Alternative Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Stärkung von Familien
- ShortId
-
00.1127
- Id
-
20001127
- Updated
-
24.06.2025 23:17
- Language
-
de
- Title
-
Alternative Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Stärkung von Familien
- AdditionalIndexing
-
28;24;Steuerabzug;Familienzulage;Steuersenkung;Krankenkassenprämie;Familienpolitik;Familienunterhalt
- 1
-
- L04K01030304, Familienpolitik
- L04K01030305, Familienunterhalt
- L04K11070307, Steuersenkung
- L04K11070304, Steuerabzug
- L04K01040108, Familienzulage
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Ursprünglich war in der Tat vorgesehen, dass der Bundesrat die Botschaft zum Steuerpaket 2001 und damit auch die darin enthaltenen Vorschläge für eine Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung bereits in der Wintersession 2000 verabschieden und dem Parlament zuleiten würde. Der vom EFD Ende November 2000 veranlasste Aufschub des an sich geschnürten Paketes wollte einzig sicherstellen, dass das Parlament diese Vorlage in voller Kenntnis der Finanzlage des Bundes und des sich daraus ergebenden finanzpolitischen Handlungsspielraumes beraten kann. Im Hinblick darauf sollte zunächst eine Zusatzbotschaft zur Schuldenbremse erstellt werden, die einen über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichenen Haushalt aufzeigt.</p><p>Mittlerweile hat der Bundesrat diesen Zusatzbericht zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Er enthält eine Lageanalyse und zeigt die Folgen verschiedener Szenarien auf die längerfristige Finanzpolitik des Bundes auf. Das Parlament ist nunmehr in der Lage, das Steuerpaket 2001 vor dem Hintergrund dieser finanzpolitischen Gesamtschau zu diskutieren. Ein weiterer Aufschub ist deshalb nicht mehr vorgesehen.</p><p>Die in der Botschaft - entsprechend dem diesbezüglichen Legislaturziel - vorgeschlagene Reform gilt ausdrücklich der Ehepaar- und Familienbesteuerung. Eine Ausweitung dieses Themas auf aussersteuerliche Bereiche würde den für das Steuerpaket 2001 massgeblichen Rahmen sprengen. Es ist aber keineswegs ausgeschlossen, die in der Einfachen Anfrage genannten Bereiche mindestens teilweise in anderem Zusammenhang vertieft zu überprüfen.</p><p>2. Im Hinblick darauf ist Folgendes festzuhalten:</p><p>a. Zur Abschaffung der Krankenkassenprämien für Kinder und Jugendliche in Ausbildung hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Robbiani 00.3082 geäussert. Er beantragt, die Motion abzulehnen. Diesen Antrag hält er aufrecht.</p><p>b. Zur Frage der Sozialabzüge vom Steuerbetrag hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Hafner Ursula 98.3388 (übernommen von Goll Christine) Stellung bezogen. Darin äusserte er sich negativ zu einem Systemwechsel, bei welchem Sozialabzüge vom Steuerbetrag und nicht mehr vom Einkommen vorgenommen würden. Er wies auf die damit für die direkte Bundessteuer verbundene unerwünschte Verschärfung der Steuerprogression hin; weiter zeigte er auf, dass die Sozialabzüge massiv gesenkt werden müssten, was psychologisch nur schwer verständlich zu machen wäre, und wertete einen solchen Wechsel insgesamt als Verstoss gegen die in der Bundesverfassung garantierte Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wenn er trotzdem beantragte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, so nur deshalb, weil er den Ergebnissen der Expertenkommission "Familienbesteuerung" nicht vorgreifen wollte. Mittlerweile steht jedoch fest, dass diese Expertenkommission Sozialabzüge vom Steuerbetrag ausdrücklich ablehnt. Sodann ist die infrage stehende Motion auch vom Nationalrat am 6. März 2000 abgelehnt worden. Es besteht daher für den Bundesrat kein Anlass, bei der kommenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung einen entsprechenden Systemwechsel vorzuschlagen.