Arbeitsbedingungen im Berner Hotel Bellevue
- ShortId
-
00.1145
- Id
-
20001145
- Updated
-
24.06.2025 23:14
- Language
-
de
- Title
-
Arbeitsbedingungen im Berner Hotel Bellevue
- AdditionalIndexing
-
15;Vereinigungsfreiheit;Arbeitszeit;Aufbesserung der Löhne;Niedriglohn;Gewerkschaft;Arbeitsbedingungen;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L04K07020502, Arbeitsbedingungen
- L06K070201010302, Niedriglohn
- L05K0702050302, Arbeitszeit
- L04K05020106, Vereinigungsfreiheit
- L05K0702010301, Aufbesserung der Löhne
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L06K070204010203, Gewerkschaft
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Vorbemerkungen</p><p>Seit Ende Juni 1994 ist der Bund mit einer Aktienmehrheit von über 99 Prozent Eigentümer der Hotel Bellevue-Palace AG, welche er von der Schweizerischen Nationalbank schenkungsweise übernommen hat. Schon einige Jahre vor der Übernahme durch den Bund hatte die Aktiengesellschaft stets einen Gewinn ausgewiesen, nachdem die damals tätige Managementgesellschaft durch einen erfahrenen Hoteldirektor ersetzt worden war. Der Betrieb arbeitet auch heute ohne finanzielle Unterstützung des Bundes und erhält keine Subventionen.</p><p>Um sich im immer härter werdenden Konkurrenzkampf mit Erfolg behaupten zu können, werden im Jahre 2002 massgebende Umbauten notwendig sein, welche ausschliesslich durch die Firma, teils aus eigenen Mitteln und teils auf dem Wege der Fremdmittelbeschaffung, aber ohne Bundeshilfe, finanziert werden. Mit dieser umfassenden Erneuerung werden einerseits zahlreiche Arbeitsplätze längerfristig gesichert, andererseits aber der Verwaltungsrat und die Hoteldirektion angesichts der hohen Investitionskosten dazu verpflichtet, knapp zu kalkulieren und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sehr sorgfältig umzugehen. </p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement übt als Besitzer der weit überwiegenden Mehrheit der Aktien die Eigentumsrechte an der rein privatrechtlich ausgestalteten Aktiengesellschaft aus und stellt mit dem Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung auch den Präsidenten des fünfköpfigen Verwaltungsrates. Neben der Festlegung der Unternehmungsstrategie und -planung obliegt dem Verwaltungsrat die Anstellung des Hoteldirektors, während auf Antrag der Geschäftsleitung die Anstellung der höheren Kadermitglieder des Hotels in den Kompetenzbereich des Verwaltungsratspräsidenten selbst fällt. Die operative Personalpolitik liegt in der Hand des Hoteldirektors. Der Verwaltungsrat garantiert aber eine fortschrittliche und moderne Gesamtpolitik im Rahmen der geltenden Normen. Dazu gehört auch die Einhaltung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) des Gastgewerbes 1998, welchen der Bundesrat am 19. November 1998 allgemeinverbindlich erklärt und auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt hat.</p><p>1. Der Personalbestand im gesamten Betrieb (Hotel und Restaurants) variiert saisonal zwischen 140 und 170 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.</p><p>2. Im Hotel Bellevue-Palace erhalten von den gegenwärtig 145 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen rund 40 Personen einen Bruttolohn zwischen 4000 und 10 000 Franken pro Monat. </p><p>Zu den Bruttolöhnen unter 4000 Franken kann gesagt werden, dass</p><p>- im Stewarding (ohne Lingerie, Office, Etage) Bruttolöhne zwischen 2750 und 3900 Franken (Fr. 21.60 bis Fr. 23.50);</p><p>- im Empfangsbereich (Réceptionistin, Chasseur) Bruttolöhne zwischen 3200 und 3700 Franken (Fr. 24.90 bis Fr. 26.15);</p><p>- in der Küche (Commis de cuisine, Chef de partie) Bruttolöhne zwischen 3210 und 4200 Franken (Fr. 25.70 bis Fr. 31.40); und</p><p>- im Service (Commis de rang, Chef de brigade) Bruttolöhne zwischen 3210 und 4100 Franken (Fr. 26.40 bis Fr. 30.20) bezahlt werden.