Verteidigung im "operativen Vorfeld"?
- ShortId
-
00.1069
- Id
-
20001069
- Updated
-
24.06.2025 23:27
- Language
-
de
- Title
-
Verteidigung im "operativen Vorfeld"?
- AdditionalIndexing
-
Truppenstationierung;Armeereform;Verteidigung;Grenzgebiet;strategische Verteidigung
- 1
-
- L02K0402, Verteidigung
- L04K04020107, strategische Verteidigung
- L04K04020108, Truppenstationierung
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- L04K04020306, Armeereform
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Überlegungen zur Verteidigung im operativen Vorfeld beziehen sich auf einen derzeit nicht absehbaren, aber für die mittel- und längerfristige Zukunft nicht auszuschliessenden Fall eines militärischen Angriffs. </p><p>Wie im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 zum Ausdruck kommt, erkennt der Bundesrat, die konventionelle militärische Bedrohung der Schweiz in den Neunzigerjahren markant abgenommen hat. Er hofft, dass diese Situation anhalten wird und bemüht sich, zu einer solchen Entwicklung beizutragen. Er kann aber nicht ausschliessen, dass dass sich die Lage - infolge von Entwicklungen, die jenseits seiner Einwirkungsmöglichkeiten liegen - über zehn bis zwanzig Jahre wieder verschlechtern könnte und eine konkrete, konventionelle, militärische Bedrohung wieder entstehen könnte. Niemand kann verlässliche Aussagen über eine solche Zeitspanne machen. Die Wahrnehmung der Verantwortung für die militärische Sicherheit des Landes gebietet es, bei der Ausgestaltung der "Armee XXI" auch diesen Fall zu berücksichtigen und Vorkehrungen zu treffen, um auch dann wirksam die Schweiz und ihre Interessen selbstständig verteidigen zu können. </p><p>Eine selbstständige Verteidigung der Schweiz gegenüber einer massiven militärischen Drohung wird zunehmend schwieriger. Auf Jahrzehnte hinaus betrachtet, muss darum - als Mittel der letzten Wahl - die Option einer gemeinsamen Verteidigung zusammen mit anderen Staaten offen gehalten werden. Dies wird auch im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 dargelegt:</p><p>"Wird die Schweiz militärisch bedroht, verteidigt die Armee Bevölkerung, Territorium und Luftraum und verschafft der Regierung ein Maximum an Handlungsfreiheit. Sofern notwendig, wird sie von den Bundesbehörden ermächtigt, die Verteidigung auch im Verbund mit anderen Staaten sicherzustellen." (Ziff. 6.2.1.)</p><p>"Militärische Angriffe wehrt die Armee aus eigener Kraft oder im Rahmen einer von den Bundesbehörden bewilligten Koalition ab." (Ziff. 6.2.3.)</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine solche gemeinsame Verteidigung mit der Neutralität dann nicht vereinbar wäre, wenn die gemeinsame Verteidigung die Schweiz vor einem Angriff auf das eigene Staatsgebiet zum Eintritt in einen Krieg nötigen würde. Der Bundesrat hält an der Neutralität der Schweiz fest. Er ist sich gleichzeitig bewusst, dass die Neutralitätspflichten bei einem militärischen Angriff auf die Schweiz hinfällig würden.</p><p>In dieser Konstellation wäre unser Land frei, seine Selbstbehauptung mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, wenn nötig auch im Rahmen einer Koalition mit ebenfalls betroffenen Staaten, sicherzustellen. Aufgrund der Sicherheitspolitik 2000, welche die Prävention und Abwehr von Gewaltdrohung und -anwendung strategischen Ausmasses gegen die Schweiz zum Ziele hat, ist der Bundesrat sogar dazu verpflichtet.</p><p>Wenn die Schweiz in einem solchen hypothetischen Fall die Verteidigung gemeinsam mit ausländischen Partnern aufnehmen will, kann sich die Schweizer Armee nicht darauf beschränken, die Verteidigung im eigenen Lande zu führen. Dies wäre einerseits nicht effizient, weil wir unsere Kräfte nicht dort zum Einsatz brächten, wo sie maximale Wirkung zeigen würden. Es wäre aber vor allem nicht mit der notwendigen Solidarität einer gemeinsamen Verteidigung vereinbar, weil wir vor Ort keinen Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung leisten würden.