Rechtsanspruch auf Einbürgerung trotz negativer Volksentscheide?
- ShortId
-
00.1054
- Id
-
20001054
- Updated
-
24.06.2025 23:39
- Language
-
de
- Title
-
Rechtsanspruch auf Einbürgerung trotz negativer Volksentscheide?
- AdditionalIndexing
-
Rechtsschutz;Ausländer/in;Einbürgerung;Zuwandererkind;Fremdenhass;direkte Demokratie
- 1
-
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L05K0108030401, Zuwandererkind
- L04K05060102, Ausländer/in
- L04K05020405, Fremdenhass
- L03K050402, Rechtsschutz
- L06K080701020201, direkte Demokratie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Am 5. Juli 2000 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum neuen Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer eröffnet; es dauert bis zum 10. November 2000.</p><p>Der Gesetzentwurf weist die folgenden vier zentralen Punkte auf:</p><p>- Duales Zulassungssystem: Die Zulassung von Angehörigen der EU-Mitgliedstaaten richtet sich nach dem bilateralen Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Die Zulassung von Menschen aus Drittstaaten wird im Gesetzentwurf klar auf dringend benötigte qualifizierte Arbeitskräfte eingeschränkt. Diese im Grundsatz bereits seit 1991 verfolgte Politik wird auf Gesetzesstufe festgeschrieben.</p><p>- Verbesserung der Rechtsstellung: Die Situation der rechtmässig und dauerhaft anwesenden Ausländerinnen und Ausländer soll generell verbessert werden. Beispielsweise sollen rechtliche und bürokratische Hindernisse beim Berufs-, Stellen- oder Kantonswechsel abgebaut werden.</p><p>- Missbrauchsbekämpfung: Der Missbrauch des geltenden Rechtes durch eine kleine Minderheit der Ausländerinnen und Ausländer macht neue Massnahmen erforderlich, besonders gegen das Schlepperwesen, gegen die Schwarzarbeit, teilweise auch beim Familiennachzug. Der Gesetzentwurf enthält entsprechende Vorschläge.</p><p>- Erhöhte Legitimation der Ausländerpolitik: Der Ausländerbereich wird nun umfassend auf Gesetzesstufe (bisher Verordnung des Bundesrates) geregelt. Dadurch wird das Parlament bei der Festlegung der Ausländerpolitik vermehrt mit einbezogen.</p><p>Im Übrigen hat der Bund nun die Möglichkeit, die Massnahmen der Gemeinden und Kantone zur Förderung der Integration der Ausländerinnen und Ausländer zu unterstützen. Die entsprechende Ausführungsverordnung soll am 1. Oktober 2000 in Kraft treten. Die zur Verfügung stehenden Mittel für das Jahr 2001 müssen von der Bundesversammlung festgelegt werden.</p><p>2. Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die Motion Hubmann vom 15. Dezember 1998 (98.3582) und die Motion Nabholz vom 13. März 2000 (00.3049) erklärt, er beabsichtige eine neue Vorlage zur erleichterten Einbürgerung junger, in der Schweiz geborener und aufgewachsener Ausländer auszuarbeiten. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich zurzeit mit den in diesem Zusammenhang stehenden Fragen. Die Neuregelung des Einbürgerungsverfahrens für junge, in der Schweiz geborene und aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer wird von weiten Kreisen als notwendig erachtet. Der Bundesrat teilt diese Auffassung und wird nach Vorliegen des Schlussberichtes der Arbeitsgruppe dazu Stellung nehmen und dem Parlament rasch eine Vorlage unterbreiten</p><p>3. Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die Motion Garbani vom 15. März 2000 (00.3052), auf die Motion der grünen Fraktion vom 22. März 2000 (00.3086), auf die Motion der SP-Fraktion vom 15. März 2000 (00.3054) sowie auf die Motion Spezialkommission NR 00.016 vom 29. Mai 2000 (00.3226) erklärt, die bereits erwähnte Arbeitsgruppe prüfe ebenfalls die Einführung eines Beschwerderechtes gegen negative Einbürgerungsentscheide. Der Bundesrat wird nach Vorliegen des Schlussberichtes auch zu dieser Frage Stellung nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Urnenentscheide zu den Einbürgerungsgesuchen haben den Missmut der Bevölkerung aufgrund der laschen Ausländer- und Asylpolitik der vergangenen Jahre deutlich manifestiert. Diese Zeichen sind ernst zu nehmen und in der künftigen Politik zu berücksichtigen. Jede weitere Vorlage zur Erleichterung der Bedingungen für die Einbürgerung oder die Einwanderung ist zum Scheitern verurteilt und muss geradezu als Provokation der Bevölkerung gewertet werden. Rasches Handeln in Richtung einer strengeren Ausländergesetzgebung und eines konsequenten Vollzuges ist angesagt. Ansonsten könnte sich das Stimmvolk bei der bevorstehenden Abstimmung zur 18-Prozent-Initiative gezwungen sehen, ein weiteres Signal zu setzen.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche ausländerpolitischen Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um den Bedenken der Bevölkerung Rechnung zu tragen? Hat er die Signale bei der Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer angemessen berücksichtigt?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass es als fahrlässig zu betrachten ist, zum jetzigen Zeitpunkt eine neue Vorlage über die erleichterte Einbürgerung in der Schweiz geborener und aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer zu verabschieden?</p><p>3. Wie steht er zur Einführung eines Beschwerderechtes bei negativen Einbürgerungsentscheiden? Gibt es zwingende Gründe, ein solches Beschwerderecht einzuführen? Wenn nein, welche Gründe könnten den Bundesrat sonst zu einem solchen Schritt bewegen? Wie beurteilt er die Reaktion der Bevölkerung auf einen solchen Schritt?</p>
