Nationalbankgold. Ein Drittel für das IKRK
- ShortId
-
00.3053
- Id
-
20003053
- Updated
-
10.04.2024 08:13
- Language
-
de
- Title
-
Nationalbankgold. Ein Drittel für das IKRK
- AdditionalIndexing
-
Rotes Kreuz;Verkauf;Solidarität;Goldreserve;Stiftung;Nationalbank
- 1
-
- L04K11030103, Nationalbank
- L06K110101030101, Goldreserve
- L03K150114, Rotes Kreuz
- L05K0701010201, Verkauf
- L04K08020226, Solidarität
- L05K0703031001, Stiftung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank betragen 2590 Tonnen. Eine Expertenkommission hat geschätzt, dass 1300 Tonnen zur Führung der Finanzpolitik nicht notwendig sind und dementsprechend als überschüssige Reserven angesehen werden können. Der Gegenwert dieser überschüssigen Reserven kann also für andere Zwecke frei werden. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel kann die Nationalbank, mit Vorsicht, ihre ersten Goldverkäufe durchführen.</p><p>In einer wichtigen Erklärung hat der Bundesrat am 5. März 1997 vor der Vereinigten Bundesversammlung vorgeschlagen, eine schweizerische Stiftung für Solidarität zu schaffen. Diese Stiftung sollte in den Genuss der Erträge aus dem Verkauf von 500 Tonnen Gold kommen, eines Kapitals, das nach damaliger Schätzung ungefähr 7 Milliarden Franken entspräche.</p><p>2. Die Idee der schweizerischen Stiftung für Solidarität rief sehr unterschiedliche Reaktionen hervor, die von klarer Zustimmung bis völliger Ablehnung reichten. In diesem Zusammenhang hat die SVP eine Volksinitiative eingereicht, die verlangt, dass die überschüssigen Goldreserven der Nationalbank gesamthaft zugunsten der AHV zu verwenden sind. Ein solcher Vorschlag grenzt aber, sofern nicht zugleich die strukturellen Probleme der AHV gelöst werden, an demagogische Verschleierung der Tatsachen.</p><p>3. Für die Verwendung des anderen Teils der überschüssigen Goldreserven (800 Tonnen) hat es andere Vorschläge gegeben. Die CVP ist der Ansicht, man müsse die Gelegenheit einer Bildungsoffensive, besonders im Bereich der Informatik, ergreifen; im Übrigen könne auch eine gezielte Unterstützung der AHV (Beitrag an die Finanzierung des flexiblen Altersrücktritts sowie Ergänzungsleistungen) ins Auge gefasst werden.</p><p>4a. Die vorliegende Motion will für die Verwendung des ersten Teils der überschüssigen Goldreserven (500 Tonnen) eine konkrete Lösung vorschlagen und der Idee, die ursprünglich der schweizerischen Stiftung für Solidarität zugrunde lag, einen konkreten Inhalt geben. </p><p>Die CVP ist, in einem grundsätzlichen Sinn, der Meinung, dass ein wesentlicher Teil der Erträge aus dem Verkauf des verfügbaren Nationalbankgoldes für die Solidarität mit den Meistbenachteiligten unseres Planeten, namentlich den Opfern von Hungersnöten, Naturkatastrophen, Wirtschaftskrisen und Kriegen, verwendet werden sollte. Diese Absicht deckt sich somit mit einer der Grundideen der oben genannten Stiftung.</p><p>Man muss allerdings zugeben, dass diese Stiftung für viele unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen ein abstraktes Gebilde bleibt. Sie wird von vielen eher als "eine weitere Struktur unter anderen" im humanitären Einsatz wahrgenommen. Die Verbindungen übrigens, die damals zum Teil zwischen Stiftung und Holocaust hergestellt wurden, haben zu Verwirrungen geführt, die leider von gewissen Kreisen für polemische Zwecke missbraucht worden sind.</p><p>b. Die CVP schlägt vor, dass das IKRK in den Genuss der Erträge aus dem Verkauf der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank kommen soll, und dies zumindest zu einem Drittel des Gegenwertes dieser Reserven. Es ist nämlich notwendig, dass der zusätzliche Aufwand an Solidarität, den die Schweiz auf diesem Weg finanzieren kann und soll, in einem Rahmen geleistet wird, mit dem das Schweizervolk einverstanden sein kann. Und dies wäre wohl der Fall mit dem IKRK. </p><p>c. Das IKRK ist eine völlig unabhängige Organisation, auch von unserem Land, und erfreut sich gerade auch deshalb sehr grosser Wertschätzung. Seine Tätigkeit ist so notwendig wie anerkannt. Zu ihrer Erfüllung bedarf es auch beachtlicher Mittel.</p><p>Die Schweiz ist an der Finanzierung des IKRK beteiligt (an den Kosten für seinen Sitz wie für seinen Einsatz vor Ort). Der Bedarf für die operationellen Aufgaben ist allerdings enorm. Damit menschliches Elend gemildert werden kann, ist es für unser Land, dessen Hilfe seiner Neutralität wegen in diesem Fall eine ganz besonderer Tragweite hat, eine unverzichtbare Aufgabe, über sein gegenwärtiges Engagement hinaus die Beteiligung an der Finanzierung des IKRK-Einsatzes vor Ort spürbar zu verstärken. Die Goldreserven der Nationalbank geben uns die Möglichkeit, diese zusätzliche Hilfe zu leisten. Ergreifen wir diese Chance!</p>
