Expo.02. Kostentransparenz

ShortId
00.3096
Id
20003096
Updated
10.04.2024 12:52
Language
de
Title
Expo.02. Kostentransparenz
AdditionalIndexing
Expo.02;Kostenrechnung;Defizit in der Betriebsrechnung
1
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K0106030301, Expo.02
  • L06K070302010203, Defizit in der Betriebsrechnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Vorbereitung, Organisation und Verwirklichung der Expo.02 ist Aufgabe des Vereins Landesausstellung. Das Projekt lässt sich ohne eine erhebliche finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand jedoch nicht verwirklichen. Vonseiten des Bundes hat das Parlament am 10. Dezember 1996 für die Landesausstellung 130 Millionen Franken bewilligt (davon 20 Millionen Franken in Form einer Defizitgarantie). Weitere 250 Millionen Franken sind mit dem Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 bewilligt worden. Mit der Botschaft vom 23. Februar 2000 beantragt der Bundesrat eine Defizitgarantie von 338 Millionen Franken.</p><p>Aufgrund des Konzeptes und der Dimensionen des Vorhabens ergeben sich jedoch zahllose weitere Schnittstellen zwischen der Landesausstellung und der öffentlichen Hand. Es ist unmöglich, alle in irgendeinem Zusammenhang mit der Landesausstellung stehenden Aufwendungen der öffentlichen Hand präzis und vollständig auszuscheiden und zu beziffern.</p><p>Bundesrat und Parlament legten von Anfang an zum Beispiel grosses Gewicht auf die Erfüllung klarer Anforderungen bezüglich Umweltschutz, Raumplanung, Verkehr und Energie, die in einem Sachplan konkretisiert worden sind.</p><p>Die Erarbeitung dieses Sachplanes etwa oder die in Erfüllung dieser Vorgaben vorgezogenen Beschaffungen für den öffentlichen Verkehr oder die Anpassung anderer Infrastruktureinrichtungen stehen zwar in direktem Zusammenhang mit der Landesausstellung, sind jedoch nicht separat ausgewiesen.</p><p>Mit diesem Vorbehalt lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Von dem mit Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung bewilligten 250 Millionen Franken sind 50 Millionen Franken für die bundeseigenen Ausstellungsvorhaben bestimmt. Zur Frage einer zusätzlichen Beteiligung der Ämter an Ausstellungsprojekten ist in der dazugehörenden Botschaft des Bundesrates vom 8. Oktober 1999, Seite 29, folgendes festgehalten: "Sofern die Bundesämter Ausstellungsprojekte unterstützen, so muss dies im Rahmen ihrer ordentlichen Kredite geschehen." Die nachfolgende Aufstellung (Planungsstand Mai 2000) gibt eine Übersicht über das zusätzliche finanzielle Engagement verschiedener Bundesstellen für die Expo.02.</p><p>- Bundesamt für Sozialversicherung: Begleitung und Assistenz von Behinderten an der Expo.02; behindertengerechte Bauweise und Transport an der Expo.02; Interessenvertretung der Behinderten an der Expo.02; 600 000 Franken (Leistungsvertrag mit der Organisation Handicap.02; in den IV-Rechnungen 1999 und 2000 sind je 300 000 Franken für diese Projekte eingestellt);</p><p>- ETH-Rat/ETH-Bereich: "La maison des petits robots", 25 000 Franken (Projekt eruiert durch das Comité de liaison Universités Expo);</p><p>- Eidgenössisches Amt für Messwesen (EAM): "Précision suisse dans l'espace-temps", Beitrag noch offen (Anteil EAM an Gesamtprojektkosten von 500 000 Franken je nach Sponsoring. Interinstitutionelles Projekt mit fünf Hauptpartnern - öffentliche Institutionen - und fünf bis zehn Partnern aus der Industrie);</p><p>- Bundesamt