Anerkennung der Gebärdensprache

ShortId
00.1066
Id
20001066
Updated
14.11.2025 06:39
Language
de
Title
Anerkennung der Gebärdensprache
AdditionalIndexing
freie Schlagwörter: gebärdensprache;Sprache;Subvention;Behinderte/r;Dolmetschen
1
  • L04K01040201, Behinderte/r
  • L04K01060103, Sprache
  • L05K1201030201, Dolmetschen
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Gebärdensprache ist unbestreitbar eine bedeutsame Kommunikationshilfe für hörgeschädigte und gehörlose Menschen, und sie ist dementsprechend auch eine zentrale Hilfe für deren gesellschaftliche Integration. Es ist somit sehr verständlich, dass der Schweizerische Gehörlosenbund und andere interessierte Kreise bereits früher eine stärkere Förderung sowie die nationale Anerkennung der Gebärdensprache gefordert haben.</p><p>Der Bund hatte verschiedentlich Gelegenheit, sich zu diesen Fragen zu äussern, nicht zuletzt im Zusammenhang mit einer Petition des Schweizerischen Gehörlosenbundes aus dem Jahre 1993.</p><p>Auf die konkreten Fragen dieses Vorstosses kann der Bundesrat wie folgt antworten:</p><p>1. Der Bund anerkennt zwar die Gebärdensprache nicht als Landes- oder Amtssprache, er anerkennt aber das Recht der Gehörgeschädigten und Gehörlosen auf Förderung der Gebärdensprache etwa im Bereich der schulischen und beruflichen Ausbildung. Da der Bildungsbereich aber weitgehend in die Kompetenz der Kantone fällt, liegen auch die Fördermöglichkeiten vor allem bei den Kantonen. In diesem Zusammenhang hat die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) 1997 auf Anregung des Eidgenössischen Departementes des Innern von der Schweizerischen Zentralstelle für Heilpädagogik den Bericht "Vorschläge zum Einsatz der Gebärdensprache" ausarbeiten lassen, einen Bericht, den die EDK in der Folge den kantonalen Erziehungsdepartementen zur möglichst weit gehenden Umsetzung weitergeleitet hat.</p><p>2. Der Bund setzt nicht direkt Mittel für die Dolmetschereinsätze ein. Es ist vielmehr die Invalidenversicherung, die Beiträge auf der Basis von Artikel 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) bzw. Artikel 108 der Verordnung über die Invalidenversicherung ausrichtet. Im Februar 2000 hat der Bundesrat mit einer Verordnungsänderung ein neues Beitragssystem zur Finanzierung von Organisationen der privaten Behindertenhilfe ab 2001 gutgeheissen. Grundzüge des neuen Systems sind Leistungsverträge zwischen sprachregionalen Behindertenorganisationen und dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV).</p><p>Bei einem nachgewiesenen Bedarf wird für das Jahr 2001 der finanzielle Beitrag des Jahres 1998 plus 2,1 Prozent für die aufgerechnete Jahresteuerung an die Organisationen ausbezahlt. Ausserdem verfügt die Invalidenversicherung über eine Reserve von 3 Prozent des gesamten Beitragsvolumens in Artikel 74 IVG für die Finanzierung von gegenüber 1998 neuen oder erweiterten Leistungen der Organisationen. Das BSV prüft aufgrund der eingegangenen Bedarfsnachweise die Verteilung dieses Geldes.</p><p>Die Invalidenversicherung wird somit mindestens gleichviel für Dolmetschereinsätze bezahlen wie 1998. Ob sie mehr einsetzen kann, ist einerseits abhängig vom erbrachten Bedarfsnachweis der verantwortlichen Organisation und andererseits vom ausgewiesenen Zusatzbedarf von anderen Leistungen nach Artikel 74 IVG.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Bereits am 27. Mai 1994 wurde ohne Gegenstimme ein Postulat überwiesen, das vom Bundesrat die Anerkennung der Gebärdensprache zur Integration von Gehörlosen und hörbehinderten Menschen forderte. Das Postulat wurde vom Bundesrat entgegengenommen. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde das Postulat noch nicht umgesetzt.</p><p>Die Gebärdensprache ist die natürliche visuelle Kommunikationsform für gehörlose Menschen. Sie bietet mit ihrer räumlichen, bildhaften und abstrakten Dimension ungeahnte zusätzliche Informationsmöglichkeiten. Die gesprochene und geschriebene Sprache muss wie eine Fremdsprache erlernt werden. Die Zweisprachigkeit, d. h. Gebärdensprache und gesprochene bzw. geschriebene Sprache, fördert den Denkprozess, die Sprachentwicklung sowie die berufliche und soziale Integration. Nur so wird der Zugang zu allen Bildungs-, Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten sichergestellt.</p><p>Die Dolmetschervermittlung für Gehörlose steht stark unter dem Druck finanzieller Sparmassnahmen des Bundes. Andererseits besteht die berechtigte Forderung Gehörloser nach mehr Dolmetschereinsätzen. Schon heute können rund 15 Prozent der angemeldeten Vermittlungsgesuche von Dolmetscherinnen und Dolmetschern nicht vermittelt werden. Auf diesem Gebiet besteht auch ein grosser Nachholbedarf. Die Plafonierung der finanziellen Mittel durch das Bundesamt für Sozialversicherung schränkt den Dolmetschereinsatz stark ein.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann kann mit der Anerkennung der Gebärdensprache durch ihn gerechnet werden?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass für die Dolmetschereinsätze für Gehörlose mehr finanzielle Bundesmittel eingesetzt werden müssen?</p>
