Massnahmen zugunsten der Ausgesteuerten

ShortId
00.3032
Id
20003032
Updated
25.06.2025 01:45
Language
de
Title
Massnahmen zugunsten der Ausgesteuerten
AdditionalIndexing
Langzeitarbeitslosigkeit;soziale Ausgrenzung;Arbeitslose/r
1
  • L06K070202010401, Arbeitslose/r
  • L05K0702030406, Langzeitarbeitslosigkeit
  • L04K01090104, soziale Ausgrenzung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der zweiten Teilrevision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) vom 23. Juni 1995 wurden die arbeitsmarktlichen Massnahmen im Hinblick auf eine möglichst rasche und nachhaltige Wiedereingliederung arbeitsloser Personen in den Erwerbsprozess wesentlich erweitert. Gleichzeitig wurde auch die Höchstzahl der Taggelder innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist für den Leistungsbezug von 400 auf 520 Taggelder erhöht. Bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) erhalten die Versicherten fachkundige Beratung bei der Stellensuche und bei der Auswahl arbeitsmarktlich indizierter Arbeitsmarktmassnahmen. Auch ausgesteuerte Personen haben einen unentgeltlichen Anspruch auf öffentliche Arbeitsvermittlung durch die RAV. </p><p>Es ist unbestritten, dass Defizite in der beruflichen Qualifikation, namentlich das Fehlen einer beruflichen Grundausbildung, einen Hauptrisikofaktor für das Eintreten und die lange Dauer der Arbeitslosigkeit darstellen können. Aus diesem Grund erbringt die Arbeitslosenversicherung Leistungen für zahlreiche Wiedereingliederungsmassnahmen. Nach Gesetz und Rechtsprechung ist die berufliche Ausbildung als solche, d. h. die Grundausbildung und die allgemeine Förderung der beruflichen Weiterbildung, grundsätzlich nicht Sache der Arbeitslosenversicherung. Als Ausnahme kann die Arbeitslosenversicherung seit 1996 unter bestimmten Voraussetzungen Personen, die über keine abgeschlossene berufliche Ausbildung verfügen oder in ihrem erlernten Beruf erhebliche Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden, Ausbildungszuschüsse an eine höchstens dreijährige Berufsausbildung gewähren. </p><p>Zudem schenken die Kantone und Gemeinden dem vom Motionär angesprochenen Personenkreis, der nicht mehr unter den Anwendungsbereich des Avig fällt, im Allgemeinen in Form von kantonalen und kommunalen Beschäftigungsmassnahmen mit integriertem Bildungsanteil (gemischte Massnahmen) besondere Aufmerksamkeit. Diese Massnahmen ermöglichen den teilnehmenden Personen, neue Berufskenntnisse zu erwerben, Berufsfähigkeiten zu verbessern und somit den Kontakt zur Arbeitswelt zu erhalten. Da diese Beschäftigungsmassnahmen als Beitragszeiten gelten, können die Personen, die noch keine Stelle gefunden haben, eine neue Rahmenfrist eröffnen und erneut Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen.</p><p>Der Bundesrat wird das Anliegen des Motionärs im Rahmen der Revision des Avig auf das Jahr 2003 einer vertieften Prüfung unterziehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der wirtschaftliche Wiederaufschwung ist im Gange. Die Arbeitslosenrate sinkt, und jedermann freut sich zu Recht darüber. Es gibt indessen Leute, die von dieser Situation nicht profitieren können: Das sind die Ausgesteuerten. Der Bundesrat ist zwar stolz auf den Rückgang der Arbeitslosigkeit, vergisst dabei aber all die Arbeitslosen, die nicht mehr in den Statistiken erscheinen.</p><p>Man weiss, dass es heute einen Grundstock von Personen ohne Berufsausbildung gibt, die nach den wirtschaftlichen Umstrukturierungen der letzten zehn Jahre praktisch keine Chance haben, eine Stelle zu finden. Klar, man kann vom Grundsatz ausgehen, dass "das halt einmal so ist", dass man sich in gewissen anderen Industrieländern nicht gross um die Wiedereingliederung der Personen kümmert, die aufgrund der Wirtschaftsentwicklung auf der Strecke blieben. Traurigerweise muss man heute in unseren Nachbarländern feststellen, dass die Arbeitslosigkeit über Generationen hinweg fortdauert und dass es Kinder gibt, die ihre Eltern nie haben arbeiten sehen. Ich bin jedoch der Meinung, dass jede erwachsene Person in der Schweiz sich Hoffnung machen darf, eines Tages arbeiten zu können; dies gilt vor allem für Leute, die eine Arbeit hatten und nun arbeitslos sind; sie haben den Beweis erbracht, dass sie im Stande sind, entlöhnte Arbeit auszuführen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, dieser neuen Kategorie von Personen, die sukzessive von der Gesellschaft ausgeschlossen werden, Rechnung zu tragen und permanent für die Wiedereingliederung dieser Leute zu sorgen.</p><p>Der Bund kann diese Wiedereingliederungspolitik in eigener Kompetenz verwirklichen oder unter seiner Federführung zusammen mit den Kantonen und den Gemeinden verfolgen.</p>