für Sport: "Sport 02", Beitrag noch offen (5,5 Millionen Franken finanziert durch den Schweizerischen Olympischen Verband mit Partnern);</p><p>- Generalstab: VBS-Dienstleistungen, Einsatz 1999, 230 MT plus 20 430 Franken (die Personalkosten sind in Manntagen, MT, aufgeführt);</p><p>- Bundesamt für Landwirtschaft: Expoagricole 02, maximal 12 Millionen Franken (Projekt des Schweizerischen Bauernverbandes und der Agro Marketing Suisse. Die Gesamtkosten sind noch nicht bekannt. Die definitive Beitragsfestlegung erfolgt nach der Festlegung der Gesamtkosten. Beitrag gemäss Art. 12 des Landwirtschaftsgesetzes. Gemäss diesem Artikel werden auch Beiträge für die Präsenz der Schweizer Landwirtschaft an ausländischen und inländischen Messen und Ausstellungen wie beispielsweise Grüne Woche in Berlin, Anuga in Köln, BEA, Olma, Comptoir suisse ausgerichtet);</p><p>- Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft: "Palais de l'équilibre", 100 000 Franken per annum (Projektleitungsanteil finanziert durch das UVEK);</p><p>- Bundesamt für Strassen: Infrastruktur/N5 Bözingerfeld-Zuchwil (SO), 1 Million Franken (Studie, durchgeführt für die Expo.01; für die Expo.02 nicht mehr verwendbar); Verhalten im Verkehr, 97 000 Franken (Bericht zur "Koordination der Verkehrsinformation und -lenkung auf dem übergeordneten Strassennetz für die Expo.01, Expo.02", Expertise). </p><p>Bemerkung: Nicht in dieser Aufstellung aufgeführt sind nicht verrechnete Leistungen von verschiedenen Bundesstellen, insbesondere Mitarbeit bei der Leitung von Bundesprojekten sowie personelle Beteiligung an einzelnen Projekten, Beteiligung im Aufsichtsorgan der Expo, Sicherstellung der Finanzaufsicht usw. Im Weiteren sind auch die Kosten für den Erwerbsersatz allfällig mitarbeitender Zivildienstpflichtiger zur Sicherstellung des Betriebes der Bundesprojekte nicht in der Aufstellung enthalten.</p><p>2. In der nachfolgenden Aufstellung (Planungsstand Mai 2000) sind zusätzliche zu erwartende Engagements der Bundesstellen für die Expo.02 aufgeführt.</p><p>- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Präventionsthemen: Stop Aids, "Alles im Griff" (Alkohol), Umwelt und Gesundheit sowie Gehörschutz (Strahlenschutz), 100 000 bis maximal 1 Million Franken (das BAG entscheidet bis Ende September 2000, ob es im Rahmen der Expo.02 eine Kampagne führen will; eine Beteiligung wäre möglich mittels Werbemittel, Projektbeitrag oder eigenem Event);</p><p>- Bundesamt für Sozialversicherung: Interessenvertretung, Begleitung und Assistenz von nach dem Erreichen des AHV-Alters behindert gewordenen Betagten, Beitrag noch offen (eventuell wird ein Beitrag gestützt auf Art. 101bis AHVG ausgerichtet);</p><p>- Météo Suisse-Météo Genève: Expo.02, 550 000 Franken (Investitionen für Wetteralarmstationen in der Nähe der Standorte der Expo.02 sowie im Jura; Präsenz der Météo Suisse vor Ort während der Expo.02);</p><p>- Generalstab (VBS Dienstleistungen): Einsätze für die öffentliche Sicherheit, etwa 80 000 MT; Geniearbeiten (Einsätze 2000/01), etwa 9450 MT (die Aufwendungen sind in Manntagen, MT, aufgeführt. In Franken umgerechnet ergibt dies einen Betrag von ungefähr 25 bis 30 Millionen Franken, vgl. Ziff. 9 der Botschaft vom 8. Oktober 1999 über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung); Teilnahme der Armee an den Events, Beitrag noch offen;</p><p>- Bundesamt für Kommunikation: "Atelier Zérodeux", Beitrag noch offen;</p><p>- Bundesamt für Strassen: