ETHL. Personalverleih

ShortId
00.1151
Id
20001151
Updated
24.06.2025 21:57
Language
de
Title
ETHL. Personalverleih
AdditionalIndexing
15;Personalverwaltung;Arbeitnehmerschutz;Sozialpartner;ETH;Arbeitsrecht;Arbeitsvertrag;Temporärarbeit
1
  • L04K07020102, Personalverwaltung
  • L05K0702030214, Temporärarbeit
  • L05K0702040102, Sozialpartner
  • L05K0702040201, Arbeitnehmerschutz
  • L05K1302050101, ETH
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L05K0702010201, Arbeitsvertrag
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 16. Februar 2000 in Beantwortung der Interpellation Rennwald 99.3603 vom 15. Dezember 1999 über irregulär beschäftigte Techniker und Handwerker an der ETHL berichtet; am 18. September 2000 hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern dem Nationalrat weiterführende Informationen über den Abschluss der durch den ETH-Rat veranlassten Administrativuntersuchung und den Stand der Umsetzung der beschlossenen Massnahmen abgegeben.</p><p>Bereits vor Abschluss der durch einen ehemaligen Bundesrichter durchgeführten Administrativuntersuchung hat die ETHL zusammen mit den betroffenen Personalverbänden die Bereinigung der unrechtmässigen Dienstverhältnisse an die Hand genommen. Am 26. Juni 2000 konnten die Sozialpartner die Verhandlungen erfolgreich abschliessen. Die betroffenen Mitarbeitenden wurden auf den 1. Oktober 2000 erfolgreich in die ETHL integriert.</p><p>Die nun erreichte Lösung erfolgte in einem äusserst konstruktiven Klima, das durch keinerlei Beschwerden belastet wurde. In voller Kenntnis des Untersuchungsberichtes gab es für die Sozialpartner keinerlei Anlass, Probleme nicht anzusprechen und in den Worten des Fragestellers "Dunkelzonen" bestehen zu lassen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet er die Fragen wie folgt:</p><p>1./2. Die beiden ersten Fragen zielen nun gegen einen einzelnen Mitarbeiter, gegen den nach Abschluss der Administrativuntersuchung keinerlei Vorbehalte mehr bestehen. Im Rahmen der umfangreichen Befragungen durch den Untersuchungsleiter, der gezielt allen Gerüchten nachging und allfälligen Informanten die Vertraulichkeit ihrer Aussagen garantierte, konnten keinerlei Vorhaltungen auch nur ansatzweise bestätigt werden. Im Gegenteil bestätigte in einer bereits vor der Administrativuntersuchung durchgeführten internen Untersuchung das Finanzinspektorat des ETH-Rates dem Betroffenen und der ETHL eine korrekte Offenlegung und Bewilligung für alle Aktivitäten ausserhalb des Arbeitsverhältnisses. Es besteht somit heute kein Anlass, die Untersuchungsergebnisse in Zweifel zu ziehen und eine nochmalige Untersuchung anzuordnen.</p><p>3. Der Untersuchungsbericht des ehemaligen Bundesrichters ist als breit abgestützt und ausgewogen zu beurteilen. Die grosse Anzahl der befragten Personen, namentlich auch aus den Ursprungsbereichen aller Vorwürfe, lässt die Kritik einer gegenüber den Angeschuldigten positiven Voreingenommenheit als unangezeigt erscheinen.</p><p>4. Der Bundesrat hat weiter keinen Anlass, die angewandte Methodik der Untersuchung in Zweifel zu ziehen, auch nicht, was eine ergänzende Umfrage mittels Fragebogen betrifft. Es entspricht durchaus einer bewährten Methodik, Umfrageergebnisse mittels persönlicher Nachfragen zu verifizieren bzw. mit den Ergebnissen der Gespräche zu vergleichen.</p><p>5. Eine aktiv gelebte Sozialpartnerschaft erleichtert zweifellos die Bereinigung problematischer Arbeitsverhältnisse. Mit Genugtuung nimmt der Bundesrat zur Kenntnis, dass die Sozialpartner an der ETHL in konstruktiver Weise und lösungsorientiert die anstehenden Probleme angegangen sind und zu einem grossen Teil bereits einer gütlichen Einigung haben zuführen können. Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass die Sozialpartner auf ihrem gemeinsamen Lösungsweg zu unterstützen sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>An der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETHL) haben Personalverleihverträge in verschiedenen Betriebsbereichen zu Personalbewirtschaftungsproblemen geführt. Diese Probleme waren Gegenstand einer Administrativuntersuchung. Im Anschluss daran hat der Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH-Rat) davon Kenntnis genommen, dass die ETHL die Rechtsstellung der vom Personalverleih betroffenen Personen möglichst schnell regeln will und daran ist, Weisungen zum Personalverleih auszuarbeiten.</p><p>Trotzdem liegt in dieser Angelegenheit noch einiges im Dunkeln. Deshalb ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum hat der ETH-Rat dem Gesuch der Personalverbände nicht entsprochen, als sie tiefer gehende Nachforschungen verlangten, vor allem bezüglich eines allfälligen Einsatzes von im Personalverleih rekrutierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu privaten Zwecken durch Henri Colomb?</p><p>2. Nach verschiedenen Quellen soll Henri Colomb, der von 1988 bis 1996 Mitglied des Gemeinderates von Lonay war, das fragliche Personal für Arbeiten in seiner Gemeinde (öffentliche Beleuchtung, Endausbau im Sportzentrum) und für die Überwachung des Klinikbaus in Genolier eingesetzt haben. Sind dem Bundesrat diese Informationen bekannt? Wenn ja, kann er sie entkräften oder bestätigen?</p><p>3. Ist er nicht der Meinung, dass der Untersuchungsbericht - trotz der unleugbar positiven Vorschläge, die er macht - auf alle Interessen, auch auf die Interessen derer, die diese schwerwiegenden Probleme verursacht haben, Rücksicht nehmen wollte?</p><p>4. Kann er mir sagen, ob er es als Auftraggeber der Untersuchung als "angemessen und ausreichend" betrachtet, einen Fragebogen in die betroffenen Unternehmen zu schicken? Es ist ja zur Genüge bekannt, dass man bei einem blossen Verschicken von Fragebogen ohne irgendwelche begleitenden Kontrollmassnahmen nur nichts sagende Antworten erhält.</p><p>5. Ist er schliesslich nicht der Ansicht, dass sich solche Probleme leichter lösen liessen, wenn sich die Sozialpartner absprächen?</p>
  • ETHL. Personalverleih
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 16. Februar 2000 in Beantwortung der Interpellation Rennwald 99.3603 vom 15. Dezember 1999 über irregulär beschäftigte Techniker und Handwerker an der ETHL berichtet; am 18. September 2000 hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern dem Nationalrat weiterführende Informationen über den Abschluss der durch den ETH-Rat veranlassten Administrativuntersuchung und den Stand der Umsetzung der beschlossenen Massnahmen abgegeben.</p><p>Bereits vor Abschluss der durch einen ehemaligen Bundesrichter durchgeführten Administrativuntersuchung hat die ETHL zusammen mit den betroffenen Personalverbänden die Bereinigung der unrechtmässigen Dienstverhältnisse an die Hand genommen. Am 26. Juni 2000 konnten die Sozialpartner die Verhandlungen erfolgreich abschliessen. Die betroffenen Mitarbeitenden wurden auf den 1. Oktober 2000 erfolgreich in die ETHL integriert.</p><p>Die nun erreichte Lösung erfolgte in einem äusserst konstruktiven Klima, das durch keinerlei Beschwerden belastet wurde. In voller Kenntnis des Untersuchungsberichtes gab es für die Sozialpartner keinerlei Anlass, Probleme nicht anzusprechen und in den Worten des Fragestellers "Dunkelzonen" bestehen zu lassen.