Direktzahlungen. Höhere Einkommensgrenze
- ShortId
-
00.1122
- Id
-
20001122
- Updated
-
24.06.2025 23:34
- Language
-
de
- Title
-
Direktzahlungen. Höhere Einkommensgrenze
- AdditionalIndexing
-
55;Direktzahlungen;landwirtschaftliches Einkommen
- 1
-
- L04K14010404, Direktzahlungen
- L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Seit der Einführung des neuen Direktzahlungssystems mit der "Agrarpolitik 2002" werden die Einkommens- und Vermögensgrenzen kritisiert, insbesondere seitens der Bäuerinnen, d. h. des Schweizerischen Landfrauenverbandes. Als stossend wird dabei vor allem der Einbezug des Fraueneinkommens aufgrund des Gesamteinkommens (Familienbesteuerungsprinzip) betrachtet. Diese Frage hat denn auch bereits zu zwei Interpellationen im Parlament (99.3470 Beerli und 99.3475 Langenberger) geführt. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellationen seine Bereitschaft erklärt, aufgrund der möglichen indirekten Diskriminierung der Frauen Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.</p><p>Nach einer erneuten Prüfung dieser Fragen hat der Bundesrat im Rahmen des Agrarpakets 2001 u. a. eine Änderung bei der Berechnung der Einkommensgrenzen beschlossen. Neu soll bei Ehepaaren vom steuerbaren Einkommen für die Berechnung der Kürzungen generell ein Abzug von 30 000 Franken gemacht werden. Mit der neuen zivilstandsabhängigen Grenze soll die zumindest teilweise berechtigte Kritik berücksichtigt und der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Einkommens- und Vermögensgrenzen bei der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher und ökologischer Leistungen aus grundsätzlichen Überlegungen problematisch sind. Eine Ausscheidung des Fraueneinkommens als mögliche Alternative wurde ebenfalls geprüft und administrativ als zu aufwendig und im Sinne der Gleichbehandlung als problematisch eingestuft. Daher ein Pauschalabzug, welcher die auf dem Betrieb tätigen Bäuerinnen (kein getrenntes Einkommen) gleich behandelt wie die Bäuerinnen, die einem Nebenerwerb nachgehen.</p><p>Über die weitere Entwicklung der Direktzahlungen und damit auch der Einkommens- und Vermögensgrenzen wird die vom Bundesrat eingesetzte beratende Kommission bzw. die entsprechende Arbeitsgruppe Direktzahlungen Vorschläge zu erarbeiten haben. Dabei soll entsprechend der Motion Tschuppert (99.3302) im Rahmen der Überprüfung der Direktzahlungen in Richtung einer vermehrten Trennung zwischen Leistungsabgeltung und sozialen Komponenten auch die Zielkonformität der Beitragsbegrenzungen geprüft werden.</p><p>Im Jahr 1999 wurden die Direktzahlungen von 2173 Betrieben (3,5 Prozent der direktzahlungsberechtigten Betriebe) aufgrund der überschrittenen Einkommensgrenze um rund 12 Millionen Franken gekürzt. Diese Kürzungen basieren grösstenteils auf den Einkommen nach der Steuerveranlagung der Jahre 1997/98. Für das Beitragsjahr 2001 wird grundsätzlich die Veranlagung 1999/2000 massgebend sein. Da sich dadurch die Ausgangsgrössen verändern, können die konkreten Auswirkungen nur geschätzt werden.</p><p>1. Die Beiträge werden nach wie vor ab einem Einkommen von 80 000 Franken gekürzt. Die Kürzung beträgt einen Zehntel der Differenz zwischen dem steuerbaren Einkommen und dem Betrag von 80 000 Franken. Wird die obere Grenze von 120 000 Franken überschritten, so beträgt die Kürzung mindestens die Differenz zum steuerbaren Einkommen.</p><p>- Steuerbares Einkommen: 80 000; Abzug Direktzahlungen: 0;</p><p>- 81 000; 100;</p><p>- 82 000; 200;</p><p>- 85 000; 500;</p><p>- 90 000; 1000;</p><p>- 95 000; 1500;</p><p>- 100 000; 2000;</p><p>- 105 000; 2500;</p><p>- 110 000; 3000;</p><p>- 120 000; 4000;</p><p>- 121 000; 4100;</p><p>- 122 000; 4200;</p><p>- 124 000; 4400;</p><p>- 124 444; 4444;</p><p>- 125 000; 5000;</p><p>- 128 000; 8000;</p><p>- 129 000; 9000;</p><p>- 130 000; 10 000 usw.