Verkehrsbeeinflussungssystem N1, 2 Millionen Franken (es handelt sich um ein Verkehrsbeeinflussungssystem auf der Nationalstrasse A1, Bern-Rothrist in den Kantonen BE, SO, AG, dessen Notwendigkeit auch ohne Expo.02 besteht. Der Einbauablauf wurde auf die Expo abgestimmt: Mehrkosten von 2 Millionen Franken. Das System soll das Verkehrs-, Staumanagement erleichtern. Die erste Etappe des Systems kostet etwa 15 Millionen Franken); N5 Biel-Bözingerfeld, Anpassung der Verzweigung N5/16, 100 000 Franken; Umsetzung des Konzeptes Koordination Verkehrsinformation und -lenkung und die allfällige Anpassung an die Weiterentwicklung der Expo.02, 110 000 Franken.</p><p>3. Das direkte finanzielle Engagement der Kantone und Gemeinden beläuft sich auf folgende Zahlen (Millionen Franken):</p><p>- Kantone (organisierend): BE, 14,695; FR, 5,557; VD, 9,887; NE, 9,945; JU, 1,716; Total, 41,800;</p><p>- Kantone (nicht organisierend): ZH, 6,351; LU, 1,262; UR, 0,132; SZ, 0,476; OW, 0,106; NW, 0,161; GL, 0,170; ZG, 0,645; SO, 0,889; BS, 1,072; BL, 1,050; SH, 0,311; AR, 0,194; AI, 0,045; SG, 1,671; GR, 0,735; AG, 2,167; TG, 0,810; TI, 1,104; VS, 0,913; GE, 1,936; Total, 22,200;</p><p>- Gemeinden (organisierend): Biel, 8; Murten, 2,8; Yverdon-les-Bains, 4,8; Neuenburg, 5,2;</p><p>- Total Kantone: 64 Millionen Franken;</p><p>- Total Gemeinden: 20,8 Millionen Franken.</p><p>Darüber hinaus treten verschiedene Kantone als Aussteller an der Expo.02 auf. Hierzu sind für die vier Projekte: "Vivre les frontières", "Aua Extrema", "Espace Mittelland" und "Kids.Expo" insgesamt 30 Millionen Franken veranschlagt, wobei sich die organisierenden Kantone mit 7,8 Millionen Franken und die nicht organisierenden Kantone mit 22,2 Millionen Franken beteiligen.</p><p>Zudem organisieren die Kantone so genannte Kantonaltage, deren Präsentationskosten von diesen selbst getragen werden. Es bestehen aber noch keine genauen Angaben über diese Kosten.</p><p>Was die Infrastrukturinvestitionen anbelangt, liegen ebenfalls noch keine genauen und verlässlichen Zahlen vor, da der überwiegende Teil der Investitionen entweder zeitlich vorgezogen oder gegen andere vorgesehene Investitionen abgetauscht wurde.</p><p>Bezüglich Verkehrsleitung und Sicherheitsausgaben ist mit zusätzlichen Ausgaben von brutto 18 Millionen Franken hauptsächlich in den Standortkantonen zu rechnen, welche von diesen auch getragen werden müssen.</p><p>4.-6. Der Bundesrat beantragt dem Parlament eine Defizitgarantie für die Landesausstellung, weil der Verein Landesausstellung über kein Eigenkapital verfügt und das Budget für die Expo.02 keine Reserven aufweist. Es wäre betriebswirtschaftlich unverantwortlich, ein Projekt von der Grösse und Komplexität der Landesausstellung ohne jegliche Absicherung gegen neue Risiken oder unerwartete Ereignisse verwirklichen zu wollen. Die Höhe der beantragten Defizitgarantie fusst auf Risikountersuchungen bei allen Budgetposten.</p><p>Ob die Defizitgarantie beansprucht werden muss, hängt unter diesen Umständen insbesondere davon ab, wie vollständig, realistisch und stabil das Budget der Expo ist und ob es der verantwortlichen Führung des Vereins Landesausstellung gelingt, das Projekt in diesem Rahmen zu verwirklichen, sowie vom allfälligen Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse.</p><p>Der Bundesrat setzt Vertrauen in das Steuerungskomitee des Vereins Landesausstellung, dessen erklärtes Ziel es ist, die Landesausstellung im Rahmen des Budgets Expo.02 zu realisieren, ohne die Defizitgarantie in Anspruch zu nehmen.