</p><p>Es handelt sich also nicht um eine konkrete Planung gemeinsamer Verteidigung mit anderen Staaten im operativen Vorfeld, sondern darum, die Fähigkeit zu solcher Zusammenarbeit aufzubauen, um auch für den ungünstigsten Fall vorbereitet zu sein. Dieser Fall ist zugegebenermassen unwahrscheinlich, aber er ist längerfristig nicht mit letzter Sicherheit auszuschliessen. Ihn zu ignorieren hiesse, die Verantwortung für die Sicherheit der Schweiz zu vernachlässigen.</p><p>Vor diesem Hintergrund sind die Einzelfragen folgendermassen zu beantworten:</p><p>1. Die Ausdehnung des operativen Vorfeldes lässt sich nicht exakt quantifizieren. Dies würde von den Operationen des Gegners, seiner Ausstattung mit weit reichenden Feuermitteln, von der Eignung des Geländes zur Verteidigung und von den Dispositionen unseres potenziellen Verbündeten bhängen.</p><p>2. Die Überlegungen bezüglich einer allfälligen Verteidigung ausserhalb des schweizerischen Territoriums sind oben erklärt. Da sie sich auf eine wenig wahrscheinliche und für die nächsten Jahre nicht absehbare Lage beziehen, wären Sondierungen oder gar Verhandlungen mit Nachbarstaaten zum heutigen Zeitpunkt nicht angebracht und überdies neutralitätspolitisch bedenklich.</p><p>3. Die "Armee 95" hat den Auftrag, die Schweiz von der Grenze weg zu verteidigen. Mit Blick auf die militärtechnische Entwicklung müssen wir für die "Armee XXI" für eine längerfristige Zukunft aber eine Verteidigung im operativen Vorfeld gemeinsam mit anderen Staaten als Option offenhalten. </p><p>4. Diese Frage ist derzeit nicht zu beantworten, weil es sich um keine konkrete Planung handelt.</p><p>5. Die hier aufgeworfenen Fragen sind zurzeit in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden Parlament und Öffentlichkeit mit dem Armeeleitbild XXI vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat schreibt in seinen politischen Leitlinien zum Armeeleitbild XXI in Ziffer 6.2: "Raumsicherung und Verteidigung findet in der Schweiz sowie - nach entsprechender politischer Legitimation - in ihrem operativen Vorfeld statt." Er präzisiert in Ziffer 6.2.2: "Im Falle einer schwerwiegenden Destabilisierung unseres strategischen Umfeldes bzw. eines Angriffs auf die Schweiz soll die Armee drohender militärischer Gewalteinwirkung entweder autonom oder im Rahmen einer von den Bundesbehörden bewilligten Kooperation möglichst früh und bereits im operativen Vorfeld entgegentreten." Und in Ziffer 7.2.1: "Die 'Armee XXI' führt die dynamische Raumverteidigung primär autonom oder in einer von den Bundesbehörden bewilligten Kooperation und ist fähig ... einen militärischen Angriff auf die Schweiz bereits im operativen Vorfeld aufzufangen ...."</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Kilometer von der Schweizergrenze entfernt beginnt das "operative Vorfeld"? Ist es richtig, dass der Bundesrat die "Armee XXI" beauftragen will, 150 bis 200 Kilometer jenseits der Schweizergrenze die Verteidigung aufzunehmen?</p><p>2. Aus welchen Überlegungen will er die Verteidigung ausserhalb des schweizerischen Territoriums einleiten? Mit welchen aussenpolitischen Konsequenzen? Haben sich die Nachbarstaaten der Schweiz damit einverstanden erklärt, dass der Bundesrat vorsieht, ihren Grenzraum zum zukünftigen Hauptkriegsschauplatz der "Armee XXI" zu machen? Sind entsprechende Sondierungen nicht Voraussetzung einer solchen Doktrin?</p><p>3. Ist es richtig, dass der Auftrag an die "Armee 95" lautete, die Verteidigung an der Schweizergrenze aufzunehmen?</p><p>4. Mit welchen Kollateralschäden rechnet der Bundesrat im Verteidigungsfall im Inland und im "operativen Vorfeld" der Schweiz?</p><p>5. Indem der Bundesrat die Verteidigung ins "operative Vorfeld" verlegen will, ergeben sich wichtige Rückwirkungen auf die Ausgestaltung der Armee. Welche Konsequenzen ergeben sich in Bezug auf die Ressourcenausstattung (finanziell, institutionell, personell):</p><p>a. für die Mechanisierung der Armee;</p><p>b. für ihre Ausstattung mit Aufklärungsmitteln;</p><p>c. für ihre Ausstattung mit C3-Fähigkeiten (Command, Communication, Control);</p><p>d. für den Bedarf, ausserhalb der Schweizergrenze den Unterhalt des mitgeführten Gerätes sicherzustellen;</p><p>e. für die Logistik insgesamt?</p>
