Beitritt der Schweiz zur Staatsangehörigkeitskonvention

ShortId
00.3054
Id
20003054
Updated
25.06.2025 01:42
Language
de
Title
Beitritt der Schweiz zur Staatsangehörigkeitskonvention
AdditionalIndexing
Einbürgerung;Fremdenhass;Kampf gegen die Diskriminierung;Europäische Konvention;Staatsangehörigkeit
1
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L05K1002020204, Europäische Konvention
  • L04K05060106, Staatsangehörigkeit
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
  • L04K05020405, Fremdenhass
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 1. März dieses Jahres ist die Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates in Kraft getreten. Damit verpflichten sich die Vertragspartner, in der Einbürgerungspolitik Diskriminierungen zu unterlassen, höchstens eine zehnjährige Wohnsitzdauer zu verlangen, Gesuche innert nützlicher Frist zu behandeln, Rekurse zu ermöglichen und nur angemessene Gebühren zu erheben.</p><p>"Einbürgerungen ändern nichts an der Präsenz und der wirtschaftlich-sozialen Stellung der Personen, um die es geht, doch die Frage ist immer wieder heikel und lässt sich emotionalisieren. Und es sind unter den Ausländern gerade die, die gut integriert sind, sich mit der neuen Heimat identifizieren, die manchmal dazu herhalten müssen, dass Bürgermehrheiten zeigen können, wer Herr im Haus ist", schrieb die "NZZ" in weiser Voraussicht am 4. März 2000 - eine Woche vor der Abstimmung über die Einbürgerungsgesuche in der luzernischen Gemeinde Emmen.</p><p>Die Schweiz ist seit langem bekannt für ihre besonders restriktive Einbürgerungspolitik. Der letzte Anlauf zu einer Lockerung (erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind), fiel dem Ständemehr zum Opfer. Inzwischen wurden mehrere Vorstösse eingereicht, die Massnahmen zur Erleichterung der Einbürgerung verlangten.</p><p>Auf der anderen Seite hat die SVP mit ihren ausländerfeindlichen Parolen und Forderungen eine Gegenbewegung ins Leben gerufen, die zu einer diskriminierenden, ja sogar rassistischen Einbürgerungspraxis führen, wie die Abstimmungsergebnisse in der Gemeinde Emmen zeigen.</p><p>Dieser Zustand ist unhaltbar und einem auf gegenseitiger Toleranz und Respekt basierenden Zusammenleben abträglich. Ausserdem verstösst er gegen die in der Verfassung verankerten Grundrechte. Mit einem Beitritt zur Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates für eine diskriminerungsfreie Einbürgerungspolitik würde das Problem gelöst.</p>
  • <p>Gemäss Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung regelt der Bund abschliessend den Erwerb der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption, den Verlust des Schweizer Bürgerrechtes sowie die Wiedereinbürgerung.</p><p>Nach der verfassungsmässigen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der ordentlichen Einbürgerung ist der Bund befugt, Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone zu erlassen und die Einbürgerungsbewilligung zu erteilen (Art. 38 Abs. 2 BV).</p><p>Der Beitritt zur Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates setzt zumindest voraus, dass eine Beschwerdemöglichkeit gegen diskriminierende Ablehnungen von Einbürgerungen besteht. Die heutige Bundesgesetzgebung sieht demgegenüber kein allgemeines Beschwerderecht vor. Das Bundesgericht hat sich allerdings noch nicht dazu geäussert, ob es gestützt auf Artikel 8 (Diskriminierungsverbot) und Artikel 9 (Willkürverbot) der neuen Bundesverfassung nun auch auf Beschwerden gegen ablehnende Einbürgerungsentscheide eintreten wird.</p><p>Die Problematik des Willkürschutzes im Einbürgerungsverfahren sowie der Einführung eines Rechtsmittels gegen kantonale und kommunale Einbürgerungsentscheide wird zurzeit durch eine vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement eingesetzte Arbeitsgruppe geprüft. Nach einer Änderung des geltenden Rechtes könnte die Schweiz der Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates beitreten.</p><p>Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe soll Ende dieses Jahres vorliegen. Der Bundesrat wird in der Folge hierzu Stellung nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Schweiz möglichst bald der Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates beitreten kann.</p>
