Asylwesen. Statistik

ShortId
00.1019
Id
20001019
Updated
24.06.2025 23:18
Language
de
Title
Asylwesen. Statistik
AdditionalIndexing
Asylpolitik;Asylverfahren;Statistik
1
  • L03K010801, Asylpolitik
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L03K020218, Statistik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Statistik des BFF soll Aufschluss über die Arbeit des eigenen Amtes geben. Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) veröffentlicht eigene Statistiken, die zusammen mit jener des BFF ein komplettes Bild über den Asylbereich vermitteln. Vorläufige Aufnahmen erfolgen, wenn der Vollzug einer Wegweisung nach einem ablehnenden Asylentscheid unzulässig, unzumutbar oder technisch unmöglich ist. Es ist also richtig, die entsprechenden Fälle unter die negativen Asylentscheide zu subsumieren. In den Tabellen 11 und 12 sowie im Text zur Entscheidpraxis aus der Jahresstatistik des BFF wird aber deutlich gemacht, wie viele vorläufige Aufnahmen für welche Staatsangehörigen getroffen wurden.</p><p>Die ARK unterscheidet in ihrer Statistik zwischen Beschwerden und Revisionen. Sie unterscheidet statistisch jedoch weder nach dem Gegenstand der Beschwerde noch danach, ob Beschwerden im ordentlichen Verfahren oder aber im Wiedererwägungsverfahren erhoben wurden. Die im Vorstoss gestellten Fragen lassen sich aus diesem Grund nicht vollständig beantworten.</p><p>1./2. 1999 erhielten insgesamt 2050 Personen aufgrund eines erst- oder zweitinstanzlichen Entscheides Asyl in der Schweiz. In 128 Fällen wurde Asyl erst auf Beschwerde hin, mithin zweitinstanzlich, gewährt.</p><p>46 Personen hat das BFF wiedererwägungsweise Asyl gewährt. Die 128 Asylgewährungen, die auf einem zweitinstanzlichen Entscheid beruhen, können nicht nach ordentlichen (Beschwerde) und ausserordentlichen (Revision) Rechtsmitteln aufgeteilt werden.</p><p>Die ARK hat 1999 insgesamt 192 Beschwerden betreffend 368 Personen gutgeheissen. Weitere Angaben sind aus den einleitend erwähnten Gründen nicht möglich. Die Zahl von insgesamt 192 Beschwerden ist deshalb höher als die Zahl von 128 Gutheissungen, welche im vorhergehenden Absatz genannt wurde, weil hier nicht nur die Beschwerden auf die negativen Entscheide, sondern alle Beschwerden mit eingerechnet werden, also beispielsweise auch diejenigen aus dem Flughafenverfahren.</p><p>3./4. Insgesamt wurden 22 843 Personen in der Schweiz 1999 vorläufig aufgenommen, 21 746 davon im Rahmen des Asylverfahrens nach einem negativen Asylentscheid. 1097 Personen wurden 1999 nicht im Asylverfahren, sondern gemäss Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern in der Schweiz vorläufig aufgenommen.</p><p>Es ist technisch nicht möglich, die vorläufigen Aufnahmen nach ordentlichem und ausserordentlichem Verfahren aufzuteilen.</p><p>1999 hat die ARK Beschwerden betreffend 233 Personen teilweise gutgeheissen und die vorläufige Aufnahme angeordnet, weil sich der Vollzug der Wegweisung als nicht durchführbar erwies. Detaillierte Angaben sind nicht möglich.</p><p>5./6. Das System Auper (automatisierte Personenregistratur), auf dem die statistischen Auswertungen des BFF basieren, wurde zur Unterstützung der Geschäftsabwicklung im Asylverfahren konzipiert. In diesem System werden seit 1985 Personen- und Geschäftsdaten erfasst. Zahlencodes und dazugehörende Datumsangaben kennzeichnen den Stand der einzelnen Geschäfte und die erledigten Fälle; diese können ausgewertet werden. Weitergehende Angaben zu einzelnen Geschäften sind im System nicht verfügbar, weshalb statistische Auskünfte zu materiellen Entscheid- bzw. Rückzugsbegründungen der einzelnen Fällen nicht möglich sind.</p><p>1999 sind 8304 Rückzüge von Asylgesuchen sowie 3074 administrative Abschreibungen (beispielsweise bei unkontrollierter Abreise der gesuchstellenden Person) erfolgt. Ein Grossteil der Rückzüge betraf die am Rückkehrhilfeprogramm beteiligten Personen.</p><p>Abschreibungsbeschlüsse werden von der ARK statistisch nicht nach dem zugrunde liegenden Anlass erfasst. Genaue Angaben sind daher nicht möglich.