- Verteidigung im "operativen Vorfeld"?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Überlegungen zur Verteidigung im operativen Vorfeld beziehen sich auf einen derzeit nicht absehbaren, aber für die mittel- und längerfristige Zukunft nicht auszuschliessenden Fall eines militärischen Angriffs. </p><p>Wie im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 zum Ausdruck kommt, erkennt der Bundesrat, die konventionelle militärische Bedrohung der Schweiz in den Neunzigerjahren markant abgenommen hat. Er hofft, dass diese Situation anhalten wird und bemüht sich, zu einer solchen Entwicklung beizutragen. Er kann aber nicht ausschliessen, dass dass sich die Lage - infolge von Entwicklungen, die jenseits seiner Einwirkungsmöglichkeiten liegen - über zehn bis zwanzig Jahre wieder verschlechtern könnte und eine konkrete, konventionelle, militärische Bedrohung wieder entstehen könnte. Niemand kann verlässliche Aussagen über eine solche Zeitspanne machen. Die Wahrnehmung der Verantwortung für die militärische Sicherheit des Landes gebietet es, bei der Ausgestaltung der "Armee XXI" auch diesen Fall zu berücksichtigen und Vorkehrungen zu treffen, um auch dann wirksam die Schweiz und ihre Interessen selbstständig verteidigen zu können. </p><p>Eine selbstständige Verteidigung der Schweiz gegenüber einer massiven militärischen Drohung wird zunehmend schwieriger. Auf Jahrzehnte hinaus betrachtet, muss darum - als Mittel der letzten Wahl - die Option einer gemeinsamen Verteidigung zusammen mit anderen Staaten offen gehalten werden. Dies wird auch im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 dargelegt:</p><p>"Wird die Schweiz militärisch bedroht, verteidigt die Armee Bevölkerung, Territorium und Luftraum und verschafft der Regierung ein Maximum an Handlungsfreiheit. Sofern notwendig, wird sie von den Bundesbehörden ermächtigt, die Verteidigung auch im Verbund mit anderen Staaten sicherzustellen." (Ziff. 6.2.1.)</p><p>"Militärische Angriffe wehrt die Armee aus eigener Kraft oder im Rahmen einer von den Bundesbehörden bewilligten Koalition ab." (Ziff. 6.2.3.)</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine solche gemeinsame Verteidigung mit der Neutralität dann nicht vereinbar wäre, wenn die gemeinsame Verteidigung die Schweiz vor einem Angriff auf das eigene Staatsgebiet zum Eintritt in einen Krieg nötigen würde. Der Bundesrat hält an der Neutralität der Schweiz fest. Er ist sich gleichzeitig bewusst, dass die Neutralitätspflichten bei einem militärischen Angriff auf die Schweiz hinfällig würden.</p><p>In dieser Konstellation wäre unser Land frei, seine Selbstbehauptung mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln, wenn nötig auch im Rahmen einer Koalition mit ebenfalls betroffenen Staaten, sicherzustellen. Aufgrund der Sicherheitspolitik 2000, welche die Prävention und Abwehr von Gewaltdrohung und -anwendung strategischen Ausmasses gegen die Schweiz zum Ziele hat, ist der Bundesrat sogar dazu verpflichtet.</p><p>Wenn die Schweiz in einem solchen hypothetischen Fall die Verteidigung gemeinsam mit ausländischen Partnern aufnehmen will, kann sich die Schweizer Armee nicht darauf beschränken, die Verteidigung im eigenen Lande zu führen. Dies wäre einerseits nicht effizient, weil wir unsere Kräfte nicht dort zum Einsatz brächten, wo sie maximale Wirkung zeigen würden. Es wäre aber vor allem nicht mit der notwendigen Solidarität einer gemeinsamen Verteidigung vereinbar, weil wir vor Ort keinen Beitrag zur gemeinsamen Verteidigung leisten würden.</p><p>Es handelt sich also nicht um eine konkrete Planung gemeinsamer Verteidigung mit anderen Staaten im operativen Vorfeld, sondern darum, die Fähigkeit zu solcher Zusammenarbeit aufzubauen, um auch für den ungünstigsten Fall vorbereitet zu sein. Dieser Fall ist zugegebenermassen unwahrscheinlich, aber er ist längerfristig nicht mit letzter Sicherheit auszuschliessen. Ihn zu ignorieren hiesse, die Verantwortung für die Sicherheit der Schweiz zu vernachlässigen.