Stimmrecht der Auslandschweizer
- ShortId
-
00.1091
- Id
-
20001091
- Updated
-
24.06.2025 21:15
- Language
-
de
- Title
-
Stimmrecht der Auslandschweizer
- AdditionalIndexing
-
Auslandschweizer/in;aktives Wahlrecht;Russland;Stimmabgabe
- 1
-
- L04K05060103, Auslandschweizer/in
- L06K050201010101, aktives Wahlrecht
- L03K080101, Stimmabgabe
- L05K0301040201, Russland
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Um jegliche vermeidbare Verzögerung zu vermeiden, sieht die Verordnung vom 16. Oktober 1991 über die politischen Rechte der Auslandschweizer (VPRAS; SR 161.51) in Artikel 10 Absatz 1 vor, dass die Stimmgemeinde den stimmberechtigten Auslandschweizern das amtliche Stimmmaterial direkt an ihre ausländische Wohnadresse zustellt. Wie zu jedem eidgenössischen Urnengang, hat der Bundesrat die Kantone auch im Kreisschreiben zur Volksabstimmung vom 24. September 2000 (BBl 2000 3489 Ziff. 42) darum gebeten, die Gemeinden anzuhalten, die stimmberechtigten Auslandschweizer als erste mit dem Stimmmaterial zu bedienen. Die Zustellung geschieht per Luftpost, soweit die rechtzeitige Beförderung nicht anders garantiert ist (Art. 10 Abs. 2 VPRAS). Da die Schweiz aber keinerlei Einfluss auf die Beförderungsgeschwindigkeit von Postgut im Gewahrsam ausländischer Verteilerorganisationen nehmen kann, lässt es sich auch in Zukunft nicht vermeiden, dass stimmberechtigte Auslandschweizer in grösserer räumlicher Distanz zur Schweiz ihr Stimmmaterial nicht immer rechtzeitig erhalten. Aus diesem Grunde sieht Artikel 10 Absatz 3 VPRAS ausdrücklich vor, dass niemand aus Beförderungsverzögerungen im Bereich ausländischer Postbeförderungsorganisationen Rechtsansprüche ableiten kann. Dies gilt nicht nur für stimmberechtigte Auslandschweizer, sondern auch für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die - etwa auf Geschäftsreisen oder in den Ferien - ihre Stimme brieflich vom Ausland her abgeben.</p><p>Abhilfe gegen Verzögerungen postalischer Zustellung im Ausland wird wohl erst die Ermöglichung elektronischer Stimmabgabe gewährleisten können. Ihre Realisierung setzt allerdings noch mannigfache Abklärungen und die Lösung vieler (rechtlicher, politischer, föderalistischer, psychologischer und technischer) Teilprobleme - etwa zur Gewährleistung der Verhinderung jeglicher mehrfachen Stimmabgabe und anderer Manipulationsmöglichkeiten, aber auch zur Garantie des Stimmgeheimnisses - voraus, die noch Jahre in Anspruch nehmen werden. Die Bundeskanzlei hat im Juni 2000 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche bis zum Spätsommer 2001 diese Probleme zu untersuchen, näher einzugrenzen, erste Lösungsmöglichkeiten zu skizzieren und dem Bundesrat darüber Bericht zu erstatten hat. Der Bundesrat wird die eidgenössischen Räte darüber orientieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bei der Abstimmung vom 24. September 2000 sollen einige Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihr Abstimmungsmaterial erst so spät erhalten haben, dass es ihnen praktisch nicht mehr möglich war, ihre Stimme rechtzeitig abzugeben. Das scheint zum Beispiel bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die in Russland leben, der Fall gewesen zu sein.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um zu verhindern, dass das noch einmal passiert?</p>
- Stimmrecht der Auslandschweizer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Um jegliche vermeidbare Verzögerung zu vermeiden, sieht die Verordnung vom 16. Oktober 1991 über die politischen Rechte der Auslandschweizer (VPRAS; SR 161.51) in Artikel 10 Absatz 1 vor, dass die Stimmgemeinde den stimmberechtigten Auslandschweizern das amtliche Stimmmaterial direkt an ihre ausländische Wohnadresse zustellt. Wie zu jedem eidgenössischen Urnengang, hat der Bundesrat die Kantone auch im Kreisschreiben zur Volksabstimmung vom 24. September 2000 (BBl 2000 3489 Ziff. 42) darum gebeten, die Gemeinden anzuhalten, die stimmberechtigten Auslandschweizer als erste mit dem Stimmmaterial zu bedienen. Die Zustellung geschieht per Luftpost, soweit die rechtzeitige Beförderung nicht anders garantiert ist (Art. 10 Abs. 2 VPRAS). Da die Schweiz aber keinerlei Einfluss auf die Beförderungsgeschwindigkeit von Postgut im Gewahrsam ausländischer Verteilerorganisationen nehmen kann, lässt es sich auch in Zukunft nicht vermeiden, dass stimmberechtigte Auslandschweizer in grösserer räumlicher Distanz zur Schweiz ihr Stimmmaterial nicht immer rechtzeitig erhalten. Aus diesem Grunde sieht Artikel 10 Absatz 3 VPRAS ausdrücklich vor, dass niemand aus Beförderungsverzögerungen im Bereich ausländischer Postbeförderungsorganisationen Rechtsansprüche ableiten kann. Dies gilt nicht nur für stimmberechtigte Auslandschweizer, sondern auch für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die - etwa auf Geschäftsreisen oder in den Ferien - ihre Stimme brieflich vom Ausland her abgeben.</p><p>Abhilfe gegen Verzögerungen postalischer Zustellung im Ausland wird wohl erst die Ermöglichung elektronischer Stimmabgabe gewährleisten können. Ihre Realisierung setzt allerdings noch mannigfache Abklärungen und die Lösung vieler (rechtlicher, politischer, föderalistischer, psychologischer und technischer) Teilprobleme - etwa zur Gewährleistung der Verhinderung jeglicher mehrfachen Stimmabgabe und anderer Manipulationsmöglichkeiten, aber auch zur Garantie des Stimmgeheimnisses - voraus, die noch Jahre in Anspruch nehmen werden. Die Bundeskanzlei hat im Juni 2000 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche bis zum Spätsommer 2001 diese Probleme zu untersuchen, näher einzugrenzen, erste Lösungsmöglichkeiten zu skizzieren und dem Bundesrat darüber Bericht zu erstatten hat. Der Bundesrat wird die eidgenössischen Räte darüber orientieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bei der Abstimmung vom 24. September 2000 sollen einige Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ihr Abstimmungsmaterial erst so spät erhalten haben, dass es ihnen praktisch nicht mehr möglich war, ihre Stimme rechtzeitig abzugeben. Das scheint zum Beispiel bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, die in Russland leben, der Fall gewesen zu sein.</p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um zu verhindern, dass das noch einmal passiert?</p>
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