</p><p>Dazu ist ein umfassendes Controlling erforderlich, in welches auch das Parlament einbezogen ist, hat doch der Verein Landesausstellung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und der Eidgenössischen Finanzkontrolle in periodischen Berichten den Stand der Geschäftsentwicklung und die Finanzlage darzulegen.</p><p>Weil der Bundesrat davon ausgeht, dass das Steuerungskomitee alles daran setzt, die Expo.02 mit einem Kostendach von rund 1,4 Milliarden Franken erfolgreich und ohne weiteres finanzielles Engagement der öffentlichen Hand zu realisieren, ist hier bloss der Vollständigkeit halber auf die Ausführungen im Abschnitt 522.22 "Folgen für den Bund" der Botschaft vom 8. Oktober 1999 über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung hinzuweisen: "Für Schulden des Vereins haften die Vereinsmitglieder nur bis zum Betrag der von ihnen dem Verein gegenüber eingegangenen Verpflichtungen .... Während die Situation in Bezug auf die rechtliche Verantwortung eindeutig ist, bedarf die politische Verantwortung der Eidgenossenschaft allenfalls einer nuancierteren Betrachtung. Es steht trotz der privatrechtlichen Organisationsstruktur der Expo.01 ausser Zweifel, dass die Landesausstellung wesentlich von der Eidgenossenschaft initiiert worden ist."</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Sommersession wird der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage für eine Defizitgarantie zugunsten der Expo.02 beantragen. Das Parlament hat für die Expo.02 bereits zwei Kredite von insgesamt 380 Millionen Franken gesprochen. Bei der Debatte im Parlament im Dezember 1999 betonte der Bundesrat selbst, es sollte keine Defizitgarantie geleistet werden. Keine vier Monate später gilt dies offensichtlich nicht mehr.</p><p>Damit wir in Kenntnis der gesamten Engagements des Bundes und der übrigen öffentlichen Hand für die Expo.02 entscheiden können, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es neben den 380 Millionen Franken ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes (z. B. aus Budgets der Departemente, Bundesämter, ETH oder Forschungsanstalten für Ausstellungsprojekte, Infrastruktur, generelle Dienstleistungen, wie Planungsarbeiten, Bewachungsaufgaben usw.)? Die einzelnen Budgetposten bitte separat aufführen.</p><p>2. Sind vom Bund noch weitere Leistungen zugunsten der Expo.02 zu erwarten, z. B. aufgrund noch nicht entschiedener Projektanfragen an einzelne Ämter? Wenn ja, welchen finanziellen Umfang könnten diese Leistungen erreichen?</p><p>3. Wie hoch sind die vorgesehenen finanziellen Engagements der Kantone und Gemeinden für die Expo.02 einschliesslich aller hauptsächlich aufgrund der Expo.02 ausgeführten oder geplanten Infrastrukturinvestitionen und Massnahmen, wie z. B. Verkehrslenkung und Sicherheitsaufgaben durch die kantonalen und lokalen Polizeikorps (bitte nach Kantonen und Gemeinden separat ausweisen)?</p><p>4. Wie gross muss die Wahrscheinlichkeit nach heutigem Wissensstand eingeschätzt werden, dass die Defizitgarantie teilweise bzw. voll beansprucht wird?</p><p>5. Was ist für den "worst case" geplant: Das effektive Defizit der Expo.02 überschreitet die Defizitgarantie des Bundes? Muss dann mit einer nachträglichen Defizitdeckung durch den Bund oder die Kantone gerechnet werden?</p><p>6. Kann der Bundesrat garantieren, dass nach der allenfalls beschlossenen Defizitgarantie keine weiteren finanziellen Verpflichtungen zulasten der Bundeskasse erfolgen werden?</p>
