Leone, die nunmehr freiwillig oder pflichtgemäss ausreisen möchten, können auch ohne ein spezielles Rückkehrhilfeprogramm individuelle Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ende 1999 ging, nach Aussagen des Uno-Hochkommissariates für Flüchtlinge, "der brutalste Krieg der Welt" zu Ende. Hunderttausende von Menschen wurden aus ihrer Gegend vertrieben oder mussten, um nicht ermordet oder verstümmelt zu werden, ins Ausland fliehen. Laut Statistik des Bundesamtes für Flüchtlinge gingen in den letzten Jahren folgende Asylgesuche von Staatsangehörigen von Sierra Leone ein: 756 im Jahre 1999, 222 im Jahre 1998, 178 im Jahre 1997, 50 im Jahre 1996, 128 im Jahre 1995, 68 im Jahre 1994, 14 im Jahre 1993 und 2 im Jahre 1992. Anscheinend wurde keiner dieser Personen Asyl gewährt. Die Statistik ist aber nicht detailliert genug, um festzustellen, inwieweit die Asylgesuche unter dem Aspekt Kriegsflüchtlinge geprüft worden sind.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie vielen dieser Asylsuchenden wurde die vorläufige Aufnahme gewährt, wie sie für Gewaltflüchtlinge vorgesehen ist? Wie viele befanden sich bei Kriegsende noch in der Schweiz?</p><p>2. Binnen welcher Frist und unter welchen Bedingungen ist die Rückführung in ihre Heimat vorgesehen?</p><p>3. Ist ein Rückkehr- und Strukturhilfeprogramm ähnlich demjenigen für die Flüchtlinge aus dem Balkan geplant?</p>
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