Internationaler Währungsfonds. Reform des Stimmrechtes
- ShortId
-
00.3101
- Id
-
20003101
- Updated
-
10.04.2024 09:38
- Language
-
de
- Title
-
Internationaler Währungsfonds. Reform des Stimmrechtes
- AdditionalIndexing
-
Entwicklungsland;Interessenvertretung;aktives Wahlrecht;IWF;Schwellenland
- 1
-
- L05K1101010104, IWF
- L05K0704020103, Entwicklungsland
- L05K0704020107, Schwellenland
- L04K08020311, Interessenvertretung
- L06K050201010101, aktives Wahlrecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 25. Februar 1998 zum Postulat Zbinden 97.3626 hat der Bundesrat versprochen, "die Idee einer beschränkten Stimmrechtsreform im IWF zu unterstützen". Die 11. Quotenrevision wurde Anfang 1998 beschlossen und trat ein Jahr später in Kraft, ohne dass das Stimmrecht reformiert wurde. Der Exekutivrat diskutierte lediglich mögliche Varianten, ohne aber Reformen zu beschliessen.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, sich bereits im Vorfeld der nächsten Quotenrevision erneut und tatkräftiger für eine Reform des Stimmrechtes im IWF einzusetzen.</p><p>Die ärmsten Länder seien weitgehend von wichtigen Entscheidungen internationaler Organisationen ausgeschlossen, obschon sie und ihre Bevölkerungen von diesen Entscheidungen schwer betroffen seien. Dies führte der zurückgetretene Chefökonom der Weltbank, Joseph E. Stiglitz, kurz vor dem diesjährigen Davoser Management Forum aus ("International Herald Tribune" vom 27. Januar 2000). Es sei eine Herausforderung der internationalen Finanzgemeinschaft, für internationale wirtschaftspolitische Entscheidungen Mechanismen aufzustellen, die den von den Entscheiden Betroffenen eine angemessene Mitsprache erlauben.</p><p>Eine Aufwertung des Basisstimmrechtes könnte ein zweckmässiges Instrument sein, den ärmeren Entwicklungsländern eine verstärkte Mitentscheidkompetenz im IWF zu übertragen. Gleichzeitig sollte eine Reform des Stimmrechtes die privilegierte Situation der USA korrigieren, denen heute mit einem Quotenanteil von 17,9 Prozent bei allen wichtigen Entscheiden, die ein Quorum von 85 Prozent erfordern, ein Vetorecht zusteht. Um künftig eine erneute Erosion des Basisstimmrechtes zu verhindern, müssten die Basisstimmen fortan in einem festen Verhältnis zum Total der Quoten festgelegt werden.</p>
- <p>Das vorliegenden Postulat zielt in dieselbe Richtung wie das Postulat Zbinden aus dem Jahre 1997 (97.3626). Der Bundesrat beantragte, das damalige Begehren als erfüllt abzuschreiben, weil er bereit war, die Idee einer beschränkten Stimmrechtsreform zu unterstützen und sich im Exekutivrat für eine bescheidene Erhöhung der Basisstimmen einzusetzen. Das vorliegende Postulat geht aber mit seiner Forderung nach einer grundlegenden Reform des Stimmrechtes im IWF weiter als das damalige Begehren. Im Lichte der aktuellen Umstände müssen die Argumente für und gegen eine Stimmrechtsreform neu abgewogen werden.</p><p>Zugunsten einer Stimmrechtsreform sprechen nach wie vor zwei Argumente. Das erste Argument ist die kontinuierliche Erosion des Gewichtes der Basisstimmen als Folge der zahlreichen Quotenerhöhungen. 1958 machten die Basisstimmen 15,6 Prozent aller Stimmrechte im IWF aus. Dieser Anteil beträgt heute nur noch 2,1 Prozent. Mit dieser Entwicklung hat man sich allmählich vom Ziel der Basisstimmen entfernt, nämlich jedem Mitglied ein minimales Stimmengewicht zuzusichern. Nicht weniger als 58 der 182 Mitgliedstaaten des IWF haben heute als Folge dieses Phänomens Stimmenanteile von 0,05 Prozent oder weniger. Zusammen kommen diese Länder auf einen Stimmenanteil von 1,79 Prozent, was zehnmal kleiner ist als der Stimmenanteil der USA. Eine Erhöhung der Basisstimmen lässt sich also mit dem Prinzip der Staatengleichheit rechtfertigen. Keinen Zuwachs an Stimmrechten erfahren dadurch jedoch die bevölkerungsreichen Staaten. Tatsächlich würden durch eine Erhöhung der Basisstimmen die in dieser Hinsicht bestehenden Ungleichheiten noch akzentuiert, indem Entwicklungs- und Transitionsländer mit einer grossen Bevölkerung - wie z. B. Indien und China - dadurch noch an Stimmengewicht verlieren würden.