Verursacherorientierte Haftung für Katastrophenschäden
- ShortId
-
00.3065
- Id
-
20003065
- Updated
-
10.04.2024 14:22
- Language
-
de
- Title
-
Verursacherorientierte Haftung für Katastrophenschäden
- AdditionalIndexing
-
Industriegefahren;nuklearer Unfall;Umwelthaftung;Energiepolitik (speziell);Klimaveränderung;Katastrophe;Kausalhaftung;radioaktive Verseuchung;Haftung
- 1
-
- L04K06020206, Katastrophe
- L05K0507020206, Umwelthaftung
- L05K0507020202, Kausalhaftung
- L04K06020312, radioaktive Verseuchung
- L04K06020209, Klimaveränderung
- L05K0601030201, Industriegefahren
- L05K1703010601, nuklearer Unfall
- L04K05070202, Haftung
- L03K170101, Energiepolitik (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Jahre 1999 kumulierten sich die Sach- und Elementarschäden durch Lawinen, Überschwemmungen und Orkane auf einen noch nie erreichten Höchststand. Schätzungen sprechen von Gesamtschäden in der Höhe von 4 Milliarden Franken, wovon weniger als 1,7 Milliarden Franken durch Versicherungen gedeckt seien. Zahlreiche Indizien weisen daraufhin, dass in erster Linie der zu hohe Verbrauch von nichterneuerbaren Energien für die extreme Zunahme der Schadensentwicklung ursächlich ist. Dazu zählt zum einen der Ausstoss von Treibhausgasen, zum anderen das Grossrisiko radioaktiver Verseuchung, das im Jahre 1986 ebenfalls zu Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe geführt hat.</p>
- <p>Der Motionär fordert nicht eine Haftpflichtregelung für Katastrophenschäden, sondern die Erarbeitung von Rechtsgrundlagen, welche die Einführung einer Kausalabgabe auf dem Verbrauch von nichterneuerbaren Energien erlauben. Der Ertrag dieser Abgabe soll zur Deckung von Katastrophenschäden dienen, welche auf klimarelevante Emissionen sowie auf radioaktive Grossrisiken zurückzuführen sind.</p><p>Der Bundesrat verkennt nicht, dass sich in den letzten Jahren Naturkatastrophen im In- und Ausland gehäuft haben. Allerdings sind die wissenschaftlichen Untersuchungen über die Ursachen dieser Katastrophen zurzeit noch nicht zu eindeutigen Ergebnissen gelangt. Die intensivere Bodennutzung und die Folgen des Wirtschaftswachstums haben jedoch zweifellos zur Erhöhung der Schadenssummen beigetragen. Bevor über das weitere Vorgehen entschieden werden kann, will der Bundesrat vorerst folgende Fragen abklären:</p><p>- Kann bei Katastrophenereignissen hinreichend klar zwischen der natürlichen Variabilität des Klimas und menschenverursachten Extremereignissen unterschieden werden?</p><p>- Lassen sich die Verursacher klimabedingter Katastrophen genügend klar identifizieren?</p><p>- Wie könnten mögliche Verursacher oder Verursachergruppen angemessen zur Kostentragung beigezogen werden?</p><p>- Bleibt bei der geplanten Einführung von Abgaben auf dem Verbrauch von nichterneuerbaren Energien (Abgabe gemäss Grundnorm, Förderabgabe, CO2-Abgabe) überhaupt Handlungsspielraum zur Einführung zusätzlicher Finanzierungsabgaben?</p><p>Erst nach Beantwortung dieser Fragen kann beurteilt werden, ob die Ausarbeitung von zusätzlichen Rechtsgrundlagen angezeigt ist und welche Regelungen allenfalls vorgeschlagen werden können. Der Bundesrat wendet sich deshalb gegen eine Überweisung der Motion. Er ist aber grundsätzlich bereit, die Frage einer verursacherorientierten Finanzierung von Katastrophenschäden weiter zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen für eine verursacherorientierte Finanzierung der Katastrophenschäden (klimarelevante Emissionen und radioaktive Grossrisiken) zu erarbeiten. Kosten der Gebäudeversicherung, Elementarschäden sowie weitere Kosten, die durch den Verbrauch von nichterneuerbaren Energien verursacht werden, sind durch eine entsprechende Kausalabgabe zu decken.</p>
