Bericht über kumulierte Abgabelast

ShortId
00.1130
Id
20001130
Updated
24.06.2025 22:51
Language
de
Title
Bericht über kumulierte Abgabelast
AdditionalIndexing
24;Bericht;Steuer;Staatsquote;zweckgebundene Abgabe;Finanzstatistik;Steuerbelastung
1
  • L04K11070308, Steuerbelastung
  • L03K110702, Steuer
  • L04K11060113, Finanzstatistik
  • L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
  • L03K020206, Bericht
  • L04K11080109, Staatsquote
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach wie vor beabsichtigt der Bundesrat, eine Übersicht zur Entwicklung der kumulierten Abgabelast der drei Ebenen - Bund, Kantone und Gemeinden - sowie der obligatorischen Sozialversicherungen zu erstellen. Der Bericht konnte nicht - wie vorgesehen und in der Antwort auf die Einfache Anfrage 00.1040 angedeutet bis Ende Oktober 2000 erarbeitet werden. Dies zum einen aufgrund personeller Vakanzen in der Eidgenössischen Finanzverwaltung und zum anderen aufgrund fehlender Ressourcen in einem Kanton, der sich für die Zusammenarbeit in der angestrebten Untersuchung bereit erklärt hatte.</p><p>Zu den drei Fragen kann sich der Bundesrat wie folgt äussern:</p><p>1. Die vorhandenen Daten der Finanzstatistik genügen, um einen Bericht zur allgemeinen Entwicklung der gesamten Abgabelast erstellen zu können.</p><p>2. Eine ergänzende Untersuchung zu Fallgruppen ist sinnvoll; der Bundesrat beabsichtigt, zu diesem Zweck ein Universitätsinstitut beizuziehen. Dabei soll untersucht werden, ob die Anwendung des Verursacherprinzips durch die öffentlichen Verwaltungen zu einer Erhöhung der gesamten Fiskalbelastung bei den zu identifizierenden Fallgruppen geführt hat.</p><p>3. Ein Bericht zur allgemeinen Entwicklung der gesamten Abgabelast soll bis Ende des ersten Semesters 2001 vorliegen. Im Anschluss daran soll ein Forschungsmandat zur Analyse von Fallgruppen erteilt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit dem Postulat 98.3576 habe ich den Bundesrat darum gebeten, mit Blick auf die Bundesfinanzreform einen Überblick über die kumulative Abgabelast (Steuern und Kausalabgaben der drei Ebenen Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen) zu geben. Der Bundesrat hat das Postulat gutgeheissen und überdies in seiner Antwort auf meine Einfache Anfrage 00.1040 auf den Monat Oktober 2000 einen entsprechenden Bericht angekündigt. Offensichtlich konnte der Termin nicht eingehalten werden. </p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Reichen die in der Finanzstatistik vorhandenen Daten für den verlangten Bericht nicht aus?</p><p>2. Lässt er zusätzliche Abklärungen vornehmen und veranlasst er insbesondere die mit dem Postulat 98.3576 verlangte Bildung von Fallgruppen, die u. a. darüber aufklären sollen, ob durch Anwendung des Verursacherprinzips auf allen drei staatlichen Ebenen die Staatsquote insgesamt gestiegen ist?</p><p>3. Wann ist nun mit einer konsolidierten Information zu rechnen?</p>
  • Bericht über kumulierte Abgabelast
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach wie vor beabsichtigt der Bundesrat, eine Übersicht zur Entwicklung der kumulierten Abgabelast der drei Ebenen - Bund, Kantone und Gemeinden - sowie der obligatorischen Sozialversicherungen zu erstellen. Der Bericht konnte nicht - wie vorgesehen und in der Antwort auf die Einfache Anfrage 00.1040 angedeutet bis Ende Oktober 2000 erarbeitet werden. Dies zum einen aufgrund personeller Vakanzen in der Eidgenössischen Finanzverwaltung und zum anderen aufgrund fehlender Ressourcen in einem Kanton, der sich für die Zusammenarbeit in der angestrebten Untersuchung bereit erklärt hatte.</p><p>Zu den drei Fragen kann sich der Bundesrat wie folgt äussern:</p><p>1. Die vorhandenen Daten der Finanzstatistik genügen, um einen Bericht zur allgemeinen Entwicklung der gesamten Abgabelast erstellen zu können.</p><p>2. Eine ergänzende Untersuchung zu Fallgruppen ist sinnvoll; der Bundesrat beabsichtigt, zu diesem Zweck ein Universitätsinstitut beizuziehen. Dabei soll untersucht werden, ob die Anwendung des Verursacherprinzips durch die öffentlichen Verwaltungen zu einer Erhöhung der gesamten Fiskalbelastung bei den zu identifizierenden Fallgruppen geführt hat.</p><p>3. Ein Bericht zur allgemeinen Entwicklung der gesamten Abgabelast soll bis Ende des ersten Semesters 2001 vorliegen. Im Anschluss daran soll ein Forschungsmandat zur Analyse von Fallgruppen erteilt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit dem Postulat 98.3576 habe ich den Bundesrat darum gebeten, mit Blick auf die Bundesfinanzreform einen Überblick über die kumulative Abgabelast (Steuern und Kausalabgaben der drei Ebenen Bund, Kantone, Gemeinden und Sozialversicherungen) zu geben. Der Bundesrat hat das Postulat gutgeheissen und überdies in seiner Antwort auf meine Einfache Anfrage 00.1040 auf den Monat Oktober 2000 einen entsprechenden Bericht angekündigt. Offensichtlich konnte der Termin nicht eingehalten werden. </p><p>Ich frage den Bundesrat an:</p><p>1. Reichen die in der Finanzstatistik vorhandenen Daten für den verlangten Bericht nicht aus?</p><p>2. Lässt er zusätzliche Abklärungen vornehmen und veranlasst er insbesondere die mit dem Postulat 98.3576 verlangte Bildung von Fallgruppen, die u. a. darüber aufklären sollen, ob durch Anwendung des Verursacherprinzips auf allen drei staatlichen Ebenen die Staatsquote insgesamt gestiegen ist?</p><p>3. Wann ist nun mit einer konsolidierten Information zu rechnen?</p>
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