- <p>Aus der Begründung (Ziff. 1 und 4) geht hervor, dass sich die Motion auf denjenigen Teil der von der Schweizerischen Nationalbank nicht mehr benötigten Goldreserven bezieht, welche der Bundesrat als Kapital für die "Stiftung solidarische Schweiz" einsetzen will (500 Tonnen Gold). Dabei wird im Wortlaut der Motion von einem Drittel der überschüssigen Reserven, d. h. 433 Tonnen Gold, in der Begründung hingegen von 500 Tonnen gesprochen. Nicht Gegenstand der Motion ist die Verwendung der übrigen rund 800 Tonnen, welche der Bundesrat im Rahmen einer Vernehmlassung zur Diskussion stellen wird. </p><p>Der Bundesrat schätzt und unterstützt das IKRK als humanitäre Institution mit internationalem Ansehen. Wenn er im Folgenden die in der Motion geforderte fixe Zuweisung von 500 Tonnen Gold an diese Institution ablehnt, so liegt dies daran, dass er nach wie vor den festen Willen hat, mit diesem Kapital ein eigenständiges schweizerisches Werk zur Stärkung der Solidarität zu schaffen. Das vom Bundesrat anlässlich der Sitzung vom 17. Mai 2000 verabschiedete Bundesgesetz über die "Stiftung solidarische Schweiz" sieht vor, dass die Stiftung je zur Hälfte im In- und Ausland tätig sein und sich am Leitgedanken der Prävention orientieren wird. Der Wirkungskreis der Stiftung ist damit breit gefasst und ermöglicht durchaus auch eine etwaige Unterstützung des IKRK. Die Vergabe der Stiftungsleistungen soll jedoch von einem Stiftungsrat beschlossen und nicht bereits im Voraus gesetzlich geregelt werden. Die Motion würde deshalb die Schaffung einer Stiftung, wie sie der Bundesrat vorsieht und wie sie in der 1998 durchgeführten Vernehmlassung von einer Mehrheit, auch von der CVP, unterstützt worden ist, verunmöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, damit ein Drittel der Einnahmen aus dem Verkauf von überschüssigen Goldreserven der Nationalbank der Finanzierung von Einsätzen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Krisen- und Kriegsgebieten zugute kommt.</p>
- Nationalbankgold. Ein Drittel für das IKRK
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank betragen 2590 Tonnen. Eine Expertenkommission hat geschätzt, dass 1300 Tonnen zur Führung der Finanzpolitik nicht notwendig sind und dementsprechend als überschüssige Reserven angesehen werden können. Der Gegenwert dieser überschüssigen Reserven kann also für andere Zwecke frei werden. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel kann die Nationalbank, mit Vorsicht, ihre ersten Goldverkäufe durchführen.</p><p>In einer wichtigen Erklärung hat der Bundesrat am 5. März 1997 vor der Vereinigten Bundesversammlung vorgeschlagen, eine schweizerische Stiftung für Solidarität zu schaffen. Diese Stiftung sollte in den Genuss der Erträge aus dem Verkauf von 500 Tonnen Gold kommen, eines Kapitals, das nach damaliger Schätzung ungefähr 7 Milliarden Franken entspräche.</p><p>2. Die Idee der schweizerischen Stiftung für Solidarität rief sehr unterschiedliche Reaktionen hervor, die von klarer Zustimmung bis völliger Ablehnung reichten. In diesem Zusammenhang hat die SVP eine Volksinitiative eingereicht, die verlangt, dass die überschüssigen Goldreserven der Nationalbank gesamthaft zugunsten der AHV zu verwenden sind. Ein solcher Vorschlag grenzt aber, sofern nicht zugleich die strukturellen Probleme der AHV gelöst werden, an demagogische Verschleierung der Tatsachen.</p><p>3. Für die Verwendung des anderen Teils der überschüssigen Goldreserven (800 Tonnen) hat es andere Vorschläge gegeben. Die CVP ist der Ansicht, man müsse die Gelegenheit einer Bildungsoffensive, besonders im Bereich der Informatik, ergreifen; im Übrigen könne auch eine gezielte Unterstützung der AHV (Beitrag an die Finanzierung des flexiblen Altersrücktritts sowie Ergänzungsleistungen) ins Auge gefasst werden.