  • Massnahmen zugunsten der Ausgesteuerten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der zweiten Teilrevision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Avig) vom 23. Juni 1995 wurden die arbeitsmarktlichen Massnahmen im Hinblick auf eine möglichst rasche und nachhaltige Wiedereingliederung arbeitsloser Personen in den Erwerbsprozess wesentlich erweitert. Gleichzeitig wurde auch die Höchstzahl der Taggelder innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist für den Leistungsbezug von 400 auf 520 Taggelder erhöht. Bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) erhalten die Versicherten fachkundige Beratung bei der Stellensuche und bei der Auswahl arbeitsmarktlich indizierter Arbeitsmarktmassnahmen. Auch ausgesteuerte Personen haben einen unentgeltlichen Anspruch auf öffentliche Arbeitsvermittlung durch die RAV. </p><p>Es ist unbestritten, dass Defizite in der beruflichen Qualifikation, namentlich das Fehlen einer beruflichen Grundausbildung, einen Hauptrisikofaktor für das Eintreten und die lange Dauer der Arbeitslosigkeit darstellen können. Aus diesem Grund erbringt die Arbeitslosenversicherung Leistungen für zahlreiche Wiedereingliederungsmassnahmen. Nach Gesetz und Rechtsprechung ist die berufliche Ausbildung als solche, d. h. die Grundausbildung und die allgemeine Förderung der beruflichen Weiterbildung, grundsätzlich nicht Sache der Arbeitslosenversicherung. Als Ausnahme kann die Arbeitslosenversicherung seit 1996 unter bestimmten Voraussetzungen Personen, die über keine abgeschlossene berufliche Ausbildung verfügen oder in ihrem erlernten Beruf erhebliche Schwierigkeiten haben, eine Stelle zu finden, Ausbildungszuschüsse an eine höchstens dreijährige Berufsausbildung gewähren. </p><p>Zudem schenken die Kantone und Gemeinden dem vom Motionär angesprochenen Personenkreis, der nicht mehr unter den Anwendungsbereich des Avig fällt, im Allgemeinen in Form von kantonalen und kommunalen Beschäftigungsmassnahmen mit integriertem Bildungsanteil (gemischte Massnahmen) besondere Aufmerksamkeit. Diese Massnahmen ermöglichen den teilnehmenden Personen, neue Berufskenntnisse zu erwerben, Berufsfähigkeiten zu verbessern und somit den Kontakt zur Arbeitswelt zu erhalten. Da diese Beschäftigungsmassnahmen als Beitragszeiten gelten, können die Personen, die noch keine Stelle gefunden haben, eine neue Rahmenfrist eröffnen und erneut Leistungen der Arbeitslosenversicherung beanspruchen.</p><p>Der Bundesrat wird das Anliegen des Motionärs im Rahmen der Revision des Avig auf das Jahr 2003 einer vertieften Prüfung unterziehen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der wirtschaftliche Wiederaufschwung ist im Gange. Die Arbeitslosenrate sinkt, und jedermann freut sich zu Recht darüber. Es gibt indessen Leute, die von dieser Situation nicht profitieren können: Das sind die Ausgesteuerten. Der Bundesrat ist zwar stolz auf den Rückgang der Arbeitslosigkeit, vergisst dabei aber all die Arbeitslosen, die nicht mehr in den Statistiken erscheinen.</p><p>Man weiss, dass es heute einen Grundstock von Personen ohne Berufsausbildung gibt, die nach den wirtschaftlichen Umstrukturierungen der letzten zehn Jahre praktisch keine Chance haben, eine Stelle zu finden. Klar, man kann vom Grundsatz ausgehen, dass "das halt einmal so ist", dass man sich in gewissen anderen Industrieländern nicht gross um die Wiedereingliederung der Personen kümmert, die aufgrund der Wirtschaftsentwicklung auf der Strecke blieben. Traurigerweise muss man heute in unseren Nachbarländern feststellen, dass die Arbeitslosigkeit über Generationen hinweg fortdauert und dass es Kinder gibt, die ihre Eltern nie haben arbeiten sehen. Ich bin jedoch der Meinung, dass jede erwachsene Person in der Schweiz sich Hoffnung machen darf, eines Tages arbeiten zu können; dies gilt vor allem für Leute, die eine Arbeit hatten und nun arbeitslos sind; sie haben den Beweis erbracht, dass sie im Stande sind, entlöhnte Arbeit auszuführen.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, dieser neuen Kategorie von Personen, die sukzessive von der Gesellschaft ausgeschlossen werden, Rechnung zu tragen und permanent für die Wiedereingliederung dieser Leute zu sorgen.</p><p>Der Bund kann diese Wiedereingliederungspolitik in eigener Kompetenz verwirklichen oder unter seiner Federführung zusammen mit den Kantonen und den Gemeinden verfolgen.</p>
    • Massnahmen zugunsten der Ausgesteuerten

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