Solidaritätsstiftung
- ShortId
-
00.3089
- Id
-
20003089
- Updated
-
10.04.2024 09:28
- Language
-
de
- Title
-
Solidaritätsstiftung
- AdditionalIndexing
-
Ferien;Solidarität;Stiftung;Hotellerie;Tourismus
- 1
-
- L04K08020226, Solidarität
- L05K0703031001, Stiftung
- L05K0101010308, Hotellerie
- L04K01010104, Ferien
- L04K01010103, Tourismus
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Mai 2000 die Botschaft 00.042 und den Entwurf zum Bundesgesetz über die Stiftung solidarische Schweiz gutgeheissen und an das Parlament weitergeleitet. Das Projekt Stiftung solidarische Schweiz in der geplanten Form ist das Ergebnis umfangreicher Vorarbeiten und einer mehrmonatigen öffentlichen Vernehmlassung. Die im derzeitigen Projekt vorgesehenen Leistungen der Stiftung sehen grundsätzlich keine Finanzhilfen an Einzelpersonen oder Personengruppen vor, auch sind keine Subventionen an Organisationen vorgesehen. Stattdessen sollen Projekte von Partnerorganisationen unterstützt werden. Dementsprechend soll die Stiftungsorganisation auch nicht mit Strukturen dotiert werden, die der Erwerb, der Unterhalt, der Betrieb und die Verwaltung des vorgeschlagenen Tourismusunternehmens erfordern würden. Der Bundesrat hält im Übrigen dafür, dass die Entscheidkompetenz betreffend die Unterstützung einzelner Projekte dem Stiftungsrat zu übertragen ist. </p><p>Die Interpellation widerspricht weitgehend dem geplanten Zweck und dem Tätigkeitsprofil der Stiftung. Der Bundesrat beabsichtigt, mit der Stiftung ein eigenständiges schweizerisches Werk zu schaffen, welches dazu dienen kann, die Solidarität im In- und Ausland zu stärken. Insbesondere soll die Stiftung einen Beitrag dazu leisten, dass auch benachteiligte Personen ein menschenwürdiges Leben führen können. Die Zwecksetzung sieht vor, dass die Stiftung dazu beiträgt, die Ursachen von Armut, Not und Gewalt zu verhüten sowie deren Folgen zu lindern. Daher wird sich die Stiftungstätigkeit am Leitgedanken der Prävention orientieren. Urlaubsreisen für einige ausgewählte Personen vermögen allenfalls in Einzelfällen die Folgen von Armut, Not und Gewalt kurzfristig zu lindern, aber sicher nicht deren Ursachen zu bekämpfen. </p><p>2.1 Die Flüchtlingspolitik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg ist nicht Gegenstand der Solidaritätsstiftung, die vielmehr zukunftsorientiert ist. Der Bundesrat hat zur Flüchtlingspolitik der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges und den daraus zu ziehenden Lehren im Dezember 1999 Stellung genommen. </p><p>2.2 Es kann nicht Aufgabe der Stiftung sein, für die Schweiz als Tourismusland zu werben. Dafür gibt es spezialisierte private und öffentliche Organisationen. Die Aufgabe, für ein positives Bild der Schweiz im Ausland zu sorgen, wird ausserdem mit verschiedenen Instrumenten der Aussenpolitik wahrgenommen, beispielsweise von der Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland. </p><p>2.3 Die Stiftung kann weder Instrument der Regional- noch der Strukturpolitik sein. Insbesondere darf es nicht Aufgabe der Stiftung sein, den Strukturwandel aufzuhalten.