</p><p>4a. Die vorliegende Motion will für die Verwendung des ersten Teils der überschüssigen Goldreserven (500 Tonnen) eine konkrete Lösung vorschlagen und der Idee, die ursprünglich der schweizerischen Stiftung für Solidarität zugrunde lag, einen konkreten Inhalt geben. </p><p>Die CVP ist, in einem grundsätzlichen Sinn, der Meinung, dass ein wesentlicher Teil der Erträge aus dem Verkauf des verfügbaren Nationalbankgoldes für die Solidarität mit den Meistbenachteiligten unseres Planeten, namentlich den Opfern von Hungersnöten, Naturkatastrophen, Wirtschaftskrisen und Kriegen, verwendet werden sollte. Diese Absicht deckt sich somit mit einer der Grundideen der oben genannten Stiftung.</p><p>Man muss allerdings zugeben, dass diese Stiftung für viele unserer Mitbürger und Mitbürgerinnen ein abstraktes Gebilde bleibt. Sie wird von vielen eher als "eine weitere Struktur unter anderen" im humanitären Einsatz wahrgenommen. Die Verbindungen übrigens, die damals zum Teil zwischen Stiftung und Holocaust hergestellt wurden, haben zu Verwirrungen geführt, die leider von gewissen Kreisen für polemische Zwecke missbraucht worden sind.</p><p>b. Die CVP schlägt vor, dass das IKRK in den Genuss der Erträge aus dem Verkauf der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank kommen soll, und dies zumindest zu einem Drittel des Gegenwertes dieser Reserven. Es ist nämlich notwendig, dass der zusätzliche Aufwand an Solidarität, den die Schweiz auf diesem Weg finanzieren kann und soll, in einem Rahmen geleistet wird, mit dem das Schweizervolk einverstanden sein kann. Und dies wäre wohl der Fall mit dem IKRK. </p><p>c. Das IKRK ist eine völlig unabhängige Organisation, auch von unserem Land, und erfreut sich gerade auch deshalb sehr grosser Wertschätzung. Seine Tätigkeit ist so notwendig wie anerkannt. Zu ihrer Erfüllung bedarf es auch beachtlicher Mittel.</p><p>Die Schweiz ist an der Finanzierung des IKRK beteiligt (an den Kosten für seinen Sitz wie für seinen Einsatz vor Ort). Der Bedarf für die operationellen Aufgaben ist allerdings enorm. Damit menschliches Elend gemildert werden kann, ist es für unser Land, dessen Hilfe seiner Neutralität wegen in diesem Fall eine ganz besonderer Tragweite hat, eine unverzichtbare Aufgabe, über sein gegenwärtiges Engagement hinaus die Beteiligung an der Finanzierung des IKRK-Einsatzes vor Ort spürbar zu verstärken. Die Goldreserven der Nationalbank geben uns die Möglichkeit, diese zusätzliche Hilfe zu leisten. Ergreifen wir diese Chance!</p>
- <p>Aus der Begründung (Ziff. 1 und 4) geht hervor, dass sich die Motion auf denjenigen Teil der von der Schweizerischen Nationalbank nicht mehr benötigten Goldreserven bezieht, welche der Bundesrat als Kapital für die "Stiftung solidarische Schweiz" einsetzen will (500 Tonnen Gold). Dabei wird im Wortlaut der Motion von einem Drittel der überschüssigen Reserven, d. h. 433 Tonnen Gold, in der Begründung hingegen von 500 Tonnen gesprochen. Nicht Gegenstand der Motion ist die Verwendung der übrigen rund 800 Tonnen, welche der Bundesrat im Rahmen einer Vernehmlassung zur Diskussion stellen wird. </p><p>Der Bundesrat schätzt und unterstützt das IKRK als humanitäre Institution mit internationalem Ansehen. Wenn er im Folgenden die in der Motion geforderte fixe Zuweisung von 500 Tonnen Gold an diese Institution ablehnt, so liegt dies daran, dass er nach wie vor den festen Willen hat, mit diesem Kapital ein eigenständiges schweizerisches Werk zur Stärkung der Solidarität zu schaffen. Das vom Bundesrat anlässlich der Sitzung vom 17. Mai 2000 verabschiedete Bundesgesetz über die "Stiftung solidarische Schweiz" sieht vor, dass die Stiftung je zur Hälfte im In- und Ausland tätig sein und sich am Leitgedanken der Prävention orientieren wird. Der Wirkungskreis der Stiftung ist damit breit gefasst und ermöglicht durchaus auch eine etwaige Unterstützung des IKRK. Die Vergabe der Stiftungsleistungen soll jedoch von einem Stiftungsrat beschlossen und nicht bereits im Voraus gesetzlich geregelt werden. Die Motion würde deshalb die Schaffung einer Stiftung, wie sie der Bundesrat vorsieht und wie sie in der 1998 durchgeführten Vernehmlassung von einer Mehrheit, auch von der CVP, unterstützt worden ist, verunmöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, damit ein Drittel der Einnahmen aus dem Verkauf von überschüssigen Goldreserven der Nationalbank der Finanzierung von Einsätzen des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Krisen- und Kriegsgebieten zugute kommt.</p>
- Nationalbankgold. Ein Drittel für das IKRK
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