Liberalisierung des Gasmarktes

ShortId
00.1031
Id
20001031
Updated
24.06.2025 21:06
Language
de
Title
Liberalisierung des Gasmarktes
AdditionalIndexing
Erdgas;Liberalisierung des Handels;Erdölindustrie (allgemein)
1
  • L04K17040201, Erdgas
  • L02K1704, Erdölindustrie (allgemein)
  • L05K0701020404, Liberalisierung des Handels
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gasmarkt-Richtlinie der Europäischen Union (EU) ist am 10. August 1998 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sollten diese Bestimmungen bis zum 10. August 2000 in nationales Recht umsetzen.</p><p>Die Schweiz ist in das europäische Gasnetz integriert. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ist zurzeit daran, zuhanden des Bundesrates die gesetzlichen Grundlagen für eine Gasmarktöffnung vorzubereiten, unter Berücksichtigung der Entwicklung in der EU.</p><p>Die Marktöffnung hat beim Gas voraussichtlich geringere Auswirkungen als beim Strom, da auf dem schweizerischen Wärmemarkt bereits Wettbewerb besteht und die Schweiz über keine Erdgasproduktion verfügt.</p><p>Von Gesetzes wegen gäbe es bereits heute die Möglichkeit, den Wettbewerb auf dem schweizerischen Gasmarkt einzuführen. Artikel 13 des Rohrleitungsgesetzes sieht für die Inhaber von Rohrleitungsanlagen vor, dass sie vertraglich Transporte für Dritte übernehmen müssen, wenn solche technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sind und wenn der Dritte eine angemessene Gegenleistung anbietet. Seit Inkrafttreten des Rohrleitungsgesetzes im Jahre 1964 wurde jedoch nie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.</p><p>Im Rahmen der Vorbereitungen des Gasmarktgesetzes wird der Bundesrat die Schaffung von Voraussetzungen für einen wettbewerbsorientierten Gasmarkt prüfen. Es ist vorgesehen, über den Vorentwurf zum Gasmarktgesetz Anfang 2001 ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.</p><p>Die EU-Richtlinien sehen weder für den Gas- noch für den Stromsektor die Privatisierung als Vorbedingung für die Marktöffnung vor. Es gibt auch keine zwingenden sachlichen Gründe dafür, eine Privatisierung vorzuschreiben. Wichtig sind vielmehr faire und transparente Bedingungen für einen diskriminierungsfreien Netzzugang von Endverbrauchern, Handels- und Gasverteilunternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Hat der Bundesrat die Absicht, analog dem Elektrizitätsmarkt, auch beim Gas die Richtlinien der EU zu übernehmen und dem Parlament eine Vorlage zur Privatisierung dieses Marktes zu unterbreiten?</p>
  • Liberalisierung des Gasmarktes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gasmarkt-Richtlinie der Europäischen Union (EU) ist am 10. August 1998 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten sollten diese Bestimmungen bis zum 10. August 2000 in nationales Recht umsetzen.</p><p>Die Schweiz ist in das europäische Gasnetz integriert. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation ist zurzeit daran, zuhanden des Bundesrates die gesetzlichen Grundlagen für eine Gasmarktöffnung vorzubereiten, unter Berücksichtigung der Entwicklung in der EU.</p><p>Die Marktöffnung hat beim Gas voraussichtlich geringere Auswirkungen als beim Strom, da auf dem schweizerischen Wärmemarkt bereits Wettbewerb besteht und die Schweiz über keine Erdgasproduktion verfügt.</p><p>Von Gesetzes wegen gäbe es bereits heute die Möglichkeit, den Wettbewerb auf dem schweizerischen Gasmarkt einzuführen. Artikel 13 des Rohrleitungsgesetzes sieht für die Inhaber von Rohrleitungsanlagen vor, dass sie vertraglich Transporte für Dritte übernehmen müssen, wenn solche technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sind und wenn der Dritte eine angemessene Gegenleistung anbietet. Seit Inkrafttreten des Rohrleitungsgesetzes im Jahre 1964 wurde jedoch nie von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.</p><p>Im Rahmen der Vorbereitungen des Gasmarktgesetzes wird der Bundesrat die Schaffung von Voraussetzungen für einen wettbewerbsorientierten Gasmarkt prüfen. Es ist vorgesehen, über den Vorentwurf zum Gasmarktgesetz Anfang 2001 ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.</p><p>Die EU-Richtlinien sehen weder für den Gas- noch für den Stromsektor die Privatisierung als Vorbedingung für die Marktöffnung vor. Es gibt auch keine zwingenden sachlichen Gründe dafür, eine Privatisierung vorzuschreiben. Wichtig sind vielmehr faire und transparente Bedingungen für einen diskriminierungsfreien Netzzugang von Endverbrauchern, Handels- und Gasverteilunternehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Hat der Bundesrat die Absicht, analog dem Elektrizitätsmarkt, auch beim Gas die Richtlinien der EU zu übernehmen und dem Parlament eine Vorlage zur Privatisierung dieses Marktes zu unterbreiten?</p>
    • Liberalisierung des Gasmarktes

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