Reform der Familienbesteuerung

ShortId
00.1098
Id
20001098
Updated
24.06.2025 23:38
Language
de
Title
Reform der Familienbesteuerung
AdditionalIndexing
Steuerabzug;Steuersenkung;Kind;Familienpolitik;Familienunterhalt;Vermögensumverteilung
1
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L04K01030305, Familienunterhalt
  • L04K01030304, Familienpolitik
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L08K0704050205020101, Vermögensumverteilung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Frage nach den von der Reform der Familienbesteuerung verursachten Entlastungen von Paaren und Alleinerziehenden bezieht sich auf eine grosse Anzahl Situationen. Die konkrete Antwort darauf befindet sich deshalb in einer Tabelle (Bezug bei der Dokumentationszentrale).</p><p>Der Tabelle kann entnommen werden, dass die vorgesehene Revision der direkten Bundessteuer die Ehepaare und die Alleinerziehenden generell entlastet. Die relative (in Prozent bemessene) Entlastung ist bei bescheidenen Einkommen regelmässig höher als bei hohen Einkommen, und zudem vergrössert sie sich mit steigender Kinderzahl. Andererseits nimmt infolge Progression die absolute Entlastung bei den höheren Einkommen in der Regel zu.</p><p>2. Bei der Frage nach der Verteilung der Einkommensklassen auf die verschiedenen Altersgruppen muss sich die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) auf Schätzungen stützen, denn längst nicht für alle Kantone ist das Alter der Steuerpflichtigen statistisch ausgewertet. Um trotzdem wenigstens annäherungsweise die aufgeworfene Frage beantworten zu können, wurden die Daten von drei Kantonen, welche dieses Merkmal liefern konnten, einer gründlichen Prüfung unterzogen. Um eine gewisse Repräsentativität zu gewährleisten, wurde je ein finanzstarker, ein finanzmittelstarker und ein finanzschwacher Kanton herangezogen. In der Folge wird angenommen, dass die Altersabstufung in den übrigen Kantonen dem Muster dieser drei Kantone entspricht. Danach ergibt sich aufgrund des geltenden Rechtes folgende Verteilung der Einkommensklassen in den verschiedenen Altersgruppen:</p><p>- weniger als 29 900 Franken steuerbares Einkommen: bis 24 Jahre, 79,1 Prozent; 25-34 Jahre, 26,7 Prozent; 35-44 Jahre, 17,5 Prozent; 45-54 Jahre, 15,5 Prozent; 55-64 Jahre, 21,4 Prozent; 65 und mehr Jahre, 45,6 Prozent; Total 32,9 Prozent;</p><p>- 30 000 bis 49 900 Franken: 19,4; 43,5; 29,8; 22,9; 24,7; 28,3; Total 29,4;</p><p>- 50 000 bis 74 900 Franken: 1,3; 22,9; 31,7; 29,8; 26,9; 15,3; Total 21,9;</p><p>- 75 000 bis 99 900 Franken: 0,1; 4,8; 12,4; 16,2; 13,1; 5,1; Total 8,5;</p><p>- 100 000 bis 149 900 Franken: 0; 1,7; 6,1; 10,3; 8,7; 3,3; Total 4,8;</p><p>- 150 000 bis 199 900 Franken: 0; 0,1; 1,1; 2,5; 2,7; 1,3; Total 1,2;</p><p>- 200 000 Franken und mehr: 0; 0,1; 1,1; 2,5; 2,7; 1,3; Total 1,2.</p><p>Obwohl die Ergebnisse mit Vorsicht zu interpretieren sind, weil nicht sicher ist, ob die in den drei detailliert untersuchten Kantonen festgestellte Einkommensverteilung innerhalb der einzelnen Altersklassen auch für die gesamte Schweiz gültig sind, geben sie interessante Hinweise. So liegt - mit Ausnahme der jüngsten und der ältesten Steuerpflichtigen (Altersklassen bis 24 Jahre und 65 und mehr Jahre) - bei den weitaus meisten Steuerpflichtigen das steuerbare Einkommen zwischen 30 000 und 75 000 Franken. Mit wachsendem Alter nimmt der Anteil der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen über 75 000 Franken kontinuierlich zu, um ab der Altersklasse 55 bis 64 Jahre wieder abzunehmen. Bei jüngeren und älteren Steuerpflichtigen ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen unter 30 000 Franken sehr hoch (fast 80 Prozent in der Altersklasse bis 24 Jahre und gut 45 Prozent in der Altersklasse 65 und mehr Jahre).</p><p>Bei der Interpretation dieser Anteile ist zu beachten, dass verheiratete Paare wegen der gemeinsamen Veranlagung statistisch als ein Steuerpflichtiger gelten, weshalb sich die Einkommen beider Ehepartner zum steuerbaren Einkommen kumulieren. Aus diesem Grund darf man erwarten, dass in den Altersklassen mit vielen Verheirateten die Einkommenspyramide nach oben tendiert. In der Tat liegt in den Altersklassen 35 bis 64 Jahre, bei denen das durchschnittliche steuerbare Einkommen am höchsten ist, der Anteil der Verheirateten und der Familien mit Kindern mit 57 bis 62 Prozent wesentlich höher als bei den jüngeren (Anteil unter 30 Prozent) oder älteren Steuerpflichtigen (Anteil rund 35 Prozent).