Halten von Kampfhunden
- ShortId
-
00.3018
- Id
-
20003018
- Updated
-
10.04.2024 12:03
- Language
-
de
- Title
-
Halten von Kampfhunden
- AdditionalIndexing
-
freie Schlagwörter: Kampfhund;Bewilligung;Sicherheit;Hund;Waffenbesitz
- 1
-
- L05K0101030701, Hund
- L04K08020225, Sicherheit
- L04K05010209, Waffenbesitz
- L05K0806010102, Bewilligung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 29. Februar 2000 wurde in Tann im Zürcher Oberland ein vierjähriges Mädchen von einem Rottweiler angegriffen und ins Gesicht gebissen. Dieses nicht einmalige Beispiel macht deutlich, dass Kampfhunde wie Rottweiler und Bullterrier ein sehr grosses Risiko darstellen.</p><p>Dem Argument, dass bei einem Fehlverhalten eines Hundes im Wesentlichen die Hundehalterinnen und Hundehalter Schuld sind, ist beizupflichten. Trotzdem genügt es aufgrund der Erfahrungen im In- und Ausland nicht, alleine an das Verantwortungsgefühl der Hundehalterinnen und Hundehalter zu appellieren.</p><p>Ein Verbot des Haltens und damit auch des Einführens von Kampfhunden drängt sich auf. Dazu braucht es eine gesetzliche Grundlage, die aufgrund dieser Motion geschaffen werden soll.</p><p>In diesem Zusammenhang wäre zu umschreiben, welche Hunde als Kampfhunde zu bezeichnen sind. Es wäre auch denkbar, zwischen den als Kampfhunden im eigentlichen Sinne und solchen, die ein grösseres Risiko darstellen, zu unterscheiden. Für Letztere wäre eine Melde- und damit eine Kontrollpflicht einzuführen.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen liegen im Schutzinteresse der Bevölkerung, aber auch im Interesse jener überwiegenden Mehrzahl von Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern, die verantwortungsbewusst handeln.</p>
- <p>Unfälle mit bissigen Hunden sind tragisch, insbesondere dann, wenn sie schwere Verletzungen oder sogar den Tod des angegriffenen Menschen zur Folge haben. In verschiedenen Ländern Europas wurde aufgrund solcher Ereignisse die Haltung von so genannten Kampfhunden verboten. Die schweren Beissunfälle gingen jedoch nicht zurück. Die Statistik zeigt, dass auf der Liste der Hunde, welche die schweren Beissunfälle verursacht haben, auch Mischlingshunde stehen, die verständlicherweise nicht generell verboten oder mit einer Bewilligungspflicht belegt werden können. Auch unter den reinrassigen Hunden kann nur aufgrund der Rasse nicht zwischen beissfreudigem, kämpferischem Hund und freundlichem Hund unterschieden werden. Was im Sinne dieser Motion als Kampfhund zu bezeichnen ist, ist sehr schwierig zu umschreiben, da jeder Hund, Rassenhund oder Mischling, zu einem aggressiven Hund abgerichtet werden kann. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass eine Prüfung verschiedener Massnahmen nötig ist, um abzuklären, mit welchen Mitteln solche Unfälle wirksam reduziert werden können.</p><p>Bereits strafbar sind gemäss Tierschutzgesetz Hundekämpfe. Eine Ergänzung dieser Regelung durch ein Halte- und Einfuhrverbot von speziell auf Hundekämpfe abgerichteten Hunden könnte in Erwägung gezogen werden. Solche Vorschriften sind aber nur sinnvoll, wenn sie auch effizient kontrolliert werden.</p><p>Ebenfalls bestehen gesetzliche Grundlagen, welche die tierquälerische Haltung generell und den übermässig harten Umgang mit Hunden im Speziellen verbieten. Damit sollen die Hunde vor negativen Einwirkungen der Halter, welche ein Fehlverhalten bewirken können, geschützt werden. Eine Ergänzung dieser Regelungen durch andere Massnahmen, zum Beispiel durch eine Qualitätskontrolle von Hundezuchten, welche einen Ausschluss von zu Aggressivität neigenden Hunden von der Zucht zum Ziel hätte, muss, auch im Sinne des Tierschutzes, in Betracht gezogen werden. Es besteht eine professionelle Arbeitsgruppe auf privater Basis mit Beteiligung der Behörden, welche vorbeugende Massnahmen im Bereich Zucht, Hundeausbildung, Ausbildung von Hundehaltern sowie Sensibilisierung der Bevölkerung erarbeitet. Inwieweit eine Ergänzung dieser Arbeit mittels gesetzlicher Massnahmen angemessen wäre, wird dabei geprüft werden.</p><p>In diesem Sinne und im Interesse der Bevölkerung, der Hunde, der seriösen Hundezucht und -dressur sowie der verantwortungsbewussten Hundehalterinnen und Hundehalter ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzliche Grundlage für ein Verbot des Haltens von Kampfhunden bzw. für eine Kontrollpflicht zu unterbreiten.</p>