</p><p>Das zweite Argument für eine Erhöhung der Basisstimmen ist der Rückgang der Stimmenanteile der ärmsten Entwicklungsländer. Allerdings muss die Auffassung, wonach Entwicklungs- und Transitionsländer seit 1970 an Stimmengewicht eingebüsst haben, relativiert werden. Als Folge des Wachstums einiger Schwellenländer hat sich ihr Stimmengewicht vielmehr erhöht. Nach der Klassifizierung des IWF besitzen die Entwicklungs- und Transitionsländer heute rund 39 Prozent der Stimmrechte im IWF. 1970 betrug dieser Anteil rund 35 Prozent. Es trifft jedoch zu, dass die ärmeren Entwicklungsländer an Stimmengewicht verloren haben. Dies liegt daran, dass ihr relatives wirtschaftliches Gewicht in den letzten Jahrzehnten weiter zurückgegangen ist und der IWF aus Gründen seiner finanziellen Stabilität die Quotenanteile den wirtschaftlichen Realitäten angepasst hat. Eine Erhöhung der Basisstimmen würde einer Marginalisierung dieser Länder entgegenwirken.</p><p>Neben diesen grundsätzlichen Argumenten für eine Stimmrechtsreform sind auch verschiedene Argumente gegen eine starke Erhöhung der Basisstimmen im Auge zu behalten. Erstens darf das Prinzip, wonach hauptsächlich die Quoten (Kapitalanteile) das Stimmengewicht der Mitglieder bestimmen, nicht angetastet werden. Dieses Prinzip lässt sich durch die Natur des IWF als Kreditgemeinschaft rechtfertigen und hat bisher wesentlich zum Funktionieren der Organisation beigetragen. Zweitens soll eine Stimmrechtsreform nicht zu einer bedeutenden Gewichtsverschiebung von Kreditgebern zu Kreditnehmern führen. Dabei bestünde die Gefahr einer Aufweichung der Konditionalität und einer nachlassenden Bereitschaft der Kreditgeber, weiterhin Mittel zur Verfügung zu stellen. </p><p>Der dritte Grund, dass nämlich jede Erhöhung der Basisstimmen zu einer Verringerung des Schweizer Stimmenanteils führt, erscheint vor aktuellem Hintergrund als besonders wichtig. In jüngster Zeit wird der Vertretungsanspruch der Schweiz und anderer kleiner europäischer Länder im IWF-Exekutivrat von einigen grossen Ländern in Frage gestellt. Mit der Gründung der G20, einem informellen Kontaktgremium der G7 mit 13 bedeutenden Schwellenländern für Fragen der internationalen Finanzpolitik, und dem Forum für Finanzmarktstabilität im Jahre 1999 wollen diese Länder dem Umstand veränderter relativer Gewichte in der Weltwirtschaft Rechnung tragen. Die Schweiz, die in diesen Gruppen nicht vertreten ist, setzt sich demgegenüber für eine Verstärkung der formellen Leitungsgremien im IWF und in der Weltbank sowie der dazugehörigen ministeriellen Steuerungsausschüsse ein. Diese stellen über das Quotensystem eine repräsentative Vertretung sicher. Dass die Schweiz einen Sitz in den Exekutivräten von IWF und Weltbank sowie im Internationalen Währungs- und Finanzausschuss und im Entwicklungsausschuss einnehmen kann, rechtfertigt sich schliesslich mit der wirtschaftlichen und finanziellen Bedeutung unseres Landes. Die Schweiz verfügt über einen Finanzplatz von internationalem Rang und gehört weltweit zu den wichtigsten Gläubigerländern, und zwar sowohl als Herkunftsland privater internationaler Kapitalströme als auch als Geber öffentlicher Kredite im Fall von krisenbedingten Refinanzierungserfordernissen. </p><p>Angesichts des soeben skizzierten Umfeldes liegt eine bedeutende Erhöhung der Basisstimmen so, wie sie der Urheber des Vorstosses fordert, nicht im Interesse der Schweiz. Trotz der berechtigten Anliegen der ärmsten und kleinsten Mitgliedstaaten bedeutet jede Stimmrechtsreform, die über eine marginale Erhöhung der Basisstimmen hinausgeht, eine freiwillige Reduktion des eigenen Stimmengewichtes und damit eine Preisgabe der bisherigen Position der Schweiz als Vorsteherin einer Ländergruppe. Um ein besser ausgewogenes Stimmrechtsverhältnis zu erzielen, wird sich der Bundesrat im Rahmen der nächsten Quotenrevision erneut für eine bescheidene Stimmrechtsreform einsetzen. Er lehnt jedoch das vorliegende Postulat für eine grundlegende Reform ab.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, sich im Internationalen Währungsfonds (IWF) für eine grundlegende Reform des Stimmrechtes im IWF zugunsten der Entwicklungs- und Transitionsländer einzusetzen. Insbesondere soll das Basisstimmrecht wieder aufgewertet werden.</p>
