Schweizer Konsulate. Hilfeleistungen an in Not geratene Schweizer im Ausland

ShortId
00.1058
Id
20001058
Updated
24.06.2025 22:51
Language
de
Title
Schweizer Konsulate. Hilfeleistungen an in Not geratene Schweizer im Ausland
AdditionalIndexing
Konsulat;diplomatischer Dienst;Reise;diplomatischer Schutz;Italien
1
  • L06K100201020106, Konsulat
  • L06K100201020105, diplomatischer Dienst
  • L05K1002010202, diplomatischer Schutz
  • L05K0101010311, Reise
  • L04K03010503, Italien
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Reglement des diplomatischen und konsularischen Dienstes (SS 191.1) hält in Artikel 16 fest, dass die Vertretungen den durchreisenden oder in der Schweiz wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger behilflich sind, wenn diesen nicht zugemutet werden kann, ihre Interessen selbst zu wahren. </p><p>Grundsätzlich hat jeder sich vorübergehend im Ausland aufhaltende Schweizer Bürger, welcher sich in einer Notlage oder in Schwierigkeiten befindet, Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die zuständige Vertretung. Hinsichtlich der finanziellen Hilfe sind für unsere Auslandvertretungen das Kreisschreiben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes vom 26. November 1973 massgebend, wonach unter gewissen Voraussetzungen vorübergehend im Ausland weilenden schweizerischen Staatsangehörigen rückzahlbare Vorschüsse gewährt werden können. Dies ist nur möglich, wenn die Betroffenen ihre Notlage nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen des Aufenthaltstaates rechtzeitig beheben können. Die Vertretungen zeigen gegebenenfalls den Weg auf für eine Selbsthilfe via private Geldgeber, einschlägige Finanzinstitute, Kreditkartenorganisationen, Alarmzentralen usw. Sie beraten und sind bei der Geldbeschaffung nötigenfalls behilflich. Gute mehrjährige Erfahrungen wurden beispielsweise auf diesem Gebiet gemacht mit der auf rasche Geldüberweisungen spezialisierten Western Union, in der Schweiz durch die SBB und die Post vertreten. Die Betroffenen machen ihre Geldgeber in der Schweiz auf diese Möglichkeit aufmerksam. Praktisch alle Bahnhöfe mit Geldwechselschalter sowie die grösseren Postbüros offerieren diese Dienstleistung.</p><p>Dass die heutigen Möglichkeiten der Selbsthilfe vermehrt genutzt werden und mehrheitlich ihren Zweck erfüllen, bestätigt u. a. die Tatsache, dass sich gemäss Statistik der hierfür zuständigen Sektion Auslandschweizerfürsorge des Bundesamtes für Polizei (BAP) diese Vorschussfälle in den letzten zehn Jahren von jährlich etwa 1500 auf etwa 200 Fälle reduziert haben.</p><p>Im konkreten Fall, der die Einfache Anfrage bewirkte, wurden einem schweizerischen Ehepaar auf der Autobahn in der Nähe von Varese, unweit der Schweizergrenze, Ausweise und Geld gestohlen. Es meldete den Diebstahl richtigerweise der italienischen Polizei und setzte sich vom Polizeikommissariat in Varese aus mit unserem Generalkonsulat in Mailand in Verbindung. Der Vorfall war für die Betroffenen sicherlich bedauerlich und beschwerlich, doch bestand keine eigentliche Notlage im Sinne einer fehlenden Selbsthilfemöglichkeit. Dennoch hat sich das Konsulat für eine rasche Hilfeleistung eingesetzt. Gemäss Stellungnahme unserer Vertretung kontaktierte eine Mitarbeiterin den vom Ehepaar bezeichneten Geldgeber (Nachbar) in der Schweiz und beriet ihn über das weitere Vorgehen für die Geldüberweisung durch Western Union. Dass die Überweisung beim ersten Versuch nicht klappte und die Überweisung auf den Namen einer Drittpersonen wiederholt werden musste, war