Förderkampagne für die Ausbildungen in den nichtuniversitären Gesundheitsberufen

ShortId
00.1112
Id
20001112
Updated
24.06.2025 23:19
Language
de
Title
Förderkampagne für die Ausbildungen in den nichtuniversitären Gesundheitsberufen
AdditionalIndexing
arztähnlicher Beruf;Arbeitskräftebedarf;berufliche Bildung;ärztlicher Beruf
1
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L04K01050401, arztähnlicher Beruf
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L03K010504, ärztlicher Beruf
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Auf Beginn dieses Jahres ist die neue Bundesverfassung in Kraft getreten. Bezüglich Berufsbildung fallen deshalb die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst künftig in die Regelungskompetenz des Bundes.</p><p>Das aktuelle Berufsbildungsgesetz schliesst aber u. a. den Gesundheitsbereich noch aus seinem Geltungsbereich aus; deshalb kann der Bund erst Vorschriften über die Bildung im nichtuniversitären Gesundheitswesen erlassen, wenn das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft tritt.</p><p>Hingegen kann der Bund bereits jetzt im Rahmen des Bundesbeschlusses vom 18. Juni 1999 über Massnahmen zur Verbesserung des Lehrstellenangebotes und zur Entwicklung der Berufsbildung (Lehrstellenbeschluss II, LSB II) zugunsten des Gesundheitsbereiches aktiv werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Es ist dem Bundesrat bewusst, dass es im Gesundheitsbereich gegenwärtig schwierig ist, qualifiziertes Personal zu rekrutieren, und dass die Schulen, insbesondere die Pflegeschulen, sich beklagen, dass nicht genügend Personen Interesse an einer entsprechenden Bildung bekunden.</p><p>Allerdings teilt der Bundesrat die in der Einfachen Anfrage geäusserte Meinung nicht, dies sei auf die künftige Unterstellung des Gesundheitswesens unter eidgenössisches Berufsbildungsrecht zurückzuführen; auch andere Wirtschaftszweige bekunden Mühe, Personal und beruflichen Nachwuchs zu rekrutieren; dies gilt für viele gewerbliche Berufe sowie insbesondere auch für den Bereich der Kerninformatik.</p><p>Der Bundesrat geht deshalb vielmehr davon aus, dass der neue Mangel an qualifizierten Personen in erster Linie auf die verbesserte allgemeine Wirtschaftslage zurückzuführen ist.</p><p>2. Der Bundesrat schliesst eine in Zusammenarbeit mit den Kantonen durchzuführende Förderkampagne zugunsten der nichtuniversitären Gesundheitsberufe nicht von vornherein aus.</p><p>Es liegt aber an den interessierten Kreisen des Gesundheitswesens (Kantone, Organisationen, Berufsverbände usw.), die erforderlichen Schritte einzuleiten. Das für den LSB II zuständige Bundesamt für Berufsbildung und Technologie prüft entsprechende Projektgesuche gerne. Nähere Angaben können der Website www.apa2.ch entnommen werden.</p><p>3. Aufgrund der eingangs geschilderten Rechtslage sieht der Bundesrat keine Möglichkeit, ausserhalb des Rahmens des LSB II Massnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Lehrstellenmarktes im Gesundheitsbereich zu treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Schulen im Gesundheitsbereich und insbesondere Pflegeschulen beklagen sich in der ganzen Schweiz zunehmend über Schwierigkeiten, genügend Auszubildende rekrutieren zu können. Angesichts des jetzt schon herrschenden Pflegenotstandes in Schweizer Spitälern wird der sinkende Nachwuchs in wenigen Jahren zu noch prekäreren Verhältnissen in der Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung führen.</p><p>Die Ausbildung in den nichtuniversitären Gesundheitsberufen befindet sich bis zum baldigen Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes noch in kantonaler Obhut, jedoch wird der Bund innert weniger Jahre die Verantwortung auch für die Ausbildung im Gesundheitsbereich übernehmen. Der bevorstehende Systemwechsel hat in weiten Kreisen eine enorme Verunsicherung ausgelöst, die sich u. a. an der rückläufigen Zahl von Interessierten für Pflegeausbildungen zeigt. Andererseits investiert der Bund hohe Summen, um Lehrstellen attraktiv zu machen. Da in der jetzigen Lehrstellenkampagne des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie die Gesundheitsberufe nicht berücksichtigt sind, erwächst den Gesundheitsberufen dadurch Konkurrenz, und es besteht die Gefahr einer Abwerbung potenzieller Interessentinnen und Interessenten. Überdies ist noch unklar, ob im Lehrstellenbeschluss II eine neue Werbekampagne bewilligt werden wird. Und diese soll, wenn überhaupt, eher auf Arbeitgeber als spezifisch auf die Auszubildenden ausgerichtet sein.</p><p>Für die Gesundheitsberufe besteht dringender Handlungsbedarf. Das Problem stellt sich - von wenigen Ausnahmen abgesehen - in allen Kantonen und ist deshalb sinnvollerweise gesamtschweizerisch anzugehen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Teilt er die geschilderte Beurteilung der Situation?</p><p>2. Ist er bereit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Förderkampagne zugunsten der nichtuniversitären Gesundheitsberufe einzuleiten?</p><p>3. Sieht er andere Möglichkeiten, wie das Problem angegangen werden könnte?</p>