</p><p>3. Die Frage nach der Verteilung der Entlastungen auf die verschiedenen Altersgruppen kann die ESTV leider nicht genau beantworten, besitzt sie doch kein dafür geeignetes Berechnungsmodell. Die statistische Masszahl "Alter des Steuerpflichtigen" liegt nämlich, wie bereits erwähnt, nur für eine Minderheit der Kantone vor. Aufgrund der starken Konzentration der Verheirateten und der Familien mit Kinder auf die Altersklassen 35 bis 64 Jahre ist jedoch zu vermuten, dass die Reform sich für diese Altersgruppe besonders positiv auswirken dürfte.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Reform der Familienbesteuerung eine Erhöhung des Kinderabzuges von heute 5100 Franken auf 9000 Franken vor. Um zu beurteilen, inwiefern diese Erhöhung des Abzuges denjenigen Familien, die heute finanziell unter Druck sind, wirklich etwas bringt, muss die Wirkung genauer betrachtet werden. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Wie hoch sind die Entlastungen für ein Paar mit einem Kind, mit zwei Kindern, mit drei Kindern und mit vier Kindern in den Einkommensklassen 30 000, 80 000, 150 000 und 300 000 Franken absolut und im Vergleich zu heute?</p><p>- Wie hoch sind die Entlastungen für eine allein erziehende Person mit einem Kind, mit zwei Kindern, mit drei Kindern und mit vier Kindern in den Einkommensklassen 30 000, 80 000, 150 000 und 300 000 Franken absolut und im Vergleich zu heute?</p><p>Im Rahmen der Reform der Familienbesteuerung will der Bundesrat Steuerentlastungen von 900 Millionen Franken bei den Bundessteuern und 400 Millionen Franken bei den kantonalen Steuern gewähren. Die Verteilungswirkung dieser Steuerentlastungen wurde in der Antwort auf die Einfache Anfrage Fässler aufgezeigt. In Ergänzung dazu bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>- Wie verteilen sich die Einkommensklassen und damit auch die Entlastungen der gesamten Reform auf die verschiedenen Altersgruppen? In welcher Altersgruppe profitiert ein wie grosser Anteil der Bevölkerung von den Reformvorschlägen? Wohin fliessen diese 1,3 Milliarden Franken bezüglich der Altersgruppen?</p>
  • Reform der Familienbesteuerung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Frage nach den von der Reform der Familienbesteuerung verursachten Entlastungen von Paaren und Alleinerziehenden bezieht sich auf eine grosse Anzahl Situationen. Die konkrete Antwort darauf befindet sich deshalb in einer Tabelle (Bezug bei der Dokumentationszentrale).</p><p>Der Tabelle kann entnommen werden, dass die vorgesehene Revision der direkten Bundessteuer die Ehepaare und die Alleinerziehenden generell entlastet. Die relative (in Prozent bemessene) Entlastung ist bei bescheidenen Einkommen regelmässig höher als bei hohen Einkommen, und zudem vergrössert sie sich mit steigender Kinderzahl. Andererseits nimmt infolge Progression die absolute Entlastung bei den höheren Einkommen in der Regel zu.</p><p>2. Bei der Frage nach der Verteilung der Einkommensklassen auf die verschiedenen Altersgruppen muss sich die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) auf Schätzungen stützen, denn längst nicht für alle Kantone ist das Alter der Steuerpflichtigen statistisch ausgewertet. Um trotzdem wenigstens annäherungsweise die aufgeworfene Frage beantworten zu können, wurden die Daten von drei Kantonen, welche dieses Merkmal liefern konnten, einer gründlichen Prüfung unterzogen. Um eine gewisse Repräsentativität zu gewährleisten, wurde je ein finanzstarker, ein finanzmittelstarker und ein finanzschwacher Kanton herangezogen. In der Folge wird angenommen, dass die Altersabstufung in den übrigen Kantonen dem Muster dieser drei Kantone entspricht. Danach ergibt sich aufgrund des geltenden Rechtes folgende Verteilung der Einkommensklassen in den verschiedenen Altersgruppen:</p><p>- weniger als 29 900 Franken steuerbares Einkommen: bis 24 Jahre, 79,1 Prozent; 25-34 Jahre, 26,7 Prozent; 35-44 Jahre, 17,5 Prozent; 45-54 Jahre, 15,5 Prozent; 55-64 Jahre, 21,4 Prozent; 65 und mehr Jahre, 45,6 Prozent; Total 32,9 Prozent;</p><p>- 30 000 bis 49 900 Franken: 19,4; 43,5; 29,8; 22,9; 24,7; 28,3; Total 29,4;</p><p>- 50 000 bis 74 900 Franken: 1,3; 22,9; 31,7; 29,8; 26,9; 15,3; Total 21,9;</p><p>- 75 000 bis 99 900 Franken: 0,1; 4,8; 12,4; 16,2; 13,1; 5,1; Total 8,5;</p><p>- 100 000 bis 149 900 Franken: 0; 1,7; 6,1; 10,3; 8,7; 3,3; Total 4,8;</p><p>- 150 000 bis 199 900 Franken: 0; 0,1; 1,1; 2,5; 2,7; 1,3; Total 1,2;</p><p>- 200 000 Franken und mehr: 0; 0,1; 1,1; 2,5; 2,7; 1,3; Total 1,2.