Sicherung der Qualität der im Gesundheitswesen eingesetzten Informationstechnologie

ShortId
00.3044
Id
20003044
Updated
10.04.2024 12:06
Language
de
Title
Sicherung der Qualität der im Gesundheitswesen eingesetzten Informationstechnologie
AdditionalIndexing
Gesundheitswesen;Datenübertragung;Informationstechnologie;Qualitätssicherung;Datenschutz;Informationsaustausch;Patient/in
1
  • L04K12020307, Informationstechnologie
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L04K01050517, Patient/in
  • L04K01050511, Gesundheitswesen
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L04K12010103, Informationsaustausch
  • L05K1202020102, Datenübertragung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die medizinische Versorgung ist äusserst informations- und wissensintensiv, und die Arbeitsteilung zwischen spezialisierten Leistungserbringern erfordert in zunehmendem Masse einen unbehinderten Informationsaustausch. Die rasch anwachsenden Daten- und Dokumentenbestände in der Medizin sind praktisch nur noch mit Hilfe der Computertechnologie zu bewältigen. In zahlreichen Institutionen des Gesundheitswesens werden zu diesem Zweck - als Ergänzung oder gar schon als Ersatz für die herkömmliche Papierkrankengeschichte - bereits computergestützte Klinikinformationssysteme eingesetzt. Der Austausch dieser in Computersystemen gespeicherten Daten über die Institutionsgrenzen hinaus bleibt allerdings meistens genauso umständlich, wie dies bei Papierdokumenten der Fall ist. Dies liegt daran, dass verbindliche Standards für die Gliederung der Krankendokumentation und den Austausch digitaler Patientendaten noch weitgehend fehlen und stattdessen institutions- oder produktespezifische, mit anderen Systemen inkompatible Lösungsansätze gewählt werden. Die systematische Auswertung von Datenbeständen zu Forschungszwecken oder im Dienste der Qualitätssicherung oder Planung im Gesundheitswesen fällt deswegen praktisch ausser Betracht; für Zwecke der Schulbildung von Medizinalpersonen bleibt deren Nutzungsmöglichkeit sehr begrenzt. Schliesslich ist es auch für die Patientinnen und Patienten nach wie vor sehr umständlich, von ihrem Recht auf Einsicht in ihre Dossiers tatsächlich Gebrauch zu machen.</p><p>Wie internationale Trends zeigen, wird an die Stelle der bisher praktizierten institutions- und krankheitsfallbezogenen Dokumentation die patientenzentrierte Zusammenführung der Informationen treten. Dadurch lassen sich Gesundheitsdaten über einen Menschen bei Bedarf lebenslang nachführen. Redundanzen in der Datenablage lassen sich vermeiden. Dank neuen, allgemein zugänglichen Kommunikationsplattformen, wie das World Wide Web eine darstellt, sind wichtige Voraussetzungen vorhanden, um berechtigten Nutzern von praktisch überall her den Zugang zu den verteilt abgelegten Informationen zu gewähren. Die neuen Technologien werden eine zuverlässigere Prüfung der Zugangsberechtigung zu Datenbeständen und Handhabung von differenzierten, von den Patientinnen und Patienten verfügten Zugriffsrechten erst ermöglichen.</p><p>Dass das computerbasierte Patientendossier das Potenzial für eine erhebliche Qualitätssteigerung im medizinischen Dokumentationswesen und für die Innovationsförderung im Gesundheitswesen besitzt, zeigt auch die vom Programm Technologiefolgeabschätzung (TA) des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates durchgeführte Technology-Assessment-Studie "Computerbasierte Patientendossiers: Chancen und Risiken". Dort wird aber auch darauf hingewiesen, dass die Anliegen hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz sehr ernst zu nehmen sind. Die Untersucher kommen zum Schluss, dass die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen zwar ausreichen, sie vermuten aber noch gewisse Implementierungslücken in den Institutionen des Gesundheitswesens. Eine im