Informationstechnologie und Sozialpolitik
- ShortId
-
00.3099
- Id
-
20003099
- Updated
-
10.04.2024 09:23
- Language
-
de
- Title
-
Informationstechnologie und Sozialpolitik
- AdditionalIndexing
-
angewandte Informatik;Koordination;dokumentarische Datenverarbeitung;Informationstechnologie;Datenverarbeitung in der Verwaltung;sozialer Schutz;Statistik
- 1
-
- L04K12020307, Informationstechnologie
- L04K12030101, angewandte Informatik
- L05K1203010105, Datenverarbeitung in der Verwaltung
- L02K0104, sozialer Schutz
- L03K020218, Statistik
- L05K1203010103, dokumentarische Datenverarbeitung
- L04K08020314, Koordination
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Grundsätzlich begrüsst der Bundesrat Bestrebungen zur Harmonisierung der Daten, die im Vollzug, insbesondere auch im Gesundheits- und Sozialwesen, anfallen. Mit der Anwendung von Informationstechnologien ist u. a. auch die direkte Nutzung der Vollzugsdaten für statistische Zwecke möglich. Damit können statistische Informationen kostengünstig erstellt und die zusätzlichen Belastungen für die Erhebungsstellen gering gehalten werden. Bisher hatte der Bund keinerlei Einfluss auf die von den Kantonen und den Gemeinden registrierten Verwaltungsdaten. Mit Artikel 65 Absatz 2 der neuen Bundesverfassung hat der Bund die Möglichkeit, auf die Führung von amtlichen Registern Einfluss zu nehmen. So wird zurzeit vom Bundesamt für Statistik, zusammen mit den Kantonen und Gemeindeverbänden, die Vereinheitlichung der Einwohnerregister an die Hand genommen. In einem ersten Schritt auf freiwilliger Basis und danach gestützt auf eine gesetzliche Grundlage, die mit der Erarbeitung eines Bundesgesetzes über Personenregister erstellt wird.</p><p>Auf freiwilliger Basis wird die Vereinheitlichung der Führung von Daten aufgrund von statistischen Erhebungen zu erreichen versucht. In der Regel fehlen aber die gesetzlichen Grundlagen, um eine einheitliche Führung von Verwaltungsdaten generell durchzusetzen.</p><p>Trotzdem konnten in der Statistik in den vergangenen Jahren, aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Statistik und dem Bundesamt für Sozialversicherung, wichtige Verbesserungen der Datenlage in den Bereichen soziale Sicherheit und Gesundheitswesen eingeleitet werden. Erinnert sei vor allem an die neue Krankenhausstatistik, an die konzeptionelle Neuausrichtung der Pensionskassenstatistik und an die Erweiterung der Krankenversicherungsstatistik. Im Bereich der Sozialhilfe wird vom Bundesamt für Statistik ein EDV-Programm für eine harmonisierte Führung der Dossiers entwickelt. Gleichzeitig werden die gängigen Klienteninformationssysteme den betreffenden Anforderungen angepasst. Damit lassen sich die Daten der Sozialhilfestatistik mit einem minimalen Zusatzaufwand für die Erhebungsstellen erfassen.</p><p>Eine Harmonisierung der Daten kann im besten Fall bereichsmässig erfolgen. In der Regel bedarf es einer aufwendigen Koordination durch Bundesstellen und einer Bereitschaft der dezentralen Vollzugsstellen für eine Harmonisierung auf freiwilliger Basis, wobei dem Bundesamt für Statistik die Rolle eines Koordinations- und Kompetenzzentrums zukommt.</p><p>Eine generelle Zentralisierung der Durchführung würde wesentliche Änderungen in der föderalistischen Arbeitsteilung, aber auch in der Arbeitsteilung zwischen privatem und öffentlichem Sektor, und entsprechende gesetzliche Grundlagen erfordern.</p><p>Der Bundesrat hält es deshalb für zweckmässig, die Datenlage, vor allem im statistischen Bereich, zu harmonisieren und zu verbessern. Damit eng verbunden sind Projekte wie beispielsweise der Aufbau eines schweizerischen Gesundheitsobservatoriums, das man als nationales Kompetenzzentrum (Bund und Kantone sind paritätisch vertreten) bezeichnen kann.</p><p>Weil die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Projekte äusserst knapp sind, erachtet der Bundesrat die Einsetzung eines umfassenden Kompetenzzentrums zum heutigen Zeitpunkt nicht als machbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Entwicklung der Informationstechnologie tangiert mittlerweile sämtliche Bereiche unserer Gesellschaft. Die Sozialpolitik ist über ihre verschiedenen Akteure (Sozialversicherungen, Sozialhilfe, Gesundheitswesen usw.) direkt davon betroffen. Abgesehen von der allgemeinen Informatisierung der Einrichtungen (Einsatzbereiche, Verwaltung, Direktion, Planung), die im Übrigen nicht ganz reibungslos verläuft, ist das Problem der Beherrschung und Kontrolle der Informationssysteme zu einer fundamentalen Herausforderung geworden.