Krankenversicherung. Zahlungsausstände
- ShortId
-
00.3043
- Id
-
20003043
- Updated
-
10.04.2024 11:57
- Language
-
de
- Title
-
Krankenversicherung. Zahlungsausstände
- AdditionalIndexing
-
Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Schuldbetreibung;Zahlungsfähigkeit
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L06K050702010103, Zahlungsfähigkeit
- L06K110403010203, Schuldbetreibung
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kantone wurden mit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) bereits auf verschiedenen Ebenen finanziell stark entlastet, mussten sie doch unter dem alten Recht einerseits die Krankenkassenprämien von Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen zu einem grösseren Teil selbst finanzieren (der Bund übernimmt - je nach Finanzkraft - 10 bis 35 Prozent der Kosten der Ergänzungsleistungen). Andererseits mussten sie in vielen Fällen diese Kosten voll aus kantonalen Fürsorgegeldern tragen. Überdies ergaben sich für die Kantone Minderausgaben, weil die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung ausgeweitet wurden, insbesondere in den Bereichen Spitex und Pflegeheime. Der vom Bundesamt für Statistik im Rahmen der Wirkungsanalyse KVG anhand der Zahlen 1996 erstellte erste Forschungsbericht (Nr. 15/98: Der Einfluss des neuen Krankenversicherungsgesetzes auf die Finanzierung des Gesundheitswesens) zeigt diese Entwicklung auf. Der zweite Forschungsbericht, welcher Ende Mai 2000 publiziert wird, bestätigt diese Tendenz.</p><p>Schon unter dem alten Recht stellte die Begleichung der ständig steigenden Prämien für die Krankenversicherung für zahlreiche Versicherte eine grosse finanzielle Belastung dar. Der Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1991 über befristete Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung sah deshalb vor, dass die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen gewähren. Der Bund stellte den Kantonen dazu 100 Millionen Franken aus allgemeinen Bundesmitteln zur Verfügung. Die Kantone mussten zur Auslösung dieser Beiträge zusätzlich eigene Mittel bis zum dreifachen Betrag beisteuern.</p><p>Das System der individuellen Prämienverbilligung wurde im KVG beibehalten. Die direkte Finanzierung der Krankenkassen, die hauptsächlich eine Senkung des allgemeinen Prämienniveaus um rund 10 Prozent zur Folge hatte, wurde hingegen abgeschafft. Die Kantone finanzieren heute einen Drittel und der Bund zwei Drittel der ausbezahlten Beiträge (Verteilung 1999 gemäss Art. 106 KVG: Bund 2180 Millionen Franken, Kantone insgesamt 1090 Millionen Franken).</p><p>Der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass die steigenden Prämien für viele Versicherte eine grosse finanzielle Belastung darstellen. Er ist indes der Meinung, dass versicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch gut funktionierende Prämienverbilligungssysteme rasch erfasst werden und damit wegen der Krankenversicherungsprämie nicht in finanzielle Engpässe geraten. Nach den in der ersten KVG-Revision vorgeschlagenen (und bereits angenommenen) Änderungen sollten alle Kantone bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen dann jeweils auch die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen. So können gewisse Verbesserungen herbeigeführt werden. Überdies ist anzufügen, dass die Kantone trotzdem entstehende Prämienausstände von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bereits über die Prämienverbilligung abrechnen können, d. h., dass sich der Bund an der Finanzierung entsprechend beteiligt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Bund die Krankenversicherungsprämien, die nicht eingetrieben werden können, vollständig und unabhängig von den an die Kantone ausgerichteten Bundessubventionen übernimmt.</p><p>Die Betreibungen gegenüber Versicherten, die ihre Krankenversicherungsbeiträge aufgrund wirtschaftlicher Notlage und sozialer Ausgrenzung nicht mehr bezahlen können, nehmen deutlich zu. Die entsprechenden Verluste gehen voll zulasten der Kantone.</p><p>Die Versicherungspflicht zieht eine direkte Verpflichtung des Bundes nach sich; andernfalls wird sich die finanzielle Belastung der Kantone, die unter der Wirtschaftskrise am meisten leiden oder gelitten haben, in den nächsten Jahren stark erhöhen.</p><p>Die gegenwärtigen Zahlungsausstände, die auf die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Situation des Landes zurückzuführen sind, dürfen nicht den Kantonen allein überbürdet werden.</p>
