Prävention im Sexgewerbe. Engagement der Kantone

ShortId
00.1032
Id
20001032
Updated
24.06.2025 21:05
Language
de
Title
Prävention im Sexgewerbe. Engagement der Kantone
AdditionalIndexing
Aargau;AIDS;Prävention;Cabaret-Tänzerin;Menschenhandel;illegale Zuwanderung;Prostitution;Solothurn (Kanton)
1
  • L04K01010211, Prostitution
  • L04K01010204, Cabaret-Tänzerin
  • L06K050102010303, Menschenhandel
  • L04K01050101, AIDS
  • L05K0105050702, Prävention
  • L06K010803060101, illegale Zuwanderung
  • L05K0301010101, Aargau
  • L05K0301010115, Solothurn (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat erachtet das Sexgewerbe als einen wichtigen Bereich für HIV-präventive Massnahmen, da davon ausgegangen werden muss, dass Sexualkontakte oft ungeschützt stattfinden. Aus Angst vor Repressionen, Ausweisung oder aus finanzieller Not haben viele Sexarbeiterinnen Schwierigkeiten, geschützte Sexualkontakte durchzusetzen, wenn der Kunde ungeschützten Service verlangt. Denn gerade im Bereich der Sexarbeit sind viele Frauen tätig, die sich entweder illegal in der Schweiz aufhalten oder als "Tänzerinnen" gemeldet sind, obwohl sie der Prostitution nachgehen.</p><p>Aus diesem Grund hat der Bund 1993 das Barfüsserprojekt (Barfüsser: entsprechend den Barfussärzten in Asien) zur HIV-Prävention für Migranten und Migrantinnen im Sexgewerbe gestartet. Für die langfristige Sicherung der Massnahmen und Strukturen, die im Zusammenhang mit diesem Projekt aufgebaut wurden, ist das Engagement der Kantone, wie in allen anderen Bereich der HIV-Prävention unabdingbar. Es obliegt jedoch den einzelnen Kantonen, in welchen Bereichen der HIV-Prävention sie aufgrund ihrer regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte setzen. Die Berichte des Bundesamtes für Gesundheit zeigen in den Bereichen der Epidemiologie und Evaluation überregionale Probleme auf und liefern damit den Kantonen wichtige Entscheidungshilfen.</p><p>2. Gerade das Barfüsserprojekt ist ein gutes und erfolgreiches Beispiel für die Regionalisierung eines anfänglich nationalen Projektes. Unter Regionalisierung ist die Übernahme der inhaltlichen und finanziellen Verantwortung durch öffentliche oder private Partner in den Kantonen nach Anschubfinanzierung des Bundes zu verstehen. Aktuell ist die Finanzierung in acht von elf Regionen durch kantonale Mittel gesichert. Somit ist die Weiterführung des Barfüsserprojektes nicht in Frage gestellt. In den Regionen, in denen sich bis anhin keine oder keine definitiven Finanzierungslösungen gefunden haben, ist der Bund weiterhin finanziell aktiv. Es ist Auftrag der Aids-Hilfe Schweiz, zusammen mit regionalen Körperschaften mögliche Finanzierungslösungen zu definieren und zu diskutieren. Grundsätzlich stellt sich der Bundesrat auf den Standpunkt, dass es in der Verantwortung der Kantone liegt, auch in diesem Gesundheitsbereich die aus ihrer Sicht adäquaten Massnahmen sicherzustellen.</p><p>3. Alle Menschen, die sich in der Schweiz aufhalten, sollen die Möglichkeit haben, sich zu Schutzmöglichkeiten und anderen Fragen zu HIV zu informieren. Dies setzt voraus, dass die Informationen in einer für diese Menschen verständlichen und nicht abstossenden Form vorliegen. Somit sind z. B. Sprache und kulturelle Eigenheiten bei der Erarbeitung zielgruppengerechter Massnahmen mitzubedenken. Im Sexgewerbe kommt hinzu, dass sich viele Frauen in der Illegalität bewegen. Dieser Umstand erschwert es ihnen, sich die notwendigen Informationen zu verschaffen. Deshalb wird im Bereich der Sexarbeit das Konzept der "aufsuchenden" Präventionsarbeit angewendet, indem Frauen aus dem jeweiligen kulturellen Hintergrund geschult werden und ihre Kolleginnen in der Sexarbeit direkt ansprechen. Dieser Ansatz muss auch weiterhin beibehalten werden.</p><p>Zusätzlich hat der Bund schon 1995 die Kantone in einem Kreisschreiben auf die Anwendbarkeit des Bundesgesetzes vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (SR 822.11) auf "Tänzer bzw. Tänzerinnen" (Go-Go-Girls und Striptease-Tänzer bzw. -Tänzerinnen") hingewiesen. Dieses Gesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz, das den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz zum Gegenstand hat. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass dieses Gesetz auch auf ausländische Arbeitnehmerinnen anwendbar ist, unabhängig davon, ob diese sich ausländerrechtlich legal oder illegal in der Schweiz aufhalten. Da das Arbeitsgesetz auf tatsächliche Arbeitsverhältnisse abstellt, erfasst es Frauen im Sexgewerbe selbst dann, wenn deren Arbeitsverträge vom Zivilrichter als nichtig, da sittenwidrig (Art. 20 OR) bezeichnet würden, sofern ein arbeitsgesetzliches Arbeitsverhältnis vorliegt. Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber nach Arbeitsgesetz (Art. 6 und 33) in die Verpflichtung zu nehmen ist und dafür zu sorgen hat, dass bezüglich HIV Massnahmen getroffen werden, die eine Infektion mit HI-Viren verhindern. Der Vollzug des Arbeitsgesetzes obliegt den Kantonen.</p><p>4. Der Bundesrat wird sich nicht in die laufenden Verhandlungen zwischen der Aids-Hilfe Schweiz und den kantonalen Körperschaften einmischen. Durch die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Gesundheit und der Aids-Hilfe Schweiz ist jedoch gewährleistet, dass der Bundesrat über den Stand der Verhandlungen laufend informiert werden kann. Je nach Verhandlungsverlauf in den drei (von total elf) Regionen, in denen die Finanzierung noch nicht gesichert ist, wird der Bund in angemessener Weise nochmals die Bedeutung der HIV-Prävention im Sexgewerbe unterstreichen. Gleichzeitig hält der Bundesrat weiterhin daran fest, dass das Strafrecht ein untaugliches Mittel ist, um die Infektion mit dem HI-Virus zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Sexgewerbe gehört, ob dies einem passt oder nicht, zu den Wachstumsbranchen in der Schweiz. Den Autobahnen entlang, insbesondere derjenigen des Juras entlang in den Kantonen Solothurn und Aargau, boomt das Geschäft mit Lust und Laster. In diesen Etablissements arbeitet eine unbekannte Zahl von ausländischen "Tänzerinnen". Viele davon sind nicht registriert, die Dunkelziffer ist gross. Eine Ursache ist u. a. der Umstand, dass bestimmte Kantone, etwa der Kanton Aargau, nur noch Frauen aus EU- und Efta-Staaten eine Bewilligung als "Tänzerin" erteilen, was Frauen aus anderen Kulturkreisen, die in diesem Gewerbe tätig sind, in die Illegalität abdrängt. Entsprechend gross sind die Schwierigkeiten, diese Personen zu erreichen, sie aufzuklären und damit den Bedürfnissen der Prävention gerecht zu werden. Die Fachorgane der Aids-Hilfe Schweiz schlagen Alarm, weil die Kontroll- und Aufklärungsarbeit schwierig sei. Die "Tänzerinnen" seien so noch mehr dem Druck der Freier, die ungeschützten Geschlechtsverkehr verlangen würden, ausgesetzt. Immer wieder drohten Kunden mit der Fremdenpolizei. Angst vor Ausweisung und finanzielle Not machten vor allem Osteuropäerinnen und Russinnen erpressbar. Sexpraktiken ohne Kondom seien oft nur noch eine Frage des Preises. Gemäss einer Studie der Aids-Hilfe Schweiz aus dem Jahre 1998 kommt es in der Schweiz täglich rund 450-mal zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr.</p><p>Für die Aufklärung von "Tänzerinnen", vorab aus fremden Kulturkreisen, hat das Bundesamt für Gesundheit das so genannte Barfüsserprojekt lanciert und bezahlt. Heute liegt das Projekt in den Händen der Aids-Hilfe Schweiz und ihrer kantonalen Organisationen. Es ist gefährdet, wenn sich die Kantone nicht finanziell engagieren. Der Kanton Aargau hat noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Aids-Hilfe des Kantons Solothurn hat ihre Tätigkeit gar einstellen müssen, weil sie vom Kanton finanziell nicht unterstützt wird. Erfreulich ist immerhin, dass andere Kantone ihrer Verantwortung in diesem Bereich gerecht werden. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Sorge der Aids-Hilfe Schweiz, dass die Prävention im Bereiche des Sexgewerbes durch fehlendes finanzielles Engagement der Kantone in Frage gestellt ist?</p><p>2. Ist er bereit, das Barfüsserprojekt finanziell zu unterstützen, falls seine Existenz zufolge Weigerung der Kantone in Frage gestellt ist?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass alles unternommen werden muss, um die Botschaft der Prävention auch Personen zu vermitteln, die sich illegal als "Tänzerinnen" oder Prostituierte in der Schweiz aufhalten?</p><p>4. Ist er bereit, bei den Kantonen, insbesondere denjenigen des Jurasüdfusses, zu intervenieren, damit sie ihrer Verantwortung im Bereich des Sexgewerbes wieder durch Unterstützung der Präventionsbemühungen anstatt durch realitätsfremde und letztlich wirkungslose Massnahmen der Repression gerecht werden?</p>