</p><p>Die Grenzen und Abstufungen gelten somit unverändert. Neu ist, dass bei verheirateten Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern vorgängig die erwähnten 30 000 Franken als Pauschalbetrag vom Einkommen abgezogen werden.</p><p>2. Rund 150 Betriebe werden neben den Beiträgen für den ökologischen Ausgleich, welche den Grenzen nicht unterstellt sind, neu die übrigen Direktzahlungen mindestens teilweise erhalten.</p><p>3. Nach der Einführung des Pauschalabzuges für verheiratete Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter dürften noch rund 1000 Betriebe von der Einkommensgrenze betroffen sein.</p><p>4. Der Pauschalabzug für Verheiratete vermindert die Kürzung infolge Überschreitung der Einkommensgrenze um schätzungsweise 5 Millionen Franken. Dies entspricht lediglich 0,21 Prozent der budgetierten Direktzahlungen für das Jahr 2001 (2,373 Milliarden Franken) und hat keine Anpassung der Beitragsansätze zur Folge. Der Betrag liegt innerhalb der erforderlichen Planungsreserve für Mehrbeteiligungen, insbesondere bei den Ökobeiträgen.</p><p>5. Diese Frage lässt sich nicht beantworten, da uns die Daten über die Zusammensetzung des steuerbaren Einkommens (Haupt-, Nebenerwerbseinkommen usw.) nicht zur Verfügung stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Höhe der Einkommensgrenze, ab der die Direktzahlungen gekürzt werden, nach oben zu verschieben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sehen die neue Grenze und die anschliessenden Abstufungen aus?</p><p>2. Wie viele Betriebe werden neu Direktzahlungen erhalten?</p><p>3. Wie viele Personen sind davon betroffen?</p><p>4. Wie verändern sich die Ansätze für alle Bezugsberechtigten? (Der Gesamtbetrag aller Direktzahlungen bleibt ja gleich.)</p><p>5. Wie viel Prozent aller Familienbetriebe erhalten auch künftig keine Direktzahlungen, weil ihr Nebenerwerbseinkommen zu hoch ist?</p>
- Direktzahlungen. Höhere Einkommensgrenze
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Seit der Einführung des neuen Direktzahlungssystems mit der "Agrarpolitik 2002" werden die Einkommens- und Vermögensgrenzen kritisiert, insbesondere seitens der Bäuerinnen, d. h. des Schweizerischen Landfrauenverbandes. Als stossend wird dabei vor allem der Einbezug des Fraueneinkommens aufgrund des Gesamteinkommens (Familienbesteuerungsprinzip) betrachtet. Diese Frage hat denn auch bereits zu zwei Interpellationen im Parlament (99.3470 Beerli und 99.3475 Langenberger) geführt. Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Interpellationen seine Bereitschaft erklärt, aufgrund der möglichen indirekten Diskriminierung der Frauen Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.</p><p>Nach einer erneuten Prüfung dieser Fragen hat der Bundesrat im Rahmen des Agrarpakets 2001 u. a. eine Änderung bei der Berechnung der Einkommensgrenzen beschlossen. Neu soll bei Ehepaaren vom steuerbaren Einkommen für die Berechnung der Kürzungen generell ein Abzug von 30 000 Franken gemacht werden. Mit der neuen zivilstandsabhängigen Grenze soll die zumindest teilweise berechtigte Kritik berücksichtigt und der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Einkommens- und Vermögensgrenzen bei der Abgeltung gemeinwirtschaftlicher und ökologischer Leistungen aus grundsätzlichen Überlegungen problematisch sind. Eine Ausscheidung des Fraueneinkommens als mögliche Alternative wurde ebenfalls geprüft und administrativ als zu aufwendig und im Sinne der Gleichbehandlung als problematisch eingestuft. Daher ein Pauschalabzug, welcher die auf dem Betrieb tätigen Bäuerinnen (kein getrenntes Einkommen) gleich behandelt wie die Bäuerinnen, die einem Nebenerwerb nachgehen.