- Krankenversicherung. Zahlungsausstände
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Kantone wurden mit der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) bereits auf verschiedenen Ebenen finanziell stark entlastet, mussten sie doch unter dem alten Recht einerseits die Krankenkassenprämien von Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen zu einem grösseren Teil selbst finanzieren (der Bund übernimmt - je nach Finanzkraft - 10 bis 35 Prozent der Kosten der Ergänzungsleistungen). Andererseits mussten sie in vielen Fällen diese Kosten voll aus kantonalen Fürsorgegeldern tragen. Überdies ergaben sich für die Kantone Minderausgaben, weil die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung ausgeweitet wurden, insbesondere in den Bereichen Spitex und Pflegeheime. Der vom Bundesamt für Statistik im Rahmen der Wirkungsanalyse KVG anhand der Zahlen 1996 erstellte erste Forschungsbericht (Nr. 15/98: Der Einfluss des neuen Krankenversicherungsgesetzes auf die Finanzierung des Gesundheitswesens) zeigt diese Entwicklung auf. Der zweite Forschungsbericht, welcher Ende Mai 2000 publiziert wird, bestätigt diese Tendenz.</p><p>Schon unter dem alten Recht stellte die Begleichung der ständig steigenden Prämien für die Krankenversicherung für zahlreiche Versicherte eine grosse finanzielle Belastung dar. Der Bundesbeschluss vom 13. Dezember 1991 über befristete Massnahmen gegen die Entsolidarisierung in der Krankenversicherung sah deshalb vor, dass die Kantone den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen gewähren. Der Bund stellte den Kantonen dazu 100 Millionen Franken aus allgemeinen Bundesmitteln zur Verfügung. Die Kantone mussten zur Auslösung dieser Beiträge zusätzlich eigene Mittel bis zum dreifachen Betrag beisteuern.</p><p>Das System der individuellen Prämienverbilligung wurde im KVG beibehalten. Die direkte Finanzierung der Krankenkassen, die hauptsächlich eine Senkung des allgemeinen Prämienniveaus um rund 10 Prozent zur Folge hatte, wurde hingegen abgeschafft. Die Kantone finanzieren heute einen Drittel und der Bund zwei Drittel der ausbezahlten Beiträge (Verteilung 1999 gemäss Art. 106 KVG: Bund 2180 Millionen Franken, Kantone insgesamt 1090 Millionen Franken).</p><p>Der Bundesrat ist sich durchaus bewusst, dass die steigenden Prämien für viele Versicherte eine grosse finanzielle Belastung darstellen. Er ist indes der Meinung, dass versicherte Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen durch gut funktionierende Prämienverbilligungssysteme rasch erfasst werden und damit wegen der Krankenversicherungsprämie nicht in finanzielle Engpässe geraten. Nach den in der ersten KVG-Revision vorgeschlagenen (und bereits angenommenen) Änderungen sollten alle Kantone bei der Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen dann jeweils auch die aktuellsten Einkommens- und Familienverhältnisse berücksichtigen. So können gewisse Verbesserungen herbeigeführt werden. Überdies ist anzufügen, dass die Kantone trotzdem entstehende Prämienausstände von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bereits über die Prämienverbilligung abrechnen können, d. h., dass sich der Bund an der Finanzierung entsprechend beteiligt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Bund die Krankenversicherungsprämien, die nicht eingetrieben werden können, vollständig und unabhängig von den an die Kantone ausgerichteten Bundessubventionen übernimmt.</p><p>Die Betreibungen gegenüber Versicherten, die ihre Krankenversicherungsbeiträge aufgrund wirtschaftlicher Notlage und sozialer Ausgrenzung nicht mehr bezahlen können, nehmen deutlich zu. Die entsprechenden Verluste gehen voll zulasten der Kantone.</p><p>Die Versicherungspflicht zieht eine direkte Verpflichtung des Bundes nach sich; andernfalls wird sich die finanzielle Belastung der Kantone, die unter der Wirtschaftskrise am meisten leiden oder gelitten haben, in den nächsten Jahren stark erhöhen.</p><p>Die gegenwärtigen Zahlungsausstände, die auf die wirtschaftliche und die gesellschaftliche Situation des Landes zurückzuführen sind, dürfen nicht den Kantonen allein überbürdet werden.</p>
- Krankenversicherung. Zahlungsausstände
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