</p><p>Für die Bruttolöhne unter 3000 Franken im Office- und Etagenbereich darf auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen werden.</p><p>3. Das Hotel Bellevue-Palace hält sich strikte an die Bedingungen des geltenden L-GAV 1998, wonach der Anspruch auf den 13. Monatslohn von der Dauer der Anstellung abhängt. Per 31. Dezember 2000 hatten 14 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen keinen Anspruch auf einen 13. Monatslohn, da sie noch nicht sechs Monate im Betrieb tätig waren. In allen anderen Fällen wird der 13. Monatslohn ausbezahlt.</p><p>4. An Spitzentagen, während den Monaten Mai und Juni sowie September, Oktober und November, kann es in einzelnen Abteilungen ausnahmsweise bis zu zwei Stunden Überzeit geben. Diese werden jedoch stets innert nützlicher Frist durch Freizeit kompensiert. Das Hotel Bellevue-Palace verfügt über ein modernes Zeiterfassungssystem. Alle Daten werden korrekt erfasst.</p><p>5. Der geltende L-GAV 1998 sieht für die Verrichtung von Hilfsarbeiten durch Vollzeitmitarbeiter und -mitarbeiterinnen ohne Berufslehre einen Mindestlohnansatz pro Monat von 2610 Franken vor.</p><p>Mit Ausnahme einiger ungelernter Arbeitskräfte, vor allem im Office- und Etagenbereich, welche zuerst geschult und selbst für sehr einfache Aufgaben eingearbeitet werden müssen, liegen die Löhne im Hotel Bellevue-Palace gemäss L-GAV über 3000 Franken brutto im Monat. </p><p>Per 31. Dezember 2000 beschäftigte das Hotel 21 Personen, deren Löhne während der Anfangsphase unter 3000 Franken brutto im Monat betrugen. Per 31. März 2001 werden es noch deren 16 sein.</p><p>Es ist die erklärte Absicht des Hotels (Verwaltungsrat und Direktion), im Rahmen künftiger Anpassungen gerade für diese tiefsten Lohnsegmente substanzielle Verbesserungen zu realisieren. Dabei ist selbstverständlich der gesamten Lohnstruktur des Hotelbetriebes als auch der individuellen Leistung und Betriebstreue angemessen Rechnung zu tragen.</p><p>6. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Lohnfindung in Unternehmen, auch wenn daran eine Bundesbeteiligung besteht, Sache der Sozialpartner ist. Im Fall des Hotels Bellevue-Palace steht der Mehrheitsaktionär für eine gesamthaft fortschrittliche Personalpolitik ein. Er begrüsst deshalb die vorangehend dargelegten Bestrebungen der verantwortlichen Organe des Hotels Bellevue-Palace.</p><p>7. Es trifft nicht zu, dass das Hotel Bellevue-Palace bezüglich der Arbeitszeiten in mehreren Punkten gegen den L-GAV verstösst.</p><p>In einem Punkte allerdings besteht ein Problem: Entgegen den Bestimmungen in Artikel 21 des L-GAV 1998 können nicht in allen Abteilungen die Arbeitspläne zwei Wochen im Voraus abgegeben werden. Grund dafür sind viele, sehr kurzfristige Reservationen für Anlässe und Zimmer bzw. auch Annullationen. Das Hotel Bellevue-Palace bemüht sich jedoch, diese Engpässe in einem geringen Mass zu halten.</p><p>8. Die Frage wurde genau abgeklärt. Das Hotel Bellevue-Palace hat versichert, dass kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin an der Ausübung von Informations- und Koalitionsrechten gehindert wird. Es liegen auch keine solchen Indizien vor.</p><p>9. Es darf auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen werden.