Gleichzeitige Sanierung der A1 und des Belchentunnels

ShortId
00.1033
Id
20001033
Updated
24.06.2025 22:21
Language
de
Title
Gleichzeitige Sanierung der A1 und des Belchentunnels
AdditionalIndexing
Autobahn;Nationalstrassenbau;Strassenunterhalt;Solothurn (Kanton)
1
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L06K070503010401, Nationalstrassenbau
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K0301010115, Solothurn (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Fertigstellung der A5 ist in den Jahren 2000/01 stark kostenrelevant. Daran anschliessend wird die Sanierung der Strecke Härkingen-Wiggertal den Kanton belasten, nachher allerdings geht die Kantonsbelastung deutlich zurück.</p><p>Der Bundesrat hat keinen Hinweis darauf, dass die gemeinsam mit dem Kanton programmierten Vorhaben im Nationalstrassenbereich diesen überfordern könnten. Sollte aber der Kanton Solothurn ein Vorfinanzierungsgesuch stellen, würde dieses selbstverständlich geprüft. Der Bundesrat verfolgt allerdings eine zurückhaltende Haltung bezüglich der Anwendung der Bestimmungen über die Vorfinanzierung, wobei im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer für die Vorfinanzierung ohnehin nur für den Bau, nicht aber für den Unterhalt (Sanierung) oder den Betrieb eine Rechtsgrundlage vorhanden ist.</p><p>In den letzten Jahren hat der Bundesrat diverse Vorfinanzierungsgesuche abgelehnt, einzig dem Kanton Zürich wurde ein kurzfristiges Überbrückungsdarlehen angeboten; alle Fälle betrafen Neubaustrecken. Sanierungen wurden bisher mangels Rechtsgrundlage keine vorfinanziert.</p><p>3. Die Sanierungen werden so rasch wie möglich mit so wenig Behinderungen wie möglich durchgeführt werden. Welche Variante dabei zur Anwendung kommen wird, hängt von den konkreten Platzbedingungen im Einzelfall ab.</p><p>4. Der Bundesrat hat konstant festgehalten, dass er im jetzigen Zeitpunkt Ausbauten ganzer Nationalstrassenstrecken ablehnt und nur dort, wo es unbedingt erforderlich ist, punktuell Massnahmen ergreift, was z. B. am Grauholz und am Baregg der Fall war. Diese Grundhaltung gilt zumindest bis zur Vollendung des beschlossenen Nationalstrassennetzes. Er hat sich aber materiell einer Motion KVF-S entsprechend bereit erklärt, jetzt eine Art Gesamtschau zu veranlassen, wo allenfalls, unter Einbezug aller Verkehrsträger, künftig ein Handlungsbedarf bestehe, damit dereinst rechtzeitig die Entscheidungsgrundlagen vorliegen. In dieser Gesamtschau wird auch die Strecke Härkingen-Luterbach einbezogen werden; eine vorgezogene Bearbeitung drängt sich nicht auf, zumal diese Strecke nicht signifikant stärker belastet ist als die angrenzende Strecke der A1 oder der A2.</p><p>Diesbezüglich wäre auch die A1/A2-Strecke Härkingen-Wiggertal gleich behandelt worden. Sie wurde indessen jetzt vorgezogen, weil aufgrund der ohnehin stattfindenden Sanierung des Solothurner Teiles dieses Abschnittes gewichtige Synergien entstehen, die es auszunützen gilt. Vorgezogen werden aber nur gewisse Vorinvestitionen im Bereich der Mittelachse sowie Planungsarbeiten. Für die eigentliche Realisierung wird indessen ebenfalls wie an anderen Orten die Entwicklung des Verkehrs beobachtet und nicht Strassenraum auf Vorrat erstellt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Absicht des Bundesamtes für Strassen wird mit der vorgesehenen Sanierung der A1 zwischen Härkingen und Rothrist auch die Planung für einen späteren Ausbau auf sechs Spuren in Angriff genommen. Wenn die Erweiterung auf sechs Spuren unumgänglich wird, kann mit dem Ausbau unverzüglich begonnen werden.</p><p>Mit der vorgesehenen Sanierung soll auch gleichzeitig die Mittelachse der A1 auf dieser Strecke nach Süden verschoben werden, dies als Vorinvestition in den späteren Ausbau auf sechs Spuren.</p><p>Mit der Sanierung der A1 wird im Oktober 2002, also erst nach der Expo.02, begonnen, damit der Verkehr auf der A1 während der Expo.02 nicht durch Baustellen behindert wird.</p><p>Zum gleichen Zeitpunkt wird auch die Sanierung der zweiten Röhre des Belchentunnels (Oktober 2002 bis Sommer 2003) in Angriff genommen, so dass während dieser Sanierungsphase mit einer örtlich langen Baustelle gerechnet werden muss (Belchentunnel mit anschliessendem Sanierungsstück der A1). Dies ist eigentlich eine vernünftige Planung, wird doch der Verkehr nur einmal, dafür auf einer längeren Strecke durch Baustellen behindert.