Todesstrafe in Saudiarabien

ShortId
00.1072
Id
20001072
Updated
24.06.2025 21:18
Language
de
Title
Todesstrafe in Saudiarabien
AdditionalIndexing
Saudi-Arabien;Todesstrafe;Gerichtsverfahren;Rechte der Verteidigung;Folter;Menschenrechte
1
  • L04K05010114, Todesstrafe
  • L05K0303010607, Saudi-Arabien
  • L04K04030102, Folter
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K0504010501, Rechte der Verteidigung
  • L03K050404, Gerichtsverfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kennt die in der Einfachen Anfrage erwähnten Probleme und versucht, zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation in Saudiarabien beizutragen. Um dies zu erreichen, verfügt die Schweiz, wie im Bericht vom 16. Februar 2000 über die Menschenrechtspolitik der Schweiz (Ziff. 2.2) erläutert wird, "über zahlreiche Instrumente, die geeignet sind, Beeinträchtigungen der Menschenrechte zu bekämpfen, deren Einhaltung zu fördern und die Schaffung der zu diesem Zweck erforderlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen". Die öffentlichen Erklärungen in multilateralen Foren und bilaterale Vorstösse sind, zusammen mit anderen Mitteln, sich ergänzende diplomatische Instrumente; beide sind erst kürzlich von der Schweiz im Zusammenhang mit der Menschenrechtssituation in Saudiarabien ergriffen worden.</p><p>Die Bekämpfung der Todesstrafe ist zum festen Bestandteil der schweizerischen Menschenrechtspolitik geworden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Respekt des Rechtes auf Leben die Todesstrafe prinzipiell ausschliesst. Der Bericht vom 28. Juni 2000 über den Einsatz des Bundes gegen die Todesstrafe und die Folter erklärt und beschreibt den Einsatz der Schweiz auf diesem Gebiet. Dieses Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe ist allgemein gültig, ungeachtet der betroffenen Länder und der Modalitäten des Vollzuges; die Schweiz ruft diese Länder, darunter auch Saudiarabien, dazu auf, die Todesstrafe abzuschaffen oder wenigstens ein Moratorium für die Hinrichtungen auszusprechen oder sie in andere Strafen umzuwandeln. </p><p>Auf multilateraler Ebene nimmt die Schweiz insbesondere an den Arbeiten der Uno-Menschenrechtskommission aktiv teil. Sie beteiligt sich an der Ausarbeitung von Resolutionen und nutzt die Gelegenheit, öffentlich ihre Ziele und ihre Anliegen im Bereich der Menschenrechte auszudrücken. In diesem Sinn hat die Schweiz Saudiarabien bezüglich der Anwendung der Todesstrafe erwähnt, wie dies in der Anfrage angeführt wird.</p><p>Auf bilateraler Ebene ist der Einsatz der Schweiz im Allgemeinen diskret, da dadurch die Erfolgsaussichten erhöht werden sollen. Manchmal sind unsere bilateralen Vorstösse mit denen anderer Staaten, die unsere Sichtweise und Ziele teilen, koordiniert. Die bilateralen Demarchen können auf eine Besorgnis erregende Situation im Allgemeinen abzielen, wie z. B. auf ungenügende Garantien für ein faires Gerichtsverfahren. Sie können sich aber auch auf Einzelfälle beziehen, welche solche Verhältnisse kennzeichnen. In Saudiarabien hat sich die Schweiz wie auch in anderen Staaten für Opfer von Menschenrechtsverletzungen unabhängig ihrer Nationalität eingesetzt. Zusätzlich geniessen Schweizer Bürger und Bürgerinnen im Rahmen des konsularischen Schutzes besondere Unterstützung.</p><p>Das EDA verfolgt die Menschenrechtssituation in Saudiarabien weiterhin. Es bemüht sich, aus verschiedenen vertrauenswürdigen Quellen sachlich gut fundierte und genaue Informationen zu erhalten. Die Schweiz wird auf dieser Grundlage auch in Zukunft eine aktive, kohärente und konstruktive Politik betreiben, in vertraulicher Weise auch auf bilateraler Ebene.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit Beginn dieses Jahres wurden in Saudiarabien zahlreiche Hinrichtungen vollzogen. Nach Angaben von Amnesty International sind nicht weniger als 53 Personen, davon zur Hälfte Gastarbeiter, seit Januar 2000 hingerichtet worden, 25 von ihnen allein im Monat Mai.</p><p>Die meisten dieser Todesurteile wurden nach summarischen Gerichtsverfahren verhängt, in denen die grundlegenden Rechte der Beschuldigten, besonders das Recht auf Rechtsbeistand, mit Füssen getreten worden waren. Einige der Hingerichteten wurden auf der Grundlage von Geständnissen abgeurteilt, die mit Hilfe von Misshandlungen, ja sogar Folterungen erzwungen worden waren.</p><p>Das saudische Strafsystem ist geheim und willkürlich, es trägt zum Fortbestand einer ganzen Reihe von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bei.</p><p>An der jüngsten Sitzung der Uno-Menschenrechtskommission in Genf hat sich die Schweiz klar gegen die Todesstrafe ausgesprochen und hat übrigens Saudiarabien in ihrer Erklärung ausdrücklich erwähnt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Frage zu beantworten:</p><p>Wird er angesichts der häufig verhängten Todesstrafe, die zur Verschlechterung der Lage in Saudiarabien beiträgt, vor allem auf diplomatischem Weg bei den saudischen Behörden intervenieren, damit die Rechte der zum Tode verurteilten Gefangenen und insbesondere das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren gewahrt werden?</p>