</p><p>10. Wie in den Vorbemerkungen erwähnt, untersteht die Geschäftsleitung des Hotels Bellevue-Palace einem Verwaltungsrat, der auch die Personalpolitik aufmerksam verfolgt und, sofern notwendig, Einfluss nehmen würde. Der Verwaltungsratspräsident der Hotel Bellevue-Palace AG zeichnet zudem verantwortlich für die Information an den Vorsteher des Eidenössischen Finanzdepartementes. </p><p>Sollten aber für den Bundesrat wirkliche Gründe zur Annahme darüber bestehen, dass die Arbeitsbedingungen im Hotel Bellevue-Palace in bedeutendem Masse angepasst werden müssten, wäre der Bundesrat bereit, die erforderlichen Unterlagen den Geschäftsprüfungskommissionen zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. </p><p>Schlussbemerkung</p><p>Es darf abschliessend noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der Bundesrat über den Verwaltungsrat für eine korrekte Gesamt- und Lohnpolitik im Rahmen der geltenden Normen im Hotel Bellevue-Palace sorgt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Dienstleistungsgewerkschaft Unia hat an einer Medienorientierung am 8. Dezember 2000 die Arbeitsbedingungen im Berner Fünf-Sterne-Hotel Bellevue beanstandet. Der Unia zufolge hat es im Hotel Bellevue Beschäftigte, die seit über fünf Jahren im Bellevue arbeiten und einen Monatslohn von 2750 Franken brutto im Monat erhalten. Weiter kritisiert die Unia die für das Personal intransparente Arbeitszeiterfassung, die für die Beschäftigten nicht kontrollierbaren Arbeitseinsätze, ungenügende Ferien und Erholungszeiten sowie die Einschränkung von Koalitionsrechten durch die Direktion des Hotels.</p><p>Das Hotel Bellevue befindet sich grossmehrheitlich im Eigentum des Bundes (99,7 Prozent). Die restlichen Eigentümerinnen und Eigentümer sind Kleinaktionärinnen und -aktionäre. Verwaltungsratspräsident ist Peter Siegenthaler, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Als faktischer Eigentümer des Hotels kommt dem Bund auch in Bezug auf die Arbeitsbedingungen des Hotels Bellevue eine zentrale Verantwortung zu. Beim Hotel Bellevue handelt es sich um ein Fünf-Sterne-Hotel, die erste Adresse in Bern. Es wäre eine unerträgliche Vorstellung, wenn festgestellt werden müsste, dass in diesem Nobelhotel die Arbeitsbedingungen des Personals zu Kritik Anlass gäben und die Löhne des Personals zu weiten Teilen nicht existenzsichernd wären und Vollbeschäftigte damit gleichsam der Fürsorgeunterstützung durch die öffentliche Hand bedürften.</p><p>Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen im Hotel Bellevue um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie hoch ist der Personalbestand des Hotels Bellevue?</p><p>2. Wie hoch ist der Bruttolohn pro effektiv geleistete Arbeitsstunde - aufgeschlüsselt nach Funktionen?</p><p>3. Wie viele Beschäftigte erhalten ganz oder teilweise einen 13. Monatslohn?</p><p>4. Welchen Schwankungen sind die geleisteten wöchentlichen Arbeitsstunden unterworfen? Wie viele Überstunden werden im Hotel geleistet? Wurden diese korrekt erfasst und abgegolten?</p><p>5. Wie viele Beschäftigte - aufgegliedert nach Geschlecht und Funktion - erhalten einen Lohn von weniger als 3000 Franken netto im Monat?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass auch in einem Unternehmen, das mehrheitlich dem Bund gehört, existenzsichernde Löhne bezahlt werden müssen?</p><p>7. Treffen die Vorwürfe der Gewerkschaft zu, wonach im Hotel Bellevue in Bezug auf die Arbeitszeiten in mehreren Punkten gegen den Landes-Gesamtarbeitsvertrag und arbeitsrechtliche Vorschriften verstossen wird? Falls ja: Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen eingehalten werden?</p><p>8. Nach Ansicht der Gewerkschaft liegen Indizien vor, wonach das Personal des Hotels Bellevue an der Ausübung von Informations- und Koalitionsrechten gehindert wird? Falls dies zutrifft: Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte wahrnehmen können?</p><p>9. Ist er bereit, in Unternehmungen, die ganz oder mehrheitlich dem Bund gehören, die Löhne zu überprüfen und auf eine existenzsichernde Höhe anzuheben?</p><p>10. Ist er bereit, den parlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen die erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen im Hotel Bellevue zur Verfügung zu stellen?</p>