- Internationaler Währungsfonds. Reform des Stimmrechtes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 25. Februar 1998 zum Postulat Zbinden 97.3626 hat der Bundesrat versprochen, "die Idee einer beschränkten Stimmrechtsreform im IWF zu unterstützen". Die 11. Quotenrevision wurde Anfang 1998 beschlossen und trat ein Jahr später in Kraft, ohne dass das Stimmrecht reformiert wurde. Der Exekutivrat diskutierte lediglich mögliche Varianten, ohne aber Reformen zu beschliessen.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, sich bereits im Vorfeld der nächsten Quotenrevision erneut und tatkräftiger für eine Reform des Stimmrechtes im IWF einzusetzen.</p><p>Die ärmsten Länder seien weitgehend von wichtigen Entscheidungen internationaler Organisationen ausgeschlossen, obschon sie und ihre Bevölkerungen von diesen Entscheidungen schwer betroffen seien. Dies führte der zurückgetretene Chefökonom der Weltbank, Joseph E. Stiglitz, kurz vor dem diesjährigen Davoser Management Forum aus ("International Herald Tribune" vom 27. Januar 2000). Es sei eine Herausforderung der internationalen Finanzgemeinschaft, für internationale wirtschaftspolitische Entscheidungen Mechanismen aufzustellen, die den von den Entscheiden Betroffenen eine angemessene Mitsprache erlauben.</p><p>Eine Aufwertung des Basisstimmrechtes könnte ein zweckmässiges Instrument sein, den ärmeren Entwicklungsländern eine verstärkte Mitentscheidkompetenz im IWF zu übertragen. Gleichzeitig sollte eine Reform des Stimmrechtes die privilegierte Situation der USA korrigieren, denen heute mit einem Quotenanteil von 17,9 Prozent bei allen wichtigen Entscheiden, die ein Quorum von 85 Prozent erfordern, ein Vetorecht zusteht. Um künftig eine erneute Erosion des Basisstimmrechtes zu verhindern, müssten die Basisstimmen fortan in einem festen Verhältnis zum Total der Quoten festgelegt werden.</p>
- <p>Das vorliegenden Postulat zielt in dieselbe Richtung wie das Postulat Zbinden aus dem Jahre 1997 (97.3626). Der Bundesrat beantragte, das damalige Begehren als erfüllt abzuschreiben, weil er bereit war, die Idee einer beschränkten Stimmrechtsreform zu unterstützen und sich im Exekutivrat für eine bescheidene Erhöhung der Basisstimmen einzusetzen. Das vorliegende Postulat geht aber mit seiner Forderung nach einer grundlegenden Reform des Stimmrechtes im IWF weiter als das damalige Begehren. Im Lichte der aktuellen Umstände müssen die Argumente für und gegen eine Stimmrechtsreform neu abgewogen werden.</p><p>Zugunsten einer Stimmrechtsreform sprechen nach wie vor zwei Argumente. Das erste Argument ist die kontinuierliche Erosion des Gewichtes der Basisstimmen als Folge der zahlreichen Quotenerhöhungen. 1958 machten die Basisstimmen 15,6 Prozent aller Stimmrechte im IWF aus. Dieser Anteil beträgt heute nur noch 2,1 Prozent. Mit dieser Entwicklung hat man sich allmählich vom Ziel der Basisstimmen entfernt, nämlich jedem Mitglied ein minimales Stimmengewicht zuzusichern. Nicht weniger als 58 der 182 Mitgliedstaaten des IWF haben heute als Folge dieses Phänomens Stimmenanteile von 0,05 Prozent oder weniger. Zusammen kommen diese Länder auf einen Stimmenanteil von 1,79 Prozent, was zehnmal kleiner ist als der Stimmenanteil der USA. Eine Erhöhung der Basisstimmen lässt sich also mit dem Prinzip der Staatengleichheit rechtfertigen. Keinen Zuwachs an Stimmrechten erfahren dadurch jedoch die bevölkerungsreichen Staaten. Tatsächlich würden durch eine Erhöhung der Basisstimmen die in dieser Hinsicht bestehenden Ungleichheiten noch akzentuiert, indem Entwicklungs- und Transitionsländer mit einer grossen Bevölkerung - wie z. B. Indien und China - dadurch noch an Stimmengewicht verlieren würden.