Stipendien an rwandische Studenten

ShortId
00.1114
Id
20001114
Updated
24.06.2025 21:19
Language
de
Title
Stipendien an rwandische Studenten
AdditionalIndexing
wissenschaftliche Zusammenarbeit;ausländische/r Student/in;Ruanda;Asylbewerber/in;Verbrechen gegen die Menschlichkeit;Stipendium
1
  • L04K03040406, Ruanda
  • L06K130102010101, ausländische/r Student/in
  • L04K13010208, Stipendium
  • L04K10010216, wissenschaftliche Zusammenarbeit
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L05K0502020302, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Bei den angesprochenen Stipendiaten handelte es sich um rwandische und burundische Staatsbürger, welchen nach dem Genozid von 1994 ein Studienaufenthalt in der Schweiz bewilligt worden war. Im Herbst 1995 hatte das IUED (Institut universitaire d'études du développement) eine Gruppe von Studenten aus Rwanda und Burundi zur Weiterbildung nach Genf eingeladen. Es handelte sich um Journalisten, Vertreter von Nichtregierungsorganisationen sowie um künftige Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen beider Länder. Die Studienaufenthalte wurden von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) finanziert. Nach Ende des Lehrganges ersuchten drei Studenten aus Rwanda und drei Studenten aus Burundi um politisches Asyl in der Schweiz (Mitteilung vom 14. November 1996 vom Bundesamt für Flüchtlinge an die Politische Abteilung IV/EDA). Um nicht das Risiko weiterer Asylbewerbungen einzugehen, entschied die Deza, Gesuchstellern aus Rwanda und Burundi vorerst keine Stipendien mehr zu offerieren. Die Gültigkeit dieses Entscheides soll periodisch evaluiert werden.</p><p>2. Zusammenarbeit mit Rwanda: Es besteht kein faktisches Moratorium der Entwicklungszusammenarbeit mit Rwanda. Während der ersten drei Jahre nach dem Genozid floss bedeutende humanitäre Hilfe der Schweiz nach Rwanda. Seit 1998 setzt die Deza - nebst humanitärer Hilfe - ein Programm für die gute Regierungsführung um, u. a. mit Projekten zur Unterstützung des Justizsystems, des Gesundheitswesens sowie mit Rehabilitationsprojekten auf dem Land. Dieses Programm wird noch bis Ende 2000 andauern. Das EDA prüft zurzeit ein Schweizer Engagement in Rwanda über das Jahr 2000 hinaus. Der Entscheid wird noch dieses Jahr erwartet.</p><p>3. Allgemein ist zu Stipendien an Bewerber aus Spannungsgebieten zu sagen: Ein Studienaufenthalt in Europa ist immer auch eine Möglichkeit, sich von Armut und Perspektivlosigkeit im Heimatland abzusetzen. Die Schweizer Behörden halten es für sinnvoller, an politischen Lösungen im Lande selbst tatkräftig mitzuarbeiten als künftige Bewerber aus instabilen Regionen zum Studium in die Schweiz bringen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Fragestunde vom 2. Oktober 2000 erklärte Bundesrat Joseph Deiss auf meine Frage zur Zusammenarbeit mit Rwanda (00.5174), dass die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit gegenwärtig darauf verzichte, rwandischen Studentinnen und Studenten Stipendien zu gewähren. Zur Begründung führte er an, dass diese Studenten seit einiger Zeit in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht hätten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Geht es hier um Stipendiaten, denen nach dem Genozid von 1994 ein Studienaufenthalt in der Schweiz bewilligt wurde, oder handelt es sich um Studenten, die vor dem Genozid in die Schweiz einreisten? Um wie viele Studenten handelt es sich?</p><p>2. Der gegenwärtigen rwandischen Regierung und dem Parlament wird allseitig ein gutes Attest in Bezug auf das Demokratieverständnis und den Wiederaufbau attestiert. Das Wort Versöhnung wird ganz gross geschrieben. Wäre es da nicht angebracht, vom faktischen Moratorium der Zusammenarbeit und insbesondere der Stipendien abzukommen?</p>
  • Stipendien an rwandische Studenten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Bei den angesprochenen Stipendiaten handelte es sich um rwandische und burundische Staatsbürger, welchen nach dem Genozid von 1994 ein Studienaufenthalt in der Schweiz bewilligt worden war. Im Herbst 1995 hatte das IUED (Institut universitaire d'études du développement) eine Gruppe von Studenten aus Rwanda und Burundi zur Weiterbildung nach Genf eingeladen. Es handelte sich um Journalisten, Vertreter von Nichtregierungsorganisationen sowie um künftige Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen beider Länder. Die Studienaufenthalte wurden von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) finanziert. Nach Ende des Lehrganges ersuchten drei Studenten aus Rwanda und drei Studenten aus Burundi um politisches Asyl in der Schweiz (Mitteilung vom 14. November 1996 vom Bundesamt für Flüchtlinge an die Politische Abteilung IV/EDA). Um nicht das Risiko weiterer Asylbewerbungen einzugehen, entschied die Deza, Gesuchstellern aus Rwanda und Burundi vorerst keine Stipendien mehr zu offerieren. Die Gültigkeit dieses Entscheides soll periodisch evaluiert werden.</p><p>2. Zusammenarbeit mit Rwanda: Es besteht kein faktisches Moratorium der Entwicklungszusammenarbeit mit Rwanda. Während der ersten drei Jahre nach dem Genozid floss bedeutende humanitäre Hilfe der Schweiz nach Rwanda. Seit 1998 setzt die Deza - nebst humanitärer Hilfe - ein Programm für die gute Regierungsführung um, u. a. mit Projekten zur Unterstützung des Justizsystems, des Gesundheitswesens sowie mit Rehabilitationsprojekten auf dem Land. Dieses Programm wird noch bis Ende 2000 andauern. Das EDA prüft zurzeit ein Schweizer Engagement in Rwanda über das Jahr 2000 hinaus. Der Entscheid wird noch dieses Jahr erwartet.</p><p>3. Allgemein ist zu Stipendien an Bewerber aus Spannungsgebieten zu sagen: Ein Studienaufenthalt in Europa ist immer auch eine Möglichkeit, sich von Armut und Perspektivlosigkeit im Heimatland abzusetzen. Die Schweizer Behörden halten es für sinnvoller, an politischen Lösungen im Lande selbst tatkräftig mitzuarbeiten als künftige Bewerber aus instabilen Regionen zum Studium in die Schweiz bringen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Fragestunde vom 2. Oktober 2000 erklärte Bundesrat Joseph Deiss auf meine Frage zur Zusammenarbeit mit Rwanda (00.5174), dass die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit gegenwärtig darauf verzichte, rwandischen Studentinnen und Studenten Stipendien zu gewähren. Zur Begründung führte er an, dass diese Studenten seit einiger Zeit in der Schweiz ein Asylgesuch eingereicht hätten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Geht es hier um Stipendiaten, denen nach dem Genozid von 1994 ein Studienaufenthalt in der Schweiz bewilligt wurde, oder handelt es sich um Studenten, die vor dem Genozid in die Schweiz einreisten? Um wie viele Studenten handelt es sich?</p><p>2. Der gegenwärtigen rwandischen Regierung und dem Parlament wird allseitig ein gutes Attest in Bezug auf das Demokratieverständnis und den Wiederaufbau attestiert. Das Wort Versöhnung wird ganz gross geschrieben. Wäre es da nicht angebracht, vom faktischen Moratorium der Zusammenarbeit und insbesondere der Stipendien abzukommen?</p>
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