Zigarettenschmuggel
- ShortId
-
00.1078
- Id
-
20001078
- Updated
-
24.06.2025 23:14
- Language
-
de
- Title
-
Zigarettenschmuggel
- AdditionalIndexing
-
organisiertes Verbrechen;betrügerisches Handelsgeschäft;Zwischenhandel;Europäische Union;WTO;Handelsregelung;Tabak
- 1
-
- L06K070103030201, betrügerisches Handelsgeschäft
- L05K1402020104, Tabak
- L05K0101020802, organisiertes Verbrechen
- L05K0701050111, Zwischenhandel
- L05K0701030302, Handelsregelung
- L02K0903, Europäische Union
- L05K0701020401, WTO
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Schmuggel von Zigaretten zum Nachteil der EG dem Ansehen der Schweiz schadet, wenn er in irgendeiner Weise mit der Schweiz in Verbindung gebracht werden kann, sei es, dass der Zigarettenschmuggel von in der Schweiz wohnhaften Personen organisiert wird, sei es, dass Zahlungen im Zusammenhang mit dem Zigarettenschmuggel über schweizerische Banken oder Finanzintermediäre getätigt werden.</p><p>2. Die in der Schweiz hergestellten Zigaretten unterliegen der Tabaksteuer, sobald sie für die Abgabe an den Verbraucher fertig verpackt sind. Damit diese Zigaretten entsteuert exportiert werden können, müssen sie die Schweiz nachweislich verlassen. Die Ware wird daher stets ordnungsgemäss zur Ausfuhr abgefertigt und gelangt hierauf immer ins Ausland. Die steuerfreie Lieferung schweizerischer Zigaretten in ein schweizerisches Zollfreilager ist nicht möglich. Die schweizerischen Hersteller von Zigaretten wissen in der Regel nicht, was mit der ausgeführten Ware geschieht, da diese im Ausland über Zwischenhändler oft mehrmals die Hände wechselt. Der rechtsgenügende Nachweis, dass eine Sendung für den Schmuggel bestimmt ist, kann daher von der Eidgenössischen Zollverwaltung im Zeitpunkt der Ausfuhr nicht erbracht werden. Ein Verkaufsverbot wäre mithin rechtlich schwierig durchzusetzen und zudem ein untaugliches Instrument, zumal es einfach zu umgehen wäre, da sich die Händler bei anderen Herstellern eindecken würden.</p><p>3. Um den Zigarettenschmuggel gegen die EG zu verhindern, meldet die Eidgenössische Zollverwaltung jeden Zigarettentransport, der die Schweiz in einem Transitverfahren verlässt, auf elektronischem Weg sowohl der Grenzübergangsstelle als auch der Bestimmungszollstelle und der EG-Kommission. Damit wird es der EU ermöglicht, den Weg der Sendung zu verfolgen und gegen allfällige Widerhandlungen einzuschreiten. Als weitere Massnahme gegen den Zigarettenschmuggel akzeptiert die Eidgenössische Zollverwaltung nur noch Einzelbürgschaften für im Transit transportierte Zigaretten und hat zudem die Bürgschaftsbeträge für solche Sendungen massiv erhöht.</p><p>Beim Zigarettenschmuggel zum Nachteil der EU handelt es sich indes um ein gesamteuropäisches Problem. Die Bekämpfung des organisierten Verbrechens im Bereich des Zigarettenschmuggels ist daher mit der EU gemeinsam anzugehen. Die Schweiz hat ihre Bereitschaft dazu den damaligen EU-Kommissaren Gradin und van den Broek mit Schreiben vom 9. September 1998 signalisiert. Diese wurde während des Besuches von Bundesrat Joseph Deiss in Brüssel im Juli 2000 bekräftigt. Der Bundesrat betonte dabei, dass er gleichzeitig auch eine verbesserte Kooperation bei der inneren Sicherheit anstrebe.</p><p>Der organisierte Schmuggel von Waren kann den freien Wettbewerb in einem Land empfindlich stören. Eine wirksame Schmuggelbekämpfung liegt daher im Interesse des Freihandels. Die Schweiz ist bereit, auch in den geeigneten internationalen Foren Massnahmen zur Schmuggelbekämpfung zu suchen. Im Vordergrund stehen aber immer unmittelbar anwendbare und auf die besonderen Verhältnisse zugeschnittene Massnahmen zur Schmuggelbekämpfung, die sich auf bilaterale Vereinbarungen mit der EU stützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den europäischen Staaten verursacht der Schmuggel von Zigaretten einen hohen finanziellen Schaden. Von diesen betrügerischen Geschäften, die mit dem organisierten Verbrechen in Verbindung stehen, ist auch der Finanzplatz Schweiz betroffen.</p><p>Könnte man nicht der Zigarettenindustrie verbieten, Waren an Zwischenhändler zu liefern, die bekanntermassen den Zigarettenschmuggel unterstützen?</p><p>Sollte die Schweiz nicht im Rahmen ihrer Gespräche mit der EU sowie im Rahmen der WTO in dieser Richtung aktiv werden?</p>