Jahre 1999 eingesetzte, gemeinsame Arbeitsgruppe "Patientendossier 2003" der fünf schweizerischen Universitätsspitäler befasst sich bereits speziell mit diesen Fragen und allgemein mit der Harmonisierung von Konzepten des computergestützten Managements von Patientendaten. Nach Abschluss einer ersten Projektphase kommt diese Expertengruppe zum Schluss, dass vor allem auf dem Gebiet der Standardisierung von Patientendossiers sowie der Sicherheitsvorschriften, aber auch im Bildungswesen in medizinischer Informatik Handlungsbedarf bestehe. In Übereinstimmung mit der Studie des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz dieser Technologien der gesellschaftlichen Akzeptanz bedürfe. Das TA-Programm des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates hat deshalb bereits eine Informations- und Sensibilisierungskampagne in die Wege geleitet.</p><p>Leider fehlt es gegenwärtig in der Schweiz an geeigneten Strukturen, um eine wirksame Koordination der laufenden Bemühungen vorzunehmen und die Institutionen in ihren Anstrengungen für ein zeitgemässes Informationsmanagement zu unterstützen. Es wäre wünschenswert, wenn die eingesetzten Technologien - wie dies für medizintechnische Apparate oder pharmazeutische Produkte selbstverständlich ist - auf ihre Qualität hin überprüft würden. Durch die Standardisierung wichtiger Schnittstellen und Funktionalitäten sowie die Zertifizierung von Informatikprodukten liessen sich nicht nur die geforderten Verbesserungen im Informationsmanagement beschleunigen, sondern auch der Schulungsaufwand von Medizinalpersonen vermindern, die Investitionen in Computerprogramme schützen und der Zugriff der Patientinnen und Patienten auf ihre Dossiers vereinfachen. Wenngleich dereinst Minimalstandards für Informatikprodukte definiert werden sollen, wird darauf geachtet werden müssen, dass der Innovationswettbewerb unter den Informatikanbietern nicht durch eine zu übermässige Reglementierung behindert wird: Angesichts der rasanten Entwicklung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien wäre es nicht unbedingt sachdienlich, eine vollständige Vereinheitlichung von Informatikprodukten anzustreben.</p><p>Auf nationaler Ebene gilt es einiges an Arbeit zu leisten, um die Kompatibilität von Informatikmitteln mit internationalen Normen und Konventionen herzustellen und für diese Leistungs- und Qualitätsanforderungen zu definieren. Obwohl sich diverse staatliche und private Instanzen bereits mit Fragen des Informatikeinsatzes im Gesundheitswesen und der Normierung befassen dürften (z. B. das Bundesamt für Statistik, das Bundesamt für Sozialversicherung, die Schweizerische Normenvereinigung, die Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Informatik, H+Die Spitäler der Schweiz, die Privatindustrie usw.), fehlt es in der Schweiz an einer geeigneten Stelle, die sich professionell und umfassend diesen Aufgaben und der Koordination der laufende Bemühungen annehmen kann. Es fragt sich, inwieweit es die Aufgabe des Bundes wäre, im Interesse der im Krankenversicherungsgesetz verankerten Qualitätsanforderungen den Aufbau und Betrieb einer solchen Fachstelle zu unterstützen.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass moderne Informations- und Kommunikationstechnologien und namentlich das computerbasierte Patientendossier grundsätzlich das Potenzial besitzen, die Qualität des Informationsmanagements im Gesundheitswesen nachhaltig zu verbessern. Diese Technologien werden nur erfolgreich eingesetzt werden können, wenn in der Organisation der Versorgungsprozesse die erforderlichen, voraussichtlich tiefgreifenden Veränderungen vorgenommen werden. Wichtig ist daher, dass computerbasierte Patientendossiers auf der Basis eines gründlichen Verständnisses der tatsächlichen Abläufe im Gesundheitswesen entwickelt werden. Eine Optimierung der heutigen Abläufe wäre hierzu notwendig.