Parallelimporte von Medikamenten. Schätzungen des BSV

ShortId
00.1024
Id
20001024
Updated
24.06.2025 22:58
Language
de
Title
Parallelimporte von Medikamenten. Schätzungen des BSV
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: Parallelimport;Wiedereinfuhr;Bundesamt für Sozialversicherung;Sparmassnahme;Expertise;Patentrecht;Medikament
1
  • L05K0105030102, Medikament
  • L06K070102030303, Wiedereinfuhr
  • L06K160204020204, Patentrecht
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L04K02020601, Expertise
  • L04K08040106, Bundesamt für Sozialversicherung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Fragen 1 und 1a: Der Bundesrat besitzt keine Studie oder Rechnung, welche über das mögliche Ausmass von Parallelimporten in der Schweiz und das diesbezügliche Einsparungspotenzial bei kassenpflichtigen Arzneimitteln Auskunft gibt. Auch verlässliche Schätzungen sind in diesem Bereich schwierig. Das BSV hat versucht, die theoretisch mögliche maximale Reduktion der Preise der Arzneimittel, die von den Kassen im Rahmen der obligatorischen Versicherung vergütet werden, zu beziffern. Die Kosten für kassenpflichtige Arzneimittel belaufen sich auf rund 2,9 Milliarden Franken pro Jahr ("Das Gesundheitswesen in der Schweiz", Pharma Information 1999, Basel). Unter Berücksichtigung des erwarteten Druckes auf das nach wie vor hohe Preisniveau in der Schweiz sowie in der Annahme, dass die Erstinverkehrbringer zur Verhinderung von Parallelimporten die Preise ihrer Arzneimittel von sich aus senken, unterstellt das BSV ein mögliches, statistisch nicht erhärtetes Einsparungspotential durch Parallelimporte von 10 bis 15 Prozent und damit von jährlich rund 300 Millionen Franken. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen jedoch, dass das theoretisch errechnete Einsparungspotenzial in der Praxis in der Regel nicht ausgeschöpft wird.</p><p>Frage 1b: Dem Bundesrat liegen keine neuen Erkenntnisse über die Erfahrungen mit Parallelimporten in der EU vor. Er hat Kenntnis von einer Studie über parallelimportierte Arzneimittel in Deutschland ("Gibt es in Deutschland zu viele Arzneimittel?"; J. M. Fox, Universität des Saarlandes, und Merz + Co., Frankfurt/Main; Pharm Ind. 61, Nr. 9,1999). Gemäss dieser Studie machten die Parallelimporte in Deutschland im Jahre 1998 13,4 Prozent der Gesamtzahl von 16 082 Arzneimitteln (ohne Diagnostika) aus. Der hohe zahlenmässige Anteil der Parallelimporte widerspiegelt sich weder im Absatz noch im Umsatz. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass in der Regel kein Preiswettbewerb unter den Parallelimporteuren stattfindet. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass aus ausländischen Studien keine zuverlässigen Schlüsse für die Schweiz gezogen werden können, weil in der EU andere Vorgaben für Parallelimporte im Arzneimittelmarkt sowie nicht vergleichbare Preis- und Marktmechanismen bestehen.</p><p>Fragen 1c und 2: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat den Bundesrat am 24. Januar 2000 gebeten, bis zum 9. Juni 2000 den Handlungsbedarf im Bereich der Parallelimporte festzustellen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Sommaruga 99.3647 erklärt hat, arbeitet eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Institutes für geistiges Eigentum dazu einen Bericht aus, welcher eine Gesamtschau über die Parallelimporte enthält und insbesondere die volkswirtschaftlichen Aspekte sowie die Grundanliegen des Patent- und des Wettbewerbsrechtes mit einbezieht. In diesem Bericht werden somit auch die möglichen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, inklusive den Forschungs- und Werkplatz Schweiz, berücksichtigt werden. Im Lichte der Ergebnisse dieses Berichtes wird der Bundesrat entscheiden, ob und wie die Frage der Erschöpfung von Patentrechten in die sich gegenwärtig in Vorbereitung befindende Teilrevision des Patentgesetzes (Angleichung des schweizerischen Patentrechtes an die EU-Biotechnologie-Richtlinie gemäss Motion Leumann 98.3243) einzubeziehen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Debatte über das Heilmittelgesetz wurde von Nationalrätin Goll und von Nationalrat Strahm gesagt, das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) habe berechnet, dass durch Parallelimporte bei kassenpflichtigen Medikamenten ein Sparpotenzial von 300 Millionen Franken bestehe. Die Studie des BSV, sofern es eine solche gibt, steht klar im Widerspruch zum Hinweis in der Botschaft des Bundesrates zum Heilmittelgesetz (S. 19), wonach die bisherigen Erfahrungen in der EU zeigten, "dass meist Importeure, Händler und Detailabgabestellen ihre Marge vergrössern und die Konsumentin oder der Konsument kaum profitieren". Diese Erkenntnis über das geringe Einsparpotenzial von Parallelimporten entspricht auch der Feststellung der EU-Kommission in ihrer Mitteilung betreffend eine Industriepolitik für die forschende Pharmaindustrie in Europa. In England hat sich anscheinend die Labour-Regierung bereit erklärt zu prüfen, inwiefern das Ausmass von Parallelimporten eingedämmt werden könnte, weil die volkswirtschaftlichen Auswirkungen offenbar überwiegend negativ beurteilt werden. Auch die Nera-Studie der Europäischen Kommission im Konsumgüterbereich bewertete die Vorteile von Parallelimporten für die Konsumenten sehr ernüchternd.</p><p>Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Hat das BSV wirklich eine Studie oder Rechnung über das mögliche Ausmass von Parallelimporten sowie möglicher Einsparungen gemacht?</p><p>a. Wenn ja, auf welchen empirischen Daten beruht diese Studie?</p><p>b. Liegen allenfalls neue Erkenntnisse über die Erfahrungen mit Parallelimporten in der EU vor, die zu einem von der Aussage der Botschaft abweichendem Ergebnis führen?</p><p>c. Wurden dabei auch die möglichen (negativen) Auswirkungen auf die Volkswirtschaft (Forschungs- und Werkplatz) berücksichtigt?</p><p>2. Wurde geprüft, weshalb weltweit im Bereich der Patentgesetze praktisch ausschliesslich die territoriale (nationale) Erschöpfung gilt, die Parallelimporte verhindert?</p>
  • Parallelimporte von Medikamenten. Schätzungen des BSV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fragen 1 und 1a: Der Bundesrat besitzt keine Studie oder Rechnung, welche über das mögliche Ausmass von Parallelimporten in der Schweiz und das diesbezügliche Einsparungspotenzial bei kassenpflichtigen Arzneimitteln Auskunft gibt. Auch verlässliche Schätzungen sind in diesem Bereich schwierig. Das BSV hat versucht, die theoretisch mögliche maximale Reduktion der Preise der Arzneimittel, die von den Kassen im Rahmen der obligatorischen Versicherung vergütet werden, zu beziffern. Die Kosten für kassenpflichtige Arzneimittel belaufen sich auf rund 2,9 Milliarden Franken pro Jahr ("Das Gesundheitswesen in der Schweiz", Pharma Information 1999, Basel). Unter Berücksichtigung des erwarteten Druckes auf das nach wie vor hohe Preisniveau in der Schweiz sowie in der Annahme, dass die Erstinverkehrbringer zur Verhinderung von Parallelimporten die Preise ihrer Arzneimittel von sich aus senken, unterstellt das BSV ein mögliches, statistisch nicht erhärtetes Einsparungspotential durch Parallelimporte von 10 bis 15 Prozent und damit von jährlich rund 300 Millionen Franken. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen jedoch, dass das theoretisch errechnete Einsparungspotenzial in der Praxis in der Regel nicht ausgeschöpft wird.</p><p>Frage 1b: Dem Bundesrat liegen keine neuen Erkenntnisse über die Erfahrungen mit Parallelimporten in der EU vor. Er hat Kenntnis von einer Studie über parallelimportierte Arzneimittel in Deutschland ("Gibt es in Deutschland zu viele Arzneimittel?"; J. M. Fox, Universität des Saarlandes, und Merz + Co., Frankfurt/Main; Pharm Ind. 61, Nr. 9,1999). Gemäss dieser Studie machten die Parallelimporte in Deutschland im Jahre 1998 13,4 Prozent der Gesamtzahl von 16 082 Arzneimitteln (ohne Diagnostika) aus. Der hohe zahlenmässige Anteil der Parallelimporte widerspiegelt sich weder im Absatz noch im Umsatz. Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass in der Regel kein Preiswettbewerb unter den Parallelimporteuren stattfindet. Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass aus ausländischen Studien keine zuverlässigen Schlüsse für die Schweiz gezogen werden können, weil in der EU andere Vorgaben für Parallelimporte im Arzneimittelmarkt sowie nicht vergleichbare Preis- und Marktmechanismen bestehen.</p><p>Fragen 1c und 2: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat den Bundesrat am 24. Januar 2000 gebeten, bis zum 9. Juni 2000 den Handlungsbedarf im Bereich der Parallelimporte festzustellen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Sommaruga 99.3647 erklärt hat, arbeitet eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Institutes für geistiges Eigentum dazu einen Bericht aus, welcher eine Gesamtschau über die Parallelimporte enthält und insbesondere die volkswirtschaftlichen Aspekte sowie die Grundanliegen des Patent- und des Wettbewerbsrechtes mit einbezieht. In diesem Bericht werden somit auch die möglichen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, inklusive den Forschungs- und Werkplatz Schweiz, berücksichtigt werden. Im Lichte der Ergebnisse dieses Berichtes wird der Bundesrat entscheiden, ob und wie die Frage der Erschöpfung von Patentrechten in die sich gegenwärtig in Vorbereitung befindende Teilrevision des Patentgesetzes (Angleichung des schweizerischen Patentrechtes an die EU-Biotechnologie-Richtlinie gemäss Motion Leumann 98.3243) einzubeziehen ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Debatte über das Heilmittelgesetz wurde von Nationalrätin Goll und von Nationalrat Strahm gesagt, das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) habe berechnet, dass durch Parallelimporte bei kassenpflichtigen Medikamenten ein Sparpotenzial von 300 Millionen Franken bestehe. Die Studie des BSV, sofern es eine solche gibt, steht klar im Widerspruch zum Hinweis in der Botschaft des Bundesrates zum Heilmittelgesetz (S. 19), wonach die bisherigen Erfahrungen in der EU zeigten, "dass meist Importeure, Händler und Detailabgabestellen ihre Marge vergrössern und die Konsumentin oder der Konsument kaum profitieren". Diese Erkenntnis über das geringe Einsparpotenzial von Parallelimporten entspricht auch der Feststellung der EU-Kommission in ihrer Mitteilung betreffend eine Industriepolitik für die forschende Pharmaindustrie in Europa. In England hat sich anscheinend die Labour-Regierung bereit erklärt zu prüfen, inwiefern das Ausmass von Parallelimporten eingedämmt werden könnte, weil die volkswirtschaftlichen Auswirkungen offenbar überwiegend negativ beurteilt werden. Auch die Nera-Studie der Europäischen Kommission im Konsumgüterbereich bewertete die Vorteile von Parallelimporten für die Konsumenten sehr ernüchternd.</p><p>Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Hat das BSV wirklich eine Studie oder Rechnung über das mögliche Ausmass von Parallelimporten sowie möglicher Einsparungen gemacht?</p><p>a. Wenn ja, auf welchen empirischen Daten beruht diese Studie?</p><p>b. Liegen allenfalls neue Erkenntnisse über die Erfahrungen mit Parallelimporten in der EU vor, die zu einem von der Aussage der Botschaft abweichendem Ergebnis führen?</p><p>c. Wurden dabei auch die möglichen (negativen) Auswirkungen auf die Volkswirtschaft (Forschungs- und Werkplatz) berücksichtigt?</p><p>2. Wurde geprüft, weshalb weltweit im Bereich der Patentgesetze praktisch ausschliesslich die territoriale (nationale) Erschöpfung gilt, die Parallelimporte verhindert?</p>
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