Krankenversicherung. Prämien in den Kantonen Waadt und Genf

ShortId
00.3090
Id
20003090
Updated
10.04.2024 08:27
Language
de
Title
Krankenversicherung. Prämien in den Kantonen Waadt und Genf
AdditionalIndexing
Forschungsbericht;Buchführung;Rückzahlung;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Genf (Kanton);Waadt;Versicherungsaufsicht
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L05K1104030103, Rückzahlung
  • L04K02020602, Forschungsbericht
  • L04K11100116, Versicherungsaufsicht
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
  • L05K0301010120, Waadt
  • L04K07030201, Buchführung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme vom 22. Juni 1998 zur Interpellation Guisan Yves 98.3099 dargestellt, dass die Zahlen aus der Expertise von Herrn Hubert nicht tel quel übernommen werden können. Die der Aufsichtsbehörde heute vorliegenden Zahlen zeigen erneut ein ähnliches Bild: Die Gesamtheit der Versicherer (siehe Tabelle B.14, S. 52 in "Statistik über die Krankenversicherung", 1998) hat für das Schweizer Geschäft 12 713,3 Milliarden Franken als Versicherungsertrag vereinnahmt. Ausgegeben haben die Versicherer indes 13 044,6 Milliarden Franken für Versicherungs- und Betriebsaufwand. Mit den ausserordentlichen Erträgen von 331 Millionen Franken ergibt sich daraus für die Gesamtheit der Versicherer ein kleiner negativer Abschluss von 33 000 Franken, ein fast ausgeglichenes Ergebnis also.</p><p>Die Situation in den Kantonen Waadt und Genf lässt sich anhand der dem BSV von den Krankenversicherern gelieferten Unterlagen wie folgt darstellen:</p><p>- Kanton Waadt (1997): Aufwand 1342,1 Millionen Franken; Ertrag 1342,6 Millionen Franken; Ergebnis 0,5 Millionen Franken; kalkulatorische Reserven 298,4 Millionen Franken;</p><p>- Kanton Waadt (1998): Aufwand 1332,6 Millionen Franken; Ertrag 1392,4 Millionen Franken; Ergebnis 59,8 Millionen Franken; kalkulatorische Reserven 358,2 Millionen Franken;</p><p>- Kanton Genf (1997): Aufwand 874 Millionen Franken; Ertrag 897,5 Millionen Franken; Ergebnis 23,5 Millionen Franken; kalkulatorische Reserven 230,7 Millionen Franken;</p><p>- Kanton Genf (1998): Aufwand 1033,8 Millionen Franken; Ertrag 979,4 Millionen Franken; Ergebnis minus 54,4 Millionen Franken; kalkulatorische Reserven 176,3 Millionen Franken.</p><p>Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, dass die kantonalen Ergebnisse über die Jahre fortgeschrieben werden. Die kantonalen Reserven dieser beiden Kantone bewegen sich heute im schweizerischen Mittel. Wenn also in einem Kanton die Kostenentwicklung besser verläuft, als zuvor im Prämiengenehmigungsverfahren angenommen worden ist, werden die entsprechenden Überschüsse den kantonalen Reserven zugeordnet. Für die Versicherten eines solchen Kantons bedeutet dies, dass die so geäufneten Reserven zur Stabilisierung der Prämien in den folgenden Jahren verwendet werden können. Die Prämien müssen im Folgejahr nicht um die volle Kostenzunahme angepasst werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Hinsichtlich der Studie von Herrn Hubert kann sich der Bundesrat nicht konkret äussern, da die Berechnungen bisher nicht zur Überprüfung vorgelegt worden sind. Aufgrund der der Aufsichtsbehörde vorliegenden Rechnungsabschlüsse, die von den Revisionsstellen überprüft worden sind, müssen die Resultate und Aussagen von Herrn Hubert jedoch bestritten werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass die der Studie zugrunde liegenden Annahmen nicht korrekt sind, da der Verfasser sehr wahrscheinlich mit kantonalen Durchschnittswerten gerechnet hat, lagen ihm doch die konkreten Zahlen der einzelnen Versicherer nicht vor.</p><p>2. Die Frage ist insofern beantwortet, als die Versicherten eines Kantons, wie zuvor ausgeführt, von allfälligen Überschüssen eines Jahres in den folgenden Jahren profitieren.