</p><p>Der Bundesrat erwartet, dass dank des verbreiteten Einsatzes von Computertechnologie im Gesundheitswesen Effizienzsteigerungen möglich werden.</p><p>2. Aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen lässt sich ableiten, dass der Umgang mit Personendaten und die zu diesem Zwecke eingesetzten Instrumente hohen Qualitätsanforderungen genügen müssen. Der Schutz der Persönlichkeit muss im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt sichergestellt sein. Es muss im eigenen Interesse aller mit der Verarbeitung von Informationen befassten Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens sein, kontinuierlich daran zu arbeiten, dass über die gesetzlichen Minimalanforderungen hinaus eine bestmögliche Qualität des Informationsmanagements erreicht werden kann.</p><p>3. Der Bundesrat erwartet, dass beim Einsatz von Computertechnologie im Gesundheitswesen sowohl den Anliegen der Patientinnen und Patienten als auch den Aufgabenträgern und -trägerinnen im Medizinalbereich besondere Beachtung geschenkt wird. Situations- und rollengerechte Zugriffe auf Patientendaten sollen die Aufgabenerfüllung erleichtern. Die Ausübung des Einsichts- bzw. Auskunftsrechtes der Patientinnen und Patienten soll durch den Einsatz der Informatik auch dort, wo heute noch Unzulänglichkeiten bestehen, wirksam unterstützt und erleichtert werden.</p><p>4. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung und Normierung sollen von den betroffenen Institutionen des Gesundheitswesens im eigenen Interesse gemeinsam gelöst werden, wofür eine breit abgestützte, nationale Fachstelle grundsätzlich geeignet wäre. Eine hohe Fachkompetenz und eine angemessene Unabhängigkeit einer derartigen Stelle müssten vorausgesetzt werden. Die Existenz einer derartigen Stelle wäre aber auch für die Behörden von Interesse, da ein solches Fachgremium bei der gesetzgeberischen Arbeit wertvolle Beratungsdienste leisten könnte. Der Bund ist daher bereit, zu dieser Diskussion weitere Impulse zu liefern. An seiner Arbeitstagung vom 4. April 2000 über Massnahmen des Krankenversicherungsgesetzes zur Kostendämpfung hat sich das Eidgenössische Departement des Innern denn auch bereit erklärt, innert Jahresfrist eine Tagung zum Einsatz der Qualitätssicherung in der Krankenversicherung durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Computertechnologie verbreitet sich im Gesundheitssystem rasch und wird in Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Vor allem für die Patientinnen- und Patientenführung in Netzwerken der Gesundheitsversorgung wie auch im Hinblick auf telemedizinische Versorgungsangebote wird das computerbasierte Dossier zur Informations- und Kommunikationsdrehscheibe werden. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass diese für das Management sensibler Patientendaten verwendeten Technologien im Sinne der Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes hohen Qualitätsanforderungen genügen.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass das computerbasierte Patientendossier zur Verbesserung des Informationsmanagements im Gesundheitswesen beitragen kann und grundsätzlich geeignet ist, eine effizientere Ressourcenbewirtschaftung zu unterstützen?</p><p>2. Erachtet er es als notwendig, durch Minimalanforderungen an Informatikanwendungen sicherzustellen, dass Patientendaten sicher und vor unberechtigtem Zugriff geschützt gespeichert werden?</p><p>3. Ist es ihm ein Anliegen, dass mit Hilfe dieser Technologie der Zugriff der Patientinnen und Patienten und der von diesen autorisierten Personen auf die elektronischen Dossiers erleichtert wird und die seit jeher bestehenden Unzulänglichkeiten bei der Ausübung des Einsichtsrechtes in die persönlichen Krankenakten ausgemerzt werden?</p><p>4. Erachtet er es als richtig, dass eine Fachstelle, die sich der Qualitätssicherung und Normierung des Informationsmanagements und des Informatikereinsatzes im Gesundheitswesen annimmt, aufgebaut wird, und ist er bereit, diese Fachstelle zu unterstützen?</p>