</p><p>Vor diesem Hintergrund sind die Einzelfragen folgendermassen zu beantworten:</p><p>1. Die Ausdehnung des operativen Vorfeldes lässt sich nicht exakt quantifizieren. Dies würde von den Operationen des Gegners, seiner Ausstattung mit weit reichenden Feuermitteln, von der Eignung des Geländes zur Verteidigung und von den Dispositionen unseres potenziellen Verbündeten bhängen.</p><p>2. Die Überlegungen bezüglich einer allfälligen Verteidigung ausserhalb des schweizerischen Territoriums sind oben erklärt. Da sie sich auf eine wenig wahrscheinliche und für die nächsten Jahre nicht absehbare Lage beziehen, wären Sondierungen oder gar Verhandlungen mit Nachbarstaaten zum heutigen Zeitpunkt nicht angebracht und überdies neutralitätspolitisch bedenklich.</p><p>3. Die "Armee 95" hat den Auftrag, die Schweiz von der Grenze weg zu verteidigen. Mit Blick auf die militärtechnische Entwicklung müssen wir für die "Armee XXI" für eine längerfristige Zukunft aber eine Verteidigung im operativen Vorfeld gemeinsam mit anderen Staaten als Option offenhalten. </p><p>4. Diese Frage ist derzeit nicht zu beantworten, weil es sich um keine konkrete Planung handelt.</p><p>5. Die hier aufgeworfenen Fragen sind zurzeit in Bearbeitung. Die Ergebnisse werden Parlament und Öffentlichkeit mit dem Armeeleitbild XXI vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat schreibt in seinen politischen Leitlinien zum Armeeleitbild XXI in Ziffer 6.2: "Raumsicherung und Verteidigung findet in der Schweiz sowie - nach entsprechender politischer Legitimation - in ihrem operativen Vorfeld statt." Er präzisiert in Ziffer 6.2.2: "Im Falle einer schwerwiegenden Destabilisierung unseres strategischen Umfeldes bzw. eines Angriffs auf die Schweiz soll die Armee drohender militärischer Gewalteinwirkung entweder autonom oder im Rahmen einer von den Bundesbehörden bewilligten Kooperation möglichst früh und bereits im operativen Vorfeld entgegentreten." Und in Ziffer 7.2.1: "Die 'Armee XXI' führt die dynamische Raumverteidigung primär autonom oder in einer von den Bundesbehörden bewilligten Kooperation und ist fähig ... einen militärischen Angriff auf die Schweiz bereits im operativen Vorfeld aufzufangen ...."</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele Kilometer von der Schweizergrenze entfernt beginnt das "operative Vorfeld"? Ist es richtig, dass der Bundesrat die "Armee XXI" beauftragen will, 150 bis 200 Kilometer jenseits der Schweizergrenze die Verteidigung aufzunehmen?</p><p>2. Aus welchen Überlegungen will er die Verteidigung ausserhalb des schweizerischen Territoriums einleiten? Mit welchen aussenpolitischen Konsequenzen? Haben sich die Nachbarstaaten der Schweiz damit einverstanden erklärt, dass der Bundesrat vorsieht, ihren Grenzraum zum zukünftigen Hauptkriegsschauplatz der "Armee XXI" zu machen? Sind entsprechende Sondierungen nicht Voraussetzung einer solchen Doktrin?</p><p>3. Ist es richtig, dass der Auftrag an die "Armee 95" lautete, die Verteidigung an der Schweizergrenze aufzunehmen?</p><p>4. Mit welchen Kollateralschäden rechnet der Bundesrat im Verteidigungsfall im Inland und im "operativen Vorfeld" der Schweiz?</p><p>5. Indem der Bundesrat die Verteidigung ins "operative Vorfeld" verlegen will, ergeben sich wichtige Rückwirkungen auf die Ausgestaltung der Armee. Welche Konsequenzen ergeben sich in Bezug auf die Ressourcenausstattung (finanziell, institutionell, personell):</p><p>a. für die Mechanisierung der Armee;</p><p>b. für ihre Ausstattung mit Aufklärungsmitteln;</p><p>c. für ihre Ausstattung mit C3-Fähigkeiten (Command, Communication, Control);</p><p>d. für den Bedarf, ausserhalb der Schweizergrenze den Unterhalt des mitgeführten Gerätes sicherzustellen;</p><p>e. für die Logistik insgesamt?</p>
- Verteidigung im "operativen Vorfeld"?
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