- Arbeitsbedingungen im Berner Hotel Bellevue
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Vorbemerkungen</p><p>Seit Ende Juni 1994 ist der Bund mit einer Aktienmehrheit von über 99 Prozent Eigentümer der Hotel Bellevue-Palace AG, welche er von der Schweizerischen Nationalbank schenkungsweise übernommen hat. Schon einige Jahre vor der Übernahme durch den Bund hatte die Aktiengesellschaft stets einen Gewinn ausgewiesen, nachdem die damals tätige Managementgesellschaft durch einen erfahrenen Hoteldirektor ersetzt worden war. Der Betrieb arbeitet auch heute ohne finanzielle Unterstützung des Bundes und erhält keine Subventionen.</p><p>Um sich im immer härter werdenden Konkurrenzkampf mit Erfolg behaupten zu können, werden im Jahre 2002 massgebende Umbauten notwendig sein, welche ausschliesslich durch die Firma, teils aus eigenen Mitteln und teils auf dem Wege der Fremdmittelbeschaffung, aber ohne Bundeshilfe, finanziert werden. Mit dieser umfassenden Erneuerung werden einerseits zahlreiche Arbeitsplätze längerfristig gesichert, andererseits aber der Verwaltungsrat und die Hoteldirektion angesichts der hohen Investitionskosten dazu verpflichtet, knapp zu kalkulieren und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sehr sorgfältig umzugehen. </p><p>Das Eidgenössische Finanzdepartement übt als Besitzer der weit überwiegenden Mehrheit der Aktien die Eigentumsrechte an der rein privatrechtlich ausgestalteten Aktiengesellschaft aus und stellt mit dem Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung auch den Präsidenten des fünfköpfigen Verwaltungsrates. Neben der Festlegung der Unternehmungsstrategie und -planung obliegt dem Verwaltungsrat die Anstellung des Hoteldirektors, während auf Antrag der Geschäftsleitung die Anstellung der höheren Kadermitglieder des Hotels in den Kompetenzbereich des Verwaltungsratspräsidenten selbst fällt. Die operative Personalpolitik liegt in der Hand des Hoteldirektors. Der Verwaltungsrat garantiert aber eine fortschrittliche und moderne Gesamtpolitik im Rahmen der geltenden Normen. Dazu gehört auch die Einhaltung des Landes-Gesamtarbeitsvertrages (L-GAV) des Gastgewerbes 1998, welchen der Bundesrat am 19. November 1998 allgemeinverbindlich erklärt und auf den 1. Januar 1999 in Kraft gesetzt hat.</p><p>1. Der Personalbestand im gesamten Betrieb (Hotel und Restaurants) variiert saisonal zwischen 140 und 170 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.</p><p>2. Im Hotel Bellevue-Palace erhalten von den gegenwärtig 145 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen rund 40 Personen einen Bruttolohn zwischen 4000 und 10 000 Franken pro Monat. </p><p>Zu den Bruttolöhnen unter 4000 Franken kann gesagt werden, dass</p><p>- im Stewarding (ohne Lingerie, Office, Etage) Bruttolöhne zwischen 2750 und 3900 Franken (Fr. 21.60 bis Fr. 23.50);</p><p>- im Empfangsbereich (Réceptionistin, Chasseur) Bruttolöhne zwischen 3200 und 3700 Franken (Fr. 24.90 bis Fr. 26.15);</p><p>- in der Küche (Commis de cuisine, Chef de partie) Bruttolöhne zwischen 3210 und 4200 Franken (Fr. 25.70 bis Fr. 31.40); und</p><p>- im Service (Commis de rang, Chef de brigade) Bruttolöhne zwischen 3210 und 4100 Franken (Fr. 26.40 bis Fr. 30.20) bezahlt werden.</p><p>Für die Bruttolöhne unter 3000 Franken im Office- und Etagenbereich darf auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen werden.