Verstärkte Unterstützung des IKRK und des SKH

ShortId
00.3091
Id
20003091
Updated
25.06.2025 01:48
Language
de
Title
Verstärkte Unterstützung des IKRK und des SKH
AdditionalIndexing
Rotes Kreuz;Subvention;Schweizerisches Katastrophenhilfekorps;humanitäre Hilfe
1
  • L03K150114, Rotes Kreuz
  • L06K080409010101, Schweizerisches Katastrophenhilfekorps
  • L03K100107, humanitäre Hilfe
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den Debatten um die Revision des Militärgesetzes kam klar zum Ausdruck, dass sowohl Opponenten als auch Befürworter sich ein verstärktes Engagement im Bereich der humanitären Hilfe wünschen.</p><p>Angesichts der gewachsenen Anforderungen an die humanitäre Hilfe durch die vielen (vor allem innerstaatlichen) Konflikte und die zunehmenden Katastrophen wird der Bundesrat ersucht, sowohl die Hilfe an das IKRK als auch die Hilfe an das SKH für das laufende Jahr um je 10 Millionen Franken aufzustocken.</p><p>Das IKRK bestreitet sein Budget zu 90 Prozent aus Mitteln, die Regierungen freiwillig zur Verfügung stellen. Von diesen 90 Prozent stammen nur rund 12 Prozent von der Schweiz, hingegen rund 30 Prozent von den USA und über 40 Prozent von den Ländern der EU. Die Finanzlage des IKRK ist daher unsicher. Ein vermehrtes Engagement der Schweiz ist daher nicht nur wünschenswert, sondern ausserordentlich dringlich.</p><p>Die zusätzlichen Hilfsmittel sollen nicht bei der Deza eingespart werden, da die Deza mit der Hilfe vor Ort ebenfalls in einem Bereich tätig ist, der vermehrt Mittel braucht. Ebenso ist ein breiter politischer Konsens vorhanden, dass auch diese Hilfe dringend nötig ist.</p>
  • <p>In der Tat ist in jüngster Zeit von verschiedener Seite ein verstärktes Engagement des Bundes im Bereiche der humanitären Hilfe gewünscht worden; als zu begünstigende Institutionen wurden dabei namentlich das IKRK sowie das Schweizerische Katastrophenhilfekorps (SKH) genannt. Dabei wurde auch geltend gemacht, dass die Erhöhung unabhängig von spezifischen Katastrophenereignissen und damit auch nicht auf dem Wege von Nachtragskrediten beantragt werden sollte. </p><p>Diese Forderung wird mit den wichtigen Aufgaben begründet, die diese beiden humanitären Akteure angesichts der gewaltigen Herausforderungen zu erfüllen haben. Sie wird zusätzlich damit begründet, dass der Schweiz im humanitären Bereich eine spezielle Verantwortung zukommt. Und sie wird schliesslich damit begründet, dass jede zusätzliche Unterstützung von IKRK und SKH in der Schweiz und im Ausland uneingeschränkt als besonderer Ausdruck der internationalen Solidarität der Schweiz zur Kenntnis genommen und verstanden wird. </p><p>Die Forderung nach einem Ausbau der humanitären Hilfe deckt sich schliesslich mit der längerfristigen Zielsetzung des Bundesrates in diesem Bereich. So sieht er in seinem Bericht vom 1. März 2000 über die Legislaturplanung 1999-2003 vor, die humanitäre Hilfe zu stärken, um damit gegenüber bisher noch stärker einen Beitrag zur Milderung von Konfliktfolgen und zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens zu leisten und damit das Wiederaufflammen von Krieg und Verwüstung möglichst zu verhindern.</p><p>Gestützt auf vorgängige Ausführungen beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Kredite für das IKRK und das Schweizerische Katastrophenhilfekorps (SKH) für das Jahr 2000 um je 10 Millionen Franken aufzustocken. Die Zusatzkredite sollen nicht zulasten der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) gehen.</p>
  • Verstärkte Unterstützung des IKRK und des SKH
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den Debatten um die Revision des Militärgesetzes kam klar zum Ausdruck, dass sowohl Opponenten als auch Befürworter sich ein verstärktes Engagement im Bereich der humanitären Hilfe wünschen.</p><p>Angesichts der gewachsenen Anforderungen an die humanitäre Hilfe durch die vielen (vor allem innerstaatlichen) Konflikte und die zunehmenden Katastrophen wird der Bundesrat ersucht, sowohl die Hilfe an das IKRK als auch die Hilfe an das SKH für das laufende Jahr um je 10 Millionen Franken aufzustocken.</p><p>Das IKRK bestreitet sein Budget zu 90 Prozent aus Mitteln, die Regierungen freiwillig zur Verfügung stellen. Von diesen 90 Prozent stammen nur rund 12 Prozent von der Schweiz, hingegen rund 30 Prozent von den USA und über 40 Prozent von den Ländern der EU. Die Finanzlage des IKRK ist daher unsicher. Ein vermehrtes Engagement der Schweiz ist daher nicht nur wünschenswert, sondern ausserordentlich dringlich.</p><p>Die zusätzlichen Hilfsmittel sollen nicht bei der Deza eingespart werden, da die Deza mit der Hilfe vor Ort ebenfalls in einem Bereich tätig ist, der vermehrt Mittel braucht. Ebenso ist ein breiter politischer Konsens vorhanden, dass auch diese Hilfe dringend nötig ist.</p>
    • <p>In der Tat ist in jüngster Zeit von verschiedener Seite ein verstärktes Engagement des Bundes im Bereiche der humanitären Hilfe gewünscht worden; als zu begünstigende Institutionen wurden dabei namentlich das IKRK sowie das Schweizerische Katastrophenhilfekorps (SKH) genannt. Dabei wurde auch geltend gemacht, dass die Erhöhung unabhängig von spezifischen Katastrophenereignissen und damit auch nicht auf dem Wege von Nachtragskrediten beantragt werden sollte. </p><p>Diese Forderung wird mit den wichtigen Aufgaben begründet, die diese beiden humanitären Akteure angesichts der gewaltigen Herausforderungen zu erfüllen haben. Sie wird zusätzlich damit begründet, dass der Schweiz im humanitären Bereich eine spezielle Verantwortung zukommt. Und sie wird schliesslich damit begründet, dass jede zusätzliche Unterstützung von IKRK und SKH in der Schweiz und im Ausland uneingeschränkt als besonderer Ausdruck der internationalen Solidarität der Schweiz zur Kenntnis genommen und verstanden wird. </p><p>Die Forderung nach einem Ausbau der humanitären Hilfe deckt sich schliesslich mit der längerfristigen Zielsetzung des Bundesrates in diesem Bereich. So sieht er in seinem Bericht vom 1. März 2000 über die Legislaturplanung 1999-2003 vor, die humanitäre Hilfe zu stärken, um damit gegenüber bisher noch stärker einen Beitrag zur Milderung von Konfliktfolgen und zur Förderung des friedlichen Zusammenlebens zu leisten und damit das Wiederaufflammen von Krieg und Verwüstung möglichst zu verhindern.</p><p>Gestützt auf vorgängige Ausführungen beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, die Kredite für das IKRK und das Schweizerische Katastrophenhilfekorps (SKH) für das Jahr 2000 um je 10 Millionen Franken aufzustocken. Die Zusatzkredite sollen nicht zulasten der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) gehen.</p>
    • Verstärkte Unterstützung des IKRK und des SKH

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