</p><p>7. 1999 wurden insgesamt 27 143 negative Entscheide erlassen, davon sind 14 761 per 31. Dezember 1999 in Rechtskraft erwachsen.</p><p>8. Von den 6693 Nichteintretensentscheiden sind 4819 per 31. Dezember 1999 in Rechtskraft erwachsen. Aus welchen Gründen die Nichteintretensentscheide gefällt wurden, lässt sich der nachfolgenden Aufstellung entnehmen (Art. des Asylgesetzes, Nichteintretensgrund, Anzahl Personen):</p><p>- Artikel 32 Absatz 1: Fehlen eines Asylgesuches, 83;</p><p>- Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a: Nichtabgabe von Reisepapieren oder Identitätsausweisen, 460;</p><p>- Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b: Verheimlichung der Identität, 982;</p><p>- Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe c: Verletzung der Mitwirkungspflicht, 1939;</p><p>- Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe d: Erstasyl in einem anderen Staat, 55;</p><p>- Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe e: Mehrfachgesuche, 607;</p><p>- Artikel 33: illegaler Aufenthalt in der Schweiz, 48;</p><p>- Artikel 34: Regelvermutung Safe Country, 628;</p><p>- alt Artikel 16a: Ablehnung ohne weitere Abklärungen, 17;</p><p>- Total: 4819 Personen.</p><p>1999 wurden insgesamt 19 440 Wegweisungen rechtskräftig verfügt.</p><p>9. Im Moment überarbeitet das BFF den Inhalt und das Erscheinungsbild seiner Statistiken. Die Monatsstatistik wird erweitert und die Viermonatsstatistik abgeschafft. Dafür soll aber immer am Jahresende eine gegenüber der heutigen Viermonatsstatistik deutlich ausgebaute Statistik erscheinen. Das Anliegen nach Transparenz wird auf diese Weise vollumfänglich gewährleistet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Asylstatistik, die das BFF alle vier Monate erstellt, ergibt kein klares Bild über den Ausgang der verschiedenen Gesuche und über die Anzahl der Rekursverfahren. Das BFF gibt sich damit zufrieden, die Asylfälle aufzuzählen (ohne zu differenzieren, welche Entscheide in erster Instanz und welche auf Beschwerde hin getroffen wurden). Zudem umfasst die Statistik der ablehnenden Entscheide auch die Fälle vorübergehender Aufnahme. Dadurch wird das Gefühl genährt, eine übermässige Anzahl Gesuche sei unbegründet, obwohl die Betroffenen in der Schweiz bleiben dürfen.</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat, mir für 1999 zu sagen:</p><p>1. wie viele positive Asylentscheide im ordentlichen Verfahren getroffen wurden (in erster Instanz, durch neuen Entscheid des BFF oder durch die Schweizerische Asylrekurskommission, ARK);</p><p>2. wie viele positive Asylentscheide (Gewährung von Asyl) im ausserordentlichen Verfahren getroffen wurden (in erster Instanz, durch neuen Entscheid des BFF oder durch die ARK);</p><p>3. wie viele Entscheide über vorübergehende Aufnahme im ordentlichen Verfahren in erster Instanz, durch neuen Entscheid des BFF oder durch die ARK getroffen wurden;</p><p>4. wie viele Entscheide über vorübergehende Aufnahme im ausserordentlichen Verfahren in erster Instanz, durch neuen Entscheid des BFF oder durch die ARK getroffen wurden;</p><p>5. in wie vielen Fällen wegen Gewährung einer Bewilligung B (aus humanitären Gründen oder wegen Heirat) das Verfahren eingestellt oder das Gesuch zurückgezogen wurde (erstinstanzlich und zweitinstanzlich);</p><p>6. wie gross die Anzahl der übrigen Fälle ist, in denen das Verfahren eingestellt oder das Gesuch zurückgezogen wurde (erstinstanzlich und zweitinstanzlich), mit der jeweiligen Begründung;</p><p>7. wie viele ablehnende Entscheide rechtskräftig geworden sind (ohne Beschwerde und nach Ablehnung der Beschwerde);</p><p>8. wie viele Nichteintretens- und Wegweisungsentscheide rechtskräftig geworden sind (ohne Beschwerde und nach Ablehnung der Beschwerde) mit den jeweiligen Begründungen zum Nichteintreten.</p><p>9. Ich möchte zudem wissen, ob der Bundesrat bereit ist, das BFF aus Gründen der Transparenz zu beauftragen, in seiner Statistik in Zukunft die genannten Kriterien zu berücksichtigen.</p>
