Abnehmende steuerliche Konkurrenzfähigkeit der Schweiz

ShortId
00.3072
Id
20003072
Updated
10.04.2024 08:29
Language
de
Title
Abnehmende steuerliche Konkurrenzfähigkeit der Schweiz
AdditionalIndexing
Unternehmenssteuer;Deutschland;Steuersenkung;Standort des Betriebes;Industrieansiedlung;Wettbewerbspolitik;Steueranreiz;Wirtschaftsstandort Schweiz
1
  • L05K0704030111, Wirtschaftsstandort Schweiz
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070305, Steueranreiz
  • L04K03010105, Deutschland
  • L05K0703040302, Standort des Betriebes
  • L06K070507010401, Industrieansiedlung
  • L04K07030104, Wettbewerbspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Deutschland beabsichtigt gemäss Regierungsentwurf, auf den 1. Januar 2001 einen einheitlichen, definitiven Steuersatz für juristische Personen von 25 Prozent einzuführen. Darüber hinaus wird auf der Ebene der Anteilseigner die körperschaftssteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne dadurch berücksichtigt werden, dass die Dividende nur zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage für die persönliche Einkommenssteuer einbezogen wird. Für Gewinnausschüttungen einer Körperschaft an eine andere Körperschaft soll grundsätzlich eine allgemeine Dividendenfreistellung gelten.</p><p>Unter Einbezug der proportionalen direkten Bundessteuer von 8,5 Prozent überschreitet die Steuerbelastung juristischer Personen in vielen Kantonen und Gemeinden jene in Deutschland. Der komparative steuerliche Vorteil, der gegenüber unserem mit Abstand wichtigsten Handelspartner bis anhin frappant war, schwindet dahin. Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit in Auftrag gegebene Gutachten der Universität St. Gallen von April 1999 "Konzept für ein modernes Steuer- und Abgabesystem für die Schweiz" gelangte, unabhängig von dieser Entwicklung im Nachbarland, zum Schluss, dass Unternehmen - unabhängig davon, ob der Gewinn ausgeschüttet wird oder nicht - mit einem einheitlichen (niedrigen) Satz zwischen 10 und 20 Prozent besteuert werden sollten. Die auf ausgeschütteten Gewinne gezahlte Steuer sollte, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, bei der persönlichen Einkommens- bzw. der direkten Verbrauchssteuer voll anrechenbar sein. Die Steuer sollte insbesondere den Standortgemeinden (bzw. Kantonen) zufliessen.</p><p>In Frankreich sind ebenfalls massive Steuerreduktionen geplant.</p>
  • <p>1. In der Tat verspricht sich die deutsche Regierung von der zu Beginn des laufenden Jahres vorgestellten Steuerreform 2000 eine deutliche Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die relative Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz als Ganzes müssen allerdings zwei Dinge beachtet werden:</p><p>- Zum einen sind von den geplanten steuerlichen Entlastungen in Deutschland nicht alle Unternehmen in gleichem Mass betroffen; so bezeichnet das deutsche Bundesministerium der Finanzen die Steuerreform 2000 als "gezielte Mittelstandsförderung" und rechnet für die Jahre 1999 bis 2005 insgesamt mit einer Nettoentlastung von rund 20,1 Milliarden Deutsche Mark für den unternehmerischen Mittelstand, während es für Grossunternehmen sogar von einer zusätzlichen Belastung ausgeht (1,8 Milliarden DM). Von einer generell "abnehmenden steuerlichen Konkurrenzfähigkeit der Schweiz" gegenüber Deutschland durch die deutsche Steuerreform darf also nicht gesprochen werden. Ausserdem ist es äusserst schwierig, die effektive steuerliche Belastung von Unternehmungen in verschiedenen Ländern miteinander zu vergleichen.</p><p>- Zum anderen müssen auch andere Standortfaktoren, die die Konkurrenzfähigkeit einer Unternehmung beeinflussen (wie z. B. Qualifikation von Arbeitskräften, Infrastrukturangebot, rechtlich-politisches Umfeld usw.), berücksichtigt werden. Hinsichtlich der durch die Steuerreform 2000 stärker betroffenen KMU ist deshalb insbesondere auch auf die vom Bundesrat eingeleiteten Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die KMU - vorab durch administrative Entlastungen - hinzuweisen.