</p><p>c. Für eine bundesrechtliche Regelung der Familienzulagen liegt bereits ein Entwurf der SGK-N vom 20. November 1998 für ein Rahmengesetz vor (Parlamentarische Initiative Fankhauser 91.411; BBl 1999 3220). Auch im Rahmen des neuen Finanzausgleichs wurde 1999 ein Entwurf für ein Bundesgesetz vorgeschlagen. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 28. Juni 2000 zum Entwurf der SGK-N (BBl 2000 4784) grundsätzlich positiv zu einer gesamtschweizerischen Regelung geäussert, welche die grössten Lücken im System der Familienzulagen schliessen würde. Er hat sich aber nicht darüber ausgesprochen, ob das gemäss dem Entwurf der SGK-N mit einem Rahmengesetz oder mit einer umfassenden Lösung geschehen soll.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat überraschend beschlossen, das angekündigte Steuerpaket noch einmal aufzuschieben und die verschiedenen Vorhaben zuerst in einer Gesamtschau darzustellen. Ein sehr gewichtiger Teil des Steuerpaketes ist die geplante Reform der Familienbesteuerung.</p><p>Nach Aussage des Bundesrates ist der finanzielle Spielraum für die geplanten Steuerprojekte enger als ursprünglich angenommen. Umso wichtiger ist es, dass die gewählten Massnahmen gezielt wirken.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, in der Botschaft zur Familienbesteuerung aufzuzeigen, mit welchen anderen Massnahmen Familien, insbesondere mit mittleren und unteren Einkommen, entlastet werden können?</p><p>2. Ist er bereit, insbesondere folgende Vorschläge vertieft zu prüfen und ihre Wirkung auf die verschiedenen Einkommensklassen in der Botschaft zur Familienbesteuerung darzustellen:</p><p>a. Abschaffung der Krankenkassenprämien für Kinder und Jugendliche in Ausbildung (siehe Parlamentarische Initiative 00.453; Krankenkassen. Abschaffung der Prämien für Kinder);</p><p>b. Änderung der Abzugsmodelle: Abzüge vom steuerbaren Betrag statt vom steuerpflichtigen Einkommen;</p><p>c. Überführung der kantonalen Kinderzulagen in eine Bundeslösung und deutliche Erhöhung derselben (siehe Parlamentarische Initiative 00.430; Familienunterstützung. Systemwechsel)?</p>
- Alternative Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Stärkung von Familien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Ursprünglich war in der Tat vorgesehen, dass der Bundesrat die Botschaft zum Steuerpaket 2001 und damit auch die darin enthaltenen Vorschläge für eine Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung bereits in der Wintersession 2000 verabschieden und dem Parlament zuleiten würde. Der vom EFD Ende November 2000 veranlasste Aufschub des an sich geschnürten Paketes wollte einzig sicherstellen, dass das Parlament diese Vorlage in voller Kenntnis der Finanzlage des Bundes und des sich daraus ergebenden finanzpolitischen Handlungsspielraumes beraten kann. Im Hinblick darauf sollte zunächst eine Zusatzbotschaft zur Schuldenbremse erstellt werden, die einen über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichenen Haushalt aufzeigt.</p><p>Mittlerweile hat der Bundesrat diesen Zusatzbericht zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Er enthält eine Lageanalyse und zeigt die Folgen verschiedener Szenarien auf die längerfristige Finanzpolitik des Bundes auf. Das Parlament ist nunmehr in der Lage, das Steuerpaket 2001 vor dem Hintergrund dieser finanzpolitischen Gesamtschau zu diskutieren. Ein weiterer Aufschub ist deshalb nicht mehr vorgesehen.</p><p>Die in der Botschaft - entsprechend dem diesbezüglichen Legislaturziel - vorgeschlagene Reform gilt ausdrücklich der Ehepaar- und Familienbesteuerung. Eine Ausweitung dieses Themas auf aussersteuerliche Bereiche würde den für das Steuerpaket 2001 massgeblichen Rahmen sprengen. Es ist aber keineswegs ausgeschlossen, die in der Einfachen Anfrage genannten Bereiche mindestens teilweise in anderem Zusammenhang vertieft zu überprüfen.