</p><p>3. Die heute von der Aufsichtsbehörde angewandte Methode zur Überprüfung der Prämien verhindert die Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen. Die Kostenunterschiede, die Belastung der Kantonsrechnungen durch weitere Ausgaben, die Entwicklung und Fortschreibung der Reserven sowie der Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle werden durch die Aufsichtsbehörde genau geprüft und verfolgt.</p><p>4. Die soziale Krankenversicherung wird durch "selbstständige" juristische Personen durchgeführt. Sowohl nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsbranche als auch nach den allgemeinen Regeln der Buchführung müssen die Versicherer die notwendigen Rückstellungen für unerledigte Fälle bilden. Berechnung und Bedarf werden jährlich von den Revisionsstellen und von der Aufsichtsbehörde überprüft. Die Reserven (gemäss Art. 60 KVG und Art. 78 KVV) gewährleisten die längerfristige Zahlungsfähigkeit und dienen dazu, Kostenschwankungen aufzufangen, die bei der Festlegung der Prämien nicht absehbar waren.</p><p>5. Das heutige, bewährte System mit einer Vielzahl von eigenständigen Kassen, die sich selbst im Markt bewegen, erlaubt keine zentrale Verwaltung von Reserven in einem Fonds. Das System des KVG funktioniert nach dem Umlageprinzip. Die Prämienfestlegung erfolgt aufgrund von Prognosen, die sich auf frühere Ergebnisse stützen. Es ist somit nicht möglich, einen Sonderfonds einzurichten, wie dies der Interpellant vorschlägt. Denn im KVG-System werden die Reserven für jeden Versicherer aufgrund der Kassengrösse und der Risikostruktur individuell berechnet, um den Versicherten die Auszahlung der Leistungen zu garantieren, da sich bei der Festlegung der Prämien nicht alle Komponenten abwägen lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Ausgabe vom 18. Januar 2000 hat die Tageszeitung "24 heures" der breiten Öffentlichkeit enthüllt, dass sich die Untersuchungen von Patrick Hubert, Ingenieur ETHL, als richtig erwiesen haben. Die Waadtländerinnen und Waadtländer wie auch die Genferinnen und Genfer bezahlten tatsächlich 848 Millionen Franken zu viel Krankenversicherung. Die Waadtländerinnen und Waadtländer und in minderem Mass auch die Genferinnen und Genfer haben von 1996 bis 1998 praktisch den ganzen Ertragsüberschuss aus den Prämien, der die Gesamtaufwendungen der Versicherer in der Schweiz übersteigt, geliefert (97,4 Prozent, d. h. Waadt 550 Millionen und Genf 276 Millionen Franken).</p><p>Am 12. März 1998 hat Nationalrat Guisan eine Interpellation zu diesem Thema eingereicht. Der Bundesrat bestätigt den Sachverhalt nicht und gibt eine ausweichende Antwort. Im November 1999 hat der Chef des Amtes für Sozialversicherungen, Michel Surbeck, auf der Grundlage eines neuen Informatikinstrumentes geschätzt, dass die Waadtländerinnen und Waadtländer 600 Millionen Franken zu viel bezahlt haben. Damit stimmen die Zahlen praktisch mit denjenigen von Patrick Hubert überein.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie steht er zu den neuen Untersuchungen?</p><p>2. Was wird er unternehmen, damit die Krankenkassen den Einwohnerinnen und Einwohnern der Kantone Waadt und Genf die Summen zurückerstatten, die diese zu viel bezahlt haben?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen hat er getroffen, um die gegenwärtige Ungerechtigkeit, die einen grossen Teil der Bevölkerung benachteiligt und weiter benachteiligen wird, zu beseitigen?</p><p>4. Die Reserven und Rückstellungen stiegen um 1,325 Milliarden Franken. 530 Millionen Franken entfallen auf die Reserven und 800 Millionen auf die Rückstellungen. Ist es wirklich notwendig, dass die Kosten dadurch dermassen in die Höhe getrieben werden?</p><p>5. Sollten die Reserven nicht in einen Sonderfonds eingespeist werden, der von der Verwaltung verwaltet und überwacht wird, indem beispielsweise eine Regulierungsbehörde geschaffen wird?</p>