</p><p>Alle Bereiche und Akteure müssen den gesetzlichen Anforderungen genügen, was die Bereitstellung und Bearbeitung von Daten betrifft. Die Daten sollten so beschaffen sein, dass gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft, die Aktivitäten gesteuert und die Leistungen evaluiert werden können. Das sind alles Voraussetzungen für die Bewältigung der politischen Aufgaben und wichtige Instrumente der Entscheidfindung. </p><p>Das Problem der Informationssysteme ist an sich schon sehr komplex. Kommt hinzu, dass der helvetische Föderalismus mit seiner organisatorischen Vielfalt zu ebenso vielfältigen Approaches und Lösungen führt. Während also die Herausbildung einer Informationsgesellschaft unaufhaltsam voranschreitet, ist die Situation für die verschiedenen, unmittelbar betroffenen Akteure, namentlich was die Koordination und Harmonisierung der Praktiken anbelangt, insofern eine sehr schwierige, als die Schweiz den Entwicklungen eher hinterherhinkt, als dass sie diese aktiv mitgestalten würde.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Rolle eines Motors einer gesamtschweizerischen Strategie zur Entwicklung von Informationssystemen im Gesundheits- und Sozialbereich zu übernehmen?</p><p>2. Wäre er in diesem Fall bereit, die föderalistischen Hürden zu überwinden und eine einigende Funktion zu übernehmen, z. B. durch die Schaffung eines nationalen Kompetenz- und Koordinationszentrums - sprich: durch die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel -, mit dem Ziel, eine optimale Entwicklung der Informationssysteme im Bereich der sozialen Sicherheit zu garantieren - etwas übrigens, was den Unternehmungen und den Bedürfnissen sowohl einiger Bundesämter (BFS: Gesundheitsstatistiken, globale Kosten der sozialen Sicherheit, Sozialhilfestatistik, Statistik der Kosten des Gesundheitswesens; BSV: verschiedene Statistiken über die Sozialversicherungen) wie auch der anderen institutionellen Akteure in diesem Bereich (Kantone, Gemeinden, halbstaatliche und private Organisationen) entspräche?</p>
- Informationstechnologie und Sozialpolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Grundsätzlich begrüsst der Bundesrat Bestrebungen zur Harmonisierung der Daten, die im Vollzug, insbesondere auch im Gesundheits- und Sozialwesen, anfallen. Mit der Anwendung von Informationstechnologien ist u. a. auch die direkte Nutzung der Vollzugsdaten für statistische Zwecke möglich. Damit können statistische Informationen kostengünstig erstellt und die zusätzlichen Belastungen für die Erhebungsstellen gering gehalten werden. Bisher hatte der Bund keinerlei Einfluss auf die von den Kantonen und den Gemeinden registrierten Verwaltungsdaten. Mit Artikel 65 Absatz 2 der neuen Bundesverfassung hat der Bund die Möglichkeit, auf die Führung von amtlichen Registern Einfluss zu nehmen. So wird zurzeit vom Bundesamt für Statistik, zusammen mit den Kantonen und Gemeindeverbänden, die Vereinheitlichung der Einwohnerregister an die Hand genommen. In einem ersten Schritt auf freiwilliger Basis und danach gestützt auf eine gesetzliche Grundlage, die mit der Erarbeitung eines Bundesgesetzes über Personenregister erstellt wird.</p><p>Auf freiwilliger Basis wird die Vereinheitlichung der Führung von Daten aufgrund von statistischen Erhebungen zu erreichen versucht. In der Regel fehlen aber die gesetzlichen Grundlagen, um eine einheitliche Führung von Verwaltungsdaten generell durchzusetzen.</p><p>Trotzdem konnten in der Statistik in den vergangenen Jahren, aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Statistik und dem Bundesamt für Sozialversicherung, wichtige Verbesserungen der Datenlage in den Bereichen soziale Sicherheit und Gesundheitswesen eingeleitet werden. Erinnert sei vor allem an die neue Krankenhausstatistik, an die konzeptionelle Neuausrichtung der Pensionskassenstatistik und an die Erweiterung der Krankenversicherungsstatistik. Im Bereich der Sozialhilfe wird vom Bundesamt für Statistik ein EDV-Programm für eine harmonisierte Führung der Dossiers entwickelt. Gleichzeitig werden die gängigen Klienteninformationssysteme den betreffenden Anforderungen angepasst. Damit lassen sich die Daten der Sozialhilfestatistik mit einem minimalen Zusatzaufwand für die Erhebungsstellen erfassen.