Hausangestellte ausländischer Botschaften. Arbeitsbedingungen

ShortId
00.1116
Id
20001116
Updated
24.06.2025 20:59
Language
de
Title
Hausangestellte ausländischer Botschaften. Arbeitsbedingungen
AdditionalIndexing
Angestellte/r;Arbeitnehmerschutz;diplomatischer Dienst;Arbeitsbedingungen
1
  • L06K100201020105, diplomatischer Dienst
  • L05K0702020202, Angestellte/r
  • L04K07020502, Arbeitsbedingungen
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat widmet seit mehreren Jahren den Arbeits- und Niederlassungsbedingungen der Hausangestellten der internationalen Beamten und Mitglieder der diplomatischen Missionen besondere Aufmerksamkeit. Unser Handlungsspielraum ist jedoch durch die von der Schweiz eingegangenen internationalen Verpflichtungen beschränkt.</p><p>Es wurden Massnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass diesen Personen während ihres vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz korrekte Arbeitsbedingungen, Unterkunft und soziale Sicherheit zuteil werden. Es handelt sich einerseits um zwei Richtlinien des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom Jahre 1998 betreffend die Anstellung von privatem Hauspersonal durch die Mitglieder der ständigen Missionen und durch die internationalen Beamten und andererseits um ein Vermittlungsorgan - der "Amiable compositeur". Letzteres wurde vom Kanton Genf geschaffen, damit sich im Streitfall die Parteien an qualifizierte Personen wenden können, um gerechte Lösungen zu finden. Ferner ist der Bundesrat immer bemüht, in die zwischenstaatlichen Abkommen über soziale Sicherheit Regelungen aufzunehmen, die den Versicherungsschutz dieses Personenkreises gewährleisten.</p><p>Die seither in Genf gemachten Erfahrungen zeigen eine merkliche Verbesserung der Situation. Die Richtlinien des EDA werden von der Mehrheit der internationalen Organisationen und ständigen Missionen in Genf akzeptiert und respektiert. Ausnahmen und Streitfälle gibt es selten. Wenn in gewissen Fällen Schwierigkeiten aufgetreten sind, so waren diese oft auf die erheblichen kulturellen Unterschiede zwischen den Ursprungsländern der Betroffenen und unserem Lande zurückzuführen. Ferner kann in diesem Zusammenhang das grosse wirtschaftliche Gefälle, welches zwischen der Schweiz und diesen Ländern bestehen kann, leider nicht übergangen werden.</p><p>Diese Fragen sind Gegenstand der regelmässig stattfindenden Diskussionen im diplomatischen Komitee, welches die Vertreter der internationalen Gemeinschaft in Genf und die Beauftragten der Bundesbehörden vereint. Das EDA wird weiterhin alles daran setzen, damit die Gesamtheit dieser Massnahmen respektiert wird und allfällige Schwierigkeiten bei der Umsetzung abgebaut werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Presse war zu lesen, dass die Bundesbehörden die Bedingungen, unter denen die diplomatischen Korps in Genf leben, noch einmal überprüfen wollen, damit sie jenen angepasst werden können, die in anderen Gastländern gelten. Insbesondere geht es um die Arbeitsbedingungen für Hausangestellte, die, wie allgemein bekannt ist, in ausländischen Botschaften oft jämmerlich sind. Beabsichtigt der Bundesrat, den Schutz dieser oft schamlos ausgenutzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern oder aber soll damit eine inakzeptable Situation liberalisiert werden?</p>
  • Hausangestellte ausländischer Botschaften. Arbeitsbedingungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat widmet seit mehreren Jahren den Arbeits- und Niederlassungsbedingungen der Hausangestellten der internationalen Beamten und Mitglieder der diplomatischen Missionen besondere Aufmerksamkeit. Unser Handlungsspielraum ist jedoch durch die von der Schweiz eingegangenen internationalen Verpflichtungen beschränkt.</p><p>Es wurden Massnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass diesen Personen während ihres vorübergehenden Aufenthaltes in der Schweiz korrekte Arbeitsbedingungen, Unterkunft und soziale Sicherheit zuteil werden. Es handelt sich einerseits um zwei Richtlinien des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom Jahre 1998 betreffend die Anstellung von privatem Hauspersonal durch die Mitglieder der ständigen Missionen und durch die internationalen Beamten und andererseits um ein Vermittlungsorgan - der "Amiable compositeur". Letzteres wurde vom Kanton Genf geschaffen, damit sich im Streitfall die Parteien an qualifizierte Personen wenden können, um gerechte Lösungen zu finden. Ferner ist der Bundesrat immer bemüht, in die zwischenstaatlichen Abkommen über soziale Sicherheit Regelungen aufzunehmen, die den Versicherungsschutz dieses Personenkreises gewährleisten.</p><p>Die seither in Genf gemachten Erfahrungen zeigen eine merkliche Verbesserung der Situation. Die Richtlinien des EDA werden von der Mehrheit der internationalen Organisationen und ständigen Missionen in Genf akzeptiert und respektiert. Ausnahmen und Streitfälle gibt es selten. Wenn in gewissen Fällen Schwierigkeiten aufgetreten sind, so waren diese oft auf die erheblichen kulturellen Unterschiede zwischen den Ursprungsländern der Betroffenen und unserem Lande zurückzuführen. Ferner kann in diesem Zusammenhang das grosse wirtschaftliche Gefälle, welches zwischen der Schweiz und diesen Ländern bestehen kann, leider nicht übergangen werden.</p><p>Diese Fragen sind Gegenstand der regelmässig stattfindenden Diskussionen im diplomatischen Komitee, welches die Vertreter der internationalen Gemeinschaft in Genf und die Beauftragten der Bundesbehörden vereint. Das EDA wird weiterhin alles daran setzen, damit die Gesamtheit dieser Massnahmen respektiert wird und allfällige Schwierigkeiten bei der Umsetzung abgebaut werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Presse war zu lesen, dass die Bundesbehörden die Bedingungen, unter denen die diplomatischen Korps in Genf leben, noch einmal überprüfen wollen, damit sie jenen angepasst werden können, die in anderen Gastländern gelten. Insbesondere geht es um die Arbeitsbedingungen für Hausangestellte, die, wie allgemein bekannt ist, in ausländischen Botschaften oft jämmerlich sind. Beabsichtigt der Bundesrat, den Schutz dieser oft schamlos ausgenutzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern oder aber soll damit eine inakzeptable Situation liberalisiert werden?</p>
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