Asylgesuch eines Exministers aus Rwanda

ShortId
00.1055
Id
20001055
Updated
24.06.2025 23:18
Language
de
Title
Asylgesuch eines Exministers aus Rwanda
AdditionalIndexing
Ruanda;Asylbewerber/in;Regierungsmitglied;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Kriegsverbrechen
1
  • L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  • L04K03040406, Ruanda
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L05K0502020301, Kriegsverbrechen
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit Verfügung vom 10. Februar 1997 hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) das am 27. August 1994 von Herrn Gaspard Ruhumuliza eingereichte Asylgesuch abgewiesen und die Wegweisung aus der Schweiz angeordnet; gleichzeitig hat es ihn wegen Unzulässigkeit des Wegweisungsvollzuges vorläufig aufgenommen, weil für ihn ein ernsthaftes und tatsächliches Risiko besteht, in Rwanda Opfer von Racheakten zu werden.</p><p>Am 25. August 1999 hat die Schweizerische Asylrekurskommission die von Herrn Ruhumuliza am 14. März 1997 gegen den ablehnenden Asylentscheid der ersten Instanz eingereichte Beschwerde abgewiesen.</p><p>Entsprechend dem Entscheid des BFF vom 10. Februar 1997 ist Herr Ruhumuliza heute im Sinne von Artikel 14a Anag (SR 142.20) vorläufig aufgenommen. Diese Aufenthaltsregelung wird jährlich überprüft.</p><p>Gegen Herrn Gaspard Ruhumuliza, Exminister, ist bis dato kein Verfahren beim Internationalen Strafgericht für Rwanda anhängig gemacht worden, und es liegt somit auch keine Verurteilung vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kann der Bundesrat in Weiterführung der Einfachen Anfragen 98.1113, 98.1197 (Jean Ziegler) und 99.1020 angeben, in welchem Stadium sich das Asylgesuch von Gaspard Ruhumuliza befindet, einem Minister der Interimsregierung, die für den Völkermord in Rwanda im Jahre 1994 verantwortlich ist?</p><p>Hat die Schweizerische Asylrekurskommission darüber entschieden und, wenn ja, wie? Wurde ein weiterer Entscheid bezüglich des Aufenthaltes von Herrn Ruhumuliza in der Schweiz getroffen?</p>
  • Asylgesuch eines Exministers aus Rwanda
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Verfügung vom 10. Februar 1997 hat das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) das am 27. August 1994 von Herrn Gaspard Ruhumuliza eingereichte Asylgesuch abgewiesen und die Wegweisung aus der Schweiz angeordnet; gleichzeitig hat es ihn wegen Unzulässigkeit des Wegweisungsvollzuges vorläufig aufgenommen, weil für ihn ein ernsthaftes und tatsächliches Risiko besteht, in Rwanda Opfer von Racheakten zu werden.</p><p>Am 25. August 1999 hat die Schweizerische Asylrekurskommission die von Herrn Ruhumuliza am 14. März 1997 gegen den ablehnenden Asylentscheid der ersten Instanz eingereichte Beschwerde abgewiesen.</p><p>Entsprechend dem Entscheid des BFF vom 10. Februar 1997 ist Herr Ruhumuliza heute im Sinne von Artikel 14a Anag (SR 142.20) vorläufig aufgenommen. Diese Aufenthaltsregelung wird jährlich überprüft.</p><p>Gegen Herrn Gaspard Ruhumuliza, Exminister, ist bis dato kein Verfahren beim Internationalen Strafgericht für Rwanda anhängig gemacht worden, und es liegt somit auch keine Verurteilung vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kann der Bundesrat in Weiterführung der Einfachen Anfragen 98.1113, 98.1197 (Jean Ziegler) und 99.1020 angeben, in welchem Stadium sich das Asylgesuch von Gaspard Ruhumuliza befindet, einem Minister der Interimsregierung, die für den Völkermord in Rwanda im Jahre 1994 verantwortlich ist?</p><p>Hat die Schweizerische Asylrekurskommission darüber entschieden und, wenn ja, wie? Wurde ein weiterer Entscheid bezüglich des Aufenthaltes von Herrn Ruhumuliza in der Schweiz getroffen?</p>
    • Asylgesuch eines Exministers aus Rwanda

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