Freiwillige Rückkehr nach Kosovo

ShortId
00.1060
Id
20001060
Updated
24.06.2025 22:48
Language
de
Title
Freiwillige Rückkehr nach Kosovo
AdditionalIndexing
Flüchtling;Ausschaffung;Kosovo;illegale Zuwanderung;Rückwanderung
1
  • L06K030102040101, Kosovo
  • L04K01080309, Rückwanderung
  • L04K01080101, Flüchtling
  • L06K010803060101, illegale Zuwanderung
  • L06K010801020102, Ausschaffung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm Kosovo ist bei den Betroffenen, bei der Schweizer Bevölkerung, bei anderen Aufnahmestaaten und dem United Nations High Commissioner for Refugees auf grosses Interesse und breite Zustimmung gestossen. Es hat sich gezeigt, dass die materielle und finanzielle Hilfe ein echter Anreiz für die freiwillige Rückkehr war. Im Interesse nachhaltiger Hilfeleistung unterstützt die Schweiz zudem den Wiederaufbau, u. a. hilft das BFF mit, die Aktionen der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im Bereich der humanitären Hilfe (Shelter Kits, Wohnbau, Landwirtschaft usw.) und der technischen Zusammenarbeit (Wasserversorgung, Ausbildung/Erziehung usw.) zu finanzieren. Damit stellt das Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm Kosovo auch einen Bestandteil der schweizerischen Leistungen im Rahmen der internationalen Wiederaufbauhilfe dar, welche für die Stabilisierung der Lage in Kosovo notwendig ist und gleichzeitig auch der Migrationsprävention dient. Das Programm hat zweifellos dazu beigetragen, dass ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Ausreisepflichtigen pflicht- und fristgemäss in ihre Heimat zurückgekehrt ist.</p><p>Bis zum 31. August 2000 sind insgesamt 31 851 Personen im Rahmen des Rückkehrhilfeprogramms freiwillig nach Kosovo zurückgekehrt. Zudem sind weitere 4865 Personen entweder selbstständig oder begleitet zurückgekehrt. Gemäss Feststellung des BFF sind bis heute sieben Personen (0,02 Prozent), welche am Programm teilgenommen haben, wieder in die Schweiz eingereist und haben ein zweites Asylgesuch gestellt.</p><p>Wiedereinreisen können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. In den Empfangsstellen des Bundes werden die Fingerabdrücke der Personen erfasst, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Denselben Prozess durchlaufen auch diejenigen Personen, welche am Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm Kosovo teilgenommen haben, wieder in die Schweiz einreisen und ein Zweitgesuch stellen. Innert vierundzwanzig Stunden kann aufgrund des Fingerabdruckvergleiches die Identität der Person festgestellt und geprüft werden, ob sie in der Schweiz bereits ein Asylgesuch eingereicht hat. In Missbrauchsfällen tritt das BFF auf das Zweitgesuch nicht ein und ordnet gleichzeitig den sofortigen Vollzug der Wegweisung an. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Schweizerische Asylrekurskommission behandelt allfällige Beschwerden in diesen Fällen prioritär.</p><p>Bund und Kantone sorgen dafür, dass der Vollzug der Wegweisung in diesen Fällen umgehend durchgeführt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Freiwillige Rückkehrer nach Kosovo erhalten bekanntlich als Starthilfe finanzielle Leistungen und zusätzlich Naturalleistungen sowie Infrastrukturhilfe vor Ort. Die Möglichkeit, dass die gleichen Leute auf illegalem Weg wieder in die Schweiz zurückkehren, ist nicht auszuschliessen, und es sind konkret schon Fälle bekannt geworden, wobei sogar versucht wurde, wieder ein Asylgesuch einzureichen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dem vorzubeugen, oder wenigstens dafür zu sorgen, dass solche Personen unverzüglich ausgeschafft werden können? Wenn ja, wie? Welche Möglichkeiten gibt es?</p>
  • Freiwillige Rückkehr nach Kosovo
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm Kosovo ist bei den Betroffenen, bei der Schweizer Bevölkerung, bei anderen Aufnahmestaaten und dem United Nations High Commissioner for Refugees auf grosses Interesse und breite Zustimmung gestossen. Es hat sich gezeigt, dass die materielle und finanzielle Hilfe ein echter Anreiz für die freiwillige Rückkehr war. Im Interesse nachhaltiger Hilfeleistung unterstützt die Schweiz zudem den Wiederaufbau, u. a. hilft das BFF mit, die Aktionen der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit im Bereich der humanitären Hilfe (Shelter Kits, Wohnbau, Landwirtschaft usw.) und der technischen Zusammenarbeit (Wasserversorgung, Ausbildung/Erziehung usw.) zu finanzieren. Damit stellt das Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm Kosovo auch einen Bestandteil der schweizerischen Leistungen im Rahmen der internationalen Wiederaufbauhilfe dar, welche für die Stabilisierung der Lage in Kosovo notwendig ist und gleichzeitig auch der Migrationsprävention dient. Das Programm hat zweifellos dazu beigetragen, dass ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Ausreisepflichtigen pflicht- und fristgemäss in ihre Heimat zurückgekehrt ist.</p><p>Bis zum 31. August 2000 sind insgesamt 31 851 Personen im Rahmen des Rückkehrhilfeprogramms freiwillig nach Kosovo zurückgekehrt. Zudem sind weitere 4865 Personen entweder selbstständig oder begleitet zurückgekehrt. Gemäss Feststellung des BFF sind bis heute sieben Personen (0,02 Prozent), welche am Programm teilgenommen haben, wieder in die Schweiz eingereist und haben ein zweites Asylgesuch gestellt.</p><p>Wiedereinreisen können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. In den Empfangsstellen des Bundes werden die Fingerabdrücke der Personen erfasst, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Denselben Prozess durchlaufen auch diejenigen Personen, welche am Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfeprogramm Kosovo teilgenommen haben, wieder in die Schweiz einreisen und ein Zweitgesuch stellen. Innert vierundzwanzig Stunden kann aufgrund des Fingerabdruckvergleiches die Identität der Person festgestellt und geprüft werden, ob sie in der Schweiz bereits ein Asylgesuch eingereicht hat. In Missbrauchsfällen tritt das BFF auf das Zweitgesuch nicht ein und ordnet gleichzeitig den sofortigen Vollzug der Wegweisung an. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Schweizerische Asylrekurskommission behandelt allfällige Beschwerden in diesen Fällen prioritär.</p><p>Bund und Kantone sorgen dafür, dass der Vollzug der Wegweisung in diesen Fällen umgehend durchgeführt wird.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Freiwillige Rückkehrer nach Kosovo erhalten bekanntlich als Starthilfe finanzielle Leistungen und zusätzlich Naturalleistungen sowie Infrastrukturhilfe vor Ort. Die Möglichkeit, dass die gleichen Leute auf illegalem Weg wieder in die Schweiz zurückkehren, ist nicht auszuschliessen, und es sind konkret schon Fälle bekannt geworden, wobei sogar versucht wurde, wieder ein Asylgesuch einzureichen.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, dem vorzubeugen, oder wenigstens dafür zu sorgen, dass solche Personen unverzüglich ausgeschafft werden können? Wenn ja, wie? Welche Möglichkeiten gibt es?</p>
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