Rückzug des EU-Beitrittsgesuches

ShortId
00.3016
Id
20003016
Updated
10.04.2024 14:14
Language
de
Title
Rückzug des EU-Beitrittsgesuches
AdditionalIndexing
Beziehungen Schweiz-EU;Europäische Union;europäische Integration (speziell);diplomatische Sanktion;Staatssouveränität;innergemeinschaftliche Beziehungen;EU-Beitrittsverhandlung;Österreich
1
  • L04K09020210, innergemeinschaftliche Beziehungen
  • L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
  • L05K0902030101, EU-Beitrittsverhandlung
  • L04K03010114, Österreich
  • L05K1002010501, diplomatische Sanktion
  • L02K0903, Europäische Union
  • L03K090202, europäische Integration (speziell)
  • L04K05060203, Staatssouveränität
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweiz beteiligt sich bekanntlich nicht an den bilateralen diplomatischen Massnahmen von 14 EU-Mitgliedstaaten gegen das EU-Mitglied Österreich. Die EU-Kommission und der EU-Rat haben im Übrigen keinerlei Massnahmen gegenüber Österreich getroffen. Die kürzlichen Besuche von Frau Aussenministerin B. Ferrero-Waldner am 8. März 2000 und von Herrn Bundeskanzler W. Schüssel am 31. März 2000 gaben dem Bundesrat Gelegenheit, die Europapolitik und die schweizerische Haltung gegenüber der EU mit Österreich zu erörtern. Die Gespräche wurden auch dazu benützt, die im Zusammenhang mit der Regierungsbildung aufgetretenen Fragen im offenen Dialog anzusprechen, wie dies bereits in der Erklärung des Bundesrates vom 4. Februar 2000 zum Ausdruck kam. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es sich beim Verhalten von 14 EU-Mitgliedstaaten gegenüber Österreich in erster Linie um eine Angelegenheit zwischen den einzelnen betroffenen Staaten handelt. Für den Fortgang und die Verstärkung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU kommt ihr daher keine ausschlaggebende Bedeutung zu.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Schweiz ihre Unabhängigkeit und Souveränität, ihre materiellen und ideellen Interessen am besten als Mitglied der EU wahren kann. Er hält an seinem Ziel EU-Beitritt fest und sieht keinen Anlass, das schweizerische Beitrittsgesuch, welches seit Dezember 1992 eingefroren ist, zurückzuziehen. Das Ziel ist somit klar vorgegeben, der Fahrplan für die Vorbereitung von Verhandlungen bleibt noch zu bestimmen. Sicher ist jedoch, dass eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erst dann erfolgen soll, nachdem erste Erfahrungen mit den in Kraft getretenen bilateralen Abkommen vorliegen, wenn die im Hinblick auf einen erfolgreichen Beitrittsprozess notwendigen Vorarbeiten angepackt worden sind und wenn eine breite politische Unterstützung vorhanden ist. </p><p>3. Der Bundesrat berücksichtigt bei der Umsetzung seiner Aussenpolitik laufend sowohl die internen als auch die externen Rahmenbedingungen. Die Frage der Massnahmen von 14 EU-Mitgliedstaaten gegen Österreich ist allerdings keine Entwicklung, welche das Ziel EU-Beitritt des Bundesrates in Frage stellt.</p><p>4. Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass mit dem Abschluss der bilateralen Abkommen die Diskussion weiterer bilateraler Zusammenarbeitsformen beendet sein wird. Bis zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen werden noch weitere Fragen der bilateralen Zusammenarbeit Gegenstand von Gesprächen sein. Diesbezüglich sind zunächst die Folgeverhandlungen ("left overs" der sieben bilateralen Abkommen) - verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Medien, Umwelt, Jugend, Bildung und anderes mehr - zu erwähnen, auf die sich die EU und die Schweiz in gemeinsamen Erklärungen bereits geeinigt haben. Zudem hat die EU-Kommission ein Verhandlungsbegehren in Bezug auf die Betrugsbekämpfung angemeldet, so wie auch die Schweiz ihr Interesse an einer vertieften Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit angekündigt hat. Der Bundesrat wird im Frühsommer eine Lageanalyse vornehmen und die diesbezügliche Vorgehensweise konkretisieren.