</p><p>3. Das Hotel Bellevue-Palace hält sich strikte an die Bedingungen des geltenden L-GAV 1998, wonach der Anspruch auf den 13. Monatslohn von der Dauer der Anstellung abhängt. Per 31. Dezember 2000 hatten 14 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen keinen Anspruch auf einen 13. Monatslohn, da sie noch nicht sechs Monate im Betrieb tätig waren. In allen anderen Fällen wird der 13. Monatslohn ausbezahlt.</p><p>4. An Spitzentagen, während den Monaten Mai und Juni sowie September, Oktober und November, kann es in einzelnen Abteilungen ausnahmsweise bis zu zwei Stunden Überzeit geben. Diese werden jedoch stets innert nützlicher Frist durch Freizeit kompensiert. Das Hotel Bellevue-Palace verfügt über ein modernes Zeiterfassungssystem. Alle Daten werden korrekt erfasst.</p><p>5. Der geltende L-GAV 1998 sieht für die Verrichtung von Hilfsarbeiten durch Vollzeitmitarbeiter und -mitarbeiterinnen ohne Berufslehre einen Mindestlohnansatz pro Monat von 2610 Franken vor.</p><p>Mit Ausnahme einiger ungelernter Arbeitskräfte, vor allem im Office- und Etagenbereich, welche zuerst geschult und selbst für sehr einfache Aufgaben eingearbeitet werden müssen, liegen die Löhne im Hotel Bellevue-Palace gemäss L-GAV über 3000 Franken brutto im Monat. </p><p>Per 31. Dezember 2000 beschäftigte das Hotel 21 Personen, deren Löhne während der Anfangsphase unter 3000 Franken brutto im Monat betrugen. Per 31. März 2001 werden es noch deren 16 sein.</p><p>Es ist die erklärte Absicht des Hotels (Verwaltungsrat und Direktion), im Rahmen künftiger Anpassungen gerade für diese tiefsten Lohnsegmente substanzielle Verbesserungen zu realisieren. Dabei ist selbstverständlich der gesamten Lohnstruktur des Hotelbetriebes als auch der individuellen Leistung und Betriebstreue angemessen Rechnung zu tragen.</p><p>6. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass die Lohnfindung in Unternehmen, auch wenn daran eine Bundesbeteiligung besteht, Sache der Sozialpartner ist. Im Fall des Hotels Bellevue-Palace steht der Mehrheitsaktionär für eine gesamthaft fortschrittliche Personalpolitik ein. Er begrüsst deshalb die vorangehend dargelegten Bestrebungen der verantwortlichen Organe des Hotels Bellevue-Palace.</p><p>7. Es trifft nicht zu, dass das Hotel Bellevue-Palace bezüglich der Arbeitszeiten in mehreren Punkten gegen den L-GAV verstösst.</p><p>In einem Punkte allerdings besteht ein Problem: Entgegen den Bestimmungen in Artikel 21 des L-GAV 1998 können nicht in allen Abteilungen die Arbeitspläne zwei Wochen im Voraus abgegeben werden. Grund dafür sind viele, sehr kurzfristige Reservationen für Anlässe und Zimmer bzw. auch Annullationen. Das Hotel Bellevue-Palace bemüht sich jedoch, diese Engpässe in einem geringen Mass zu halten.</p><p>8. Die Frage wurde genau abgeklärt. Das Hotel Bellevue-Palace hat versichert, dass kein Arbeitnehmer und keine Arbeitnehmerin an der Ausübung von Informations- und Koalitionsrechten gehindert wird. Es liegen auch keine solchen Indizien vor.</p><p>9. Es darf auf die Beantwortung der Frage 6 verwiesen werden.</p><p>10. Wie in den Vorbemerkungen erwähnt, untersteht die Geschäftsleitung des Hotels Bellevue-Palace einem Verwaltungsrat, der auch die Personalpolitik aufmerksam verfolgt und, sofern notwendig, Einfluss nehmen würde. Der Verwaltungsratspräsident der Hotel Bellevue-Palace AG zeichnet zudem verantwortlich für die Information an den Vorsteher des Eidenössischen Finanzdepartementes. </p><p>Sollten aber für den Bundesrat wirkliche Gründe zur Annahme darüber bestehen, dass die Arbeitsbedingungen im Hotel Bellevue-Palace in bedeutendem Masse angepasst werden müssten, wäre der Bundesrat bereit, die erforderlichen Unterlagen den Geschäftsprüfungskommissionen zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen. </p><p>Schlussbemerkung</p><p>Es