  • Krankenversicherung. Prämien in den Kantonen Waadt und Genf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme vom 22. Juni 1998 zur Interpellation Guisan Yves 98.3099 dargestellt, dass die Zahlen aus der Expertise von Herrn Hubert nicht tel quel übernommen werden können. Die der Aufsichtsbehörde heute vorliegenden Zahlen zeigen erneut ein ähnliches Bild: Die Gesamtheit der Versicherer (siehe Tabelle B.14, S. 52 in "Statistik über die Krankenversicherung", 1998) hat für das Schweizer Geschäft 12 713,3 Milliarden Franken als Versicherungsertrag vereinnahmt. Ausgegeben haben die Versicherer indes 13 044,6 Milliarden Franken für Versicherungs- und Betriebsaufwand. Mit den ausserordentlichen Erträgen von 331 Millionen Franken ergibt sich daraus für die Gesamtheit der Versicherer ein kleiner negativer Abschluss von 33 000 Franken, ein fast ausgeglichenes Ergebnis also.</p><p>Die Situation in den Kantonen Waadt und Genf lässt sich anhand der dem BSV von den Krankenversicherern gelieferten Unterlagen wie folgt darstellen:</p><p>- Kanton Waadt (1997): Aufwand 1342,1 Millionen Franken; Ertrag 1342,6 Millionen Franken; Ergebnis 0,5 Millionen Franken; kalkulatorische Reserven 298,4 Millionen Franken;</p><p>- Kanton Waadt (1998): Aufwand 1332,6 Millionen Franken; Ertrag 1392,4 Millionen Franken; Ergebnis 59,8 Millionen Franken; kalkulatorische Reserven 358,2 Millionen Franken;</p><p>- Kanton Genf (1997): Aufwand 874 Millionen Franken; Ertrag 897,5 Millionen Franken; Ergebnis 23,5 Millionen Franken; kalkulatorische Reserven 230,7 Millionen Franken;</p><p>- Kanton Genf (1998): Aufwand 1033,8 Millionen Franken; Ertrag 979,4 Millionen Franken; Ergebnis minus 54,4 Millionen Franken; kalkulatorische Reserven 176,3 Millionen Franken.</p><p>Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, dass die kantonalen Ergebnisse über die Jahre fortgeschrieben werden. Die kantonalen Reserven dieser beiden Kantone bewegen sich heute im schweizerischen Mittel. Wenn also in einem Kanton die Kostenentwicklung besser verläuft, als zuvor im Prämiengenehmigungsverfahren angenommen worden ist, werden die entsprechenden Überschüsse den kantonalen Reserven zugeordnet. Für die Versicherten eines solchen Kantons bedeutet dies, dass die so geäufneten Reserven zur Stabilisierung der Prämien in den folgenden Jahren verwendet werden können. Die Prämien müssen im Folgejahr nicht um die volle Kostenzunahme angepasst werden.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Hinsichtlich der Studie von Herrn Hubert kann sich der Bundesrat nicht konkret äussern, da die Berechnungen bisher nicht zur Überprüfung vorgelegt worden sind. Aufgrund der der Aufsichtsbehörde vorliegenden Rechnungsabschlüsse, die von den Revisionsstellen überprüft worden sind, müssen die Resultate und Aussagen von Herrn Hubert jedoch bestritten werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass die der Studie zugrunde liegenden Annahmen nicht korrekt sind, da der Verfasser sehr wahrscheinlich mit kantonalen Durchschnittswerten gerechnet hat, lagen ihm doch die konkreten Zahlen der einzelnen Versicherer nicht vor.</p><p>2. Die Frage ist insofern beantwortet, als die Versicherten eines Kantons, wie zuvor ausgeführt, von allfälligen Überschüssen eines Jahres in den folgenden Jahren profitieren.</p><p>3. Die heute von der Aufsichtsbehörde angewandte Methode zur Überprüfung der Prämien verhindert die Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen. Die Kostenunterschiede, die Belastung der Kantonsrechnungen durch weitere Ausgaben, die Entwicklung und Fortschreibung der Reserven sowie der Rückstellungen für unerledigte Versicherungsfälle werden durch die Aufsichtsbehörde genau geprüft und verfolgt.