</p><p>Eine Harmonisierung der Daten kann im besten Fall bereichsmässig erfolgen. In der Regel bedarf es einer aufwendigen Koordination durch Bundesstellen und einer Bereitschaft der dezentralen Vollzugsstellen für eine Harmonisierung auf freiwilliger Basis, wobei dem Bundesamt für Statistik die Rolle eines Koordinations- und Kompetenzzentrums zukommt.</p><p>Eine generelle Zentralisierung der Durchführung würde wesentliche Änderungen in der föderalistischen Arbeitsteilung, aber auch in der Arbeitsteilung zwischen privatem und öffentlichem Sektor, und entsprechende gesetzliche Grundlagen erfordern.</p><p>Der Bundesrat hält es deshalb für zweckmässig, die Datenlage, vor allem im statistischen Bereich, zu harmonisieren und zu verbessern. Damit eng verbunden sind Projekte wie beispielsweise der Aufbau eines schweizerischen Gesundheitsobservatoriums, das man als nationales Kompetenzzentrum (Bund und Kantone sind paritätisch vertreten) bezeichnen kann.</p><p>Weil die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Projekte äusserst knapp sind, erachtet der Bundesrat die Einsetzung eines umfassenden Kompetenzzentrums zum heutigen Zeitpunkt nicht als machbar.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Entwicklung der Informationstechnologie tangiert mittlerweile sämtliche Bereiche unserer Gesellschaft. Die Sozialpolitik ist über ihre verschiedenen Akteure (Sozialversicherungen, Sozialhilfe, Gesundheitswesen usw.) direkt davon betroffen. Abgesehen von der allgemeinen Informatisierung der Einrichtungen (Einsatzbereiche, Verwaltung, Direktion, Planung), die im Übrigen nicht ganz reibungslos verläuft, ist das Problem der Beherrschung und Kontrolle der Informationssysteme zu einer fundamentalen Herausforderung geworden.</p><p>Alle Bereiche und Akteure müssen den gesetzlichen Anforderungen genügen, was die Bereitstellung und Bearbeitung von Daten betrifft. Die Daten sollten so beschaffen sein, dass gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen überprüft, die Aktivitäten gesteuert und die Leistungen evaluiert werden können. Das sind alles Voraussetzungen für die Bewältigung der politischen Aufgaben und wichtige Instrumente der Entscheidfindung. </p><p>Das Problem der Informationssysteme ist an sich schon sehr komplex. Kommt hinzu, dass der helvetische Föderalismus mit seiner organisatorischen Vielfalt zu ebenso vielfältigen Approaches und Lösungen führt. Während also die Herausbildung einer Informationsgesellschaft unaufhaltsam voranschreitet, ist die Situation für die verschiedenen, unmittelbar betroffenen Akteure, namentlich was die Koordination und Harmonisierung der Praktiken anbelangt, insofern eine sehr schwierige, als die Schweiz den Entwicklungen eher hinterherhinkt, als dass sie diese aktiv mitgestalten würde.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, die Rolle eines Motors einer gesamtschweizerischen Strategie zur Entwicklung von Informationssystemen im Gesundheits- und Sozialbereich zu übernehmen?</p><p>2. Wäre er in diesem Fall bereit, die föderalistischen Hürden zu überwinden und eine einigende Funktion zu übernehmen, z. B. durch die Schaffung eines nationalen Kompetenz- und Koordinationszentrums - sprich: durch die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel -, mit dem Ziel, eine optimale Entwicklung der Informationssysteme im Bereich der sozialen Sicherheit zu garantieren - etwas übrigens, was den Unternehmungen und den Bedürfnissen sowohl einiger Bundesämter (BFS: Gesundheitsstatistiken, globale Kosten der sozialen Sicherheit, Sozialhilfestatistik, Statistik der Kosten des Gesundheitswesens; BSV: verschiedene Statistiken über die Sozialversicherungen) wie auch der anderen institutionellen Akteure in diesem Bereich (Kantone, Gemeinden, halbstaatliche und private Organisationen) entspräche?</p>
- Informationstechnologie und Sozialpolitik
Back to List