SBB Cargo. Gütertariferhöhungen

ShortId
00.1126
Id
20001126
Updated
24.06.2025 23:06
Language
de
Title
SBB Cargo. Gütertariferhöhungen
AdditionalIndexing
48;Preissteigerung;Güterverkehr auf der Strasse;SBB;Güterverkehr auf der Schiene
1
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L05K1801020204, Güterverkehr auf der Strasse
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L05K1801021103, SBB
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat und das Parlament haben mit der LSVA, der FinöV, der Bahnreform, dem Landverkehrsabkommen und den flankierenden Massnahmen die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung geschaffen. Der Bundesrat hat in seiner Rolle als Eigner den Bahnen ausserdem Produktivitätsvorgaben gemacht. Von den SBB werden somit einerseits eine Steigerung ihres Aufkommens, aber gleichzeitig auch ein positives finanzielles Ergebnis im Verkehrsbereich erwartet. Es gilt nun zunächst zu beobachten, wie sich die Bahnen auf diesem Markt des Wettbewerbs und der Konkurrenz positionieren, um ihre Produktivitätsziele zu erreichen.</p><p>Gemäss SBB AG unternimmt SBB Cargo alles, um neuen Verkehr zu akquirieren und zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen auf die Schiene zu bringen. Seit 1998 konnte SBB Cargo das Gütertransportvolumen denn auch um rund 20 Prozent erhöhen. Es trifft nicht zu, dass SBB Cargo generell Preisaufschläge von 2 bis 8 Prozent vornimmt. Es ist aber Aufgabe eines Unternehmens am Markt, mit den Kunden auch über die Preisgestaltung zu diskutieren. Die Preisverhandlungen werden mit den einzelnen Kunden differenziert geführt, und es werden, wo erforderlich, auch Preisnachlässe gewährt. Zudem sind für einzelne Kunden Bonusprogramme geplant.</p><p>Der Bundesrat sieht deshalb keinen Anlass, zum heutigen Zeitpunkt in diesen Prozess einzugreifen. Das Bundesamt für Verkehr beobachtet die Entwicklung laufend. So wurden die SBB auch angehalten, die Verwendung der im Rahmen der flankierenden Massnahmen ab 1. Januar 2001 eingeführten Trassenpreisvergünstigung zugunsten der Verlagerungspolitik aufzuzeigen. Wie im Verkehrsverlagerungsgesetz vorgesehen, wird im Frühjahr 2002 dem Parlament ein Verlagerungsbericht vorgelegt, und in diesem Rahmen werden - wenn nötig - weitere Massnahmen vorgeschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die SBB auf den 1. Januar 2001 die Tarife für Gütertransporte um 2 bis 8 Prozent erhöhen. Gleichzeitig tritt die LSVA in Kraft. Die Lenkungswirkung der LSVA hängt aber direkt von der Preisdifferenz zwischen Strassen- und Schienentransport ab. Durch die erwähnte Tariferhöhung der SBB vermindert sich die Preisdifferenz und somit die Lenkungswirkung.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Vertritt er die Auffassung, dass die Tariferhöhung für den Gütertransport bei den SBB die Lenkungswirkung zulasten der Schiene vermindert und somit den Verkehrsverlagerungszielen zuwiderläuft?</p><p>2. Wenn ja, mit welchen Massnahmen gedenkt er diese ungünstige Entwicklung zu korrigieren?</p>
  • SBB Cargo. Gütertariferhöhungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat und das Parlament haben mit der LSVA, der FinöV, der Bahnreform, dem Landverkehrsabkommen und den flankierenden Massnahmen die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung geschaffen. Der Bundesrat hat in seiner Rolle als Eigner den Bahnen ausserdem Produktivitätsvorgaben gemacht. Von den SBB werden somit einerseits eine Steigerung ihres Aufkommens, aber gleichzeitig auch ein positives finanzielles Ergebnis im Verkehrsbereich erwartet. Es gilt nun zunächst zu beobachten, wie sich die Bahnen auf diesem Markt des Wettbewerbs und der Konkurrenz positionieren, um ihre Produktivitätsziele zu erreichen.</p><p>Gemäss SBB AG unternimmt SBB Cargo alles, um neuen Verkehr zu akquirieren und zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen auf die Schiene zu bringen. Seit 1998 konnte SBB Cargo das Gütertransportvolumen denn auch um rund 20 Prozent erhöhen. Es trifft nicht zu, dass SBB Cargo generell Preisaufschläge von 2 bis 8 Prozent vornimmt. Es ist aber Aufgabe eines Unternehmens am Markt, mit den Kunden auch über die Preisgestaltung zu diskutieren. Die Preisverhandlungen werden mit den einzelnen Kunden differenziert geführt, und es werden, wo erforderlich, auch Preisnachlässe gewährt. Zudem sind für einzelne Kunden Bonusprogramme geplant.</p><p>Der Bundesrat sieht deshalb keinen Anlass, zum heutigen Zeitpunkt in diesen Prozess einzugreifen. Das Bundesamt für Verkehr beobachtet die Entwicklung laufend. So wurden die SBB auch angehalten, die Verwendung der im Rahmen der flankierenden Massnahmen ab 1. Januar 2001 eingeführten Trassenpreisvergünstigung zugunsten der Verlagerungspolitik aufzuzeigen. Wie im Verkehrsverlagerungsgesetz vorgesehen, wird im Frühjahr 2002 dem Parlament ein Verlagerungsbericht vorgelegt, und in diesem Rahmen werden - wenn nötig - weitere Massnahmen vorgeschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass die SBB auf den 1. Januar 2001 die Tarife für Gütertransporte um 2 bis 8 Prozent erhöhen. Gleichzeitig tritt die LSVA in Kraft. Die Lenkungswirkung der LSVA hängt aber direkt von der Preisdifferenz zwischen Strassen- und Schienentransport ab. Durch die erwähnte Tariferhöhung der SBB vermindert sich die Preisdifferenz und somit die Lenkungswirkung.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Vertritt er die Auffassung, dass die Tariferhöhung für den Gütertransport bei den SBB die Lenkungswirkung zulasten der Schiene vermindert und somit den Verkehrsverlagerungszielen zuwiderläuft?</p><p>2. Wenn ja, mit welchen Massnahmen gedenkt er diese ungünstige Entwicklung zu korrigieren?</p>
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