darf abschliessend noch einmal darauf hingewiesen werden, dass der Bundesrat über den Verwaltungsrat für eine korrekte Gesamt- und Lohnpolitik im Rahmen der geltenden Normen im Hotel Bellevue-Palace sorgt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Dienstleistungsgewerkschaft Unia hat an einer Medienorientierung am 8. Dezember 2000 die Arbeitsbedingungen im Berner Fünf-Sterne-Hotel Bellevue beanstandet. Der Unia zufolge hat es im Hotel Bellevue Beschäftigte, die seit über fünf Jahren im Bellevue arbeiten und einen Monatslohn von 2750 Franken brutto im Monat erhalten. Weiter kritisiert die Unia die für das Personal intransparente Arbeitszeiterfassung, die für die Beschäftigten nicht kontrollierbaren Arbeitseinsätze, ungenügende Ferien und Erholungszeiten sowie die Einschränkung von Koalitionsrechten durch die Direktion des Hotels.</p><p>Das Hotel Bellevue befindet sich grossmehrheitlich im Eigentum des Bundes (99,7 Prozent). Die restlichen Eigentümerinnen und Eigentümer sind Kleinaktionärinnen und -aktionäre. Verwaltungsratspräsident ist Peter Siegenthaler, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung. Als faktischer Eigentümer des Hotels kommt dem Bund auch in Bezug auf die Arbeitsbedingungen des Hotels Bellevue eine zentrale Verantwortung zu. Beim Hotel Bellevue handelt es sich um ein Fünf-Sterne-Hotel, die erste Adresse in Bern. Es wäre eine unerträgliche Vorstellung, wenn festgestellt werden müsste, dass in diesem Nobelhotel die Arbeitsbedingungen des Personals zu Kritik Anlass gäben und die Löhne des Personals zu weiten Teilen nicht existenzsichernd wären und Vollbeschäftigte damit gleichsam der Fürsorgeunterstützung durch die öffentliche Hand bedürften.</p><p>Der Bundesrat wird im Zusammenhang mit den Arbeitsbedingungen im Hotel Bellevue um Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><p>1. Wie hoch ist der Personalbestand des Hotels Bellevue?</p><p>2. Wie hoch ist der Bruttolohn pro effektiv geleistete Arbeitsstunde - aufgeschlüsselt nach Funktionen?</p><p>3. Wie viele Beschäftigte erhalten ganz oder teilweise einen 13. Monatslohn?</p><p>4. Welchen Schwankungen sind die geleisteten wöchentlichen Arbeitsstunden unterworfen? Wie viele Überstunden werden im Hotel geleistet? Wurden diese korrekt erfasst und abgegolten?</p><p>5. Wie viele Beschäftigte - aufgegliedert nach Geschlecht und Funktion - erhalten einen Lohn von weniger als 3000 Franken netto im Monat?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass auch in einem Unternehmen, das mehrheitlich dem Bund gehört, existenzsichernde Löhne bezahlt werden müssen?</p><p>7. Treffen die Vorwürfe der Gewerkschaft zu, wonach im Hotel Bellevue in Bezug auf die Arbeitszeiten in mehreren Punkten gegen den Landes-Gesamtarbeitsvertrag und arbeitsrechtliche Vorschriften verstossen wird? Falls ja: Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen eingehalten werden?</p><p>8. Nach Ansicht der Gewerkschaft liegen Indizien vor, wonach das Personal des Hotels Bellevue an der Ausübung von Informations- und Koalitionsrechten gehindert wird? Falls dies zutrifft: Ist der Bundesrat bereit, dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Rechte wahrnehmen können?</p><p>9. Ist er bereit, in Unternehmungen, die ganz oder mehrheitlich dem Bund gehören, die Löhne zu überprüfen und auf eine existenzsichernde Höhe anzuheben?</p><p>10. Ist er bereit, den parlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen die erforderlichen Unterlagen zur Überprüfung der Arbeitsbedingungen im Hotel Bellevue zur Verfügung zu stellen?</p>
- Arbeitsbedingungen im Berner Hotel Bellevue
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