</p><p>5. Das Integrationsbüro EDA/EVD ist eine Dienststelle des Bundes, welche - wie alle Stellen der Bundesverwaltung - die vom Bundesrat beschlossene Politik in täglicher Arbeit umsetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach den demokratischen Wahlen in Österreich hat sich die EU mit der Frage befasst, wie sie mit einer allfälligen Beteiligung der Freiheitlichen Partei an der Regierung Österreichs umgehen will. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich in der Folge zu Sanktionen entschlossen mit der fragwürdigen Begründung, erstmals so genannte gemeinschaftliche Werte und Prinzipien der Souveränität eines Mitgliedlandes überzuordnen. Dies wirft ein zweifelhaftes Licht auf das Demokratieverständnis in der EU.</p><p>Die Vorkommnisse haben auch in der Schweizer Bevölkerung zahlreiche Fragen bezüglich der Zusammenarbeit mit der EU aufkommen lassen. Ein negativer Einfluss auf den Urnenentscheid zu den bilateralen Verträgen ist nicht auszuschliessen. Mit einem deutlichen Zeichen seitens des Bundesrates bezüglich der künftigen Europapolitik ist der gegenwärtigen Verunsicherung rasch entgegenzuwirken.</p><p>Wir bitten deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass das Verhalten der EU-Mitgliedländer bedenklich stimmt und zur Vorsicht bei den weiteren Beziehungen mahnt?</p><p>2. Ist er bereit, angesichts der vorliegenden Begebenheiten das Gesuch der Schweiz um Beitritt zur EU zurückzuziehen und damit ein klares Zeichen zu setzen?</p><p>3. Wird er in seinen aussenpolitischen Zielsetzungen die gegenwärtigen Entwicklungen berücksichtigen und das Ziel EU-Beitritt zurückstellen?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass künftig einer offenen Diskussion um weitere bilaterale Zusammenarbeit angemesser Raum zu lassen ist?</p><p>5. Welche Folgen werden die Vorkommnisse für die Politik des Integrationsbüros haben?</p>
  • Rückzug des EU-Beitrittsgesuches
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz beteiligt sich bekanntlich nicht an den bilateralen diplomatischen Massnahmen von 14 EU-Mitgliedstaaten gegen das EU-Mitglied Österreich. Die EU-Kommission und der EU-Rat haben im Übrigen keinerlei Massnahmen gegenüber Österreich getroffen. Die kürzlichen Besuche von Frau Aussenministerin B. Ferrero-Waldner am 8. März 2000 und von Herrn Bundeskanzler W. Schüssel am 31. März 2000 gaben dem Bundesrat Gelegenheit, die Europapolitik und die schweizerische Haltung gegenüber der EU mit Österreich zu erörtern. Die Gespräche wurden auch dazu benützt, die im Zusammenhang mit der Regierungsbildung aufgetretenen Fragen im offenen Dialog anzusprechen, wie dies bereits in der Erklärung des Bundesrates vom 4. Februar 2000 zum Ausdruck kam. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass es sich beim Verhalten von 14 EU-Mitgliedstaaten gegenüber Österreich in erster Linie um eine Angelegenheit zwischen den einzelnen betroffenen Staaten handelt. Für den Fortgang und die Verstärkung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU kommt ihr daher keine ausschlaggebende Bedeutung zu.</p><p>2. Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Schweiz ihre Unabhängigkeit und Souveränität, ihre materiellen und ideellen Interessen am besten als Mitglied der EU wahren kann. Er hält an seinem Ziel EU-Beitritt fest und sieht keinen Anlass, das schweizerische Beitrittsgesuch, welches seit Dezember 1992 eingefroren ist, zurückzuziehen. Das Ziel ist somit klar vorgegeben, der Fahrplan für die Vorbereitung von Verhandlungen bleibt noch zu bestimmen. Sicher ist jedoch, dass eine Aufnahme von Beitrittsverhandlungen erst dann erfolgen soll, nachdem erste Erfahrungen mit den in Kraft getretenen bilateralen Abkommen vorliegen, wenn die im Hinblick auf einen erfolgreichen Beitrittsprozess notwendigen Vorarbeiten angepackt worden sind und wenn eine breite politische Unterstützung vorhanden ist. </p><p>3. Der Bundesrat berücksichtigt bei der Umsetzung seiner Aussenpolitik laufend sowohl die internen als auch die externen Rahmenbedingungen. Die Frage der Massnahmen von 14 EU-Mitgliedstaaten gegen Österreich ist allerdings keine Entwicklung, welche das Ziel EU-Beitritt des Bundesrates in Frage stellt.</p><p>4. Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass mit dem Abschluss der bilateralen Abkommen die Diskussion weiterer bilateraler Zusammenarbeitsformen beendet sein wird. Bis zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen werden noch weitere Fragen der bilateralen Zusammenarbeit Gegenstand von Gesprächen sein. Diesbezüglich sind zunächst die Folgeverhandlungen ("left overs" der sieben bilateralen Abkommen) - verarbeitete Landwirtschaftsprodukte, Medien, Umwelt, Jugend, Bildung und anderes mehr - zu erwähnen, auf die sich die EU und die Schweiz in gemeinsamen Erklärungen bereits geeinigt haben. Zudem hat die EU-Kommission ein Verhandlungsbegehren in Bezug auf die Betrugsbekämpfung angemeldet, so wie auch die Schweiz ihr Interesse an einer vertieften Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit angekündigt hat. Der Bundesrat wird im Frühsommer eine Lageanalyse vornehmen und die diesbezügliche Vorgehensweise konkretisieren.</p><p>5. Das Integrationsbüro EDA/EVD ist eine Dienststelle des Bundes, welche - wie alle Stellen der Bundesverwaltung - die vom Bundesrat beschlossene Politik in täglicher Arbeit umsetzt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach den demokratischen Wahlen in Österreich hat sich die EU mit der Frage befasst, wie sie mit einer allfälligen Beteiligung der Freiheitlichen Partei an der Regierung Österreichs umgehen will. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich in der Folge zu Sanktionen entschlossen mit der fragwürdigen Begründung, erstmals so genannte gemeinschaftliche Werte und Prinzipien der Souveränität eines Mitgliedlandes überzuordnen. Dies wirft ein zweifelhaftes Licht auf das Demokratieverständnis in der EU.</p><p>Die Vorkommnisse haben auch in der Schweizer Bevölkerung zahlreiche Fragen bezüglich der Zusammenarbeit mit der EU aufkommen lassen. Ein negativer Einfluss auf den Urnenentscheid zu den bilateralen Verträgen ist nicht auszuschliessen. Mit einem deutlichen Zeichen seitens des Bundesrates bezüglich der künftigen Europapolitik ist der gegenwärtigen Verunsicherung rasch entgegenzuwirken.</p><p>Wir bitten deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass das Verhalten der EU-Mitgliedländer bedenklich stimmt und zur Vorsicht bei den weiteren Beziehungen mahnt?</p><p>2. Ist er bereit, angesichts der vorliegenden Begebenheiten das Gesuch der Schweiz um Beitritt zur EU zurückzuziehen und damit ein klares Zeichen zu setzen?</p><p>3. Wird er in seinen aussenpolitischen Zielsetzungen die gegenwärtigen Entwicklungen berücksichtigen und das Ziel EU-Beitritt zurückstellen?</p><p>4. Teilt er die Meinung, dass künftig einer offenen Diskussion um weitere bilaterale Zusammenarbeit angemesser Raum zu lassen ist?</p><p>5. Welche Folgen werden die Vorkommnisse für die Politik des Integrationsbüros haben?</p>
    • Rückzug des EU-Beitrittsgesuches

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