</p><p>Dem Kanton Solothurn, der an die Sanierung des Belchentunnels und an die Sanierung der A1 namhafte Beiträge zu leisten hat, wird die Finanzierung dieser beiden Grossprojekte Probleme machen. Mit der gleichzeitigen Sanierung zweier grosser Bauwerke werden die Finanzen des Kantons Solothurn arg strapaziert. Schon mit dem Neubau der A5 sind die Mittel, die dem Kanton Solothurn für solche Projekte zur Verfügung stehen, mehr als erschöpft.</p><p>Nebst dem Teilstück der A1 zwischen Härkingen und Wiggertal bereitet den Verkehrsexperten zunehmend auch das Teilstück Härkingen-Luterbach Sorgen. Gemäss Verkehrsmeldungen des Radios wird auf der Strecke Härkingen-Luterbach (A1) heute mehr Verkehrsstau gemeldet als auf der Strecke Härkingen-Wiggertal, obwohl auf diesem ebenfalls nur vierspurigen Teilstück die A1 und die A2 vereinigt sind. Aus dieser Tatsache ist zu schliessen, dass auf dem Teilstück der A1 zwischen Härkingen und Luterbach ein grösseres Verkehrsaufkommen festzustellen ist als auf dem zum Ausbau vorgesehenen Teilstück Härkingen-Wiggertal.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Besteht die Möglichkeit, dass der Bund dem Kanton Solothurn die vorgesehenen Sanierungen (Belchentunnel und A1) ganz oder teilweise vorfinanziert, damit der Kanton Solothurn die Finanzierung auf mehrere Jahre verteilen kann?</p><p>2. Wurde die Möglichkeit der Vorfinanzierung durch den Bund bei anderen Strassenprojekten auch schon gewählt? Wenn ja, bei welchen?</p><p>3. Wird es möglich sein, den Verkehr während der Sanierungsphase vierspurig auf einer Autobahnspur (System 4-0) zirkulieren zu lassen, damit auf diese Weise die Gefahr für die Bauarbeiter verkleinert und die Dauer der Verkehrsbehinderung verkürzt werden kann?</p><p>4. Stimmt es, dass die Strecke der A1 zwischen Härkingen und Luterbach stärker befahren ist als das kurze Teilstück der vereinigten A1/A2 zwischen Härkingen und Wiggertal? Wenn ja, müsste dann nicht auch auf dieser Strecke wenigstens planerisch etwas unternommen werden? Besteht auch auf diesem Abschnitt die Möglichkeit (ähnlich wie beim Abschnitt Härkingen-Wiggertal), einen Ausbau auf sechs Spuren vorzunehmen, ohne dass zusätzliches Land beansprucht wird?</p>
  • Gleichzeitige Sanierung der A1 und des Belchentunnels
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Fertigstellung der A5 ist in den Jahren 2000/01 stark kostenrelevant. Daran anschliessend wird die Sanierung der Strecke Härkingen-Wiggertal den Kanton belasten, nachher allerdings geht die Kantonsbelastung deutlich zurück.</p><p>Der Bundesrat hat keinen Hinweis darauf, dass die gemeinsam mit dem Kanton programmierten Vorhaben im Nationalstrassenbereich diesen überfordern könnten. Sollte aber der Kanton Solothurn ein Vorfinanzierungsgesuch stellen, würde dieses selbstverständlich geprüft. Der Bundesrat verfolgt allerdings eine zurückhaltende Haltung bezüglich der Anwendung der Bestimmungen über die Vorfinanzierung, wobei im Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer für die Vorfinanzierung ohnehin nur für den Bau, nicht aber für den Unterhalt (Sanierung) oder den Betrieb eine Rechtsgrundlage vorhanden ist.</p><p>In den letzten Jahren hat der Bundesrat diverse Vorfinanzierungsgesuche abgelehnt, einzig dem Kanton Zürich wurde ein kurzfristiges Überbrückungsdarlehen angeboten; alle Fälle betrafen Neubaustrecken. Sanierungen wurden bisher mangels Rechtsgrundlage keine vorfinanziert.</p><p>3. Die Sanierungen werden so rasch wie möglich mit so wenig Behinderungen wie möglich durchgeführt werden. Welche Variante dabei zur Anwendung kommen wird, hängt von den konkreten Platzbedingungen im Einzelfall ab.</p><p>4. Der Bundesrat hat konstant festgehalten, dass er im jetzigen Zeitpunkt Ausbauten ganzer Nationalstrassenstrecken ablehnt und nur dort, wo es unbedingt erforderlich ist, punktuell Massnahmen ergreift, was z. B. am Grauholz und am Baregg der Fall war. Diese Grundhaltung gilt zumindest bis zur Vollendung des beschlossenen Nationalstrassennetzes. Er hat sich aber materiell einer Motion KVF-S entsprechend bereit erklärt, jetzt eine Art Gesamtschau zu veranlassen, wo allenfalls, unter Einbezug aller Verkehrsträger, künftig ein Handlungsbedarf bestehe, damit dereinst rechtzeitig die Entscheidungsgrundlagen vorliegen. In dieser Gesamtschau wird auch die Strecke Härkingen-Luterbach einbezogen werden; eine vorgezogene Bearbeitung drängt sich nicht auf, zumal diese Strecke nicht signifikant stärker belastet ist als die angrenzende Strecke der A1 oder der A2.