dem Fehlen von Ausweisschriften zuzuschreiben. Auf telefonische Anfrage hin hatte Western Union zu jenem Zeitpunkt gegenüber unserer Vertretung in Mailand bestätigt, dass der überwiesene Betrag gegen Vorweisung einer Kopie des Polizeiberichtes hätte ausbezahlt werden können. Es ist zu empfehlen, im Einzelfall die Überweisungsformalitäten bei der Einzahlung in der Schweiz mit Western Union zu vereinbaren, damit die Auszahlung an den Empfänger (gegen Vorweisung eines Identitätsausweises oder Polizeibestätigung, mittels Codewort oder allenfalls durch eine Mittelsperson usw.) reibungslos erfolgen kann.</p><p>Demgegenüber wäre eine Fahrt der Betroffenen von Varese nach Mailand zwecks Auszahlung durch unsere Vertretung eines rückzahlbaren Vorschusses in Landeswährung gegen Unterzeichnung des diesbezüglichen BAP-Formulars "Quittung und Rückzahlungsverpflichtung" unter den gegebenen Umständen wenig sinnvoll und praktisch nicht durchführbar gewesen.</p><p>Hilfeleistungen können meist nicht unentgeltlich erfolgen. Unser Generalkonsulat hätte für eine entsprechende Hilfestellung gemäss Verordnung des Bundesrates vom 30. Januar 1985 über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz für eine halbe Stunde Zeitaufwand 60 Schweizerfranken in Rechnung stellen müssen.</p><p>Es wäre noch zu erwähnen, dass beispielsweise einzelne Reiseversicherungen gewisse Risiken bei einer Auslandreise abdecken, u. a. im Bedarfsfall auch die Erhältlichmachung von Kostenvorschüssen.</p><p>Antwort auf die gestellten Fragen:</p><p>1. Das Personal unserer Vertretung in Mailand hat sich korrekt und hilfsbereit verhalten.</p><p>2. Es besteht kein Anlass, die geltenden, bewährten Vorschriften zu ändern.</p><p>3. Bei Reiseproblemen bzw. Notsituationen im Ausland leisten unsere Vertretungen auf vielfältige Art und Weise Unterstützung. Besonders erwähnt seien hier die etwa 800 Konsularschutzfälle jährlich (Krankheits-, Unglücks-, Todes- und Haftfälle, Nachforschungen nach Vermissten und Entführten usw.), die häufig eine intensive Betreuung erfordern. Die Hilfestellungen reichen von der simplen Adressvermittlung von Ärzten, Spitälern, Anwälten usw. bis hin zur Organisation von medizinisch begleiteten Repatriierungen von Verletzten und Kranken, Rückschaffungen von Toten, Heimschaffungen, Haft- und Prozessbetreuungen, Evakuierungen im Falle von Unruhen, Konflikten oder Katastrophen, Kontakten zu Angehörigen. Schliesslich sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten im Internet unter www.eda.admin.ch generelle und länderspezifische Reiseinformationen publiziert.</p><p>Im Weitern befassen sich die Auslandvertretungen mit dem Ersatz von Reiseausweisen, mit der Ausstellung von Bescheinigungen usw., welche für die Aus-, Weiter- oder Rückreise benötigt werden, einschliesslich Abklärung von Identität und Nationalität, beispielsweise bei Passverlust.</p><p>Die Auslandvertretungen sind jedoch in ihrer Aufgabenerfüllung an völkerrechtliche Normen gebunden, wie sie sich vor allem aus den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen ergeben. So können die Konsulate und Botschaften z. B. weder als Bank noch als Postamt tätig sein, keine polizeiähnlichen Untersuchungen führen, sich in kein hängiges Gerichtsverfahren einmischen noch Mitbürgerinnen bzw. Mitbürgern, welche gegen das Gesetz verstossen, aus dem Gefängnis auslösen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kürzlich wurden Schweizer Rentner während ihrer Ferien auf einer italienischen Autobahn bestohlen. Sie standen mit einem leeren Auto und ohne