</p><p>2. Mit der Anfang 1998 in Kraft getretenen Reform der Unternehmensbesteuerung hat der Wirtschaftsstandort Schweiz steuerlich bereits einen positiven Impuls erfahren. Der Bundesrat ist deshalb (und auch wegen der oben erwähnten Massnahmen zugunsten der KMU) nicht der Ansicht, dass die deutsche Steuerreform 2000 zu einer signifikanten Schlechterstellung schweizerischer gegenüber deutschen Unternehmen führt bzw. dass der Anreiz für deutsche Unternehmen, sich in der Schweiz anzusiedeln, beeinträchtigt wird.</p><p>3. Zurzeit erarbeitet eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Xavier Oberson Vorschläge für eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung. Der in der Interpellation (mit Hinweis auf das Reformprojekt in Deutschland sowie das Gutachten von Prof. Kirchgässner) hervorgehobenen Frage der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Gesellschaft und Anteilsinhaber (und auch der Steuerbelastung von KMU allgemein) soll dabei besondere Bedeutung beigemessen werden.</p><p>Der Bundesrat wird die Entwicklung der deutschen Rechtsordnung sorgfältig verfolgen und auch beobachten, wie sich das Investitionsverhalten von deutschen Unternehmen tatsächlich entwickelt. Damit wird er in der Lage sein, allenfalls rechtzeitig das Notwendige vorzukehren bzw. dem Parlament vorzuschlagen. Dabei wird mit den interessierten Kantonen sehr eng zusammengearbeitet.</p><p>Es muss jedoch einmal mehr darauf hingewiesen werden, dass das Steuerquotenziel nur eines innerhalb der Finanzpolitik des Bundesrates darstellt und in gewissem Mass mit dem Sanierungsziel konfligiert. Gesunde Bundesfinanzen tragen als vorteilhafte makroökonomische Rahmenbedingung ebenfalls wesentlich zur Standortattraktivität der Schweiz bei.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen der Steuersenkung in Deutschland auf den Wirtschaftsstandort Schweiz?</p><p>2. Wie beurteilt er diese Steuersenkung, insbesondere bezüglich der Konkurrenzfähigkeit von Schweizer gegenüber deutschen Unternehmen und der Ansiedlung deutscher Unternehmen in der Schweiz?</p><p>3. Wie und wann gedenkt er auf die Steuersenkung in Deutschland, insbesondere auch unter Einbezug der Vorschläge von Professor Gebhard Kirchgässner von der Universität St. Gallen zu reagieren?</p>
  • Abnehmende steuerliche Konkurrenzfähigkeit der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Deutschland beabsichtigt gemäss Regierungsentwurf, auf den 1. Januar 2001 einen einheitlichen, definitiven Steuersatz für juristische Personen von 25 Prozent einzuführen. Darüber hinaus wird auf der Ebene der Anteilseigner die körperschaftssteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne dadurch berücksichtigt werden, dass die Dividende nur zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage für die persönliche Einkommenssteuer einbezogen wird. Für Gewinnausschüttungen einer Körperschaft an eine andere Körperschaft soll grundsätzlich eine allgemeine Dividendenfreistellung gelten.</p><p>Unter Einbezug der proportionalen direkten Bundessteuer von 8,5 Prozent überschreitet die Steuerbelastung juristischer Personen in vielen Kantonen und Gemeinden jene in Deutschland. Der komparative steuerliche Vorteil, der gegenüber unserem mit Abstand wichtigsten Handelspartner bis anhin frappant war, schwindet dahin. Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit in Auftrag gegebene Gutachten der Universität St. Gallen von April 1999 "Konzept für ein modernes Steuer- und Abgabesystem für die Schweiz" gelangte, unabhängig von dieser Entwicklung im Nachbarland, zum Schluss, dass Unternehmen - unabhängig davon, ob der Gewinn ausgeschüttet wird oder nicht - mit einem einheitlichen (niedrigen) Satz zwischen 10 und 20 Prozent besteuert werden sollten. Die auf ausgeschütteten Gewinne gezahlte Steuer sollte, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, bei der persönlichen Einkommens- bzw. der direkten Verbrauchssteuer voll anrechenbar sein. Die Steuer sollte insbesondere den Standortgemeinden (bzw. Kantonen) zufliessen.</p><p>In Frankreich sind ebenfalls massive Steuerreduktionen geplant.</p>