</p><p>Diesbezüglich wäre auch die A1/A2-Strecke Härkingen-Wiggertal gleich behandelt worden. Sie wurde indessen jetzt vorgezogen, weil aufgrund der ohnehin stattfindenden Sanierung des Solothurner Teiles dieses Abschnittes gewichtige Synergien entstehen, die es auszunützen gilt. Vorgezogen werden aber nur gewisse Vorinvestitionen im Bereich der Mittelachse sowie Planungsarbeiten. Für die eigentliche Realisierung wird indessen ebenfalls wie an anderen Orten die Entwicklung des Verkehrs beobachtet und nicht Strassenraum auf Vorrat erstellt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Absicht des Bundesamtes für Strassen wird mit der vorgesehenen Sanierung der A1 zwischen Härkingen und Rothrist auch die Planung für einen späteren Ausbau auf sechs Spuren in Angriff genommen. Wenn die Erweiterung auf sechs Spuren unumgänglich wird, kann mit dem Ausbau unverzüglich begonnen werden.</p><p>Mit der vorgesehenen Sanierung soll auch gleichzeitig die Mittelachse der A1 auf dieser Strecke nach Süden verschoben werden, dies als Vorinvestition in den späteren Ausbau auf sechs Spuren.</p><p>Mit der Sanierung der A1 wird im Oktober 2002, also erst nach der Expo.02, begonnen, damit der Verkehr auf der A1 während der Expo.02 nicht durch Baustellen behindert wird.</p><p>Zum gleichen Zeitpunkt wird auch die Sanierung der zweiten Röhre des Belchentunnels (Oktober 2002 bis Sommer 2003) in Angriff genommen, so dass während dieser Sanierungsphase mit einer örtlich langen Baustelle gerechnet werden muss (Belchentunnel mit anschliessendem Sanierungsstück der A1). Dies ist eigentlich eine vernünftige Planung, wird doch der Verkehr nur einmal, dafür auf einer längeren Strecke durch Baustellen behindert.</p><p>Dem Kanton Solothurn, der an die Sanierung des Belchentunnels und an die Sanierung der A1 namhafte Beiträge zu leisten hat, wird die Finanzierung dieser beiden Grossprojekte Probleme machen. Mit der gleichzeitigen Sanierung zweier grosser Bauwerke werden die Finanzen des Kantons Solothurn arg strapaziert. Schon mit dem Neubau der A5 sind die Mittel, die dem Kanton Solothurn für solche Projekte zur Verfügung stehen, mehr als erschöpft.</p><p>Nebst dem Teilstück der A1 zwischen Härkingen und Wiggertal bereitet den Verkehrsexperten zunehmend auch das Teilstück Härkingen-Luterbach Sorgen. Gemäss Verkehrsmeldungen des Radios wird auf der Strecke Härkingen-Luterbach (A1) heute mehr Verkehrsstau gemeldet als auf der Strecke Härkingen-Wiggertal, obwohl auf diesem ebenfalls nur vierspurigen Teilstück die A1 und die A2 vereinigt sind. Aus dieser Tatsache ist zu schliessen, dass auf dem Teilstück der A1 zwischen Härkingen und Luterbach ein grösseres Verkehrsaufkommen festzustellen ist als auf dem zum Ausbau vorgesehenen Teilstück Härkingen-Wiggertal.</p><p>Daher bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Besteht die Möglichkeit, dass der Bund dem Kanton Solothurn die vorgesehenen Sanierungen (Belchentunnel und A1) ganz oder teilweise vorfinanziert, damit der Kanton Solothurn die Finanzierung auf mehrere Jahre verteilen kann?</p><p>2. Wurde die Möglichkeit der Vorfinanzierung durch den Bund bei anderen Strassenprojekten auch schon gewählt? Wenn ja, bei welchen?</p><p>3. Wird es möglich sein, den Verkehr während der Sanierungsphase vierspurig auf einer Autobahnspur (System 4-0) zirkulieren zu lassen, damit auf diese Weise die Gefahr für die Bauarbeiter verkleinert und die Dauer der Verkehrsbehinderung verkürzt werden kann?</p><p>4. Stimmt es, dass die Strecke der A1 zwischen Härkingen und Luterbach stärker befahren ist als das kurze Teilstück der vereinigten A1/A2 zwischen Härkingen und Wiggertal? Wenn ja, müsste dann nicht auch auf dieser Strecke wenigstens planerisch etwas unternommen werden? Besteht auch auf diesem Abschnitt die Möglichkeit (ähnlich wie beim Abschnitt Härkingen-Wiggertal), einen Ausbau auf sechs Spuren vorzunehmen, ohne dass zusätzliches Land beansprucht wird?</p>
    • Gleichzeitige Sanierung der A1 und des Belchentunnels

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