Erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer
- ShortId
-
00.3049
- Id
-
20003049
- Updated
-
10.04.2024 11:06
- Language
-
de
- Title
-
Erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer
- AdditionalIndexing
-
junger Mensch;Ausländer/in;Einbürgerung;Zuwandererkind;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L05K0108030401, Zuwandererkind
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K05060102, Ausländer/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung regelt der Bund abschliessend den Erwerb der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption, den Verlust des Schweizer Bürgerrechtes sowie die Wiedereinbürgerung.</p><p>Nach der verfassungsmässigen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der ordentlichen Einbürgerung ist der Bund befugt, Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone zu erlassen und die Einbürgerungsbewilligung zu erteilen (Art. 38 Abs. 2 BV).</p><p>Kantone und Gemeinden sind im ordentlichen Einbürgerungsverfahren nicht verpflichtet, Personen einzubürgern, welche die bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie können zusätzlich eigene Bedingungen vorsehen. Dies gilt auch für ausländische Jugendliche, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Für Kantone verbindliche Einbürgerungserleichterungen setzen eine Änderung des geltenden Rechtes voraus.</p><p>Eine vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement eingesetzte Arbeitsgruppe arbeitet zurzeit u. a. auch Vorschläge für eine neue Vorlage über die erleichterte Einbürgerung junger, in der Schweiz geborener und aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer aus. Dabei ist noch offen, ob eine einheitliche gesamtschweizerische Regelung vorgeschlagen oder ob den Kantonen ein gewisser Spielraum vorbehalten werden soll.</p><p>Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe soll Ende dieses Jahres vorliegen. Der Bundesrat wird in der Folge hierzu Stellung nehmen.</p><p>Die Motion könnte entgegengenommen werden, wenn sie nur die erleichterte Einbürgerung junger, bei uns aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer zum Gegenstand hätte. Da die Frage, ob es sich um eine einheitliche Regelung handeln soll, noch nicht entschieden ist, soll die Motion in ein Postulat umgewandelt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, die eine einheitliche Regelung für die erleichterte Einbürgerung junger, in der Schweiz aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer vorsieht.</p>
- Erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung regelt der Bund abschliessend den Erwerb der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption, den Verlust des Schweizer Bürgerrechtes sowie die Wiedereinbürgerung.</p><p>Nach der verfassungsmässigen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der ordentlichen Einbürgerung ist der Bund befugt, Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone zu erlassen und die Einbürgerungsbewilligung zu erteilen (Art. 38 Abs. 2 BV).</p><p>Kantone und Gemeinden sind im ordentlichen Einbürgerungsverfahren nicht verpflichtet, Personen einzubürgern, welche die bundesrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie können zusätzlich eigene Bedingungen vorsehen. Dies gilt auch für ausländische Jugendliche, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind. Für Kantone verbindliche Einbürgerungserleichterungen setzen eine Änderung des geltenden Rechtes voraus.</p><p>Eine vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement eingesetzte Arbeitsgruppe arbeitet zurzeit u. a. auch Vorschläge für eine neue Vorlage über die erleichterte Einbürgerung junger, in der Schweiz geborener und aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer aus. Dabei ist noch offen, ob eine einheitliche gesamtschweizerische Regelung vorgeschlagen oder ob den Kantonen ein gewisser Spielraum vorbehalten werden soll.</p><p>Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe soll Ende dieses Jahres vorliegen. Der Bundesrat wird in der Folge hierzu Stellung nehmen.</p><p>Die Motion könnte entgegengenommen werden, wenn sie nur die erleichterte Einbürgerung junger, bei uns aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer zum Gegenstand hätte. Da die Frage, ob es sich um eine einheitliche Regelung handeln soll, noch nicht entschieden ist, soll die Motion in ein Postulat umgewandelt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, die eine einheitliche Regelung für die erleichterte Einbürgerung junger, in der Schweiz aufgewachsener Ausländerinnen und Ausländer vorsieht.</p>
- Erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer
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