  • Anerkennung der Gebärdensprache
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Gebärdensprache ist unbestreitbar eine bedeutsame Kommunikationshilfe für hörgeschädigte und gehörlose Menschen, und sie ist dementsprechend auch eine zentrale Hilfe für deren gesellschaftliche Integration. Es ist somit sehr verständlich, dass der Schweizerische Gehörlosenbund und andere interessierte Kreise bereits früher eine stärkere Förderung sowie die nationale Anerkennung der Gebärdensprache gefordert haben.</p><p>Der Bund hatte verschiedentlich Gelegenheit, sich zu diesen Fragen zu äussern, nicht zuletzt im Zusammenhang mit einer Petition des Schweizerischen Gehörlosenbundes aus dem Jahre 1993.</p><p>Auf die konkreten Fragen dieses Vorstosses kann der Bundesrat wie folgt antworten:</p><p>1. Der Bund anerkennt zwar die Gebärdensprache nicht als Landes- oder Amtssprache, er anerkennt aber das Recht der Gehörgeschädigten und Gehörlosen auf Förderung der Gebärdensprache etwa im Bereich der schulischen und beruflichen Ausbildung. Da der Bildungsbereich aber weitgehend in die Kompetenz der Kantone fällt, liegen auch die Fördermöglichkeiten vor allem bei den Kantonen. In diesem Zusammenhang hat die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) 1997 auf Anregung des Eidgenössischen Departementes des Innern von der Schweizerischen Zentralstelle für Heilpädagogik den Bericht "Vorschläge zum Einsatz der Gebärdensprache" ausarbeiten lassen, einen Bericht, den die EDK in der Folge den kantonalen Erziehungsdepartementen zur möglichst weit gehenden Umsetzung weitergeleitet hat.</p><p>2. Der Bund setzt nicht direkt Mittel für die Dolmetschereinsätze ein. Es ist vielmehr die Invalidenversicherung, die Beiträge auf der Basis von Artikel 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) bzw. Artikel 108 der Verordnung über die Invalidenversicherung ausrichtet. Im Februar 2000 hat der Bundesrat mit einer Verordnungsänderung ein neues Beitragssystem zur Finanzierung von Organisationen der privaten Behindertenhilfe ab 2001 gutgeheissen. Grundzüge des neuen Systems sind Leistungsverträge zwischen sprachregionalen Behindertenorganisationen und dem Bundesamt für Sozialversicherung (BSV).</p><p>Bei einem nachgewiesenen Bedarf wird für das Jahr 2001 der finanzielle Beitrag des Jahres 1998 plus 2,1 Prozent für die aufgerechnete Jahresteuerung an die Organisationen ausbezahlt. Ausserdem verfügt die Invalidenversicherung über eine Reserve von 3 Prozent des gesamten Beitragsvolumens in Artikel 74 IVG für die Finanzierung von gegenüber 1998 neuen oder erweiterten Leistungen der Organisationen. Das BSV prüft aufgrund der eingegangenen Bedarfsnachweise die Verteilung dieses Geldes.</p><p>Die Invalidenversicherung wird somit mindestens gleichviel für Dolmetschereinsätze bezahlen wie 1998. Ob sie mehr einsetzen kann, ist einerseits abhängig vom erbrachten Bedarfsnachweis der verantwortlichen Organisation und andererseits vom ausgewiesenen Zusatzbedarf von anderen Leistungen nach Artikel 74 IVG.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Bereits am 27. Mai 1994 wurde ohne Gegenstimme ein Postulat überwiesen, das vom Bundesrat die Anerkennung der Gebärdensprache zur Integration von Gehörlosen und hörbehinderten Menschen forderte. Das Postulat wurde vom Bundesrat entgegengenommen. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde das Postulat noch nicht umgesetzt.</p><p>Die Gebärdensprache ist die natürliche visuelle Kommunikationsform für gehörlose Menschen. Sie bietet mit ihrer räumlichen, bildhaften und abstrakten Dimension ungeahnte zusätzliche Informationsmöglichkeiten. Die gesprochene und geschriebene Sprache muss wie eine Fremdsprache erlernt werden. Die Zweisprachigkeit, d. h. Gebärdensprache und gesprochene bzw. geschriebene Sprache, fördert den Denkprozess, die Sprachentwicklung sowie die berufliche und soziale Integration. Nur so wird der Zugang zu allen Bildungs-, Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten sichergestellt.</p><p>Die Dolmetschervermittlung für Gehörlose steht stark unter dem Druck finanzieller Sparmassnahmen des Bundes. Andererseits besteht die berechtigte Forderung Gehörloser nach mehr Dolmetschereinsätzen. Schon heute können rund 15 Prozent der angemeldeten Vermittlungsgesuche von Dolmetscherinnen und Dolmetschern nicht vermittelt werden. Auf diesem Gebiet besteht auch ein grosser Nachholbedarf. Die Plafonierung der finanziellen Mittel durch das Bundesamt für Sozialversicherung schränkt den Dolmetschereinsatz stark ein.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wann kann mit der Anerkennung der Gebärdensprache durch ihn gerechnet werden?</p><p>2. Teilt er die Auffassung, dass für die Dolmetschereinsätze für Gehörlose mehr finanzielle Bundesmittel eingesetzt werden müssen?</p>
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