  • Expo.02. Kostentransparenz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vorbereitung, Organisation und Verwirklichung der Expo.02 ist Aufgabe des Vereins Landesausstellung. Das Projekt lässt sich ohne eine erhebliche finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand jedoch nicht verwirklichen. Vonseiten des Bundes hat das Parlament am 10. Dezember 1996 für die Landesausstellung 130 Millionen Franken bewilligt (davon 20 Millionen Franken in Form einer Defizitgarantie). Weitere 250 Millionen Franken sind mit dem Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 bewilligt worden. Mit der Botschaft vom 23. Februar 2000 beantragt der Bundesrat eine Defizitgarantie von 338 Millionen Franken.</p><p>Aufgrund des Konzeptes und der Dimensionen des Vorhabens ergeben sich jedoch zahllose weitere Schnittstellen zwischen der Landesausstellung und der öffentlichen Hand. Es ist unmöglich, alle in irgendeinem Zusammenhang mit der Landesausstellung stehenden Aufwendungen der öffentlichen Hand präzis und vollständig auszuscheiden und zu beziffern.</p><p>Bundesrat und Parlament legten von Anfang an zum Beispiel grosses Gewicht auf die Erfüllung klarer Anforderungen bezüglich Umweltschutz, Raumplanung, Verkehr und Energie, die in einem Sachplan konkretisiert worden sind.</p><p>Die Erarbeitung dieses Sachplanes etwa oder die in Erfüllung dieser Vorgaben vorgezogenen Beschaffungen für den öffentlichen Verkehr oder die Anpassung anderer Infrastruktureinrichtungen stehen zwar in direktem Zusammenhang mit der Landesausstellung, sind jedoch nicht separat ausgewiesen.</p><p>Mit diesem Vorbehalt lassen sich die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Von dem mit Bundesbeschluss vom 16. Dezember 1999 über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung bewilligten 250 Millionen Franken sind 50 Millionen Franken für die bundeseigenen Ausstellungsvorhaben bestimmt. Zur Frage einer zusätzlichen Beteiligung der Ämter an Ausstellungsprojekten ist in der dazugehörenden Botschaft des Bundesrates vom 8. Oktober 1999, Seite 29, folgendes festgehalten: "Sofern die Bundesämter Ausstellungsprojekte unterstützen, so muss dies im Rahmen ihrer ordentlichen Kredite geschehen." Die nachfolgende Aufstellung (Planungsstand Mai 2000) gibt eine Übersicht über das zusätzliche finanzielle Engagement verschiedener Bundesstellen für die Expo.02.</p><p>- Bundesamt für Sozialversicherung: Begleitung und Assistenz von Behinderten an der Expo.02; behindertengerechte Bauweise und Transport an der Expo.02; Interessenvertretung der Behinderten an der Expo.02; 600 000 Franken (Leistungsvertrag mit der Organisation Handicap.02; in den IV-Rechnungen 1999 und 2000 sind je 300 000 Franken für diese Projekte eingestellt);</p><p>- ETH-Rat/ETH-Bereich: "La maison des petits robots", 25 000 Franken (Projekt eruiert durch das Comité de liaison Universités Expo);</p><p>- Eidgenössisches Amt für Messwesen (EAM): "Précision suisse dans l'espace-temps", Beitrag noch offen (Anteil EAM an Gesamtprojektkosten von 500 000 Franken je nach Sponsoring. Interinstitutionelles Projekt mit fünf Hauptpartnern - öffentliche Institutionen - und fünf bis zehn Partnern aus der Industrie);</p><p>- Bundesamt für Sport: "Sport 02", Beitrag noch offen (5,5 Millionen Franken finanziert durch den Schweizerischen Olympischen Verband mit