- Zigarettenschmuggel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Schmuggel von Zigaretten zum Nachteil der EG dem Ansehen der Schweiz schadet, wenn er in irgendeiner Weise mit der Schweiz in Verbindung gebracht werden kann, sei es, dass der Zigarettenschmuggel von in der Schweiz wohnhaften Personen organisiert wird, sei es, dass Zahlungen im Zusammenhang mit dem Zigarettenschmuggel über schweizerische Banken oder Finanzintermediäre getätigt werden.</p><p>2. Die in der Schweiz hergestellten Zigaretten unterliegen der Tabaksteuer, sobald sie für die Abgabe an den Verbraucher fertig verpackt sind. Damit diese Zigaretten entsteuert exportiert werden können, müssen sie die Schweiz nachweislich verlassen. Die Ware wird daher stets ordnungsgemäss zur Ausfuhr abgefertigt und gelangt hierauf immer ins Ausland. Die steuerfreie Lieferung schweizerischer Zigaretten in ein schweizerisches Zollfreilager ist nicht möglich. Die schweizerischen Hersteller von Zigaretten wissen in der Regel nicht, was mit der ausgeführten Ware geschieht, da diese im Ausland über Zwischenhändler oft mehrmals die Hände wechselt. Der rechtsgenügende Nachweis, dass eine Sendung für den Schmuggel bestimmt ist, kann daher von der Eidgenössischen Zollverwaltung im Zeitpunkt der Ausfuhr nicht erbracht werden. Ein Verkaufsverbot wäre mithin rechtlich schwierig durchzusetzen und zudem ein untaugliches Instrument, zumal es einfach zu umgehen wäre, da sich die Händler bei anderen Herstellern eindecken würden.</p><p>3. Um den Zigarettenschmuggel gegen die EG zu verhindern, meldet die Eidgenössische Zollverwaltung jeden Zigarettentransport, der die Schweiz in einem Transitverfahren verlässt, auf elektronischem Weg sowohl der Grenzübergangsstelle als auch der Bestimmungszollstelle und der EG-Kommission. Damit wird es der EU ermöglicht, den Weg der Sendung zu verfolgen und gegen allfällige Widerhandlungen einzuschreiten. Als weitere Massnahme gegen den Zigarettenschmuggel akzeptiert die Eidgenössische Zollverwaltung nur noch Einzelbürgschaften für im Transit transportierte Zigaretten und hat zudem die Bürgschaftsbeträge für solche Sendungen massiv erhöht.</p><p>Beim Zigarettenschmuggel zum Nachteil der EU handelt es sich indes um ein gesamteuropäisches Problem. Die Bekämpfung des organisierten Verbrechens im Bereich des Zigarettenschmuggels ist daher mit der EU gemeinsam anzugehen. Die Schweiz hat ihre Bereitschaft dazu den damaligen EU-Kommissaren Gradin und van den Broek mit Schreiben vom 9. September 1998 signalisiert. Diese wurde während des Besuches von Bundesrat Joseph Deiss in Brüssel im Juli 2000 bekräftigt. Der Bundesrat betonte dabei, dass er gleichzeitig auch eine verbesserte Kooperation bei der inneren Sicherheit anstrebe.</p><p>Der organisierte Schmuggel von Waren kann den freien Wettbewerb in einem Land empfindlich stören. Eine wirksame Schmuggelbekämpfung liegt daher im Interesse des Freihandels. Die Schweiz ist bereit, auch in den geeigneten internationalen Foren Massnahmen zur Schmuggelbekämpfung zu suchen. Im Vordergrund stehen aber immer unmittelbar anwendbare und auf die besonderen Verhältnisse zugeschnittene Massnahmen zur Schmuggelbekämpfung, die sich auf bilaterale Vereinbarungen mit der EU stützen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den europäischen Staaten verursacht der Schmuggel von Zigaretten einen hohen finanziellen Schaden. Von diesen betrügerischen Geschäften, die mit dem organisierten Verbrechen in Verbindung stehen, ist auch der Finanzplatz Schweiz betroffen.</p><p>Könnte man nicht der Zigarettenindustrie verbieten, Waren an Zwischenhändler zu liefern, die bekanntermassen den Zigarettenschmuggel unterstützen?</p><p>Sollte die Schweiz nicht im Rahmen ihrer Gespräche mit der EU sowie im Rahmen der WTO in dieser Richtung aktiv werden?</p>
- Zigarettenschmuggel
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