</p><p>2.4 Es ist nicht einsichtig, warum mit dem Kapital der Stiftung bestimmte Branchen wie das Baugewerbe unterstützt werden sollen. Als öffentlich-rechtliche Organisation wäre die Stiftung zudem gehalten, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu wählen. </p><p>2.5 Die vorgenannten Ausführungen gelten auch für diesen Punkt. Die Stiftung ist kein Instrument der Wirtschaftspolitik. Mit der Stiftung soll nicht die AHV unterstützt werden. Das Projekt Stiftung solidarische Schweiz soll vielmehr dazu beitragen, die Solidarität zu stärken und wieder vermehrt zu einer Leitlinie unserer Identität und unseres nationalen Zusammenhaltes zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hält an seiner Unterstützung für die Solidaritätsstiftung fest. Die Stiftung soll mit einem Kapital von rund 7 Milliarden Franken dotiert werden, und die Erträge sollen im In- und Ausland den Opfern von Armut, Naturkatastrophen, Genoziden und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen sowie selbstverständlich den Opfern des Holocausts bzw. der Schoah zugute kommen.</p><p>Mit einem Teil (etwa der Hälfte) des Solidaritätsfonds könnte der Bund Gebäude aufkaufen und Kinder, aber auch alte Leute aus der ganzen Welt, besonders Not leidende Menschen einladen, in unserem Land zwei Wochen Ferien zu verbringen. Diese Menschen würden einen positiven Eindruck von der Schweiz als gastfreundlichem, humanitär tätigem Land erhalten und diesen Eindruck weitergeben.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht</p><p>1. dass die Stiftung an den Fremdenverkehrsorten unseres Landes rund fünfzig Hotels mit geeigneter Infrastruktur erwerben könnte, so dass die eingeladenen Menschen das ausserordentliche Klima geniessen, die Schönheiten der Natur entdecken und verschiedene Sportarten betreiben könnten?</p><p>2. dass die vorgeschlagene Lösung:</p><p>2.1 das negative Image der Schweiz beseitigen könnte, das sie sich mit ihrer Weigerung, in den Kriegsjahren 1939-1945 bestimmte Flüchtlinge aufzunehmen, zugezogen hat;</p><p>2.2 weltweit einen positiven Eindruck von der Schweiz als Gast- und Fremdenverkehrsland vermitteln könnte;</p><p>2.3 Arbeitsplätze in den Randregionen unseres Landes schaffen könnte, die dort langfristig erhalten bleiben;</p><p>2.4 den einheimischen Unternehmungen und Betrieben im Baugewerbe Arbeit verschaffen könnte;</p><p>2.5 der AHV langfristig Einkünfte sichern könnte?</p>
- Solidaritätsstiftung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Mai 2000 die Botschaft 00.042 und den Entwurf zum Bundesgesetz über die Stiftung solidarische Schweiz gutgeheissen und an das Parlament weitergeleitet. Das Projekt Stiftung solidarische Schweiz in der geplanten Form ist das Ergebnis umfangreicher Vorarbeiten und einer mehrmonatigen öffentlichen Vernehmlassung. Die im derzeitigen Projekt vorgesehenen Leistungen der Stiftung sehen grundsätzlich keine Finanzhilfen an Einzelpersonen oder Personengruppen vor, auch sind keine Subventionen an Organisationen vorgesehen. Stattdessen sollen Projekte von Partnerorganisationen unterstützt werden. Dementsprechend soll die Stiftungsorganisation auch nicht mit Strukturen dotiert werden, die der Erwerb, der Unterhalt, der Betrieb und die Verwaltung des vorgeschlagenen Tourismusunternehmens erfordern würden. Der Bundesrat hält im Übrigen dafür, dass die Entscheidkompetenz betreffend die Unterstützung einzelner Projekte dem Stiftungsrat zu übertragen ist. </p><p>Die Interpellation widerspricht weitgehend dem geplanten Zweck und dem Tätigkeitsprofil der Stiftung. Der Bundesrat beabsichtigt, mit der Stiftung ein eigenständiges schweizerisches Werk zu schaffen, welches dazu dienen kann, die Solidarität im In- und Ausland zu stärken. Insbesondere soll die Stiftung einen Beitrag dazu leisten, dass auch benachteiligte Personen ein menschenwürdiges Leben führen können. Die Zwecksetzung sieht vor, dass die Stiftung dazu beiträgt, die Ursachen von Armut, Not und Gewalt zu verhüten sowie deren Folgen zu lindern. Daher wird sich die Stiftungstätigkeit am Leitgedanken