Partnern);</p><p>- Generalstab: VBS-Dienstleistungen, Einsatz 1999, 230 MT plus 20 430 Franken (die Personalkosten sind in Manntagen, MT, aufgeführt);</p><p>- Bundesamt für Landwirtschaft: Expoagricole 02, maximal 12 Millionen Franken (Projekt des Schweizerischen Bauernverbandes und der Agro Marketing Suisse. Die Gesamtkosten sind noch nicht bekannt. Die definitive Beitragsfestlegung erfolgt nach der Festlegung der Gesamtkosten. Beitrag gemäss Art. 12 des Landwirtschaftsgesetzes. Gemäss diesem Artikel werden auch Beiträge für die Präsenz der Schweizer Landwirtschaft an ausländischen und inländischen Messen und Ausstellungen wie beispielsweise Grüne Woche in Berlin, Anuga in Köln, BEA, Olma, Comptoir suisse ausgerichtet);</p><p>- Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft: "Palais de l'équilibre", 100 000 Franken per annum (Projektleitungsanteil finanziert durch das UVEK);</p><p>- Bundesamt für Strassen: Infrastruktur/N5 Bözingerfeld-Zuchwil (SO), 1 Million Franken (Studie, durchgeführt für die Expo.01; für die Expo.02 nicht mehr verwendbar); Verhalten im Verkehr, 97 000 Franken (Bericht zur "Koordination der Verkehrsinformation und -lenkung auf dem übergeordneten Strassennetz für die Expo.01, Expo.02", Expertise). </p><p>Bemerkung: Nicht in dieser Aufstellung aufgeführt sind nicht verrechnete Leistungen von verschiedenen Bundesstellen, insbesondere Mitarbeit bei der Leitung von Bundesprojekten sowie personelle Beteiligung an einzelnen Projekten, Beteiligung im Aufsichtsorgan der Expo, Sicherstellung der Finanzaufsicht usw. Im Weiteren sind auch die Kosten für den Erwerbsersatz allfällig mitarbeitender Zivildienstpflichtiger zur Sicherstellung des Betriebes der Bundesprojekte nicht in der Aufstellung enthalten.</p><p>2. In der nachfolgenden Aufstellung (Planungsstand Mai 2000) sind zusätzliche zu erwartende Engagements der Bundesstellen für die Expo.02 aufgeführt.</p><p>- Bundesamt für Gesundheit (BAG): Präventionsthemen: Stop Aids, "Alles im Griff" (Alkohol), Umwelt und Gesundheit sowie Gehörschutz (Strahlenschutz), 100 000 bis maximal 1 Million Franken (das BAG entscheidet bis Ende September 2000, ob es im Rahmen der Expo.02 eine Kampagne führen will; eine Beteiligung wäre möglich mittels Werbemittel, Projektbeitrag oder eigenem Event);</p><p>- Bundesamt für Sozialversicherung: Interessenvertretung, Begleitung und Assistenz von nach dem Erreichen des AHV-Alters behindert gewordenen Betagten, Beitrag noch offen (eventuell wird ein Beitrag gestützt auf Art. 101bis AHVG ausgerichtet);</p><p>- Météo Suisse-Météo Genève: Expo.02, 550 000 Franken (Investitionen für Wetteralarmstationen in der Nähe der Standorte der Expo.02 sowie im Jura; Präsenz der Météo Suisse vor Ort während der Expo.02);</p><p>- Generalstab (VBS Dienstleistungen): Einsätze für die öffentliche Sicherheit, etwa 80 000 MT; Geniearbeiten (Einsätze 2000/01), etwa 9450 MT (die Aufwendungen sind in Manntagen, MT, aufgeführt. In Franken umgerechnet ergibt dies einen Betrag von ungefähr 25 bis 30 Millionen Franken, vgl. Ziff. 9 der Botschaft vom 8. Oktober 1999 über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung); Teilnahme der Armee an den Events, Beitrag noch offen;</p><p>- Bundesamt für Kommunikation: "Atelier Zérodeux", Beitrag noch offen;</p><p>- Bundesamt für Strassen: Verkehrsbeeinflussungssystem N1, 2 Millionen Franken (es handelt sich um ein Verkehrsbeeinflussungssystem auf der Nationalstrasse A1, Bern-Rothrist in den Kantonen BE, SO, AG, dessen Notwendigkeit auch ohne Expo.02 besteht. Der Einbauablauf wurde auf die Expo abgestimmt: Mehrkosten von 2 Millionen Franken. Das System soll das Verkehrs-, Staumanagement erleichtern. Die erste Etappe des Systems kostet etwa 15 Millionen Franken); N5 Biel-Bözingerfeld, Anpassung der Verzweigung N5/16, 100 000 Franken; Umsetzung des Konzeptes Koordination Verkehrsinformation und -lenkung und die allfällige Anpassung an die Weiterentwicklung der Expo.02, 110 000 Franken.