</p><p>Über die weitere Entwicklung der Direktzahlungen und damit auch der Einkommens- und Vermögensgrenzen wird die vom Bundesrat eingesetzte beratende Kommission bzw. die entsprechende Arbeitsgruppe Direktzahlungen Vorschläge zu erarbeiten haben. Dabei soll entsprechend der Motion Tschuppert (99.3302) im Rahmen der Überprüfung der Direktzahlungen in Richtung einer vermehrten Trennung zwischen Leistungsabgeltung und sozialen Komponenten auch die Zielkonformität der Beitragsbegrenzungen geprüft werden.</p><p>Im Jahr 1999 wurden die Direktzahlungen von 2173 Betrieben (3,5 Prozent der direktzahlungsberechtigten Betriebe) aufgrund der überschrittenen Einkommensgrenze um rund 12 Millionen Franken gekürzt. Diese Kürzungen basieren grösstenteils auf den Einkommen nach der Steuerveranlagung der Jahre 1997/98. Für das Beitragsjahr 2001 wird grundsätzlich die Veranlagung 1999/2000 massgebend sein. Da sich dadurch die Ausgangsgrössen verändern, können die konkreten Auswirkungen nur geschätzt werden.</p><p>1. Die Beiträge werden nach wie vor ab einem Einkommen von 80 000 Franken gekürzt. Die Kürzung beträgt einen Zehntel der Differenz zwischen dem steuerbaren Einkommen und dem Betrag von 80 000 Franken. Wird die obere Grenze von 120 000 Franken überschritten, so beträgt die Kürzung mindestens die Differenz zum steuerbaren Einkommen.</p><p>- Steuerbares Einkommen: 80 000; Abzug Direktzahlungen: 0;</p><p>- 81 000; 100;</p><p>- 82 000; 200;</p><p>- 85 000; 500;</p><p>- 90 000; 1000;</p><p>- 95 000; 1500;</p><p>- 100 000; 2000;</p><p>- 105 000; 2500;</p><p>- 110 000; 3000;</p><p>- 120 000; 4000;</p><p>- 121 000; 4100;</p><p>- 122 000; 4200;</p><p>- 124 000; 4400;</p><p>- 124 444; 4444;</p><p>- 125 000; 5000;</p><p>- 128 000; 8000;</p><p>- 129 000; 9000;</p><p>- 130 000; 10 000 usw.</p><p>Die Grenzen und Abstufungen gelten somit unverändert. Neu ist, dass bei verheirateten Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern vorgängig die erwähnten 30 000 Franken als Pauschalbetrag vom Einkommen abgezogen werden.</p><p>2. Rund 150 Betriebe werden neben den Beiträgen für den ökologischen Ausgleich, welche den Grenzen nicht unterstellt sind, neu die übrigen Direktzahlungen mindestens teilweise erhalten.</p><p>3. Nach der Einführung des Pauschalabzuges für verheiratete Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter dürften noch rund 1000 Betriebe von der Einkommensgrenze betroffen sein.</p><p>4. Der Pauschalabzug für Verheiratete vermindert die Kürzung infolge Überschreitung der Einkommensgrenze um schätzungsweise 5 Millionen Franken. Dies entspricht lediglich 0,21 Prozent der budgetierten Direktzahlungen für das Jahr 2001 (2,373 Milliarden Franken) und hat keine Anpassung der Beitragsansätze zur Folge. Der Betrag liegt innerhalb der erforderlichen Planungsreserve für Mehrbeteiligungen, insbesondere bei den Ökobeiträgen.</p><p>5. Diese Frage lässt sich nicht beantworten, da uns die Daten über die Zusammensetzung des steuerbaren Einkommens (Haupt-, Nebenerwerbseinkommen usw.) nicht zur Verfügung stehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat beabsichtigt, die Höhe der Einkommensgrenze, ab der die Direktzahlungen gekürzt werden, nach oben zu verschieben.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sehen die neue Grenze und die anschliessenden Abstufungen aus?</p><p>2. Wie viele Betriebe werden neu Direktzahlungen erhalten?</p><p>3. Wie viele Personen sind davon betroffen?</p><p>4. Wie verändern sich die Ansätze für alle Bezugsberechtigten? (Der Gesamtbetrag aller Direktzahlungen bleibt ja gleich.)</p><p>5. Wie viel Prozent aller Familienbetriebe erhalten auch künftig keine Direktzahlungen, weil ihr Nebenerwerbseinkommen zu hoch ist?</p>
- Direktzahlungen. Höhere Einkommensgrenze
Back to List