der Prävention orientieren. Urlaubsreisen für einige ausgewählte Personen vermögen allenfalls in Einzelfällen die Folgen von Armut, Not und Gewalt kurzfristig zu lindern, aber sicher nicht deren Ursachen zu bekämpfen. </p><p>2.1 Die Flüchtlingspolitik der Schweiz im Zweiten Weltkrieg ist nicht Gegenstand der Solidaritätsstiftung, die vielmehr zukunftsorientiert ist. Der Bundesrat hat zur Flüchtlingspolitik der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges und den daraus zu ziehenden Lehren im Dezember 1999 Stellung genommen. </p><p>2.2 Es kann nicht Aufgabe der Stiftung sein, für die Schweiz als Tourismusland zu werben. Dafür gibt es spezialisierte private und öffentliche Organisationen. Die Aufgabe, für ein positives Bild der Schweiz im Ausland zu sorgen, wird ausserdem mit verschiedenen Instrumenten der Aussenpolitik wahrgenommen, beispielsweise von der Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland. </p><p>2.3 Die Stiftung kann weder Instrument der Regional- noch der Strukturpolitik sein. Insbesondere darf es nicht Aufgabe der Stiftung sein, den Strukturwandel aufzuhalten.</p><p>2.4 Es ist nicht einsichtig, warum mit dem Kapital der Stiftung bestimmte Branchen wie das Baugewerbe unterstützt werden sollen. Als öffentlich-rechtliche Organisation wäre die Stiftung zudem gehalten, das wirtschaftlich günstigste Angebot zu wählen. </p><p>2.5 Die vorgenannten Ausführungen gelten auch für diesen Punkt. Die Stiftung ist kein Instrument der Wirtschaftspolitik. Mit der Stiftung soll nicht die AHV unterstützt werden. Das Projekt Stiftung solidarische Schweiz soll vielmehr dazu beitragen, die Solidarität zu stärken und wieder vermehrt zu einer Leitlinie unserer Identität und unseres nationalen Zusammenhaltes zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat hält an seiner Unterstützung für die Solidaritätsstiftung fest. Die Stiftung soll mit einem Kapital von rund 7 Milliarden Franken dotiert werden, und die Erträge sollen im In- und Ausland den Opfern von Armut, Naturkatastrophen, Genoziden und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen sowie selbstverständlich den Opfern des Holocausts bzw. der Schoah zugute kommen.</p><p>Mit einem Teil (etwa der Hälfte) des Solidaritätsfonds könnte der Bund Gebäude aufkaufen und Kinder, aber auch alte Leute aus der ganzen Welt, besonders Not leidende Menschen einladen, in unserem Land zwei Wochen Ferien zu verbringen. Diese Menschen würden einen positiven Eindruck von der Schweiz als gastfreundlichem, humanitär tätigem Land erhalten und diesen Eindruck weitergeben.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht</p><p>1. dass die Stiftung an den Fremdenverkehrsorten unseres Landes rund fünfzig Hotels mit geeigneter Infrastruktur erwerben könnte, so dass die eingeladenen Menschen das ausserordentliche Klima geniessen, die Schönheiten der Natur entdecken und verschiedene Sportarten betreiben könnten?</p><p>2. dass die vorgeschlagene Lösung:</p><p>2.1 das negative Image der Schweiz beseitigen könnte, das sie sich mit ihrer Weigerung, in den Kriegsjahren 1939-1945 bestimmte Flüchtlinge aufzunehmen, zugezogen hat;</p><p>2.2 weltweit einen positiven Eindruck von der Schweiz als Gast- und Fremdenverkehrsland vermitteln könnte;</p><p>2.3 Arbeitsplätze in den Randregionen unseres Landes schaffen könnte, die dort langfristig erhalten bleiben;</p><p>2.4 den einheimischen Unternehmungen und Betrieben im Baugewerbe Arbeit verschaffen könnte;</p><p>2.5 der AHV langfristig Einkünfte sichern könnte?</p>
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