  • Förderkampagne für die Ausbildungen in den nichtuniversitären Gesundheitsberufen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf Beginn dieses Jahres ist die neue Bundesverfassung in Kraft getreten. Bezüglich Berufsbildung fallen deshalb die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst künftig in die Regelungskompetenz des Bundes.</p><p>Das aktuelle Berufsbildungsgesetz schliesst aber u. a. den Gesundheitsbereich noch aus seinem Geltungsbereich aus; deshalb kann der Bund erst Vorschriften über die Bildung im nichtuniversitären Gesundheitswesen erlassen, wenn das neue Berufsbildungsgesetz in Kraft tritt.</p><p>Hingegen kann der Bund bereits jetzt im Rahmen des Bundesbeschlusses vom 18. Juni 1999 über Massnahmen zur Verbesserung des Lehrstellenangebotes und zur Entwicklung der Berufsbildung (Lehrstellenbeschluss II, LSB II) zugunsten des Gesundheitsbereiches aktiv werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Es ist dem Bundesrat bewusst, dass es im Gesundheitsbereich gegenwärtig schwierig ist, qualifiziertes Personal zu rekrutieren, und dass die Schulen, insbesondere die Pflegeschulen, sich beklagen, dass nicht genügend Personen Interesse an einer entsprechenden Bildung bekunden.</p><p>Allerdings teilt der Bundesrat die in der Einfachen Anfrage geäusserte Meinung nicht, dies sei auf die künftige Unterstellung des Gesundheitswesens unter eidgenössisches Berufsbildungsrecht zurückzuführen; auch andere Wirtschaftszweige bekunden Mühe, Personal und beruflichen Nachwuchs zu rekrutieren; dies gilt für viele gewerbliche Berufe sowie insbesondere auch für den Bereich der Kerninformatik.</p><p>Der Bundesrat geht deshalb vielmehr davon aus, dass der neue Mangel an qualifizierten Personen in erster Linie auf die verbesserte allgemeine Wirtschaftslage zurückzuführen ist.</p><p>2. Der Bundesrat schliesst eine in Zusammenarbeit mit den Kantonen durchzuführende Förderkampagne zugunsten der nichtuniversitären Gesundheitsberufe nicht von vornherein aus.</p><p>Es liegt aber an den interessierten Kreisen des Gesundheitswesens (Kantone, Organisationen, Berufsverbände usw.), die erforderlichen Schritte einzuleiten. Das für den LSB II zuständige Bundesamt für Berufsbildung und Technologie prüft entsprechende Projektgesuche gerne. Nähere Angaben können der Website www.apa2.ch entnommen werden.</p><p>3. Aufgrund der eingangs geschilderten Rechtslage sieht der Bundesrat keine Möglichkeit, ausserhalb des Rahmens des LSB II Massnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Lehrstellenmarktes im Gesundheitsbereich zu treffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Schulen im Gesundheitsbereich und insbesondere Pflegeschulen beklagen sich in der ganzen Schweiz zunehmend über Schwierigkeiten, genügend Auszubildende rekrutieren zu können. Angesichts des jetzt schon herrschenden Pflegenotstandes in Schweizer Spitälern wird der sinkende Nachwuchs in wenigen Jahren zu noch prekäreren Verhältnissen in der Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung führen.</p><p>Die Ausbildung in den nichtuniversitären Gesundheitsberufen befindet sich bis zum baldigen Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes noch in kantonaler Obhut, jedoch wird der Bund innert weniger Jahre die Verantwortung auch für die Ausbildung im Gesundheitsbereich übernehmen. Der bevorstehende Systemwechsel hat in weiten Kreisen eine enorme Verunsicherung ausgelöst, die sich u. a. an der rückläufigen Zahl von Interessierten für Pflegeausbildungen zeigt. Andererseits investiert der Bund hohe Summen, um Lehrstellen attraktiv zu machen. Da in der jetzigen Lehrstellenkampagne des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie die Gesundheitsberufe nicht berücksichtigt sind, erwächst den Gesundheitsberufen dadurch Konkurrenz, und es besteht die Gefahr einer Abwerbung potenzieller Interessentinnen und Interessenten. Überdies ist noch unklar, ob im Lehrstellenbeschluss II eine neue Werbekampagne bewilligt werden wird. Und diese soll, wenn überhaupt, eher auf Arbeitgeber als spezifisch auf die Auszubildenden ausgerichtet sein.</p><p>Für die Gesundheitsberufe besteht dringender Handlungsbedarf. Das Problem stellt sich - von wenigen Ausnahmen abgesehen - in allen Kantonen und ist deshalb sinnvollerweise gesamtschweizerisch anzugehen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Teilt er die geschilderte Beurteilung der Situation?</p><p>2. Ist er bereit, in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Förderkampagne zugunsten der nichtuniversitären Gesundheitsberufe einzuleiten?</p><p>3. Sieht er andere Möglichkeiten, wie das Problem angegangen werden könnte?</p>
    • Förderkampagne für die Ausbildungen in den nichtuniversitären Gesundheitsberufen

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