- Halten von Kampfhunden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 29. Februar 2000 wurde in Tann im Zürcher Oberland ein vierjähriges Mädchen von einem Rottweiler angegriffen und ins Gesicht gebissen. Dieses nicht einmalige Beispiel macht deutlich, dass Kampfhunde wie Rottweiler und Bullterrier ein sehr grosses Risiko darstellen.</p><p>Dem Argument, dass bei einem Fehlverhalten eines Hundes im Wesentlichen die Hundehalterinnen und Hundehalter Schuld sind, ist beizupflichten. Trotzdem genügt es aufgrund der Erfahrungen im In- und Ausland nicht, alleine an das Verantwortungsgefühl der Hundehalterinnen und Hundehalter zu appellieren.</p><p>Ein Verbot des Haltens und damit auch des Einführens von Kampfhunden drängt sich auf. Dazu braucht es eine gesetzliche Grundlage, die aufgrund dieser Motion geschaffen werden soll.</p><p>In diesem Zusammenhang wäre zu umschreiben, welche Hunde als Kampfhunde zu bezeichnen sind. Es wäre auch denkbar, zwischen den als Kampfhunden im eigentlichen Sinne und solchen, die ein grösseres Risiko darstellen, zu unterscheiden. Für Letztere wäre eine Melde- und damit eine Kontrollpflicht einzuführen.</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen liegen im Schutzinteresse der Bevölkerung, aber auch im Interesse jener überwiegenden Mehrzahl von Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern, die verantwortungsbewusst handeln.</p>
- <p>Unfälle mit bissigen Hunden sind tragisch, insbesondere dann, wenn sie schwere Verletzungen oder sogar den Tod des angegriffenen Menschen zur Folge haben. In verschiedenen Ländern Europas wurde aufgrund solcher Ereignisse die Haltung von so genannten Kampfhunden verboten. Die schweren Beissunfälle gingen jedoch nicht zurück. Die Statistik zeigt, dass auf der Liste der Hunde, welche die schweren Beissunfälle verursacht haben, auch Mischlingshunde stehen, die verständlicherweise nicht generell verboten oder mit einer Bewilligungspflicht belegt werden können. Auch unter den reinrassigen Hunden kann nur aufgrund der Rasse nicht zwischen beissfreudigem, kämpferischem Hund und freundlichem Hund unterschieden werden. Was im Sinne dieser Motion als Kampfhund zu bezeichnen ist, ist sehr schwierig zu umschreiben, da jeder Hund, Rassenhund oder Mischling, zu einem aggressiven Hund abgerichtet werden kann. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass eine Prüfung verschiedener Massnahmen nötig ist, um abzuklären, mit welchen Mitteln solche Unfälle wirksam reduziert werden können.</p><p>Bereits strafbar sind gemäss Tierschutzgesetz Hundekämpfe. Eine Ergänzung dieser Regelung durch ein Halte- und Einfuhrverbot von speziell auf Hundekämpfe abgerichteten Hunden könnte in Erwägung gezogen werden. Solche Vorschriften sind aber nur sinnvoll, wenn sie auch effizient kontrolliert werden.</p><p>Ebenfalls bestehen gesetzliche Grundlagen, welche die tierquälerische Haltung generell und den übermässig harten Umgang mit Hunden im Speziellen verbieten. Damit sollen die Hunde vor negativen Einwirkungen der Halter, welche ein Fehlverhalten bewirken können, geschützt werden. Eine Ergänzung dieser Regelungen durch andere Massnahmen, zum Beispiel durch eine Qualitätskontrolle von Hundezuchten, welche einen Ausschluss von zu Aggressivität neigenden Hunden von der Zucht zum Ziel hätte, muss, auch im Sinne des Tierschutzes, in Betracht gezogen werden. Es besteht eine professionelle Arbeitsgruppe auf privater Basis mit Beteiligung der Behörden, welche vorbeugende Massnahmen im Bereich Zucht, Hundeausbildung, Ausbildung von Hundehaltern sowie Sensibilisierung der Bevölkerung erarbeitet. Inwieweit eine Ergänzung dieser Arbeit mittels gesetzlicher Massnahmen angemessen wäre, wird dabei geprüft werden.</p><p>In diesem Sinne und im Interesse der Bevölkerung, der Hunde, der seriösen Hundezucht und -dressur sowie der verantwortungsbewussten Hundehalterinnen und Hundehalter ist der Bundesrat bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die gesetzliche Grundlage für ein Verbot des Haltens von Kampfhunden bzw. für eine Kontrollpflicht zu unterbreiten.</p>
- Halten von Kampfhunden
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