Aids-Kampagne des BAG
- ShortId
-
00.3104
- Id
-
20003104
- Updated
-
10.04.2024 14:28
- Language
-
de
- Title
-
Aids-Kampagne des BAG
- AdditionalIndexing
-
sexuelle Freiheit;Religion;AIDS;Verantwortung;Informationskampagne
- 1
-
- L04K01050101, AIDS
- L05K1201020301, Informationskampagne
- L03K010602, Religion
- L04K08020230, Verantwortung
- L04K05020510, sexuelle Freiheit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Stop-Aids-Kampagne ist die bekannteste Aufklärungs- und Präventionskampagne der Schweiz. Diesen Erfolg kann die Kampagne nur verbuchen, weil sie es immer wieder geschafft hat, auf HIV und Aids aufmerksam zu machen und Diskussionen anzuregen. Die Aussagen der Stop-Aids-Kampagne können nach Auffassung des Bundesrates nicht als pornographisch im Sinne von Artikel 197 StGB bezeichnet werden. Weil Aids und die Übertragung des HI-Virus in engem Zusammenhang mit Sexualkontakten steht, ist es allerdings unvermeidlich, dass die Stop-Aids-Kampagne die Sexualität immer wieder auch zum Inhalt hat.</p><p>2. Die Stop-Aids-Kampagne setzt seit Beginn auf das verantwortungsvolle Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Die Kampagne vermeidet Verbots- und Gebotsbotschaften und informiert vielmehr immer wieder, wie man sich schützen kann. Selbstverständlich schützt auch die gegenseitige Treue vor einer HIV-Übertragung. Der isolierte Aufruf zu Treue kann für die Prävention jedoch auch negative Folgen haben: So sind Jugendliche beispielsweise in den meisten Fällen treu, wechseln aber normalerweise den Partner oder die Partnerin nach einer gewissen Zeit. Sie wären ebenso wenig gegen das HI-Virus geschützt wie die Person, die selber treu ist und nichts davon weiss, dass ihr Partner bzw. ihre Partnerin es nicht ist. Es ist eine erwiesene Tatsache, dass nicht alle Paare sich auf Dauer konsequent treu bleiben. Der selbstverständliche Gebrauch des Präservatives, wie ihn die Stop-Aids-Kampagne propagiert, kann deshalb Ausdruck der Achtung des Nächsten sein und ist ein verantwortungsvoller Akt.</p><p>3. Die gegenwärtige Stop-Aids-Kampagne erfüllt den Tatbestand von Artikel 261 StGB nicht. Nach herrschender Rechtslehre müsste hierzu eine Bezeugung von Missachtung gegenüber religiösen Überzeugungen und Gefühlen von gewisser Schwere vorliegen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die fragliche Kampagne religiöse Werte weder in verwerflicher Weise herabsetzt noch beschimpft oder verspottet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Antwort auf die Fragen Waber 00.5023, "Neue Aids-Kampagne des BAG", und Zwygart 00.5027, "Fragwürdige Stop-Aids-Kampagne," verneint der Bundesrat die Verletzung von Artikel 197 StGB durch die neue Aids-Kampagne, gibt aber eine Provokation zu.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Muss die Bevölkerung mit pornographischen Aussagen und verfälschten Bibelversen aufgeklärt werden?</p><p>2. Ist er bereit, die jetzige Kampagne abzusetzen und der Bevölkerung neue Inhalte wie Treue und Verantwortung sowie Achtung des Nächsten vorzulegen?</p><p>3. Betrachtet er Artikel 261 StGB (Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit) als verletzt? Wird mit der Verfälschung von Bibelversen "die Überzeugung anderer in Glaubenssachen" nicht "in gemeiner Weise .... beschimpft oder verspottet"?</p>
- Aids-Kampagne des BAG
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Stop-Aids-Kampagne ist die bekannteste Aufklärungs- und Präventionskampagne der Schweiz. Diesen Erfolg kann die Kampagne nur verbuchen, weil sie es immer wieder geschafft hat, auf HIV und Aids aufmerksam zu machen und Diskussionen anzuregen. Die Aussagen der Stop-Aids-Kampagne können nach Auffassung des Bundesrates nicht als pornographisch im Sinne von Artikel 197 StGB bezeichnet werden. Weil Aids und die Übertragung des HI-Virus in engem Zusammenhang mit Sexualkontakten steht, ist es allerdings unvermeidlich, dass die Stop-Aids-Kampagne die Sexualität immer wieder auch zum Inhalt hat.</p><p>2. Die Stop-Aids-Kampagne setzt seit Beginn auf das verantwortungsvolle Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Die Kampagne vermeidet Verbots- und Gebotsbotschaften und informiert vielmehr immer wieder, wie man sich schützen kann. Selbstverständlich schützt auch die gegenseitige Treue vor einer HIV-Übertragung. Der isolierte Aufruf zu Treue kann für die Prävention jedoch auch negative Folgen haben: So sind Jugendliche beispielsweise in den meisten Fällen treu, wechseln aber normalerweise den Partner oder die Partnerin nach einer gewissen Zeit. Sie wären ebenso wenig gegen das HI-Virus geschützt wie die Person, die selber treu ist und nichts davon weiss, dass ihr Partner bzw. ihre Partnerin es nicht ist. Es ist eine erwiesene Tatsache, dass nicht alle Paare sich auf Dauer konsequent treu bleiben. Der selbstverständliche Gebrauch des Präservatives, wie ihn die Stop-Aids-Kampagne propagiert, kann deshalb Ausdruck der Achtung des Nächsten sein und ist ein verantwortungsvoller Akt.</p><p>3. Die gegenwärtige Stop-Aids-Kampagne erfüllt den Tatbestand von Artikel 261 StGB nicht. Nach herrschender Rechtslehre müsste hierzu eine Bezeugung von Missachtung gegenüber religiösen Überzeugungen und Gefühlen von gewisser Schwere vorliegen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die fragliche Kampagne religiöse Werte weder in verwerflicher Weise herabsetzt noch beschimpft oder verspottet.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Antwort auf die Fragen Waber 00.5023, "Neue Aids-Kampagne des BAG", und Zwygart 00.5027, "Fragwürdige Stop-Aids-Kampagne," verneint der Bundesrat die Verletzung von Artikel 197 StGB durch die neue Aids-Kampagne, gibt aber eine Provokation zu.</p><p>In diesem Zusammenhang frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Muss die Bevölkerung mit pornographischen Aussagen und verfälschten Bibelversen aufgeklärt werden?</p><p>2. Ist er bereit, die jetzige Kampagne abzusetzen und der Bevölkerung neue Inhalte wie Treue und Verantwortung sowie Achtung des Nächsten vorzulegen?</p><p>3. Betrachtet er Artikel 261 StGB (Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit) als verletzt? Wird mit der Verfälschung von Bibelversen "die Überzeugung anderer in Glaubenssachen" nicht "in gemeiner Weise .... beschimpft oder verspottet"?</p>
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