</p><p>2. Im Hinblick darauf ist Folgendes festzuhalten:</p><p>a. Zur Abschaffung der Krankenkassenprämien für Kinder und Jugendliche in Ausbildung hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Robbiani 00.3082 geäussert. Er beantragt, die Motion abzulehnen. Diesen Antrag hält er aufrecht.</p><p>b. Zur Frage der Sozialabzüge vom Steuerbetrag hat der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion Hafner Ursula 98.3388 (übernommen von Goll Christine) Stellung bezogen. Darin äusserte er sich negativ zu einem Systemwechsel, bei welchem Sozialabzüge vom Steuerbetrag und nicht mehr vom Einkommen vorgenommen würden. Er wies auf die damit für die direkte Bundessteuer verbundene unerwünschte Verschärfung der Steuerprogression hin; weiter zeigte er auf, dass die Sozialabzüge massiv gesenkt werden müssten, was psychologisch nur schwer verständlich zu machen wäre, und wertete einen solchen Wechsel insgesamt als Verstoss gegen die in der Bundesverfassung garantierte Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wenn er trotzdem beantragte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, so nur deshalb, weil er den Ergebnissen der Expertenkommission "Familienbesteuerung" nicht vorgreifen wollte. Mittlerweile steht jedoch fest, dass diese Expertenkommission Sozialabzüge vom Steuerbetrag ausdrücklich ablehnt. Sodann ist die infrage stehende Motion auch vom Nationalrat am 6. März 2000 abgelehnt worden. Es besteht daher für den Bundesrat kein Anlass, bei der kommenden Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung einen entsprechenden Systemwechsel vorzuschlagen.</p><p>c. Für eine bundesrechtliche Regelung der Familienzulagen liegt bereits ein Entwurf der SGK-N vom 20. November 1998 für ein Rahmengesetz vor (Parlamentarische Initiative Fankhauser 91.411; BBl 1999 3220). Auch im Rahmen des neuen Finanzausgleichs wurde 1999 ein Entwurf für ein Bundesgesetz vorgeschlagen. Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 28. Juni 2000 zum Entwurf der SGK-N (BBl 2000 4784) grundsätzlich positiv zu einer gesamtschweizerischen Regelung geäussert, welche die grössten Lücken im System der Familienzulagen schliessen würde. Er hat sich aber nicht darüber ausgesprochen, ob das gemäss dem Entwurf der SGK-N mit einem Rahmengesetz oder mit einer umfassenden Lösung geschehen soll.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hat überraschend beschlossen, das angekündigte Steuerpaket noch einmal aufzuschieben und die verschiedenen Vorhaben zuerst in einer Gesamtschau darzustellen. Ein sehr gewichtiger Teil des Steuerpaketes ist die geplante Reform der Familienbesteuerung.</p><p>Nach Aussage des Bundesrates ist der finanzielle Spielraum für die geplanten Steuerprojekte enger als ursprünglich angenommen. Umso wichtiger ist es, dass die gewählten Massnahmen gezielt wirken.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, in der Botschaft zur Familienbesteuerung aufzuzeigen, mit welchen anderen Massnahmen Familien, insbesondere mit mittleren und unteren Einkommen, entlastet werden können?</p><p>2. Ist er bereit, insbesondere folgende Vorschläge vertieft zu prüfen und ihre Wirkung auf die verschiedenen Einkommensklassen in der Botschaft zur Familienbesteuerung darzustellen:</p><p>a. Abschaffung der Krankenkassenprämien für Kinder und Jugendliche in Ausbildung (siehe Parlamentarische Initiative 00.453; Krankenkassen. Abschaffung der Prämien für Kinder);</p><p>b. Änderung der Abzugsmodelle: Abzüge vom steuerbaren Betrag statt vom steuerpflichtigen Einkommen;</p><p>c. Überführung der kantonalen Kinderzulagen in eine Bundeslösung und deutliche Erhöhung derselben (siehe Parlamentarische Initiative 00.430; Familienunterstützung. Systemwechsel)?</p>
- Alternative Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Stärkung von Familien
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