</p><p>3. Das direkte finanzielle Engagement der Kantone und Gemeinden beläuft sich auf folgende Zahlen (Millionen Franken):</p><p>- Kantone (organisierend): BE, 14,695; FR, 5,557; VD, 9,887; NE, 9,945; JU, 1,716; Total, 41,800;</p><p>- Kantone (nicht organisierend): ZH, 6,351; LU, 1,262; UR, 0,132; SZ, 0,476; OW, 0,106; NW, 0,161; GL, 0,170; ZG, 0,645; SO, 0,889; BS, 1,072; BL, 1,050; SH, 0,311; AR, 0,194; AI, 0,045; SG, 1,671; GR, 0,735; AG, 2,167; TG, 0,810; TI, 1,104; VS, 0,913; GE, 1,936; Total, 22,200;</p><p>- Gemeinden (organisierend): Biel, 8; Murten, 2,8; Yverdon-les-Bains, 4,8; Neuenburg, 5,2;</p><p>- Total Kantone: 64 Millionen Franken;</p><p>- Total Gemeinden: 20,8 Millionen Franken.</p><p>Darüber hinaus treten verschiedene Kantone als Aussteller an der Expo.02 auf. Hierzu sind für die vier Projekte: "Vivre les frontières", "Aua Extrema", "Espace Mittelland" und "Kids.Expo" insgesamt 30 Millionen Franken veranschlagt, wobei sich die organisierenden Kantone mit 7,8 Millionen Franken und die nicht organisierenden Kantone mit 22,2 Millionen Franken beteiligen.</p><p>Zudem organisieren die Kantone so genannte Kantonaltage, deren Präsentationskosten von diesen selbst getragen werden. Es bestehen aber noch keine genauen Angaben über diese Kosten.</p><p>Was die Infrastrukturinvestitionen anbelangt, liegen ebenfalls noch keine genauen und verlässlichen Zahlen vor, da der überwiegende Teil der Investitionen entweder zeitlich vorgezogen oder gegen andere vorgesehene Investitionen abgetauscht wurde.</p><p>Bezüglich Verkehrsleitung und Sicherheitsausgaben ist mit zusätzlichen Ausgaben von brutto 18 Millionen Franken hauptsächlich in den Standortkantonen zu rechnen, welche von diesen auch getragen werden müssen.</p><p>4.-6. Der Bundesrat beantragt dem Parlament eine Defizitgarantie für die Landesausstellung, weil der Verein Landesausstellung über kein Eigenkapital verfügt und das Budget für die Expo.02 keine Reserven aufweist. Es wäre betriebswirtschaftlich unverantwortlich, ein Projekt von der Grösse und Komplexität der Landesausstellung ohne jegliche Absicherung gegen neue Risiken oder unerwartete Ereignisse verwirklichen zu wollen. Die Höhe der beantragten Defizitgarantie fusst auf Risikountersuchungen bei allen Budgetposten.</p><p>Ob die Defizitgarantie beansprucht werden muss, hängt unter diesen Umständen insbesondere davon ab, wie vollständig, realistisch und stabil das Budget der Expo ist und ob es der verantwortlichen Führung des Vereins Landesausstellung gelingt, das Projekt in diesem Rahmen zu verwirklichen, sowie vom allfälligen Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse.</p><p>Der Bundesrat setzt Vertrauen in das Steuerungskomitee des Vereins Landesausstellung, dessen erklärtes Ziel es ist, die Landesausstellung im Rahmen des Budgets Expo.02 zu realisieren, ohne die Defizitgarantie in Anspruch zu nehmen.