- Rechtsanspruch auf Einbürgerung trotz negativer Volksentscheide?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Am 5. Juli 2000 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum neuen Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer eröffnet; es dauert bis zum 10. November 2000.</p><p>Der Gesetzentwurf weist die folgenden vier zentralen Punkte auf:</p><p>- Duales Zulassungssystem: Die Zulassung von Angehörigen der EU-Mitgliedstaaten richtet sich nach dem bilateralen Abkommen über die Personenfreizügigkeit. Die Zulassung von Menschen aus Drittstaaten wird im Gesetzentwurf klar auf dringend benötigte qualifizierte Arbeitskräfte eingeschränkt. Diese im Grundsatz bereits seit 1991 verfolgte Politik wird auf Gesetzesstufe festgeschrieben.</p><p>- Verbesserung der Rechtsstellung: Die Situation der rechtmässig und dauerhaft anwesenden Ausländerinnen und Ausländer soll generell verbessert werden. Beispielsweise sollen rechtliche und bürokratische Hindernisse beim Berufs-, Stellen- oder Kantonswechsel abgebaut werden.</p><p>- Missbrauchsbekämpfung: Der Missbrauch des geltenden Rechtes durch eine kleine Minderheit der Ausländerinnen und Ausländer macht neue Massnahmen erforderlich, besonders gegen das Schlepperwesen, gegen die Schwarzarbeit, teilweise auch beim Familiennachzug. Der Gesetzentwurf enthält entsprechende Vorschläge.</p><p>- Erhöhte Legitimation der Ausländerpolitik: Der Ausländerbereich wird nun umfassend auf Gesetzesstufe (bisher Verordnung des Bundesrates) geregelt. Dadurch wird das Parlament bei der Festlegung der Ausländerpolitik vermehrt mit einbezogen.</p><p>Im Übrigen hat der Bund nun die Möglichkeit, die Massnahmen der Gemeinden und Kantone zur Förderung der Integration der Ausländerinnen und Ausländer zu unterstützen. Die entsprechende Ausführungsverordnung soll am 1. Oktober 2000 in Kraft treten. Die zur Verfügung stehenden Mittel für das Jahr 2001 müssen von der Bundesversammlung festgelegt werden.</p><p>2. Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die Motion Hubmann vom 15. Dezember 1998 (98.3582) und die Motion Nabholz vom 13. März 2000 (00.3049) erklärt, er beabsichtige eine neue Vorlage zur erleichterten Einbürgerung junger, in der Schweiz geborener und aufgewachsener Ausländer auszuarbeiten. Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich zurzeit mit den in diesem Zusammenhang stehenden Fragen. Die Neuregelung des Einbürgerungsverfahrens für junge, in der Schweiz geborene und aufgewachsene Ausländerinnen und Ausländer wird von weiten Kreisen als notwendig erachtet. Der Bundesrat teilt diese Auffassung und wird nach Vorliegen des Schlussberichtes der Arbeitsgruppe dazu Stellung nehmen und dem Parlament rasch eine Vorlage unterbreiten</p><p>3. Der Bundesrat hat in seinen Antworten auf die Motion Garbani vom 15. März 2000 (00.3052), auf die Motion der grünen Fraktion vom 22. März 2000 (00.3086), auf die Motion der SP-Fraktion vom 15. März 2000 (00.3054) sowie auf die Motion Spezialkommission NR 00.016 vom 29. Mai 2000 (00.3226) erklärt, die bereits erwähnte Arbeitsgruppe prüfe ebenfalls die Einführung eines Beschwerderechtes gegen negative Einbürgerungsentscheide. Der Bundesrat wird nach Vorliegen des Schlussberichtes auch zu dieser Frage Stellung nehmen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Urnenentscheide zu den Einbürgerungsgesuchen haben den Missmut der Bevölkerung aufgrund der laschen Ausländer- und Asylpolitik der vergangenen Jahre deutlich manifestiert. Diese Zeichen sind ernst zu nehmen und in der künftigen Politik zu berücksichtigen. Jede weitere Vorlage zur Erleichterung der Bedingungen für die Einbürgerung oder die Einwanderung ist zum Scheitern verurteilt und muss geradezu als Provokation der Bevölkerung gewertet werden. Rasches Handeln in Richtung einer strengeren Ausländergesetzgebung und eines konsequenten Vollzuges ist angesagt. Ansonsten könnte sich das Stimmvolk bei der bevorstehenden Abstimmung zur 18-Prozent-Initiative gezwungen sehen, ein weiteres Signal zu setzen.</p><p>In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Welche ausländerpolitischen Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um den Bedenken der Bevölkerung Rechnung zu tragen? Hat er die Signale bei der Revision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer angemessen berücksichtigt?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass es als fahrlässig zu betrachten ist, zum jetzigen Zeitpunkt eine neue Vorlage über die erleichterte Einbürgerung in der Schweiz geborener und aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer zu verabschieden?</p><p>3. Wie steht er zur Einführung eines Beschwerderechtes bei negativen Einbürgerungsentscheiden? Gibt es zwingende Gründe, ein solches Beschwerderecht einzuführen? Wenn nein, welche Gründe könnten den Bundesrat sonst zu einem solchen Schritt bewegen? Wie beurteilt er die Reaktion der Bevölkerung auf einen solchen Schritt?</p>
- Rechtsanspruch auf Einbürgerung trotz negativer Volksentscheide?
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