  • Prävention im Sexgewerbe. Engagement der Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat erachtet das Sexgewerbe als einen wichtigen Bereich für HIV-präventive Massnahmen, da davon ausgegangen werden muss, dass Sexualkontakte oft ungeschützt stattfinden. Aus Angst vor Repressionen, Ausweisung oder aus finanzieller Not haben viele Sexarbeiterinnen Schwierigkeiten, geschützte Sexualkontakte durchzusetzen, wenn der Kunde ungeschützten Service verlangt. Denn gerade im Bereich der Sexarbeit sind viele Frauen tätig, die sich entweder illegal in der Schweiz aufhalten oder als "Tänzerinnen" gemeldet sind, obwohl sie der Prostitution nachgehen.</p><p>Aus diesem Grund hat der Bund 1993 das Barfüsserprojekt (Barfüsser: entsprechend den Barfussärzten in Asien) zur HIV-Prävention für Migranten und Migrantinnen im Sexgewerbe gestartet. Für die langfristige Sicherung der Massnahmen und Strukturen, die im Zusammenhang mit diesem Projekt aufgebaut wurden, ist das Engagement der Kantone, wie in allen anderen Bereich der HIV-Prävention unabdingbar. Es obliegt jedoch den einzelnen Kantonen, in welchen Bereichen der HIV-Prävention sie aufgrund ihrer regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte setzen. Die Berichte des Bundesamtes für Gesundheit zeigen in den Bereichen der Epidemiologie und Evaluation überregionale Probleme auf und liefern damit den Kantonen wichtige Entscheidungshilfen.</p><p>2. Gerade das Barfüsserprojekt ist ein gutes und erfolgreiches Beispiel für die Regionalisierung eines anfänglich nationalen Projektes. Unter Regionalisierung ist die Übernahme der inhaltlichen und finanziellen Verantwortung durch öffentliche oder private Partner in den Kantonen nach Anschubfinanzierung des Bundes zu verstehen. Aktuell ist die Finanzierung in acht von elf Regionen durch kantonale Mittel gesichert. Somit ist die Weiterführung des Barfüsserprojektes nicht in Frage gestellt. In den Regionen, in denen sich bis anhin keine oder keine definitiven Finanzierungslösungen gefunden haben, ist der Bund weiterhin finanziell aktiv. Es ist Auftrag der Aids-Hilfe Schweiz, zusammen mit regionalen Körperschaften mögliche Finanzierungslösungen zu definieren und zu diskutieren. Grundsätzlich stellt sich der Bundesrat auf den Standpunkt, dass es in der Verantwortung der Kantone liegt, auch in diesem Gesundheitsbereich die aus ihrer Sicht adäquaten Massnahmen sicherzustellen.</p><p>3. Alle Menschen, die sich in der Schweiz aufhalten, sollen die Möglichkeit haben, sich zu Schutzmöglichkeiten und anderen Fragen zu HIV zu informieren. Dies setzt voraus, dass die Informationen in einer für diese Menschen verständlichen und nicht abstossenden Form vorliegen. Somit sind z. B. Sprache und kulturelle Eigenheiten bei der Erarbeitung zielgruppengerechter Massnahmen mitzubedenken. Im Sexgewerbe kommt hinzu, dass sich viele Frauen in der Illegalität bewegen. Dieser Umstand erschwert es ihnen, sich die notwendigen Informationen zu verschaffen. Deshalb wird im Bereich der Sexarbeit das Konzept der "aufsuchenden" Präventionsarbeit angewendet, indem Frauen aus dem jeweiligen kulturellen Hintergrund geschult werden und ihre Kolleginnen in der Sexarbeit direkt ansprechen. Dieser Ansatz muss auch weiterhin beibehalten werden.</p><p>Zusätzlich hat der Bund schon 1995 die Kantone in einem Kreisschreiben auf die Anwendbarkeit des Bundesgesetzes vom 13. März 1964 über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (SR 822.11) auf "Tänzer bzw. Tänzerinnen" (Go-Go-Girls und Striptease-Tänzer bzw. -Tänzerinnen") hingewiesen. Dieses Gesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz, das den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz zum Gegenstand hat. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass dieses Gesetz auch auf ausländische Arbeitnehmerinnen anwendbar ist, unabhängig davon, ob diese sich ausländerrechtlich legal oder illegal in der Schweiz aufhalten. Da das Arbeitsgesetz auf tatsächliche Arbeitsverhältnisse abstellt, erfasst es Frauen im Sexgewerbe selbst dann, wenn deren Arbeitsverträge vom Zivilrichter als nichtig, da sittenwidrig (Art. 20 OR) bezeichnet würden, sofern ein arbeitsgesetzliches Arbeitsverhältnis vorliegt. Das Gesetz schreibt vor, dass der Arbeitgeber nach Arbeitsgesetz (Art. 6 und 33) in die Verpflichtung zu nehmen ist und dafür zu sorgen hat, dass bezüglich HIV Massnahmen getroffen werden, die eine Infektion mit HI-Viren verhindern. Der Vollzug des Arbeitsgesetzes obliegt den Kantonen.</p><p>4. Der Bundesrat wird sich nicht in die laufenden Verhandlungen zwischen der Aids-Hilfe Schweiz und den kantonalen Körperschaften einmischen. Durch die Zusammenarbeit des Bundesamtes für Gesundheit und der Aids-Hilfe Schweiz ist jedoch gewährleistet, dass der Bundesrat über den Stand der Verhandlungen laufend informiert werden kann. Je nach Verhandlungsverlauf in den drei (von total elf) Regionen, in denen die Finanzierung noch nicht gesichert ist, wird der Bund in angemessener Weise nochmals die Bedeutung der HIV-Prävention im Sexgewerbe unterstreichen. Gleichzeitig hält der Bundesrat weiterhin daran fest, dass das Strafrecht ein untaugliches Mittel ist, um die Infektion mit dem HI-Virus zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Sexgewerbe gehört, ob dies einem passt oder nicht, zu den Wachstumsbranchen in der Schweiz. Den Autobahnen entlang, insbesondere derjenigen des Juras entlang in den Kantonen Solothurn und Aargau, boomt das Geschäft mit Lust und Laster. In diesen Etablissements arbeitet eine unbekannte Zahl von ausländischen "Tänzerinnen". Viele davon sind nicht registriert, die Dunkelziffer ist gross. Eine Ursache ist u. a. der Umstand, dass bestimmte Kantone, etwa der Kanton Aargau, nur noch Frauen aus EU- und Efta-Staaten eine Bewilligung als "Tänzerin" erteilen, was Frauen aus anderen Kulturkreisen, die in diesem Gewerbe tätig sind, in die Illegalität abdrängt. Entsprechend gross sind die Schwierigkeiten, diese Personen zu erreichen, sie aufzuklären und damit den Bedürfnissen der Prävention gerecht zu werden. Die Fachorgane der Aids-Hilfe Schweiz schlagen Alarm, weil die Kontroll- und Aufklärungsarbeit schwierig sei. Die "Tänzerinnen" seien so noch mehr dem Druck der Freier, die ungeschützten Geschlechtsverkehr verlangen würden, ausgesetzt. Immer wieder drohten Kunden mit der Fremdenpolizei. Angst vor Ausweisung und finanzielle Not machten vor allem Osteuropäerinnen und Russinnen erpressbar. Sexpraktiken ohne Kondom seien oft nur noch eine Frage des Preises. Gemäss einer Studie der Aids-Hilfe Schweiz aus dem Jahre 1998 kommt es in der Schweiz täglich rund 450-mal zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr.</p><p>Für die Aufklärung von "Tänzerinnen", vorab aus fremden Kulturkreisen, hat das Bundesamt für Gesundheit das so genannte Barfüsserprojekt lanciert und bezahlt. Heute liegt das Projekt in den Händen der Aids-Hilfe Schweiz und ihrer kantonalen Organisationen. Es ist gefährdet, wenn sich die Kantone nicht finanziell engagieren. Der Kanton Aargau hat noch keinen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Aids-Hilfe des Kantons Solothurn hat ihre Tätigkeit gar einstellen müssen, weil sie vom Kanton finanziell nicht unterstützt wird. Erfreulich ist immerhin, dass andere Kantone ihrer Verantwortung in diesem Bereich gerecht werden. Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Sorge der Aids-Hilfe Schweiz, dass die Prävention im Bereiche des Sexgewerbes durch fehlendes finanzielles Engagement der Kantone in Frage gestellt ist?</p><p>2. Ist er bereit, das Barfüsserprojekt finanziell zu unterstützen, falls seine Existenz zufolge Weigerung der Kantone in Frage gestellt ist?</p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass alles unternommen werden muss, um die Botschaft der Prävention auch Personen zu vermitteln, die sich illegal als "Tänzerinnen" oder Prostituierte in der Schweiz aufhalten?</p><p>4. Ist er bereit, bei den Kantonen, insbesondere denjenigen des Jurasüdfusses, zu intervenieren, damit sie ihrer Verantwortung im Bereich des Sexgewerbes wieder durch Unterstützung der Präventionsbemühungen anstatt durch realitätsfremde und letztlich wirkungslose Massnahmen der Repression gerecht werden?</p>
    • Prävention im Sexgewerbe. Engagement der Kantone

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