- Verursacherorientierte Haftung für Katastrophenschäden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Jahre 1999 kumulierten sich die Sach- und Elementarschäden durch Lawinen, Überschwemmungen und Orkane auf einen noch nie erreichten Höchststand. Schätzungen sprechen von Gesamtschäden in der Höhe von 4 Milliarden Franken, wovon weniger als 1,7 Milliarden Franken durch Versicherungen gedeckt seien. Zahlreiche Indizien weisen daraufhin, dass in erster Linie der zu hohe Verbrauch von nichterneuerbaren Energien für die extreme Zunahme der Schadensentwicklung ursächlich ist. Dazu zählt zum einen der Ausstoss von Treibhausgasen, zum anderen das Grossrisiko radioaktiver Verseuchung, das im Jahre 1986 ebenfalls zu Entschädigungsforderungen in Millionenhöhe geführt hat.</p>
- <p>Der Motionär fordert nicht eine Haftpflichtregelung für Katastrophenschäden, sondern die Erarbeitung von Rechtsgrundlagen, welche die Einführung einer Kausalabgabe auf dem Verbrauch von nichterneuerbaren Energien erlauben. Der Ertrag dieser Abgabe soll zur Deckung von Katastrophenschäden dienen, welche auf klimarelevante Emissionen sowie auf radioaktive Grossrisiken zurückzuführen sind.</p><p>Der Bundesrat verkennt nicht, dass sich in den letzten Jahren Naturkatastrophen im In- und Ausland gehäuft haben. Allerdings sind die wissenschaftlichen Untersuchungen über die Ursachen dieser Katastrophen zurzeit noch nicht zu eindeutigen Ergebnissen gelangt. Die intensivere Bodennutzung und die Folgen des Wirtschaftswachstums haben jedoch zweifellos zur Erhöhung der Schadenssummen beigetragen. Bevor über das weitere Vorgehen entschieden werden kann, will der Bundesrat vorerst folgende Fragen abklären:</p><p>- Kann bei Katastrophenereignissen hinreichend klar zwischen der natürlichen Variabilität des Klimas und menschenverursachten Extremereignissen unterschieden werden?</p><p>- Lassen sich die Verursacher klimabedingter Katastrophen genügend klar identifizieren?</p><p>- Wie könnten mögliche Verursacher oder Verursachergruppen angemessen zur Kostentragung beigezogen werden?</p><p>- Bleibt bei der geplanten Einführung von Abgaben auf dem Verbrauch von nichterneuerbaren Energien (Abgabe gemäss Grundnorm, Förderabgabe, CO2-Abgabe) überhaupt Handlungsspielraum zur Einführung zusätzlicher Finanzierungsabgaben?</p><p>Erst nach Beantwortung dieser Fragen kann beurteilt werden, ob die Ausarbeitung von zusätzlichen Rechtsgrundlagen angezeigt ist und welche Regelungen allenfalls vorgeschlagen werden können. Der Bundesrat wendet sich deshalb gegen eine Überweisung der Motion. Er ist aber grundsätzlich bereit, die Frage einer verursacherorientierten Finanzierung von Katastrophenschäden weiter zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen für eine verursacherorientierte Finanzierung der Katastrophenschäden (klimarelevante Emissionen und radioaktive Grossrisiken) zu erarbeiten. Kosten der Gebäudeversicherung, Elementarschäden sowie weitere Kosten, die durch den Verbrauch von nichterneuerbaren Energien verursacht werden, sind durch eine entsprechende Kausalabgabe zu decken.</p>
- Verursacherorientierte Haftung für Katastrophenschäden
Back to List