Geld und Ausweise da. Die italienische Polizei, an die sie sich gewandt hatten, brachte sie nach Varese auf ein Polizeikommissariat. Von dort aus nahmen sie mit dem Schweizer Konsulat in Mailand Kontakt auf, um Hilfe zu erhalten. Der Schweizer Konsul verweigerte ihnen jedoch jegliche Hilfe. Was die beiden Schweizer Touristen konkret benötigten, war lediglich etwas Geld, vielleicht nicht einmal 100 Franken, um damit tanken und in die Schweiz zurückfahren zu können. Der Polizeikommissar persönlich hat sich beim Konsul für die Touristen eingesetzt, leider ohne Erfolg.</p><p>Letztendlich mussten die beiden Schweizer warten, bis ein Freund aus Genf Geld an einen italienischen Polizisten überwiesen hatte, der ihnen daraufhin den Betrag aushändigte. Somit mussten sie 24 Stunden auf dem Polizeikommissariat verbringen, wo ihnen die italienischen Polizeibeamten freundlicherweise ein Abendessen offerierten. Ich möchte klarstellen, dass der Konsul nach den Angaben der Touristen - entgegen dessen Erklärungen gegenüber der Presse - nichts unternommen hat, um ihnen behilflich zu sein.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann das Verhalten des Schweizer Konsuls in Mailand akzeptiert werden? Entspricht dieses Verhalten gegenüber Schweizer Staatsbürgern, die sich in Schwierigkeiten befinden, den Sitten und Gebräuchen der schweizerischen Vertretungen im Ausland?</p><p>2. Falls sich der Schweizer Konsul an die offiziellen Vorschriften gehalten hat, wäre es dann nicht am Platz, diese zu ändern? Sollte das Verhalten des Konsuls hingegen den Vorschriften widersprechen, was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um derartige Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?</p><p>3. Schliesslich möchte ich gern wissen, wieweit schweizerische Vertretungen im Ausland Schweizer Bürgern, die sich in Schwierigkeiten befinden, helfen müssen?</p>
  • Schweizer Konsulate. Hilfeleistungen an in Not geratene Schweizer im Ausland
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Reglement des diplomatischen und konsularischen Dienstes (SS 191.1) hält in Artikel 16 fest, dass die Vertretungen den durchreisenden oder in der Schweiz wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger behilflich sind, wenn diesen nicht zugemutet werden kann, ihre Interessen selbst zu wahren. </p><p>Grundsätzlich hat jeder sich vorübergehend im Ausland aufhaltende Schweizer Bürger, welcher sich in einer Notlage oder in Schwierigkeiten befindet, Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die zuständige Vertretung. Hinsichtlich der finanziellen Hilfe sind für unsere Auslandvertretungen das Kreisschreiben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes vom 26. November 1973 massgebend, wonach unter gewissen Voraussetzungen vorübergehend im Ausland weilenden schweizerischen Staatsangehörigen rückzahlbare Vorschüsse gewährt werden können. Dies ist nur möglich, wenn die Betroffenen ihre Notlage nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, Beiträgen von privater Seite oder Hilfeleistungen des Aufenthaltstaates rechtzeitig beheben können. Die Vertretungen zeigen gegebenenfalls den Weg auf für eine Selbsthilfe via private Geldgeber, einschlägige Finanzinstitute, Kreditkartenorganisationen, Alarmzentralen usw. Sie beraten und sind bei der Geldbeschaffung nötigenfalls behilflich. Gute mehrjährige Erfahrungen wurden beispielsweise auf diesem Gebiet gemacht mit der auf rasche Geldüberweisungen spezialisierten Western Union, in der Schweiz durch die SBB und die Post vertreten. Die Betroffenen machen ihre Geldgeber in der Schweiz auf diese Möglichkeit aufmerksam. Praktisch alle Bahnhöfe mit Geldwechselschalter sowie die grösseren Postbüros offerieren diese Dienstleistung.