  • Asylwesen. Statistik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Statistik des BFF soll Aufschluss über die Arbeit des eigenen Amtes geben. Die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) veröffentlicht eigene Statistiken, die zusammen mit jener des BFF ein komplettes Bild über den Asylbereich vermitteln. Vorläufige Aufnahmen erfolgen, wenn der Vollzug einer Wegweisung nach einem ablehnenden Asylentscheid unzulässig, unzumutbar oder technisch unmöglich ist. Es ist also richtig, die entsprechenden Fälle unter die negativen Asylentscheide zu subsumieren. In den Tabellen 11 und 12 sowie im Text zur Entscheidpraxis aus der Jahresstatistik des BFF wird aber deutlich gemacht, wie viele vorläufige Aufnahmen für welche Staatsangehörigen getroffen wurden.</p><p>Die ARK unterscheidet in ihrer Statistik zwischen Beschwerden und Revisionen. Sie unterscheidet statistisch jedoch weder nach dem Gegenstand der Beschwerde noch danach, ob Beschwerden im ordentlichen Verfahren oder aber im Wiedererwägungsverfahren erhoben wurden. Die im Vorstoss gestellten Fragen lassen sich aus diesem Grund nicht vollständig beantworten.</p><p>1./2. 1999 erhielten insgesamt 2050 Personen aufgrund eines erst- oder zweitinstanzlichen Entscheides Asyl in der Schweiz. In 128 Fällen wurde Asyl erst auf Beschwerde hin, mithin zweitinstanzlich, gewährt.</p><p>46 Personen hat das BFF wiedererwägungsweise Asyl gewährt. Die 128 Asylgewährungen, die auf einem zweitinstanzlichen Entscheid beruhen, können nicht nach ordentlichen (Beschwerde) und ausserordentlichen (Revision) Rechtsmitteln aufgeteilt werden.</p><p>Die ARK hat 1999 insgesamt 192 Beschwerden betreffend 368 Personen gutgeheissen. Weitere Angaben sind aus den einleitend erwähnten Gründen nicht möglich. Die Zahl von insgesamt 192 Beschwerden ist deshalb höher als die Zahl von 128 Gutheissungen, welche im vorhergehenden Absatz genannt wurde, weil hier nicht nur die Beschwerden auf die negativen Entscheide, sondern alle Beschwerden mit eingerechnet werden, also beispielsweise auch diejenigen aus dem Flughafenverfahren.</p><p>3./4. Insgesamt wurden 22 843 Personen in der Schweiz 1999 vorläufig aufgenommen, 21 746 davon im Rahmen des Asylverfahrens nach einem negativen Asylentscheid. 1097 Personen wurden 1999 nicht im Asylverfahren, sondern gemäss Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern in der Schweiz vorläufig aufgenommen.</p><p>Es ist technisch nicht möglich, die vorläufigen Aufnahmen nach ordentlichem und ausserordentlichem Verfahren aufzuteilen.</p><p>1999 hat die ARK Beschwerden betreffend 233 Personen teilweise gutgeheissen und die vorläufige Aufnahme angeordnet, weil sich der Vollzug der Wegweisung als nicht durchführbar erwies. Detaillierte Angaben sind nicht möglich.</p><p>5./6. Das System Auper (automatisierte Personenregistratur), auf dem die statistischen Auswertungen des BFF basieren, wurde zur Unterstützung der Geschäftsabwicklung im Asylverfahren konzipiert. In diesem System werden seit 1985 Personen- und Geschäftsdaten erfasst. Zahlencodes und dazugehörende Datumsangaben kennzeichnen den Stand der einzelnen Geschäfte und die erledigten Fälle; diese können ausgewertet werden. Weitergehende Angaben zu einzelnen Geschäften sind im System nicht verfügbar, weshalb statistische Auskünfte zu materiellen Entscheid- bzw. Rückzugsbegründungen der einzelnen Fällen nicht möglich sind.</p><p>1999 sind 8304 Rückzüge von Asylgesuchen sowie 3074 administrative Abschreibungen (beispielsweise bei unkontrollierter Abreise der gesuchstellenden Person) erfolgt. Ein Grossteil der Rückzüge betraf die am Rückkehrhilfeprogramm beteiligten Personen.</p><p>Abschreibungsbeschlüsse werden von der ARK statistisch nicht nach dem zugrunde liegenden Anlass erfasst. Genaue Angaben sind daher nicht möglich.</p><p>7. 1999 wurden insgesamt 27 143 negative Entscheide erlassen, davon sind 14 761 per 31. Dezember 1999 in Rechtskraft erwachsen.