</p><p>4. Die soziale Krankenversicherung wird durch "selbstständige" juristische Personen durchgeführt. Sowohl nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsbranche als auch nach den allgemeinen Regeln der Buchführung müssen die Versicherer die notwendigen Rückstellungen für unerledigte Fälle bilden. Berechnung und Bedarf werden jährlich von den Revisionsstellen und von der Aufsichtsbehörde überprüft. Die Reserven (gemäss Art. 60 KVG und Art. 78 KVV) gewährleisten die längerfristige Zahlungsfähigkeit und dienen dazu, Kostenschwankungen aufzufangen, die bei der Festlegung der Prämien nicht absehbar waren.</p><p>5. Das heutige, bewährte System mit einer Vielzahl von eigenständigen Kassen, die sich selbst im Markt bewegen, erlaubt keine zentrale Verwaltung von Reserven in einem Fonds. Das System des KVG funktioniert nach dem Umlageprinzip. Die Prämienfestlegung erfolgt aufgrund von Prognosen, die sich auf frühere Ergebnisse stützen. Es ist somit nicht möglich, einen Sonderfonds einzurichten, wie dies der Interpellant vorschlägt. Denn im KVG-System werden die Reserven für jeden Versicherer aufgrund der Kassengrösse und der Risikostruktur individuell berechnet, um den Versicherten die Auszahlung der Leistungen zu garantieren, da sich bei der Festlegung der Prämien nicht alle Komponenten abwägen lassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Ausgabe vom 18. Januar 2000 hat die Tageszeitung "24 heures" der breiten Öffentlichkeit enthüllt, dass sich die Untersuchungen von Patrick Hubert, Ingenieur ETHL, als richtig erwiesen haben. Die Waadtländerinnen und Waadtländer wie auch die Genferinnen und Genfer bezahlten tatsächlich 848 Millionen Franken zu viel Krankenversicherung. Die Waadtländerinnen und Waadtländer und in minderem Mass auch die Genferinnen und Genfer haben von 1996 bis 1998 praktisch den ganzen Ertragsüberschuss aus den Prämien, der die Gesamtaufwendungen der Versicherer in der Schweiz übersteigt, geliefert (97,4 Prozent, d. h. Waadt 550 Millionen und Genf 276 Millionen Franken).</p><p>Am 12. März 1998 hat Nationalrat Guisan eine Interpellation zu diesem Thema eingereicht. Der Bundesrat bestätigt den Sachverhalt nicht und gibt eine ausweichende Antwort. Im November 1999 hat der Chef des Amtes für Sozialversicherungen, Michel Surbeck, auf der Grundlage eines neuen Informatikinstrumentes geschätzt, dass die Waadtländerinnen und Waadtländer 600 Millionen Franken zu viel bezahlt haben. Damit stimmen die Zahlen praktisch mit denjenigen von Patrick Hubert überein.</p><p>Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie steht er zu den neuen Untersuchungen?</p><p>2. Was wird er unternehmen, damit die Krankenkassen den Einwohnerinnen und Einwohnern der Kantone Waadt und Genf die Summen zurückerstatten, die diese zu viel bezahlt haben?</p><p>3. Welche konkreten Massnahmen hat er getroffen, um die gegenwärtige Ungerechtigkeit, die einen grossen Teil der Bevölkerung benachteiligt und weiter benachteiligen wird, zu beseitigen?</p><p>4. Die Reserven und Rückstellungen stiegen um 1,325 Milliarden Franken. 530 Millionen Franken entfallen auf die Reserven und 800 Millionen auf die Rückstellungen. Ist es wirklich notwendig, dass die Kosten dadurch dermassen in die Höhe getrieben werden?</p><p>5. Sollten die Reserven nicht in einen Sonderfonds eingespeist werden, der von der Verwaltung verwaltet und überwacht wird, indem beispielsweise eine Regulierungsbehörde geschaffen wird?</p>
    • Krankenversicherung. Prämien in den Kantonen Waadt und Genf

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