</p><p>Dass die heutigen Möglichkeiten der Selbsthilfe vermehrt genutzt werden und mehrheitlich ihren Zweck erfüllen, bestätigt u. a. die Tatsache, dass sich gemäss Statistik der hierfür zuständigen Sektion Auslandschweizerfürsorge des Bundesamtes für Polizei (BAP) diese Vorschussfälle in den letzten zehn Jahren von jährlich etwa 1500 auf etwa 200 Fälle reduziert haben.</p><p>Im konkreten Fall, der die Einfache Anfrage bewirkte, wurden einem schweizerischen Ehepaar auf der Autobahn in der Nähe von Varese, unweit der Schweizergrenze, Ausweise und Geld gestohlen. Es meldete den Diebstahl richtigerweise der italienischen Polizei und setzte sich vom Polizeikommissariat in Varese aus mit unserem Generalkonsulat in Mailand in Verbindung. Der Vorfall war für die Betroffenen sicherlich bedauerlich und beschwerlich, doch bestand keine eigentliche Notlage im Sinne einer fehlenden Selbsthilfemöglichkeit. Dennoch hat sich das Konsulat für eine rasche Hilfeleistung eingesetzt. Gemäss Stellungnahme unserer Vertretung kontaktierte eine Mitarbeiterin den vom Ehepaar bezeichneten Geldgeber (Nachbar) in der Schweiz und beriet ihn über das weitere Vorgehen für die Geldüberweisung durch Western Union. Dass die Überweisung beim ersten Versuch nicht klappte und die Überweisung auf den Namen einer Drittpersonen wiederholt werden musste, war dem Fehlen von Ausweisschriften zuzuschreiben. Auf telefonische Anfrage hin hatte Western Union zu jenem Zeitpunkt gegenüber unserer Vertretung in Mailand bestätigt, dass der überwiesene Betrag gegen Vorweisung einer Kopie des Polizeiberichtes hätte ausbezahlt werden können. Es ist zu empfehlen, im Einzelfall die Überweisungsformalitäten bei der Einzahlung in der Schweiz mit Western Union zu vereinbaren, damit die Auszahlung an den Empfänger (gegen Vorweisung eines Identitätsausweises oder Polizeibestätigung, mittels Codewort oder allenfalls durch eine Mittelsperson usw.) reibungslos erfolgen kann.</p><p>Demgegenüber wäre eine Fahrt der Betroffenen von Varese nach Mailand zwecks Auszahlung durch unsere Vertretung eines rückzahlbaren Vorschusses in Landeswährung gegen Unterzeichnung des diesbezüglichen BAP-Formulars "Quittung und Rückzahlungsverpflichtung" unter den gegebenen Umständen wenig sinnvoll und praktisch nicht durchführbar gewesen.</p><p>Hilfeleistungen können meist nicht unentgeltlich erfolgen. Unser Generalkonsulat hätte für eine entsprechende Hilfestellung gemäss Verordnung des Bundesrates vom 30. Januar 1985 über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz für eine halbe Stunde Zeitaufwand 60 Schweizerfranken in Rechnung stellen müssen.</p><p>Es wäre noch zu erwähnen, dass beispielsweise einzelne Reiseversicherungen gewisse Risiken bei einer Auslandreise abdecken, u. a. im Bedarfsfall auch die Erhältlichmachung von Kostenvorschüssen.</p><p>Antwort auf die gestellten Fragen:</p><p>1. Das Personal unserer Vertretung in Mailand hat sich korrekt und hilfsbereit verhalten.</p><p>2. Es besteht kein Anlass, die geltenden, bewährten Vorschriften zu ändern.