  • Sicherung der Qualität der im Gesundheitswesen eingesetzten Informationstechnologie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die medizinische Versorgung ist äusserst informations- und wissensintensiv, und die Arbeitsteilung zwischen spezialisierten Leistungserbringern erfordert in zunehmendem Masse einen unbehinderten Informationsaustausch. Die rasch anwachsenden Daten- und Dokumentenbestände in der Medizin sind praktisch nur noch mit Hilfe der Computertechnologie zu bewältigen. In zahlreichen Institutionen des Gesundheitswesens werden zu diesem Zweck - als Ergänzung oder gar schon als Ersatz für die herkömmliche Papierkrankengeschichte - bereits computergestützte Klinikinformationssysteme eingesetzt. Der Austausch dieser in Computersystemen gespeicherten Daten über die Institutionsgrenzen hinaus bleibt allerdings meistens genauso umständlich, wie dies bei Papierdokumenten der Fall ist. Dies liegt daran, dass verbindliche Standards für die Gliederung der Krankendokumentation und den Austausch digitaler Patientendaten noch weitgehend fehlen und stattdessen institutions- oder produktespezifische, mit anderen Systemen inkompatible Lösungsansätze gewählt werden. Die systematische Auswertung von Datenbeständen zu Forschungszwecken oder im Dienste der Qualitätssicherung oder Planung im Gesundheitswesen fällt deswegen praktisch ausser Betracht; für Zwecke der Schulbildung von Medizinalpersonen bleibt deren Nutzungsmöglichkeit sehr begrenzt. Schliesslich ist es auch für die Patientinnen und Patienten nach wie vor sehr umständlich, von ihrem Recht auf Einsicht in ihre Dossiers tatsächlich Gebrauch zu machen.</p><p>Wie internationale Trends zeigen, wird an die Stelle der bisher praktizierten institutions- und krankheitsfallbezogenen Dokumentation die patientenzentrierte Zusammenführung der Informationen treten. Dadurch lassen sich Gesundheitsdaten über einen Menschen bei Bedarf lebenslang nachführen. Redundanzen in der Datenablage lassen sich vermeiden. Dank neuen, allgemein zugänglichen Kommunikationsplattformen, wie das World Wide Web eine darstellt, sind wichtige Voraussetzungen vorhanden, um berechtigten Nutzern von praktisch überall her den Zugang zu den verteilt abgelegten Informationen zu gewähren. Die neuen Technologien werden eine zuverlässigere Prüfung der Zugangsberechtigung zu Datenbeständen und Handhabung von differenzierten, von den Patientinnen und Patienten verfügten Zugriffsrechten erst ermöglichen.</p><p>Dass das computerbasierte Patientendossier das Potenzial für eine erhebliche Qualitätssteigerung im medizinischen Dokumentationswesen und für die Innovationsförderung im Gesundheitswesen besitzt, zeigt auch die vom Programm Technologiefolgeabschätzung (TA) des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates durchgeführte Technology-Assessment-Studie "Computerbasierte Patientendossiers: Chancen und Risiken". Dort wird aber auch darauf hingewiesen, dass die Anliegen hinsichtlich Sicherheit und Datenschutz sehr ernst zu nehmen sind. Die Untersucher kommen zum Schluss, dass die diesbezüglichen Rechtsgrundlagen zwar ausreichen, sie vermuten aber noch gewisse Implementierungslücken in den Institutionen des Gesundheitswesens. Eine im Jahre 1999 eingesetzte, gemeinsame Arbeitsgruppe "Patientendossier 2003" der fünf schweizerischen Universitätsspitäler befasst sich bereits speziell mit diesen Fragen und allgemein mit der Harmonisierung von Konzepten des computergestützten Managements von Patientendaten. Nach Abschluss einer ersten Projektphase kommt diese Expertengruppe zum Schluss, dass vor allem auf dem Gebiet der Standardisierung von Patientendossiers sowie der Sicherheitsvorschriften, aber auch im Bildungswesen in medizinischer Informatik Handlungsbedarf bestehe. In Übereinstimmung mit der Studie des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz dieser Technologien der gesellschaftlichen Akzeptanz bedürfe. Das TA-Programm des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates hat deshalb bereits eine Informations- und Sensibilisierungskampagne in die Wege geleitet.