</p><p>Obwohl die Ergebnisse mit Vorsicht zu interpretieren sind, weil nicht sicher ist, ob die in den drei detailliert untersuchten Kantonen festgestellte Einkommensverteilung innerhalb der einzelnen Altersklassen auch für die gesamte Schweiz gültig sind, geben sie interessante Hinweise. So liegt - mit Ausnahme der jüngsten und der ältesten Steuerpflichtigen (Altersklassen bis 24 Jahre und 65 und mehr Jahre) - bei den weitaus meisten Steuerpflichtigen das steuerbare Einkommen zwischen 30 000 und 75 000 Franken. Mit wachsendem Alter nimmt der Anteil der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen über 75 000 Franken kontinuierlich zu, um ab der Altersklasse 55 bis 64 Jahre wieder abzunehmen. Bei jüngeren und älteren Steuerpflichtigen ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen unter 30 000 Franken sehr hoch (fast 80 Prozent in der Altersklasse bis 24 Jahre und gut 45 Prozent in der Altersklasse 65 und mehr Jahre).</p><p>Bei der Interpretation dieser Anteile ist zu beachten, dass verheiratete Paare wegen der gemeinsamen Veranlagung statistisch als ein Steuerpflichtiger gelten, weshalb sich die Einkommen beider Ehepartner zum steuerbaren Einkommen kumulieren. Aus diesem Grund darf man erwarten, dass in den Altersklassen mit vielen Verheirateten die Einkommenspyramide nach oben tendiert. In der Tat liegt in den Altersklassen 35 bis 64 Jahre, bei denen das durchschnittliche steuerbare Einkommen am höchsten ist, der Anteil der Verheirateten und der Familien mit Kindern mit 57 bis 62 Prozent wesentlich höher als bei den jüngeren (Anteil unter 30 Prozent) oder älteren Steuerpflichtigen (Anteil rund 35 Prozent).</p><p>3. Die Frage nach der Verteilung der Entlastungen auf die verschiedenen Altersgruppen kann die ESTV leider nicht genau beantworten, besitzt sie doch kein dafür geeignetes Berechnungsmodell. Die statistische Masszahl "Alter des Steuerpflichtigen" liegt nämlich, wie bereits erwähnt, nur für eine Minderheit der Kantone vor. Aufgrund der starken Konzentration der Verheirateten und der Familien mit Kinder auf die Altersklassen 35 bis 64 Jahre ist jedoch zu vermuten, dass die Reform sich für diese Altersgruppe besonders positiv auswirken dürfte.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat schlägt im Rahmen der Reform der Familienbesteuerung eine Erhöhung des Kinderabzuges von heute 5100 Franken auf 9000 Franken vor. Um zu beurteilen, inwiefern diese Erhöhung des Abzuges denjenigen Familien, die heute finanziell unter Druck sind, wirklich etwas bringt, muss die Wirkung genauer betrachtet werden. Aus diesem Grund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Wie hoch sind die Entlastungen für ein Paar mit einem Kind, mit zwei Kindern, mit drei Kindern und mit vier Kindern in den Einkommensklassen 30 000, 80 000, 150 000 und 300 000 Franken absolut und im Vergleich zu heute?</p><p>- Wie hoch sind die Entlastungen für eine allein erziehende Person mit einem Kind, mit zwei Kindern, mit drei Kindern und mit vier Kindern in den Einkommensklassen 30 000, 80 000, 150 000 und 300 000 Franken absolut und im Vergleich zu heute?</p><p>Im Rahmen der Reform der Familienbesteuerung will der Bundesrat Steuerentlastungen von 900 Millionen Franken bei den Bundessteuern und 400 Millionen Franken bei den kantonalen Steuern gewähren. Die Verteilungswirkung dieser Steuerentlastungen wurde in der Antwort auf die Einfache Anfrage Fässler aufgezeigt. In Ergänzung dazu bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>- Wie verteilen sich die Einkommensklassen und damit auch die Entlastungen der gesamten Reform auf die verschiedenen Altersgruppen? In welcher Altersgruppe profitiert ein wie grosser Anteil der Bevölkerung von den Reformvorschlägen? Wohin fliessen diese 1,3 Milliarden Franken bezüglich der Altersgruppen?</p>
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