Ausserparlamentarische Kommissionen. Altersdiskriminierung?
- ShortId
-
00.1022
- Id
-
20001022
- Updated
-
24.06.2025 23:11
- Language
-
de
- Title
-
Ausserparlamentarische Kommissionen. Altersdiskriminierung?
- AdditionalIndexing
-
passives Wahlrecht;Kampf gegen die Diskriminierung;Gleichbehandlung;ausserparlamentarische Kommission;älterer Mensch
- 1
-
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- L05K0107010201, älterer Mensch
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L06K050201010102, passives Wahlrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat das in der Frühjahrssession 1998 überwiesene Postulat im Rahmen der Revision der Kommissionenverordnung geprüft. Er hat diese Revision im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2001 - 2003 am 12. April 2000 verabschiedet.</p><p>Dem Anliegen des Postulates wurde im Absatz 2 in Artikel 16 Rechnung getragen. Nach dieser Bestimmung kann von der Altersgrenze nach Absatz 1 (70 Jahre) dann abgewichen werden, wenn die Kommissionsarbeit eine Vertretung der älteren Generation erfordert. Damit wird künftig in jenen Bereichen, die ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger speziell betreffen, die Altersgrenze von 70 Jahren nicht gelten.</p><p>Eine vollständige Aufhebung der Altersgrenze hat der Bundesrat als nicht sachgerecht abgelehnt. Sie drängt sich auch nicht aufgrund von Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung auf. Mit dieser Bestimmung soll einzig verhindert werden, dass eine Personengruppe aufgrund einer der aufgeführten Kriterien unterschiedlich behandelt wird. Das Alter wäre demnach als ausschliesslich rechtliches Unterscheidungskriterium unzulässig. Hingegen können durchaus andere Gründe (z. B. Förderung der jungen Generation) gegen den Einsitz von älteren Personen in eine Kommission sprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 17. Dezember 1997 habe ich das Postulat 97.3614 eingereicht, in dem der Bundesrat aufgefordert wurde, die Altershöchstgrenze von 70 Jahren für Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen aufzuheben. Dieses Postulat ist dem Bundesrat, der sich bereit erklärt hatte, es entgegenzunehmen, in der Frühjahrssession 1998 überwiesen worden. Seither ist die neue Bundesverfassung in Kraft getreten, und in ihrem Artikel 8 ist klar festgehalten, dass niemand des Alters wegen diskriminiert werden darf.</p><p>Allerdings scheint sich diesbezüglich für Mitglieder ausserparlamentarischer Kommisionen nichts geändert zu haben; erst kürzlich noch sah sich ein Mitglied aus Altersgründen von einer Kommission ausgeschlossen. </p><p>Kann mir der Bundesrat sagen, ob er diese Situation zu ändern gedenkt und, wenn ja, wann dies der Fall sein wird?</p>
- Ausserparlamentarische Kommissionen. Altersdiskriminierung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat hat das in der Frühjahrssession 1998 überwiesene Postulat im Rahmen der Revision der Kommissionenverordnung geprüft. Er hat diese Revision im Hinblick auf die Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2001 - 2003 am 12. April 2000 verabschiedet.</p><p>Dem Anliegen des Postulates wurde im Absatz 2 in Artikel 16 Rechnung getragen. Nach dieser Bestimmung kann von der Altersgrenze nach Absatz 1 (70 Jahre) dann abgewichen werden, wenn die Kommissionsarbeit eine Vertretung der älteren Generation erfordert. Damit wird künftig in jenen Bereichen, die ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger speziell betreffen, die Altersgrenze von 70 Jahren nicht gelten.</p><p>Eine vollständige Aufhebung der Altersgrenze hat der Bundesrat als nicht sachgerecht abgelehnt. Sie drängt sich auch nicht aufgrund von Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung auf. Mit dieser Bestimmung soll einzig verhindert werden, dass eine Personengruppe aufgrund einer der aufgeführten Kriterien unterschiedlich behandelt wird. Das Alter wäre demnach als ausschliesslich rechtliches Unterscheidungskriterium unzulässig. Hingegen können durchaus andere Gründe (z. B. Förderung der jungen Generation) gegen den Einsitz von älteren Personen in eine Kommission sprechen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 17. Dezember 1997 habe ich das Postulat 97.3614 eingereicht, in dem der Bundesrat aufgefordert wurde, die Altershöchstgrenze von 70 Jahren für Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen aufzuheben. Dieses Postulat ist dem Bundesrat, der sich bereit erklärt hatte, es entgegenzunehmen, in der Frühjahrssession 1998 überwiesen worden. Seither ist die neue Bundesverfassung in Kraft getreten, und in ihrem Artikel 8 ist klar festgehalten, dass niemand des Alters wegen diskriminiert werden darf.</p><p>Allerdings scheint sich diesbezüglich für Mitglieder ausserparlamentarischer Kommisionen nichts geändert zu haben; erst kürzlich noch sah sich ein Mitglied aus Altersgründen von einer Kommission ausgeschlossen. </p><p>Kann mir der Bundesrat sagen, ob er diese Situation zu ändern gedenkt und, wenn ja, wann dies der Fall sein wird?</p>
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