</p><p>Leider fehlt es gegenwärtig in der Schweiz an geeigneten Strukturen, um eine wirksame Koordination der laufenden Bemühungen vorzunehmen und die Institutionen in ihren Anstrengungen für ein zeitgemässes Informationsmanagement zu unterstützen. Es wäre wünschenswert, wenn die eingesetzten Technologien - wie dies für medizintechnische Apparate oder pharmazeutische Produkte selbstverständlich ist - auf ihre Qualität hin überprüft würden. Durch die Standardisierung wichtiger Schnittstellen und Funktionalitäten sowie die Zertifizierung von Informatikprodukten liessen sich nicht nur die geforderten Verbesserungen im Informationsmanagement beschleunigen, sondern auch der Schulungsaufwand von Medizinalpersonen vermindern, die Investitionen in Computerprogramme schützen und der Zugriff der Patientinnen und Patienten auf ihre Dossiers vereinfachen. Wenngleich dereinst Minimalstandards für Informatikprodukte definiert werden sollen, wird darauf geachtet werden müssen, dass der Innovationswettbewerb unter den Informatikanbietern nicht durch eine zu übermässige Reglementierung behindert wird: Angesichts der rasanten Entwicklung auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien wäre es nicht unbedingt sachdienlich, eine vollständige Vereinheitlichung von Informatikprodukten anzustreben.</p><p>Auf nationaler Ebene gilt es einiges an Arbeit zu leisten, um die Kompatibilität von Informatikmitteln mit internationalen Normen und Konventionen herzustellen und für diese Leistungs- und Qualitätsanforderungen zu definieren. Obwohl sich diverse staatliche und private Instanzen bereits mit Fragen des Informatikeinsatzes im Gesundheitswesen und der Normierung befassen dürften (z. B. das Bundesamt für Statistik, das Bundesamt für Sozialversicherung, die Schweizerische Normenvereinigung, die Schweizerische Gesellschaft für Medizinische Informatik, H+Die Spitäler der Schweiz, die Privatindustrie usw.), fehlt es in der Schweiz an einer geeigneten Stelle, die sich professionell und umfassend diesen Aufgaben und der Koordination der laufende Bemühungen annehmen kann. Es fragt sich, inwieweit es die Aufgabe des Bundes wäre, im Interesse der im Krankenversicherungsgesetz verankerten Qualitätsanforderungen den Aufbau und Betrieb einer solchen Fachstelle zu unterstützen.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass moderne Informations- und Kommunikationstechnologien und namentlich das computerbasierte Patientendossier grundsätzlich das Potenzial besitzen, die Qualität des Informationsmanagements im Gesundheitswesen nachhaltig zu verbessern. Diese Technologien werden nur erfolgreich eingesetzt werden können, wenn in der Organisation der Versorgungsprozesse die erforderlichen, voraussichtlich tiefgreifenden Veränderungen vorgenommen werden. Wichtig ist daher, dass computerbasierte Patientendossiers auf der Basis eines gründlichen Verständnisses der tatsächlichen Abläufe im Gesundheitswesen entwickelt werden. Eine Optimierung der heutigen Abläufe wäre hierzu notwendig.</p><p>Der Bundesrat erwartet, dass dank des verbreiteten Einsatzes von Computertechnologie im Gesundheitswesen Effizienzsteigerungen möglich werden.