</p><p>Vor diesem Hintergrund beantwortet er die Fragen wie folgt:</p><p>1./2. Die beiden ersten Fragen zielen nun gegen einen einzelnen Mitarbeiter, gegen den nach Abschluss der Administrativuntersuchung keinerlei Vorbehalte mehr bestehen. Im Rahmen der umfangreichen Befragungen durch den Untersuchungsleiter, der gezielt allen Gerüchten nachging und allfälligen Informanten die Vertraulichkeit ihrer Aussagen garantierte, konnten keinerlei Vorhaltungen auch nur ansatzweise bestätigt werden. Im Gegenteil bestätigte in einer bereits vor der Administrativuntersuchung durchgeführten internen Untersuchung das Finanzinspektorat des ETH-Rates dem Betroffenen und der ETHL eine korrekte Offenlegung und Bewilligung für alle Aktivitäten ausserhalb des Arbeitsverhältnisses. Es besteht somit heute kein Anlass, die Untersuchungsergebnisse in Zweifel zu ziehen und eine nochmalige Untersuchung anzuordnen.</p><p>3. Der Untersuchungsbericht des ehemaligen Bundesrichters ist als breit abgestützt und ausgewogen zu beurteilen. Die grosse Anzahl der befragten Personen, namentlich auch aus den Ursprungsbereichen aller Vorwürfe, lässt die Kritik einer gegenüber den Angeschuldigten positiven Voreingenommenheit als unangezeigt erscheinen.</p><p>4. Der Bundesrat hat weiter keinen Anlass, die angewandte Methodik der Untersuchung in Zweifel zu ziehen, auch nicht, was eine ergänzende Umfrage mittels Fragebogen betrifft. Es entspricht durchaus einer bewährten Methodik, Umfrageergebnisse mittels persönlicher Nachfragen zu verifizieren bzw. mit den Ergebnissen der Gespräche zu vergleichen.</p><p>5. Eine aktiv gelebte Sozialpartnerschaft erleichtert zweifellos die Bereinigung problematischer Arbeitsverhältnisse. Mit Genugtuung nimmt der Bundesrat zur Kenntnis, dass die Sozialpartner an der ETHL in konstruktiver Weise und lösungsorientiert die anstehenden Probleme angegangen sind und zu einem grossen Teil bereits einer gütlichen Einigung haben zuführen können. Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass die Sozialpartner auf ihrem gemeinsamen Lösungsweg zu unterstützen sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>An der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETHL) haben Personalverleihverträge in verschiedenen Betriebsbereichen zu Personalbewirtschaftungsproblemen geführt. Diese Probleme waren Gegenstand einer Administrativuntersuchung. Im Anschluss daran hat der Rat der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH-Rat) davon Kenntnis genommen, dass die ETHL die Rechtsstellung der vom Personalverleih betroffenen Personen möglichst schnell regeln will und daran ist, Weisungen zum Personalverleih auszuarbeiten.</p><p>Trotzdem liegt in dieser Angelegenheit noch einiges im Dunkeln. Deshalb ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum hat der ETH-Rat dem Gesuch der Personalverbände nicht entsprochen, als sie tiefer gehende Nachforschungen verlangten, vor allem bezüglich eines allfälligen Einsatzes von im Personalverleih rekrutierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu privaten Zwecken durch Henri Colomb?</p><p>2. Nach verschiedenen Quellen soll Henri Colomb, der von 1988 bis 1996 Mitglied des Gemeinderates von Lonay war, das fragliche Personal für Arbeiten in seiner Gemeinde (öffentliche Beleuchtung, Endausbau im Sportzentrum) und für die Überwachung des Klinikbaus in Genolier eingesetzt haben. Sind dem Bundesrat diese Informationen bekannt? Wenn ja, kann er sie entkräften oder bestätigen?</p><p>3. Ist er nicht der Meinung, dass der Untersuchungsbericht - trotz der unleugbar positiven Vorschläge, die er macht - auf alle Interessen, auch auf die Interessen derer, die diese schwerwiegenden Probleme verursacht haben, Rücksicht nehmen wollte?</p><p>4. Kann er mir sagen, ob er es als Auftraggeber der Untersuchung als "angemessen und ausreichend" betrachtet, einen Fragebogen in die betroffenen Unternehmen zu schicken? Es ist ja zur Genüge bekannt, dass man bei einem blossen Verschicken von Fragebogen ohne irgendwelche begleitenden Kontrollmassnahmen nur nichts sagende Antworten erhält.</p><p>5. Ist er schliesslich nicht der Ansicht, dass sich solche Probleme leichter lösen liessen, wenn sich die Sozialpartner absprächen?</p>
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