Telefonüberwachung

ShortId
00.3047
Id
20003047
Updated
10.04.2024 08:59
Language
de
Title
Telefonüberwachung
AdditionalIndexing
Telekommunikationsindustrie;Kanton;Betriebskosten;Telefonüberwachung
1
  • L05K0403030304, Telefonüberwachung
  • L06K070302020103, Betriebskosten
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Kostenpflicht und die Entschädigung an die Anbieterinnen von Fernmeldediensten für ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überwachung des Fernmeldeverkehrs richtet sich nach dem Fernmeldegesetz und der Gebührenverordnung des Dienstes für Besondere Aufgaben (DBA). </p><p>Gemäss den Bestimmungen des Fernmeldegesetzes sind die Anbieterinnen verpflichtet, die technischen Einrichtungen für die Sicherstellung der Überwachung des Fernmeldeverkehrs auf eigene Kosten zu beschaffen. Für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überwachung sind sie angemessen zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung ist in der Gebührenverordnung des DBA festgesetzt. </p><p>Nach dem Willen des Nationalrates soll diese Bestimmung auch im neuen Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) verankert werden. Das Geschäft ist vom Ständerat als Zweitrat am 20. Juni 2000 behandelt worden.</p><p>Die erwähnten gesetzlichen Bestimmungen zeigen, dass die Kantone nicht die gesamten Kosten der Strafverfolgung zu bezahlen haben. Die Investitionskosten haben die Anbieterinnen zu übernehmen, und die Entschädigungen für die Dienstleistungen sind mit der heutigen Gebührenordnung derart bemessen, dass sie die Kosten der Anbieterinnen teilweise, aber nicht vollumfänglich decken. </p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass Artikel 14 BÜPF, der eine "angemessene Entschädigung" der Anbieterinnen vorsieht, eine zweckmässige Lösung ist. Sie erlaubt eine ausgewogene Güterabwägung und gerechte Lastenverteilung. Über Artikel 14 besteht zwischen den Räten keine Differenz.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, die Anbieterinnen von Fernmeldediensten zur unentgeltlichen Telefonüberwachung im Rahmen von Strafverfolgungen zu verpflichten.</p><p>Aufgrund der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes geht es nicht mehr an, dass den Kantonen die gesamten diesbezüglichen Kosten von Anbieterinnen von Fernmeldediensten aufgebürdet werden, ohne dass der Bund eingreift.</p>
  • Telefonüberwachung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kostenpflicht und die Entschädigung an die Anbieterinnen von Fernmeldediensten für ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überwachung des Fernmeldeverkehrs richtet sich nach dem Fernmeldegesetz und der Gebührenverordnung des Dienstes für Besondere Aufgaben (DBA). </p><p>Gemäss den Bestimmungen des Fernmeldegesetzes sind die Anbieterinnen verpflichtet, die technischen Einrichtungen für die Sicherstellung der Überwachung des Fernmeldeverkehrs auf eigene Kosten zu beschaffen. Für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überwachung sind sie angemessen zu entschädigen. Die Höhe der Entschädigung ist in der Gebührenverordnung des DBA festgesetzt. </p><p>Nach dem Willen des Nationalrates soll diese Bestimmung auch im neuen Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) verankert werden. Das Geschäft ist vom Ständerat als Zweitrat am 20. Juni 2000 behandelt worden.</p><p>Die erwähnten gesetzlichen Bestimmungen zeigen, dass die Kantone nicht die gesamten Kosten der Strafverfolgung zu bezahlen haben. Die Investitionskosten haben die Anbieterinnen zu übernehmen, und die Entschädigungen für die Dienstleistungen sind mit der heutigen Gebührenordnung derart bemessen, dass sie die Kosten der Anbieterinnen teilweise, aber nicht vollumfänglich decken. </p><p>Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass Artikel 14 BÜPF, der eine "angemessene Entschädigung" der Anbieterinnen vorsieht, eine zweckmässige Lösung ist. Sie erlaubt eine ausgewogene Güterabwägung und gerechte Lastenverteilung. Über Artikel 14 besteht zwischen den Räten keine Differenz.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Ich fordere den Bundesrat auf, die Anbieterinnen von Fernmeldediensten zur unentgeltlichen Telefonüberwachung im Rahmen von Strafverfolgungen zu verpflichten.</p><p>Aufgrund der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes geht es nicht mehr an, dass den Kantonen die gesamten diesbezüglichen Kosten von Anbieterinnen von Fernmeldediensten aufgebürdet werden, ohne dass der Bund eingreift.</p>
    • Telefonüberwachung

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