</p><p>2. Aus den geltenden gesetzlichen Bestimmungen lässt sich ableiten, dass der Umgang mit Personendaten und die zu diesem Zwecke eingesetzten Instrumente hohen Qualitätsanforderungen genügen müssen. Der Schutz der Persönlichkeit muss im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu jedem Zeitpunkt uneingeschränkt sichergestellt sein. Es muss im eigenen Interesse aller mit der Verarbeitung von Informationen befassten Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens sein, kontinuierlich daran zu arbeiten, dass über die gesetzlichen Minimalanforderungen hinaus eine bestmögliche Qualität des Informationsmanagements erreicht werden kann.</p><p>3. Der Bundesrat erwartet, dass beim Einsatz von Computertechnologie im Gesundheitswesen sowohl den Anliegen der Patientinnen und Patienten als auch den Aufgabenträgern und -trägerinnen im Medizinalbereich besondere Beachtung geschenkt wird. Situations- und rollengerechte Zugriffe auf Patientendaten sollen die Aufgabenerfüllung erleichtern. Die Ausübung des Einsichts- bzw. Auskunftsrechtes der Patientinnen und Patienten soll durch den Einsatz der Informatik auch dort, wo heute noch Unzulänglichkeiten bestehen, wirksam unterstützt und erleichtert werden.</p><p>4. Die Aufgaben im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung und Normierung sollen von den betroffenen Institutionen des Gesundheitswesens im eigenen Interesse gemeinsam gelöst werden, wofür eine breit abgestützte, nationale Fachstelle grundsätzlich geeignet wäre. Eine hohe Fachkompetenz und eine angemessene Unabhängigkeit einer derartigen Stelle müssten vorausgesetzt werden. Die Existenz einer derartigen Stelle wäre aber auch für die Behörden von Interesse, da ein solches Fachgremium bei der gesetzgeberischen Arbeit wertvolle Beratungsdienste leisten könnte. Der Bund ist daher bereit, zu dieser Diskussion weitere Impulse zu liefern. An seiner Arbeitstagung vom 4. April 2000 über Massnahmen des Krankenversicherungsgesetzes zur Kostendämpfung hat sich das Eidgenössische Departement des Innern denn auch bereit erklärt, innert Jahresfrist eine Tagung zum Einsatz der Qualitätssicherung in der Krankenversicherung durchzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Computertechnologie verbreitet sich im Gesundheitssystem rasch und wird in Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Vor allem für die Patientinnen- und Patientenführung in Netzwerken der Gesundheitsversorgung wie auch im Hinblick auf telemedizinische Versorgungsangebote wird das computerbasierte Dossier zur Informations- und Kommunikationsdrehscheibe werden. Es muss deshalb sichergestellt werden, dass diese für das Management sensibler Patientendaten verwendeten Technologien im Sinne der Bestimmungen des Krankenversicherungsgesetzes hohen Qualitätsanforderungen genügen.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass das computerbasierte Patientendossier zur Verbesserung des Informationsmanagements im Gesundheitswesen beitragen kann und grundsätzlich geeignet ist, eine effizientere Ressourcenbewirtschaftung zu unterstützen?</p><p>2. Erachtet er es als notwendig, durch Minimalanforderungen an Informatikanwendungen sicherzustellen, dass Patientendaten sicher und vor unberechtigtem Zugriff geschützt gespeichert werden?</p><p>3. Ist es ihm ein Anliegen, dass mit Hilfe dieser Technologie der Zugriff der Patientinnen und Patienten und der von diesen autorisierten Personen auf die elektronischen Dossiers erleichtert wird und die seit jeher bestehenden Unzulänglichkeiten bei der Ausübung des Einsichtsrechtes in die persönlichen Krankenakten ausgemerzt werden?</p><p>4. Erachtet er es als richtig, dass eine Fachstelle, die sich der Qualitätssicherung und Normierung des Informationsmanagements und des Informatikereinsatzes im Gesundheitswesen annimmt, aufgebaut wird, und ist er bereit, diese Fachstelle zu unterstützen?</p>
    • Sicherung der Qualität der im Gesundheitswesen eingesetzten Informationstechnologie

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