  • Beitritt der Schweiz zur Staatsangehörigkeitskonvention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 1. März dieses Jahres ist die Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates in Kraft getreten. Damit verpflichten sich die Vertragspartner, in der Einbürgerungspolitik Diskriminierungen zu unterlassen, höchstens eine zehnjährige Wohnsitzdauer zu verlangen, Gesuche innert nützlicher Frist zu behandeln, Rekurse zu ermöglichen und nur angemessene Gebühren zu erheben.</p><p>"Einbürgerungen ändern nichts an der Präsenz und der wirtschaftlich-sozialen Stellung der Personen, um die es geht, doch die Frage ist immer wieder heikel und lässt sich emotionalisieren. Und es sind unter den Ausländern gerade die, die gut integriert sind, sich mit der neuen Heimat identifizieren, die manchmal dazu herhalten müssen, dass Bürgermehrheiten zeigen können, wer Herr im Haus ist", schrieb die "NZZ" in weiser Voraussicht am 4. März 2000 - eine Woche vor der Abstimmung über die Einbürgerungsgesuche in der luzernischen Gemeinde Emmen.</p><p>Die Schweiz ist seit langem bekannt für ihre besonders restriktive Einbürgerungspolitik. Der letzte Anlauf zu einer Lockerung (erleichterte Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind), fiel dem Ständemehr zum Opfer. Inzwischen wurden mehrere Vorstösse eingereicht, die Massnahmen zur Erleichterung der Einbürgerung verlangten.</p><p>Auf der anderen Seite hat die SVP mit ihren ausländerfeindlichen Parolen und Forderungen eine Gegenbewegung ins Leben gerufen, die zu einer diskriminierenden, ja sogar rassistischen Einbürgerungspraxis führen, wie die Abstimmungsergebnisse in der Gemeinde Emmen zeigen.</p><p>Dieser Zustand ist unhaltbar und einem auf gegenseitiger Toleranz und Respekt basierenden Zusammenleben abträglich. Ausserdem verstösst er gegen die in der Verfassung verankerten Grundrechte. Mit einem Beitritt zur Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates für eine diskriminerungsfreie Einbürgerungspolitik würde das Problem gelöst.</p>
    • <p>Gemäss Artikel 38 Absatz 1 der Bundesverfassung regelt der Bund abschliessend den Erwerb der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption, den Verlust des Schweizer Bürgerrechtes sowie die Wiedereinbürgerung.</p><p>Nach der verfassungsmässigen Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der ordentlichen Einbürgerung ist der Bund befugt, Mindestvorschriften über die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern durch die Kantone zu erlassen und die Einbürgerungsbewilligung zu erteilen (Art. 38 Abs. 2 BV).</p><p>Der Beitritt zur Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates setzt zumindest voraus, dass eine Beschwerdemöglichkeit gegen diskriminierende Ablehnungen von Einbürgerungen besteht. Die heutige Bundesgesetzgebung sieht demgegenüber kein allgemeines Beschwerderecht vor. Das Bundesgericht hat sich allerdings noch nicht dazu geäussert, ob es gestützt auf Artikel 8 (Diskriminierungsverbot) und Artikel 9 (Willkürverbot) der neuen Bundesverfassung nun auch auf Beschwerden gegen ablehnende Einbürgerungsentscheide eintreten wird.</p><p>Die Problematik des Willkürschutzes im Einbürgerungsverfahren sowie der Einführung eines Rechtsmittels gegen kantonale und kommunale Einbürgerungsentscheide wird zurzeit durch eine vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement eingesetzte Arbeitsgruppe geprüft. Nach einer Änderung des geltenden Rechtes könnte die Schweiz der Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates beitreten.</p><p>Der Schlussbericht der Arbeitsgruppe soll Ende dieses Jahres vorliegen. Der Bundesrat wird in der Folge hierzu Stellung nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die nötigen Massnahmen zu treffen, damit die Schweiz möglichst bald der Staatsangehörigkeitskonvention des Europarates beitreten kann.</p>
    • Beitritt der Schweiz zur Staatsangehörigkeitskonvention

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