</p><p>Dazu ist ein umfassendes Controlling erforderlich, in welches auch das Parlament einbezogen ist, hat doch der Verein Landesausstellung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte und der Eidgenössischen Finanzkontrolle in periodischen Berichten den Stand der Geschäftsentwicklung und die Finanzlage darzulegen.</p><p>Weil der Bundesrat davon ausgeht, dass das Steuerungskomitee alles daran setzt, die Expo.02 mit einem Kostendach von rund 1,4 Milliarden Franken erfolgreich und ohne weiteres finanzielles Engagement der öffentlichen Hand zu realisieren, ist hier bloss der Vollständigkeit halber auf die Ausführungen im Abschnitt 522.22 "Folgen für den Bund" der Botschaft vom 8. Oktober 1999 über einen Zusatzkredit für die Landesausstellung hinzuweisen: "Für Schulden des Vereins haften die Vereinsmitglieder nur bis zum Betrag der von ihnen dem Verein gegenüber eingegangenen Verpflichtungen .... Während die Situation in Bezug auf die rechtliche Verantwortung eindeutig ist, bedarf die politische Verantwortung der Eidgenossenschaft allenfalls einer nuancierteren Betrachtung. Es steht trotz der privatrechtlichen Organisationsstruktur der Expo.01 ausser Zweifel, dass die Landesausstellung wesentlich von der Eidgenossenschaft initiiert worden ist."</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Sommersession wird der Bundesrat dem Parlament eine Vorlage für eine Defizitgarantie zugunsten der Expo.02 beantragen. Das Parlament hat für die Expo.02 bereits zwei Kredite von insgesamt 380 Millionen Franken gesprochen. Bei der Debatte im Parlament im Dezember 1999 betonte der Bundesrat selbst, es sollte keine Defizitgarantie geleistet werden. Keine vier Monate später gilt dies offensichtlich nicht mehr.</p><p>Damit wir in Kenntnis der gesamten Engagements des Bundes und der übrigen öffentlichen Hand für die Expo.02 entscheiden können, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es neben den 380 Millionen Franken ein zusätzliches finanzielles Engagement des Bundes (z. B. aus Budgets der Departemente, Bundesämter, ETH oder Forschungsanstalten für Ausstellungsprojekte, Infrastruktur, generelle Dienstleistungen, wie Planungsarbeiten, Bewachungsaufgaben usw.)? Die einzelnen Budgetposten bitte separat aufführen.</p><p>2. Sind vom Bund noch weitere Leistungen zugunsten der Expo.02 zu erwarten, z. B. aufgrund noch nicht entschiedener Projektanfragen an einzelne Ämter? Wenn ja, welchen finanziellen Umfang könnten diese Leistungen erreichen?</p><p>3. Wie hoch sind die vorgesehenen finanziellen Engagements der Kantone und Gemeinden für die Expo.02 einschliesslich aller hauptsächlich aufgrund der Expo.02 ausgeführten oder geplanten Infrastrukturinvestitionen und Massnahmen, wie z. B. Verkehrslenkung und Sicherheitsaufgaben durch die kantonalen und lokalen Polizeikorps (bitte nach Kantonen und Gemeinden separat ausweisen)?</p><p>4. Wie gross muss die Wahrscheinlichkeit nach heutigem Wissensstand eingeschätzt werden, dass die Defizitgarantie teilweise bzw. voll beansprucht wird?</p><p>5. Was ist für den "worst case" geplant: Das effektive Defizit der Expo.02 überschreitet die Defizitgarantie des Bundes? Muss dann mit einer nachträglichen Defizitdeckung durch den Bund oder die Kantone gerechnet werden?</p><p>6. Kann der Bundesrat garantieren, dass nach der allenfalls beschlossenen Defizitgarantie keine weiteren finanziellen Verpflichtungen zulasten der Bundeskasse erfolgen werden?</p>
    • Expo.02. Kostentransparenz

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