</p><p>8. Von den 6693 Nichteintretensentscheiden sind 4819 per 31. Dezember 1999 in Rechtskraft erwachsen. Aus welchen Gründen die Nichteintretensentscheide gefällt wurden, lässt sich der nachfolgenden Aufstellung entnehmen (Art. des Asylgesetzes, Nichteintretensgrund, Anzahl Personen):</p><p>- Artikel 32 Absatz 1: Fehlen eines Asylgesuches, 83;</p><p>- Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a: Nichtabgabe von Reisepapieren oder Identitätsausweisen, 460;</p><p>- Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe b: Verheimlichung der Identität, 982;</p><p>- Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe c: Verletzung der Mitwirkungspflicht, 1939;</p><p>- Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe d: Erstasyl in einem anderen Staat, 55;</p><p>- Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe e: Mehrfachgesuche, 607;</p><p>- Artikel 33: illegaler Aufenthalt in der Schweiz, 48;</p><p>- Artikel 34: Regelvermutung Safe Country, 628;</p><p>- alt Artikel 16a: Ablehnung ohne weitere Abklärungen, 17;</p><p>- Total: 4819 Personen.</p><p>1999 wurden insgesamt 19 440 Wegweisungen rechtskräftig verfügt.</p><p>9. Im Moment überarbeitet das BFF den Inhalt und das Erscheinungsbild seiner Statistiken. Die Monatsstatistik wird erweitert und die Viermonatsstatistik abgeschafft. Dafür soll aber immer am Jahresende eine gegenüber der heutigen Viermonatsstatistik deutlich ausgebaute Statistik erscheinen. Das Anliegen nach Transparenz wird auf diese Weise vollumfänglich gewährleistet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Asylstatistik, die das BFF alle vier Monate erstellt, ergibt kein klares Bild über den Ausgang der verschiedenen Gesuche und über die Anzahl der Rekursverfahren. Das BFF gibt sich damit zufrieden, die Asylfälle aufzuzählen (ohne zu differenzieren, welche Entscheide in erster Instanz und welche auf Beschwerde hin getroffen wurden). Zudem umfasst die Statistik der ablehnenden Entscheide auch die Fälle vorübergehender Aufnahme. Dadurch wird das Gefühl genährt, eine übermässige Anzahl Gesuche sei unbegründet, obwohl die Betroffenen in der Schweiz bleiben dürfen.</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat, mir für 1999 zu sagen:</p><p>1. wie viele positive Asylentscheide im ordentlichen Verfahren getroffen wurden (in erster Instanz, durch neuen Entscheid des BFF oder durch die Schweizerische Asylrekurskommission, ARK);</p><p>2. wie viele positive Asylentscheide (Gewährung von Asyl) im ausserordentlichen Verfahren getroffen wurden (in erster Instanz, durch neuen Entscheid des BFF oder durch die ARK);</p><p>3. wie viele Entscheide über vorübergehende Aufnahme im ordentlichen Verfahren in erster Instanz, durch neuen Entscheid des BFF oder durch die ARK getroffen wurden;</p><p>4. wie viele Entscheide über vorübergehende Aufnahme im ausserordentlichen Verfahren in erster Instanz, durch neuen Entscheid des BFF oder durch die ARK getroffen wurden;</p><p>5. in wie vielen Fällen wegen Gewährung einer Bewilligung B (aus humanitären Gründen oder wegen Heirat) das Verfahren eingestellt oder das Gesuch zurückgezogen wurde (erstinstanzlich und zweitinstanzlich);</p><p>6. wie gross die Anzahl der übrigen Fälle ist, in denen das Verfahren eingestellt oder das Gesuch zurückgezogen wurde (erstinstanzlich und zweitinstanzlich), mit der jeweiligen Begründung;</p><p>7. wie viele ablehnende Entscheide rechtskräftig geworden sind (ohne Beschwerde und nach Ablehnung der Beschwerde);</p><p>8. wie viele Nichteintretens- und Wegweisungsentscheide rechtskräftig geworden sind (ohne Beschwerde und nach Ablehnung der Beschwerde) mit den jeweiligen Begründungen zum Nichteintreten.</p><p>9. Ich möchte zudem wissen, ob der Bundesrat bereit ist, das BFF aus Gründen der Transparenz zu beauftragen, in seiner Statistik in Zukunft die genannten Kriterien zu berücksichtigen.</p>
    • Asylwesen. Statistik

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