</p><p>Das zweite Argument für eine Erhöhung der Basisstimmen ist der Rückgang der Stimmenanteile der ärmsten Entwicklungsländer. Allerdings muss die Auffassung, wonach Entwicklungs- und Transitionsländer seit 1970 an Stimmengewicht eingebüsst haben, relativiert werden. Als Folge des Wachstums einiger Schwellenländer hat sich ihr Stimmengewicht vielmehr erhöht. Nach der Klassifizierung des IWF besitzen die Entwicklungs- und Transitionsländer heute rund 39 Prozent der Stimmrechte im IWF. 1970 betrug dieser Anteil rund 35 Prozent. Es trifft jedoch zu, dass die ärmeren Entwicklungsländer an Stimmengewicht verloren haben. Dies liegt daran, dass ihr relatives wirtschaftliches Gewicht in den letzten Jahrzehnten weiter zurückgegangen ist und der IWF aus Gründen seiner finanziellen Stabilität die Quotenanteile den wirtschaftlichen Realitäten angepasst hat. Eine Erhöhung der Basisstimmen würde einer Marginalisierung dieser Länder entgegenwirken.</p><p>Neben diesen grundsätzlichen Argumenten für eine Stimmrechtsreform sind auch verschiedene Argumente gegen eine starke Erhöhung der Basisstimmen im Auge zu behalten. Erstens darf das Prinzip, wonach hauptsächlich die Quoten (Kapitalanteile) das Stimmengewicht der Mitglieder bestimmen, nicht angetastet werden. Dieses Prinzip lässt sich durch die Natur des IWF als Kreditgemeinschaft rechtfertigen und hat bisher wesentlich zum Funktionieren der Organisation beigetragen. Zweitens soll eine Stimmrechtsreform nicht zu einer bedeutenden Gewichtsverschiebung von Kreditgebern zu Kreditnehmern führen. Dabei bestünde die Gefahr einer Aufweichung der Konditionalität und einer nachlassenden Bereitschaft der Kreditgeber, weiterhin Mittel zur Verfügung zu stellen. </p><p>Der dritte Grund, dass nämlich jede Erhöhung der Basisstimmen zu einer Verringerung des Schweizer Stimmenanteils führt, erscheint vor aktuellem Hintergrund als besonders wichtig. In jüngster Zeit wird der Vertretungsanspruch der Schweiz und anderer kleiner europäischer Länder im IWF-Exekutivrat von einigen grossen Ländern in Frage gestellt. Mit der Gründung der G20, einem informellen Kontaktgremium der G7 mit 13 bedeutenden Schwellenländern für Fragen der internationalen Finanzpolitik, und dem Forum für Finanzmarktstabilität im Jahre 1999 wollen diese Länder dem Umstand veränderter relativer Gewichte in der Weltwirtschaft Rechnung tragen. Die Schweiz, die in diesen Gruppen nicht vertreten ist, setzt sich demgegenüber für eine Verstärkung der formellen Leitungsgremien im IWF und in der Weltbank sowie der dazugehörigen ministeriellen Steuerungsausschüsse ein. Diese stellen über das Quotensystem eine repräsentative Vertretung sicher. Dass die Schweiz einen Sitz in den Exekutivräten von IWF und Weltbank sowie im Internationalen Währungs- und Finanzausschuss und im Entwicklungsausschuss einnehmen kann, rechtfertigt sich schliesslich mit der wirtschaftlichen und finanziellen Bedeutung unseres Landes. Die Schweiz verfügt über einen Finanzplatz von internationalem Rang und gehört weltweit zu den wichtigsten Gläubigerländern, und zwar sowohl als Herkunftsland privater internationaler Kapitalströme als auch als Geber öffentlicher Kredite im Fall von krisenbedingten Refinanzierungserfordernissen. </p><p>Angesichts des soeben skizzierten Umfeldes liegt eine bedeutende Erhöhung der Basisstimmen so, wie sie der Urheber des Vorstosses fordert, nicht im Interesse der Schweiz. Trotz der berechtigten Anliegen der ärmsten und kleinsten Mitgliedstaaten bedeutet jede Stimmrechtsreform, die über eine marginale Erhöhung der Basisstimmen hinausgeht, eine freiwillige Reduktion des eigenen Stimmengewichtes und damit eine Preisgabe der bisherigen Position der Schweiz als Vorsteherin einer Ländergruppe. Um ein besser ausgewogenes Stimmrechtsverhältnis zu erzielen, wird sich der Bundesrat im Rahmen der nächsten Quotenrevision erneut für eine bescheidene Stimmrechtsreform einsetzen. Er lehnt jedoch das vorliegende Postulat für eine grundlegende Reform ab.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, sich im Internationalen Währungsfonds (IWF) für eine grundlegende Reform des Stimmrechtes im IWF zugunsten der Entwicklungs- und Transitionsländer einzusetzen. Insbesondere soll das Basisstimmrecht wieder aufgewertet werden.</p>
- Internationaler Währungsfonds. Reform des Stimmrechtes
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