  • Todesstrafe in Saudiarabien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) kennt die in der Einfachen Anfrage erwähnten Probleme und versucht, zu einer Verbesserung der Menschenrechtssituation in Saudiarabien beizutragen. Um dies zu erreichen, verfügt die Schweiz, wie im Bericht vom 16. Februar 2000 über die Menschenrechtspolitik der Schweiz (Ziff. 2.2) erläutert wird, "über zahlreiche Instrumente, die geeignet sind, Beeinträchtigungen der Menschenrechte zu bekämpfen, deren Einhaltung zu fördern und die Schaffung der zu diesem Zweck erforderlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen". Die öffentlichen Erklärungen in multilateralen Foren und bilaterale Vorstösse sind, zusammen mit anderen Mitteln, sich ergänzende diplomatische Instrumente; beide sind erst kürzlich von der Schweiz im Zusammenhang mit der Menschenrechtssituation in Saudiarabien ergriffen worden.</p><p>Die Bekämpfung der Todesstrafe ist zum festen Bestandteil der schweizerischen Menschenrechtspolitik geworden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Respekt des Rechtes auf Leben die Todesstrafe prinzipiell ausschliesst. Der Bericht vom 28. Juni 2000 über den Einsatz des Bundes gegen die Todesstrafe und die Folter erklärt und beschreibt den Einsatz der Schweiz auf diesem Gebiet. Dieses Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe ist allgemein gültig, ungeachtet der betroffenen Länder und der Modalitäten des Vollzuges; die Schweiz ruft diese Länder, darunter auch Saudiarabien, dazu auf, die Todesstrafe abzuschaffen oder wenigstens ein Moratorium für die Hinrichtungen auszusprechen oder sie in andere Strafen umzuwandeln. </p><p>Auf multilateraler Ebene nimmt die Schweiz insbesondere an den Arbeiten der Uno-Menschenrechtskommission aktiv teil. Sie beteiligt sich an der Ausarbeitung von Resolutionen und nutzt die Gelegenheit, öffentlich ihre Ziele und ihre Anliegen im Bereich der Menschenrechte auszudrücken. In diesem Sinn hat die Schweiz Saudiarabien bezüglich der Anwendung der Todesstrafe erwähnt, wie dies in der Anfrage angeführt wird.</p><p>Auf bilateraler Ebene ist der Einsatz der Schweiz im Allgemeinen diskret, da dadurch die Erfolgsaussichten erhöht werden sollen. Manchmal sind unsere bilateralen Vorstösse mit denen anderer Staaten, die unsere Sichtweise und Ziele teilen, koordiniert. Die bilateralen Demarchen können auf eine Besorgnis erregende Situation im Allgemeinen abzielen, wie z. B. auf ungenügende Garantien für ein faires Gerichtsverfahren. Sie können sich aber auch auf Einzelfälle beziehen, welche solche Verhältnisse kennzeichnen. In Saudiarabien hat sich die Schweiz wie auch in anderen Staaten für Opfer von Menschenrechtsverletzungen unabhängig ihrer Nationalität eingesetzt. Zusätzlich geniessen Schweizer Bürger und Bürgerinnen im Rahmen des konsularischen Schutzes besondere Unterstützung.</p><p>Das EDA verfolgt die Menschenrechtssituation in Saudiarabien weiterhin. Es bemüht sich, aus verschiedenen vertrauenswürdigen Quellen sachlich gut fundierte und genaue Informationen zu erhalten. Die Schweiz wird auf dieser Grundlage auch in Zukunft eine aktive, kohärente und konstruktive Politik betreiben, in vertraulicher Weise auch auf bilateraler Ebene.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit Beginn dieses Jahres wurden in Saudiarabien zahlreiche Hinrichtungen vollzogen. Nach Angaben von Amnesty International sind nicht weniger als 53 Personen, davon zur Hälfte Gastarbeiter, seit Januar 2000 hingerichtet worden, 25 von ihnen allein im Monat Mai.</p><p>Die meisten dieser Todesurteile wurden nach summarischen Gerichtsverfahren verhängt, in denen die grundlegenden Rechte der Beschuldigten, besonders das Recht auf Rechtsbeistand, mit Füssen getreten worden waren. Einige der Hingerichteten wurden auf der Grundlage von Geständnissen abgeurteilt, die mit Hilfe von Misshandlungen, ja sogar Folterungen erzwungen worden waren.</p><p>Das saudische Strafsystem ist geheim und willkürlich, es trägt zum Fortbestand einer ganzen Reihe von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen bei.</p><p>An der jüngsten Sitzung der Uno-Menschenrechtskommission in Genf hat sich die Schweiz klar gegen die Todesstrafe ausgesprochen und hat übrigens Saudiarabien in ihrer Erklärung ausdrücklich erwähnt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Frage zu beantworten:</p><p>Wird er angesichts der häufig verhängten Todesstrafe, die zur Verschlechterung der Lage in Saudiarabien beiträgt, vor allem auf diplomatischem Weg bei den saudischen Behörden intervenieren, damit die Rechte der zum Tode verurteilten Gefangenen und insbesondere das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren gewahrt werden?</p>
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