    • <p>1. In der Tat verspricht sich die deutsche Regierung von der zu Beginn des laufenden Jahres vorgestellten Steuerreform 2000 eine deutliche Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die relative Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz als Ganzes müssen allerdings zwei Dinge beachtet werden:</p><p>- Zum einen sind von den geplanten steuerlichen Entlastungen in Deutschland nicht alle Unternehmen in gleichem Mass betroffen; so bezeichnet das deutsche Bundesministerium der Finanzen die Steuerreform 2000 als "gezielte Mittelstandsförderung" und rechnet für die Jahre 1999 bis 2005 insgesamt mit einer Nettoentlastung von rund 20,1 Milliarden Deutsche Mark für den unternehmerischen Mittelstand, während es für Grossunternehmen sogar von einer zusätzlichen Belastung ausgeht (1,8 Milliarden DM). Von einer generell "abnehmenden steuerlichen Konkurrenzfähigkeit der Schweiz" gegenüber Deutschland durch die deutsche Steuerreform darf also nicht gesprochen werden. Ausserdem ist es äusserst schwierig, die effektive steuerliche Belastung von Unternehmungen in verschiedenen Ländern miteinander zu vergleichen.</p><p>- Zum anderen müssen auch andere Standortfaktoren, die die Konkurrenzfähigkeit einer Unternehmung beeinflussen (wie z. B. Qualifikation von Arbeitskräften, Infrastrukturangebot, rechtlich-politisches Umfeld usw.), berücksichtigt werden. Hinsichtlich der durch die Steuerreform 2000 stärker betroffenen KMU ist deshalb insbesondere auch auf die vom Bundesrat eingeleiteten Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die KMU - vorab durch administrative Entlastungen - hinzuweisen.</p><p>2. Mit der Anfang 1998 in Kraft getretenen Reform der Unternehmensbesteuerung hat der Wirtschaftsstandort Schweiz steuerlich bereits einen positiven Impuls erfahren. Der Bundesrat ist deshalb (und auch wegen der oben erwähnten Massnahmen zugunsten der KMU) nicht der Ansicht, dass die deutsche Steuerreform 2000 zu einer signifikanten Schlechterstellung schweizerischer gegenüber deutschen Unternehmen führt bzw. dass der Anreiz für deutsche Unternehmen, sich in der Schweiz anzusiedeln, beeinträchtigt wird.</p><p>3. Zurzeit erarbeitet eine Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Xavier Oberson Vorschläge für eine rechtsformneutrale Unternehmensbesteuerung. Der in der Interpellation (mit Hinweis auf das Reformprojekt in Deutschland sowie das Gutachten von Prof. Kirchgässner) hervorgehobenen Frage der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Gesellschaft und Anteilsinhaber (und auch der Steuerbelastung von KMU allgemein) soll dabei besondere Bedeutung beigemessen werden.</p><p>Der Bundesrat wird die Entwicklung der deutschen Rechtsordnung sorgfältig verfolgen und auch beobachten, wie sich das Investitionsverhalten von deutschen Unternehmen tatsächlich entwickelt. Damit wird er in der Lage sein, allenfalls rechtzeitig das Notwendige vorzukehren bzw. dem Parlament vorzuschlagen. Dabei wird mit den interessierten Kantonen sehr eng zusammengearbeitet.</p><p>Es muss jedoch einmal mehr darauf hingewiesen werden, dass das Steuerquotenziel nur eines innerhalb der Finanzpolitik des Bundesrates darstellt und in gewissem Mass mit dem Sanierungsziel konfligiert. Gesunde Bundesfinanzen tragen als vorteilhafte makroökonomische Rahmenbedingung ebenfalls wesentlich zur Standortattraktivität der Schweiz bei.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen der Steuersenkung in Deutschland auf den Wirtschaftsstandort Schweiz?</p><p>2. Wie beurteilt er diese Steuersenkung, insbesondere bezüglich der Konkurrenzfähigkeit von Schweizer gegenüber deutschen Unternehmen und der Ansiedlung deutscher Unternehmen in der Schweiz?</p><p>3. Wie und wann gedenkt er auf die Steuersenkung in Deutschland, insbesondere auch unter Einbezug der Vorschläge von Professor Gebhard Kirchgässner von der Universität St. Gallen zu reagieren?</p>
    • Abnehmende steuerliche Konkurrenzfähigkeit der Schweiz

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