</p><p>3. Bei Reiseproblemen bzw. Notsituationen im Ausland leisten unsere Vertretungen auf vielfältige Art und Weise Unterstützung. Besonders erwähnt seien hier die etwa 800 Konsularschutzfälle jährlich (Krankheits-, Unglücks-, Todes- und Haftfälle, Nachforschungen nach Vermissten und Entführten usw.), die häufig eine intensive Betreuung erfordern. Die Hilfestellungen reichen von der simplen Adressvermittlung von Ärzten, Spitälern, Anwälten usw. bis hin zur Organisation von medizinisch begleiteten Repatriierungen von Verletzten und Kranken, Rückschaffungen von Toten, Heimschaffungen, Haft- und Prozessbetreuungen, Evakuierungen im Falle von Unruhen, Konflikten oder Katastrophen, Kontakten zu Angehörigen. Schliesslich sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten im Internet unter www.eda.admin.ch generelle und länderspezifische Reiseinformationen publiziert.</p><p>Im Weitern befassen sich die Auslandvertretungen mit dem Ersatz von Reiseausweisen, mit der Ausstellung von Bescheinigungen usw., welche für die Aus-, Weiter- oder Rückreise benötigt werden, einschliesslich Abklärung von Identität und Nationalität, beispielsweise bei Passverlust.</p><p>Die Auslandvertretungen sind jedoch in ihrer Aufgabenerfüllung an völkerrechtliche Normen gebunden, wie sie sich vor allem aus den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen ergeben. So können die Konsulate und Botschaften z. B. weder als Bank noch als Postamt tätig sein, keine polizeiähnlichen Untersuchungen führen, sich in kein hängiges Gerichtsverfahren einmischen noch Mitbürgerinnen bzw. Mitbürgern, welche gegen das Gesetz verstossen, aus dem Gefängnis auslösen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kürzlich wurden Schweizer Rentner während ihrer Ferien auf einer italienischen Autobahn bestohlen. Sie standen mit einem leeren Auto und ohne Geld und Ausweise da. Die italienische Polizei, an die sie sich gewandt hatten, brachte sie nach Varese auf ein Polizeikommissariat. Von dort aus nahmen sie mit dem Schweizer Konsulat in Mailand Kontakt auf, um Hilfe zu erhalten. Der Schweizer Konsul verweigerte ihnen jedoch jegliche Hilfe. Was die beiden Schweizer Touristen konkret benötigten, war lediglich etwas Geld, vielleicht nicht einmal 100 Franken, um damit tanken und in die Schweiz zurückfahren zu können. Der Polizeikommissar persönlich hat sich beim Konsul für die Touristen eingesetzt, leider ohne Erfolg.</p><p>Letztendlich mussten die beiden Schweizer warten, bis ein Freund aus Genf Geld an einen italienischen Polizisten überwiesen hatte, der ihnen daraufhin den Betrag aushändigte. Somit mussten sie 24 Stunden auf dem Polizeikommissariat verbringen, wo ihnen die italienischen Polizeibeamten freundlicherweise ein Abendessen offerierten. Ich möchte klarstellen, dass der Konsul nach den Angaben der Touristen - entgegen dessen Erklärungen gegenüber der Presse - nichts unternommen hat, um ihnen behilflich zu sein.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Kann das Verhalten des Schweizer Konsuls in Mailand akzeptiert werden? Entspricht dieses Verhalten gegenüber Schweizer Staatsbürgern, die sich in Schwierigkeiten befinden, den Sitten und Gebräuchen der schweizerischen Vertretungen im Ausland?</p><p>2. Falls sich der Schweizer Konsul an die offiziellen Vorschriften gehalten hat, wäre es dann nicht am Platz, diese zu ändern? Sollte das Verhalten des Konsuls hingegen den Vorschriften widersprechen, was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um derartige Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?</p><p>3. Schliesslich möchte ich gern wissen, wieweit schweizerische Vertretungen im Ausland Schweizer Bürgern, die sich in Schwierigkeiten befinden, helfen müssen?</p>
    • Schweizer Konsulate. Hilfeleistungen an in Not geratene Schweizer im Ausland

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